Protocol of the Session on March 22, 2013

Erlauben Sie mir, Herr Präsident, mit einem Zitat zu beginnen. Das Zitat stammt aus einem Antrag von Rot-Grün zu den Eckpunkten für den Weg zur inklusiven Schule in Nordrhein-Westfalen. Hier findet sich ein sehr wichtiger Hinweis im Umgang mit dem Thema der Inklusion an Schulen. Zitat:

„Sowohl bei den Eltern von Kindern mit Behinderung wie auch bei den Eltern von Kindern ohne Behinderung ist Vertrauen auf eine gelingende Entwicklung hin zu einem inklusiven Schulsystem notwendig. Alle geplanten Maßnahmen sind immer auch unter dem Aspekt des Vertrauens in den verlässlichen Rahmen für den Inklusionsprozess zu bewerten.“

Diesem Anspruch wurde das Verfahren zuletzt nicht gerecht: erst das Hickhack um den Referentenentwurf und jetzt die Vorlage eines Regierungsentwurfs, der leider mehr Fragen aufwirft, als er Antworten gibt. So erhält man nicht das dringend notwendige Vertrauen bei den Betroffenen. Hier läuft die Landesregierung Gefahr, viel Porzellan kaputtzuschlagen.

Um es noch einmal ganz unmissverständlich klarzumachen: Wir Piraten sind für den Ausbau von inklusiven Schulen!

(Beifall von den PIRATEN)

Wir wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen und aufwachsen. Und wir wollen ein konsequent inklusives Bildungssystem schaffen, das den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler gerecht wird. Deshalb sprechen wir uns auch für einen kontinuierlichen Rückbau der Förderschulen aus. Dieser schrittweise Rückbau muss aber vom Ausbau des gemeinsamen Unterrichts an Regelschulen begleitet werden. Wir wissen, das ist eine sehr große Aufgabe, die allen Beteiligten viel abverlangt.

Dabei sind natürlich die Sorgen der Betroffenen ernst zu nehmen. Und es muss Antworten geben, die das Vertrauen der Betroffenen in den Prozess rechtfertigen. Schüler, Eltern, Lehrer und Kommunen fragen sich: Wie wird sich die Schullandschaft entwickeln, also konkret und vor Ort? – Betroffene Eltern fragen sich: Was ist gut, was ist das Beste für mein Kind? – Und einige Praktiker sagen: Die allgemeine Schule ist nicht für alle Kinder der richtige Platz.

Doch wie lange es noch Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen vor Ort geben wird, ist fraglich. Es ist der erklärte Wille von Rot-Grün, dass Förderschulen für Lern- und Entwicklungsstörungen in großer Zahl geschlossen werden. In vielen Kommunen gibt es dazu schon entsprechende Pläne.

Es darf dabei aber nicht zu einer „Inklusion light“ kommen: dass Kommunen mit Blick auf ihre Haushaltssituation vor allem kostengünstige Wege beschreiten. Wir wollen nicht, dass diese Förderschulen rasch schließen, die Angebote für den gemeinsamen Unterricht aber erst später ausgebaut werden.

(Beifall von den PIRATEN)

Denn dann droht betroffenen Schülern ein langer Schulweg, um weiterhin eine Förderschule besuchen zu können. Ob sie alternativ einen Platz an einer inklusiven Schule angeboten bekommen, ist zunächst ungewiss. Der Entwurf sieht erst einmal nur im Übergang zur 5. Klasse einen Anspruch auf den Wechsel an eine allgemeine Schule mit gemeinsamem Unterricht vor.

Aufgrund ihrer Erfahrungen sprechen sich Lehrer für durchgängige Doppelbesetzungen im gemeinsamen Unterricht aus. Werden dafür die Ressourcen bereitstehen?

Auch die Arbeit in multiprofessionellen Teams wird gewünscht. Im Gesetzentwurf allerdings findet sich dazu nichts.

Förderschulen nehmen vielfältige Aufgaben wahr, zum Beispiel die Kooperation mit Jugendhilfeeinrichtungen und Maßnahmen zur Vermittlung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Wie werden diese Kompetenzen der Förderschulen Eingang in die allgemeinen Schulen finden?

Und welche Mittel werden den Schulträgern für den weiteren Ausbau des gemeinsamen Unterrichts zur Verfügung stehen? Die Landesregierung geht davon aus, dass die Kommunen keinen Anspruch auf zusätzliche Landesmittel haben. Da gemeinsamer Unterricht bereits praktiziert wird, würde hier keine Konnexität bestehen. Ein Rechtsgutachten von Prof. Höfling für den Städtetag kommt da zu einem anderen Schluss.

