Das ist wunderbar. Dort sehen Sie auch, wie es gelingt und wie man es begleitet und dass man jetzt nicht vor dem Prozess Ängste schüren darf, wie Sie es gerade gemacht haben.
Sie müssen wirklich auch zur Kenntnis nehmen: Als wir am 14. März 2012 den Landtag aufgelöst haben, haben Sie einen Entschließungsantrag vorgelegt mit dem Datum 13. März 2012. Auf diesen acht Seiten, die Sie dort vorgelegt haben, ist eigentlich dieser Gesetzentwurf sehr gut antizipiert worden.
Wir können das einmal gemeinsam durchgehen, um zu sehen, was dem widerspricht. Was Sie damals gefordert haben, waren Mehrkosten von
30 Millionen €, die vorgelegt und investiert werden sollten. Das haben wir doch bei Weitem übertroffen. Wir haben doch nicht die Hände in den Schoß gelegt
und gewartet, bis Sie sich einmal bewegen, sondern die Bewegung ist weitergegangen. Wir haben 2.500 Plätze für Fortbildungen eingerichtet.
Heute gibt es keine Schule in Nordrhein-Westfalen, die sagt, ab dem 1. August wird bei uns gemeinsames Lernen stattfinden, und die keine Fortbildungen bekommt. Die Bezirksregierungen haben das alles im Angebot. Jede Schule kann das in Anspruch nehmen. Wir haben die Studienplatzkapazitäten erweitert. Die Fortbildung der Moderatorinnen mit 300 Personen ist fast abgeschlossen. Das alles ist bereits erfolgt, um die Schulen bei diesem Prozess zu begleiten. Wir haben die 53 Koordinatorinnen, die wir entsprechend vorbereitet haben, die dort sind, wo Bildung gestaltet wird, nämlich in den Bildungsregionen. Das alles ist auf den Weg gebracht.
Herr Kollege Kaiser, wir stellen jetzt zusätzlich zu den 1.148 Stellen, die diese Landesregierung bereits in den Prozess investiert hat, noch 2.000 Stellen bis zum Ende der Legislaturperiode zur Verfügung, und zwar da, wo Sie nichts vorgelegt haben,
Wenn Sie sich jetzt das gesamte Modell, auch das Modell der Finanzierung, anschauen, dann achten Sie bitte nicht nur auf den Bereich der integrativen Lerngruppen, sondern auf die Gesamtfinanzierung, auf die Unterstützungspakete, die die Landesregierung auf den Weg bringt und die hier beschrieben sind.
Dann wollen wir gemeinsam einen Weg gehen, sorgsam, schrittweise, um den Eltern zu helfen, die jetzt zu Recht fragen, was mit ihrem Kind ist, denn es steht die Entscheidung an, das Kind in den gemeinsamen Unterricht einer Schule oder weiterhin in eine Förderschule zu geben. Die Eltern sollen im November dieses Jahres Klarheit haben, wo sie die Kinder anmelden können, im Februar dann für die weiterführenden Schulen. Das ist unsere Ziellinie.
Das werden wir hier gemeinsam miteinander besprechen. Deswegen ist es mir wichtig, diesen Prozess hier zu beginnen. Es ist wahrhaftig ein guter Tag auf dem Weg zu mehr Inklusion in NordrheinWestfalen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Frau Beer Herrn Kaiser zum Filmgucken einlädt, dann möchte ich Frau Beer einladen, sich mal die Förderschule in Lage anzuschauen,
dort mit dem Schulleiter, einem bekennenden „Grünen“, zu sprechen und zu hören, was dieser zum Thema „Auflösung Förderschule ‚Lernen‘“ zu sagen hat. Ich glaube, an dieser Stelle können Sie noch das eine oder andere lernen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, über das gemeinsame Ziel der Inklusion brauchen wir an dieser Stelle nicht mehr zu sprechen, gleichwohl aber über das Wie.
Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ist ein Angriff auf die Finanzen der Kommunen, auf das Wahlrecht der Eltern und auf die Qualität der sonderpädagogischen Förderung.
Statt Inklusion qualitativ umzusetzen und alle Menschen mitzunehmen, peitschen Sie Inklusion hier als Sparmodell durch.
Wir als FDP hatten noch die vage Hoffnung, dass Sie Ihren Gesetzentwurf nach dem verheerenden Echo von allen Seiten umfassend überarbeiten würden. Aber außer einigen kosmetischen Korrekturen sind Sie offensichtlich entschlossen, den bisherigen Kurs auch weiterhin zu fahren, und das, obwohl uns und dementsprechend auch Sie Warnungen aller Art erreicht haben. Doch diese scheinen Sie in der Vergangenheit völlig unbeeindruckt gelassen zu haben.
