Herr Kollege, Sie werden verstehen, dass ich mich als Vertreter der Landesregierung nicht in die Angelegenheiten des Regionalrates Köln einmische. Das Gremium muss zu gegebener Zeit die Entscheidungen treffen, die anstehen. Da mag ich keine Bewertung abgeben.
Zur Wichtigkeit von Pumpspeicherwerken habe ich mich eben schon geäußert. Die Landesregierung sieht darin eine Entwicklungschance für unser Land auf den verschiedensten Ebenen. Ich will nicht nur die Pumpspeicherwerke als Kraftwerke nennen, sondern verschiedene Technologien, denken Sie an „Power to Gas“, die Batterietechnik oder auch die Entwicklung im Bereich von Brennstoffzellen und Wasserstoff. Hier könnte ein wesentlicher Beitrag des Technologielandes Nordrhein-Westfalen für das Gelingen der Energiewende liegen. Die Landesregierung unternimmt auf allen Ebenen und in allen Technologiefeldern Anstrengungen, die besondere Position Nordrhein-Westfalens herauszustellen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Bevor ich das Mikrofon zu einer weiteren Frage für Frau Schmitz freischalte, möchte ich auf zwei Dinge aufmerksam machen.
Zweitens. Die Fragestunde hat eine Regel, die heißt: Man stellt immer eine Frage. – Das ist jetzt ein paarmal durcheinandergegangen; wir sehen es auch weiterhin großzügig.
Dann habe ich noch eine Frage an den Kollegen Beu: Sie haben noch einmal gedrückt. Wollen Sie wirklich eine zweite Frage stellen? – Dachte ich mir. Zur Information an alle: Ich schalte die Mikrofone auch wieder aus.
lich vorgeworfen, das Projekt nach positivem Bescheid zum Regionalplanänderungsverfahren nicht weiterverfolgen, sondern die Rechte daran veräußern zu wollen. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die politischen Gremien, hier der Regionalrat, nicht zum Spielball unternehmerischen Taktierens werden?
Ich kenne solche Überlegungen nicht und würde sie auch nicht kommentieren. Ich weiß – das habe ich Ihnen eben dargestellt –, dass Trianel an drei Standorten in Deutschland unterwegs ist und dann Investitionsentscheidungen treffen wird.
Sie wissen auch – das bitte ich ernst zu nehmen –: Solche Projekte sind mit hohen Planungskosten verbunden. Selbstverständlich ist es im Interesse des Unternehmens, dass diese Planungskosten wieder rentierlich werden. Deshalb kann ich Unternehmensentscheidungen verstehen, die darauf abzielen, sich zu gegebener Zeit festzulegen. Ich hoffe, dass die Festlegung auf Nordrhein-Westfalen erfolgt, und würde mich freuen, wenn wir alle einen Beitrag dazu leisten könnten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Gelegenheit zur Nachfrage. – Die Finanzierung der zwei NRW-Pumpspeicherwerke Nethe und Rur durch die NRW.BANK wird im Koalitionsvertrag ausdrücklich angesprochen. Weil mich interessiert, welche Modalitäten bei der Finanzierung angedacht sind, frage ich: Welche Pläne oder Absprachen gibt es, die möglicherweise bereits vor dem Baubeschluss eine Risikoübernahme des Landes beinhalten?
Es werden derzeit Gespräche mit der NRW.BANK geführt – die Landesregierung ist mittelbar daran beteiligt –, in welcher Form eine gewisse Phase der Planungszeit in welcher Form abgesichert wird. Konkrete Ergebnisse dieser Gespräche liegen mir nicht vor. Allerdings spielt in diesem Zusammenhang sicherlich die Prüfung der Wirtschaftlichkeit eine entscheidende Rolle.
Herr Minister, gibt es Erkenntnisse der Landesregierung oder aus anderen Quellen, wie hoch der Bedarf an Speicherkapazitäten in Nordrhein-Westfalen sein wird? Ich frage das auch vor dem Hintergrund, dass im Moment zwei Standorte in der öffentlichen Diskussion sind, es aber auch noch weitere Untersuchungen für andere Standorte gibt.
Ich kann das nur aus einer anderen Diskussion und Perspektive heraus beschreiben. Wir hatten einen intensiven Austausch mit der Europäischen Kommission und hier mit Herrn Kommissar Oettinger. Der Kommissar hat die Frage der Schaffung von Speicherkapazitäten für ganz Europa als eine der zentralen Fragen der zukünftigen Gestaltung unserer Energiesysteme bezeichnet.
Hier ist die Kapazität in Deutschland ausgesprochen begrenzt. Wir haben nur Kapazitäten, um unseren Strom wenige Minuten lang aus diesen Speichern zu gewinnen. Deshalb ist jede zusätzliche Kilowattstunde sehr willkommen.
In Nordrhein-Westfalen unternehmen wir sehr breite Anstrengungen, solche Kapazitäten zu planen und zu bauen. Beispielsweise sind wir zusammen mit den Wasserverbänden bezogen auf die Möglichkeit, im Rahmen von Talsperren zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, gutachterlich unterwegs. Außerdem haben wir zusammen mit der RAG ein Gutachten zu der Frage auf den Weg gebracht, ob wir stillgelegte Bergwerke unter Tage für solche Speicheraktivitäten nutzen können. Sie wissen, dass es Überlegungen gibt, auch in Nordrhein-Westfalen in Kavernenkraftwerken Strom zu speichern.
Die zeitliche Perspektive solcher Investitionen muss man auf das Jahr 2019/20 ausrichten. Dann werden, wie in der Bundesregierung und im Bundesrat beschlossen, zusätzliche Kapazitäten vom Netz gehen. Auf diese Zeit hin müssen die Investitionen ausgerichtet werden. Die Zeit ist also knapp. Deshalb ist es notwendig, hier auch klare, orientierende Entscheidungen zu treffen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Herr Kollege Brockes von der FDP. Das ist seine zweite und damit letzte Frage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, Sie haben eben auf meine Frage ausgeführt, dass Sie Pumpspeicherkraftwerke generell unterstützen – und somit auch dieses Projekt. Außerdem haben Sie ausgeführt, dass dort bisher keine konkreten Prüfungen durchgeführt wurden. Würden Sie mir zustimmen, dass es doch gerade zu Akzeptanzproblemen führen kann, wenn
Sie haben mich missverstanden. Die Antwort war eben auf das bezogen, was die Landesregierung in diesem Fall getan hat. Selbstverständlich sind die nachgeordneten Behörden in den entsprechenden Verfahren – wie in jedem anderen Verfahren auch – beteiligt. In den Regionalplanverfahren finden Vorprüfungen statt, inwieweit naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Fragen von Bedeutung sein können. Nach der Einschätzung dort sind diese Fragen dann nachher im Bebauungsplanverfahren oder im Planfeststellungsverfahren zu klären und einer Klärung zuzuführen. Das ist der bisherige Eindruck.
Jedes Verfahren ist also immer auf seiner Ebene zu sehen. Derzeit läuft ein Änderungsverfahren zum Regionalplan. Da ist die Entscheidung auf der Ebene des Regionalrates zu treffen. Alle Erkenntnisse, die vorliegen, werden dort abgewogen und im Rahmen einer Entscheidung im Regionalrat zu einem Ergebnis geführt.
Danke schön. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Schneider von der FDP. Das ist ihre zweite und letzte Frage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister Remmel, der Investor Trianel betont immer wieder, dass das Projekt essenziell für die Energiewende sei. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die energiepolitische Begründung des Projektes von neutralen Gutachtern überprüft wird?
Die Frage der energiepolitischen Überprüfung dieses konkreten Projektes stellt sich zum jetzigen Zeitpunkt für die Landesregierung noch nicht. Wir können nur allgemeine Aussagen darüber treffen, dass Investitionen in Pumpspeicherkraftwerke in der Bundesrepublik und damit auch in NordrheinWestfalen von Bedeutung sind, um die Volatilität der erneuerbaren Energien abzufedern und in den Lücken, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht bläst, entsprechend Strom liefern zu können. Dieser Grundsatz galt, gilt und wird zukünftig gelten. Deshalb ist jede Investition willkommen.
Ob das ganz konkrete Projekt energiewirtschaftlich, von der Netzstabilität her usw. umsetzbar ist, wird einer späteren Prüfung unterzogen. Ich gehe aber davon aus, dass der Investor das bereits umfassend vorgeprüft hat.
Herr Minister Remmel, im Zusammenhang mit der Kohlenmonoxidleitung von Dormagen nach Krefeld hat vor ungefähr drei Jahren der umweltpolitische Sprecher der damaligen Oppositionsfraktion der Grünen, ein Herr Remmel, die damalige schwarz-gelbe Landesregierung deutlich geziehen, man habe bei einem so wichtigen Projekt zu wenig Aufklärungsarbeit geleistet; man müsse das verstärken, wenn so etwas überhaupt infrage kommen solle.
Nun stellt sich bei diesem Pumpspeicherwerk die Frage, wie man es eigentlich ans Netz bringt. Das kann entweder mit einer Freileitung oder einem 400-kV-Erdkabel erfolgen. Es ist ja wichtig, dass man an die Netze herankommt, um keinen Wegwerfstrom zu produzieren. Gedenkt die Landesregierung, hier entsprechende Aufklärungsarbeit zu leisten, um der Bevölkerung vor Ort deutlich zu machen, dass die Hochspannungsleitung oder das Erdkabel nicht nur notwendig, sondern auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten tolerabel und verantwortbar ist?
Wenn das erforderlich sein sollte, ist die Landesregierung in der Tat – das habe ich mehrfach erklärt, auch vor Ort – hier zu einer Unterstützung bereit. Wir haben allerdings den Eindruck, dass das Unternehmen nicht nur in der Eifel, sondern auch in Ostwestfalen in vorbildlicher Art und Weise sehr frühzeitig die örtlichen Entscheidungsträger und die Bevölkerung in vielfältigen Veranstaltungen einbezogen hat.
Sie wissen, es gibt hier Interessenkonflikte, auch zwischen einzelnen Ortschaften. Die eine Ortschaft hat ein höheres Interesse. Die andere hat ein vielleicht geringeres Interesse. Ich hoffe, dass sich noch ein Interessenausgleich ergeben wird. Aber im Vorfeld ist die Öffentlichkeitsarbeit und die Bürgerbeteiligung hier aus meiner Sicht sehr vorbildlich geleistet worden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Frage stellt Ihnen Frau Kollegin Schmitz von der FDP. Das ist ihre dritte Frage. Als Fragestellerin hat sie damit auch keine Frage mehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister, zunächst einmal vielen Dank für Ihre bisherigen Ausführungen. Ich habe noch eine weitere Frage zum Investor. Der Investor Trianel hat zum Regionalplanänderungsantrag und zum
Neutrale Gutachten wurden nicht vorgelegt. Die vom Investor vorgelegten Fachbeiträge sind bekanntermaßen fehlerbehaftet und unzureichend. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die raumplanerischen Auswirkungen des Projektes fachlich korrekt und neutral untersucht werden?
Das ist ein übliches Verfahren, dass bei entsprechenden Genehmigungsverfahren, Raumordnungsverfahren die Gutachten von dem Antragsteller und dem Investor vorgelegt werden. Es ist Aufgabe der Bezirksregierung, der Raumplanungsbehörde, diese Daten auf Plausibilität zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Erkundigungen einzuziehen. Ich gehe davon aus, dass hier die fachliche Arbeit voll umfänglich geleistet wird und die notwendigen Prüfungen stattfinden.
Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir die Gelegenheit zu einer weiteren Nachfrage geben. Ich fand den Hinweis gerade bemerkenswert, dass die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt die ökonomische Sinnhaftigkeit des Projektes noch gar nicht bewerten kann, möchte Ihnen aber jetzt im Rahmen dieser Nachfrage eine Frage zur wasserwirtschaftlichen Situation und zum Wassersport stellen.
Nach Aussage von Trianel soll der Wassersport am Rursee durch das Pumpspeicherwerk nicht behindert werden. Nach dem, was uns bekannt ist, soll es so sein, dass durch Einströmen und Abpumpen bei Betrieb des Pumpspeicherwerkes Strömungen entstehen, die allerdings Wassersport behindern und Schwimmer gefährden können. Bei Vollbetrieb stürzen demnach 340 Kubikmeter Wasser pro Sekunde in den See, was etwa einem Wassereintrag der Mosel bei Koblenz in den Rhein entspricht.
Deshalb die Frage an Sie: Welche Überlegungen gibt es seitens der Landesregierung und der prüfenden Behörden, falls der WVER als Eigentümer des Sees aus Gefährdungsgründen den Wassersport auf dem Rursee untersagt? Ist das realistisch? Was sind aus Ihrer Sicht die Konsequenzen?
Herr Kollege, Sie haben mit einer Bemerkung begonnen, der ich erst gerne widersprechen möchte. Ich habe keinerlei Aussage gemacht, dass die Landesregierung Pumpspeicherwerke für nicht ökonomisch hält, im Gegenteil. Wir halten sie wirtschaftlich, energiewirtschaftlich, klimapolitisch und ökologisch für sinnvoll.
Ihre Frage eben bezog sich auf eine ganz konkrete Prüfung hinsichtlich einer Absicherung und einer Kreditbeziehung zur NRW.BANK. Da habe ich bezogen auf diese konkreten Prüfungen geäußert, dass mir keine abschließenden Erkenntnisse aus dieser Prüfung vorliegen hinsichtlich einer solchen Rentabilitätsprüfung. Das bitte ich auch präzise zu behandeln. Darum geht es erstens.
Zweitens. Ich würde gerne darauf hinweisen, dass die Talsperren in Nordrhein-Westfalen und insbesondere in der Eifel aus wasserwirtschaftlichen Gründen errichtet worden sind, zur Trinkwassersicherung und zur Regulierung der Gewässer.
Die touristische Nutzung ist eine, die zu begrüßen ist, aber kein ursprünglicher Errichtungsgrund der Talsperren. Deshalb muss man diese Perspektive auch bedenken und im Auge haben, wenn es um die weitere Nutzung, auch ökonomische Nutzung, dieser Talsperren geht. Nach meinem Kenntnisstand wird der Wassersport dort nur geringfügig beeinträchtigt.