Wo wir gerade bei Gutachten sind: Meine Fraktionskollegen Michele Marsching und Torsten Sommer haben eine Anfrage nach unveröffentlichten Gutachten gestellt. Im Sinne der Transparenz fordern wir die Offenlegung dieser Gutachten. Unser Antrag dazu wird morgen hier im Plenum beraten.

In der Antwort der Landesregierung findet sich auch ein Hinweis auf ein Rechtsgutachten zu Konnexitätsfragen. Es wurde im Auftrag Ihres Hauses, Frau Ministerin Löhrmann, verfasst. Wenn dieses Gutachten das Thema der Inklusion im Schulbereich berührt, haben wir an der Offenlegung natürlich ein besonderes Interesse.

In der weiteren Beratung, denke ich, werden wir diesen Fragen nachgehen. Und wir werden darauf hinwirken, dass zufriedenstellende Antworten gegeben werden.

Wie Prof. Werning in seinem Gutachten zu den Kompetenzzentren zu Recht feststellt, ist es wichtig, hohe Standards für inklusive Bildung festzulegen, die garantieren, dass in inklusiven Schulen zum Wohle aller Kinder und Jugendlicher die bestmöglichen entwicklungs- und lernförderlichen Bedingungen selbstverständlich sind.

An vielen Schulen haben Eltern und Kollegien mit sehr viel Enthusiasmus das Thema „Inklusion“ angepackt. Wenn jetzt nicht die passenden Rahmenbedingungen für diesen Prozess entwickelt werden, droht das Erlahmen dieses Engagements und ein wenig Resignation. Das muss unbedingt verhindert werden.

Vor diesem Hintergrund erwarten wir eine intensive Auseinandersetzung in den weiteren Beratungen. Es ist ja noch nicht Hopfen und Malz verloren, denn – wie Minister Jäger vor einiger Zeit sagte – ein Gesetzentwurf verlässt dieses Haus nie in der Form, in der er eingebracht wurde. Von daher: Auf gute Zusammenarbeit und herzlichen Dank!

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Damit haben interfraktionell alle Rednerinnen und Redner die Redezeit überzogen.

(Zuruf von Ministerin Sylvia Löhrmann)

Auch Sie, Frau Ministerin Löhrmann, und zwar 17 Sekunden! Aber ich will gar nicht kleinlich sein.

(Heiterkeit)

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/2432 – Neudruck – an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend –, an den Hauptausschuss, an den Ausschuss für Kommunalpolitik, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Möchte jemand dieser Überweisungsempfehlung nicht Folge leisten? – Oder sich enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag wie gerade vorgetragen überwiesen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

7 Auftrag der vermögensschonenden WestLB

Abwicklung umfasst Steuerzahler und private Kapitalgeber – WestFonds-Aktivitäten für alle Beteiligten werterhaltend an neues Fondsmanagement abgeben

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/2623

Ich eröffne die Beratung. Für die antragstellende FDP-Fraktion spricht zuerst der Kollege Witzel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt Einigkeit, Herr Finanzminister, in zwei Punkten:

Zum Ersten: Mit der WestLB-Abwicklung müssen sich die Nachfolger Portigon und EAA perspektivisch vom Immobilienfondsbestand trennen, weil dies natürlich kein dauerhaftes Geschäftsfeld ist.

Zum Zweiten: Es darf keine Privilegien für Anleger bei öffentlichen Instituten gegen Marktrisiken geben. Das ist hier aber auch nicht der Fall. Deshalb fanden wir es unpassend, dass Sie bei unserer letzten Erörterung im Ausschuss von Einlagensicherung für Spekulanten gesprochen haben.

Das Thema, um das es hier geht, lautet „Anlegerschutz“, und zwar Anlegerschutz gerade lebensalter Anleger. Viele sind über 70 oder 80 Jahre alt. Darunter sind Witwen verstorbener Anleger, die bei den Sparkassenberatern in den letzten Jahren oder schon vor Jahrzehnten Alterssicherungsprodukte erworben haben. Sie erleben nun, wie nicht durch den Markt, sondern durch politische Entscheidungen ihre Ersparnisse unter Wert verhökert werden.