Ich möchte noch mal auf die Warnungen eingehen, mich dabei aufgrund der Kürze der Zeit auf drei Aspekte konzentrieren und Ihnen aufzeigen, was es für die betroffenen Menschen vor Ort heißt.
Sie verweigern den Kommunen die Anerkennung der Konnexität. Unseren Kommunen fehlen nachweislich die Mittel zur Umsetzung der Inklusion. Aber Mittel finanzieller Art sind zum Gelingen der Inklusion dringend notwendig.
Welche verheerenden Folgen diese fehlenden Mittel bei den Kommunen haben, möchte ich kurz an einem Beispiel aufzeigen.
Es geht um ein Mädchen mit einer Hörschädigung an einer Regelschule hier in Nordrhein-Westfalen. Damit es dem Unterricht folgen kann, müsste die Klasse entsprechend ausgestattet werden; spezielle Akustikvorhänge wären vonnöten. Die Kommune erklärt aber, dass sie über die verpflichtende Grundausstattung hinaus keinerlei weitere Mittel bereitstellen kann, weil die Schulministerin die Anerkennung der Konnexität verweigert und man somit einen rechtlichen Präzedenzfall schaffen würde. Die Kommune teilt die Einschätzung, dass das Mädchen dem Unterricht aufgrund der mangelnden Ausstattung nicht folgen kann, aber ihr sind die Hände gebunden.
Meine Damen und Herren, das ist die Realität vor Ort. Das ist Ihre Politik. Und die geht zulasten der Kinder vor Ort.
Ein weiteres Beispiel: Sie verweigern allein aus Gründen der Konnexität Vorgaben zur qualitativen Ausstattung und somit zum Gelingen der Inklusion. Ich darf an dieser Stelle kurz aus dem Gesetzentwurf zitieren:
„Außerdem gibt der Gesetzentwurf den Gemeinden und Gemeindeverbänden keine verbindlichen Anforderungen für die Aufgabenerfüllung
vor. Derartige Standards werden nicht geregelt. Das Land macht weder für den Schulbereich im Allgemeinen noch speziell mit Blick auf den Ausbau des Gemeinsamen Lernens auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem verbindliche Vorgaben zur Größe, zur baulichen Beschaffenheit oder zur Ausstattung von Schulen.“
Ich würde gerne meinen Kollegen aus Köln ein weiteres Zitat vorlegen, nämlich aus dem Inklusionsplan für Kölner Schulen. Deswegen appelliere ich hier an die SPD-Kolleginnen und -Kollegen, sich massiv für Veränderungen einzusetzen. Eine sozialdemokratische Dezernentin schreibt:
„Zur Sicherstellung der Qualität, die für einen gelingenden Inklusionsprozess erforderlich ist, wird das Land zur Einhaltung des Konnexitätsprinzips … und zur notwendigen Anpassung der Rahmenbedingungen aufgefordert, die in einem entsprechenden Forderungskatalog aufgeführt sind...“
Köln, größte Kommune in Nordrhein-Westfalen! Das sind die Aussagen zum Thema „Konnexität“ an dieser Stelle.
Meine Damen und Herren, ein dritter und in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit letzter Aspekt: Sie treten hier eine massive Schließungswelle von Förderschulen los. Sie erklären, dass Eltern Förderschulen nur dann wählen dürfen, wenn ein solches Angebot überhaupt besteht.
Wenn das, was ich vorhin erfahren habe, tatsächlich der Wahrheit entspricht – ich kann es nicht sagen –, dann ist das unglaublich: Der Hochsauerlandkreis hat sich nämlich entschlossen, die Förderschulen „Lernen“ nicht auslaufen zu lassen, sondern zum Schuljahr 2014/2015 zu schließen. Das würde noch einmal eine ganz andere Dimension mit sich bringen.
Ich bitte Sie hier eindringlich, Änderungen an den Rahmenbedingungen vorzunehmen. Denn sonst werden den Eltern die Wahlmöglichkeiten des Förderorts, die immer großartig angepriesen werden, massiv verwehrt.
Wir fordern Sie auf: Ziehen Sie diesen schlechten Gesetzentwurf zurück! Setzen Sie auf Qualität statt auf Tempo! Und unterstützen Sie die Kommunen bei der Realisierung der Inklusion! – Herzlichen Dank.
Zuschauer! Liebe Monika, ich weiß, es wäre Deine Rede gewesen. Du schaust im Stream zu. Es ist mir eine Ehre, Dich zu vertreten.
Erlauben Sie mir, Herr Präsident, mit einem Zitat zu beginnen. Das Zitat stammt aus einem Antrag von Rot-Grün zu den Eckpunkten für den Weg zur inklusiven Schule in Nordrhein-Westfalen. Hier findet sich ein sehr wichtiger Hinweis im Umgang mit dem Thema der Inklusion an Schulen. Zitat: