Protocol of the Session on March 22, 2013

Mir war es wichtig, dass wir in dieses neue Gesetz den Anlassbezug für die Sonntagsöffnung hineinnehmen, weil es der Vergangenheit angehören muss, dass man ohne irgendeine inhaltliche Begründung und ohne irgendeinen Anlass am Sonntag einfach geöffnet hat. Dieser Anlassbezug ist ein ganz wesentlicher Punkt, der jetzt in den Gesetzentwurf geschrieben worden ist.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Zur Vorbereitung auf die Sonntagsruhe dient der Ladenschluss am Samstag um 22 Uhr. Dass das nicht irgendetwas mit Ideologie oder Borniertheit zu tun hat, sehen Sie auch daran, dass wir entsprechende Regelungen für das sogenannte Late Night Shopping an vier Sonntagen im Jahr ebenso ermöglicht haben, sehr pragmatisch und konstruktiv

all das aufgreifend, was in den Debatten der letzten Monate dazu geäußert worden ist.

Ich würde mich anstelle der Opposition nicht zu der Aussage versteigen, dass Menschen jetzt keine Möglichkeiten mehr hätten, einzukaufen, dass der Online-Handel davon automatisch profitiert, dass die Menschen ins Ausland fahren oder – das war hier echt die Spitze – dass sogar die kommunale Selbstverwaltung ausgehöhlt würde. Vielleicht geht es eine Nummer kleiner. Wir reden hier insbesondere über die Ladenöffnung im Advent. Darauf haben Sie sich bezogen. Das hat mit kommunaler Selbstverwaltung oder deren Aushöhlung nun gar nichts zu tun, sondern es geht darum, dass wir die Verfassung schützen – im Sinne von kommunaler Selbstverwaltung, aber auch im Sinne des Sonntagsschutzes.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Das Argument war nicht in Ordnung.

Meine Damen und Herren, mein Bestreben war, mehr Sonntagsschutz ohne Wenn und Aber zu schaffen, aber gleichzeitig auch mehr Flexibilität mit Blick auf den Advent. Dieses Ziel ist gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen erreicht worden. Deswegen komme ich nach dieser langen intensiven Debatte, die so viele beschäftigt hat, zu dem Schluss: Dies ist ein gutes Gesetz für NRW, ein gutes Gesetz für die Verbraucherinnen und Verbraucher, ein gutes Gesetz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch ein gutes Gesetz für den Einzelhandel. Aus diesem Grunde freue ich mich, dass der Landtag diesem Gesetzentwurf gleich zustimmen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Duin. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zu insgesamt vier Abstimmungen.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2644, den Gesetzentwurf Drucksache 16/1572 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge vor; darum stimmen wir zunächst über diese ab.

Erstens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/2704. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und Piraten. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit angenommen.

Zweitens stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2721.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Drittens stimmen wir nun ab über den so geänderten Gesetzentwurf Drucksache 16/1572 – Neudruck. Wer stimmt dem so zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und Piratenfraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf so wie hier beschlossen mit Mehrheit in zweiter Lesung verabschiedet.

Viertens kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/2719. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – FDP-Fraktion und Piratenfraktion. Wer stimmt gegen diesen Entschließungsantrag? – SPD, Grüne und die CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag der FDP mit großer Mehrheit abgelehnt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt

12 Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Si

cherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1435

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2714

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 16/2645

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Wolf von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön, Herr Wolf.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat uns als Gesetzgeber in den Ländern und auch im Bund mit seiner Entscheidung zur Sicherungsverwahrung …

(Unruhe – Glocke)

Herr Kollege, einen Moment. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie bitte ein bisschen leiser beim Herausgehen oder bei der Unterhaltung. Am besten unterhält man sich wenig und hört zu. Herr Wolf von der SPD-Fraktion hat das Wort. Bitte schön.

Vielen Dank. – Ich wiederhole mich, dann erhöht das vielleicht ein bisschen die Aufmerksamkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat uns eine schwierige Aufgabe übertragen, und das, wie ich finde, zu Recht.

Bei der Sicherungsverwahrung entzieht der Rechtsstaat die Freiheit, obwohl die Strafe, die tat- und schuldangemessen war, bereits verbüßt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen sieben Geboten zur Sicherungsverwahrung – unter anderem dem Therapiegebot und dem Abstandsgebot – den Gesetzgeber aufgefordert, Regelungen zu finden.

Der Bundesgesetzgeber hat die Rahmenbedingungen dafür gesetzt. Wir haben dann den Entwurf der Landesregierung diskutiert. In der Sachverständigenanhörung, die wir im Rechtsausschuss durchgeführt haben, gab es im Wesentlichen Lob für diesen Entwurf. Der Entwurf ist verfassungskonform und orientiert sich genau an den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat.

Zwei Punkte aus diesem Gesetzentwurf möchte ich besonders herausstellen: zum einen den opferbezogenen Vollzug und zum anderen – was von den Sachverständigen auch gelobt worden ist – eine gestufte Art und Weise der Lockerung. Insgesamt handelt es sich also um ein Gesetz, das den Sicherungsverwahrten freiheitsorientiert und therapiegerichtet die Möglichkeit gibt, wieder in die Freiheit zu gelangen, nachdem sie erfolgreich therapiert wurden.

Zwischen den Fraktionen wurden konstruktive Gespräche geführt, die allerdings nicht in einen Konsens mündeten. Im Gegensatz zur FDP-Fraktion sehen wir zum Beispiel keine verfassungsrechtliche Lücke. Es gibt eine klare bundesgesetzliche Regelung in § 66 c Strafgesetzbuch – Herr Wedel, Sie wissen das; ich habe das im Rechtsausschuss auch schon gesagt –, und für uns besteht hier keine Lücke.

Mit dieser Regelung des Bundes werden das Ultima-Ratio-Prinzip und auch das Motivationsgebot des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen. In Nordrhein-Westfalen verzichten wir auf eine Übergangsregelung für diejenigen, die sich jetzt noch in Strafhaft befinden, für die aber eventuell später eine Sicherungsverwahrung folgt.

Wir stehen damit an der Seite von vielen anderen Bundesländern wie Bremen, Berlin, Brandenburg oder auch Mecklenburg-Vorpommern, die ebenfalls auf eigene Regelungen verzichtet haben. Der Justizminister hat in der Diskussion immer wieder angekündigt, dass Regelungen, die genau diesem Regelungsgehalt des Bundes entsprechen, in einem künftigen Strafvollzugsgesetz aufgegriffen werden.

Herr Schulz, Sie hatten im Anschluss an die Diskussion im Rechtsausschuss einen Änderungsan

trag vorgelegt und darum gebeten, dass wir uns damit intensiv auseinandersetzen. Das will ich in kurzen, knappen Worten gerne tun.

Der Entwurf enthält zum Teil Doppelungen, die nach unserer Einschätzung nicht erforderlich sind, zum Beispiel bei Ihrer Anregung in § 9, Behandlungsuntersuchung. Dies ist bereits in Satz 1 aufgegriffen worden. Ähnliches gilt für § 13. Es handelt sich nach unserer Einschätzung um marginale Änderungen, die sowieso schon in den allgemeinen Vorschriften Beachtung finden.

Auch der nochmalige Hinweis auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der ja ohnehin gilt, muss nach unserer Einschätzung in diesem Gesetz nicht aufgegriffen werden.

Das Gleiche gilt für die Beschwerderechte. Sie haben angeregt, in § 84 noch einige Positionen aufzugreifen. Zum einen haben diese Regelungen – das haben uns auch die Praktiker bestätigt – keine große praktische Relevanz. Zum anderen dürfte es meines Erachtens eher irritieren, wenn wir anfangen, unförmliche Rechtsbehelfe wie die Dienstaufsichtsbeschwerde ausdrücklich mit in dieses Gesetz aufzunehmen. Deswegen werden wir als SPDFraktion Ihren Änderungsantrag ablehnen.

Dennoch haben wir zwischen Grünen und SPD vereinbart, drei Punkte aufzunehmen, die in der Sachverständigenanhörung vorgetragen worden sind. Erstens wollen wir den Opferbezug konkretisieren. Zweitens wollen wir auch die allerletzte Hürde ausräumen, die einer erfolgreichen Therapie vielleicht noch entgegensteht, und die Ausfallentschädigung auf 100 % erhöhen. Drittens wollen wir die Nachsorge ein wenig verlängern. Deswegen werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Wolf. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Kamieth.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute offensichtlich abschließend über die Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen. Sicherungsverwahrung bedeutet, dass für die Allgemeinheit gefährliche Straftäter auch nach ihrer Haftzeit noch verwahrt werden. Damit sollen wir alle vor den gefährlichen Straftätern geschützt werden. Dieser Schutz der Allgemeinheit ist uns sehr wichtig.

Bislang wurden Sicherungsverwahrte genauso wie Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten gefangen gehalten. Sie wissen – Herr Kollege Wolf hat es gerade ausgeführt –, dass das aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr möglich war und deswegen neu geregelt wer

den musste. Der Landesgesetzgeber war aufgerufen, das Abstandsgebot sowie Fragen des freiheits- und therapiegerichteten Vollzugs ordentlich neu zu regeln.

Die rot-grüne Landesregierung hat daraufhin den vorliegenden Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir uns in den vergangenen Monaten im Rechtsausschuss sehr intensiv beschäftigt haben.

Insgesamt bietet der Gesetzentwurf eine gute Grundlage für den Vollzug der Sicherungsverwahrung. Da die Landesregierung sich zu einem großen Teil an dem bayerischen Entwurf orientiert hat, ist das auch kein Wunder.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Na, na, na!)

Insbesondere das Abstandsgebot ist eingehalten. Somit sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

Trotzdem ist der Gesetzentwurf in vielen Punkten kritisch zu sehen. Da stimmen mir die Kollegen der FDP und der Piraten sicherlich zu. Auch die Experten haben in der Anhörung den Gesetzentwurf kritisiert. Ich möchte zwei Punkte herausgreifen, die mir besonders problematisch erscheinen.