Dankenswerterweise hat die „Wirtschaftswoche“ vor zehn Tagen mit ihrem Auftaktbericht „Ausgesaugt und abgewickelt“ Etliches herausgefunden, was einer politischen Erörterung auch im Plenum bedarf und was ich im Folgenden referieren darf.

Gerichte in mehreren Bundesländern haben Verfügungssperren für Portigon-Treuhandimmobilien in die Grundbücher eingetragen. Anleger sollten vor einem zu billigen Ausverkauf der Immobilien geschützt werden.

Anleger haben die Adressen von Mitanlegern herausgeklagt und von den Gerichten bekommen, um sich besser für einen wirksamen Anlegerschutz vernetzen zu können.

Es findet nämlich seit Ende des Jahres 2010 ein Prozess statt, bei dem deutschlandweit persönlich haftende vereidigte Gutachter zur Immobilienbewertung in Fonds ersetzt worden sind durch identische haftungsbeschränkte Gutachter-GmbHs. In der Folgezeit ist es zu einer teils massiven Abwertung der Immobilien gekommen, bei dem RWI-Haus in der Nähe des Düsseldorfer Landtags innerhalb von zwei Jahren – von 2009 bis 2011 – von 104 Millionen auf 85 Millionen €, beim RWI-Haus in Dortmund innerhalb weniger Jahre von 60 Millionen € auf 30 Millionen €. Das sind keine normalen Marktentwicklungen.

Anleger werden weichgekocht, indem über Jahre hinweg Ausschüttungen eingefroren werden, damit sie die Lust an den Objekten verlieren. In einem rein schriftlichen Umlaufverfahren sollen dann Fondsliquidationen vorangetrieben werden. Von 40 Immo

bilienfonds befinden sich bereits 13 in Liquidation. Den verbliebenen Objekten droht möglicherweise ein ähnliches Schicksal.

Diese schematisch betriebene Fondsliquidation ist zumeist der ungünstigste Weg für die Anleger. Deshalb fordern wir ein neues, anlegerorientiertes Fondsmanagement. Es gibt für uns keinen vernünftigen Grund, warum Fondsgeschäftsführungen – Treuhänder Portigon, Eigentümer EAA – gerade dieses unvorteilhafte Vorgehen wählen.

(Beifall von der FDP)

Deshalb müssen Sie, Herr Finanzminister, vor dem Parlament Fragen beantworten.

Wieso ist eigentlich der für einen Milliardenbetrag verantwortliche Hauptgeschäftsführer der WestFonds, einer Tochtergesellschaft der Portigon AG, dort nicht angestellt, sondern wird auf Basis eines Vertrages mit einer Unternehmensberatung tätig? Was ist das für eine bemerkenswerte Konstellation?

Welche Haftungsfragen kommen auf die Portigon AG und damit auf das Land zu, falls möglicherweise entscheidende Anlegerinformationen in den letzten Jahren unterblieben sind?

Sind Anlegervorwürfe zutreffend, dass die Portigon AG gravierende Treuhänderobliegenheiten in vielerlei Hinsicht in den letzten Jahren verletzt haben soll?

Wie viele Rechtsstreitigkeiten laufen derzeit gegen WestFonds und Portigon aufgrund der Immobilienfondsliquidationen?

Wann wird endlich ein grundlegendes Bundesgerichtshofurteil praktiziert, dem zufolge Anleger ein Anrecht darauf haben, die Kontaktdaten ihrer Mitanleger zu erhalten, ohne diese stets vor Gericht herausklagen zu müssen? Diese Frage ist im Grundsatz rechtlich eindeutig entschieden. Da kann man sehr wohl anlegerorientiert vorgehen und das, was ohnehin als BGH-Urteil feststeht, praktizieren. Wann ist seitens der Verantwortlichen beabsichtigt, die nach den letzten Gerichtsurteilen geltende Rechtslage zu akzeptieren?

Wie ist es mit den Anlegerrechten bestellt, was die Entscheidung über die Zukunft ihrer Fonds angeht? Warum lädt man die Leute nicht ein, warum lässt man nicht diejenigen, denen das Geld gehört, die wirtschaftlichen Eigentümer, die privaten Anleger, entscheiden, was mit den Fonds passiert? Warum findet hier dieser schematische Abwicklungsprozess statt? Sie wissen, es gibt nur ganz wenige Immobilienfonds, in denen die Portigon AG selber Anteile an Fonds hält. In etwa 90 % der Fälle dürfte das nicht der Fall sein.