Protocol of the Session on March 20, 2013

der sicherlich eine gute Basis für eine einvernehmliche Entscheidung bietet. Es geht um den Antrag „Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit erleichtern“. Was verbirgt sich hinter diesem zugegebenermaßen etwas sperrigen Begriff?

Die meisten Straftäter kommen mit einer Geldstrafe davon; das zeigt die Statistik. Doch nicht alle Geldstrafen können oder wollen die Verurteilten tatsächlich bezahlen. Diese Geldstrafen sind uneinbringlich. Wer nicht bezahlt, kommt natürlich trotzdem nicht ungeschoren davon, sondern ins Gefängnis. Es wird eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe vollzogen.

Eine andere Möglichkeit ist, dass die Verurteilten gemeinnützige unentgeltliche Arbeit leisten und damit ihre Strafe abarbeiten. Wir wollen mit unserem Antrag erreichen, dass es zu einer Geldstrafe verurteilten Straftätern erleichtert wird, ihre Strafe abzuarbeiten.

Wie soll das geschehen? Seit 2010 kann ein Straftäter beantragen, sogenannte freie Arbeit zur Tilgung der Geldstrafe leisten zu dürfen. Pro Arbeitstag von sechs – in Ausnahmefällen drei – Stunden wird ein Tagessatz getilgt. Zu wenige machen von diesem Angebot Gebrauch.

(Dagmar Hanses [GRÜNE]: Warum denn?)

Wir schlagen deshalb vor, dass künftig nur noch fünf Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet werden müssen. Somit kommt es dem Verurteilten etwas näher, tatsächlich einen entsprechenden Antrag zu stellen. Es wird ihm erleichtert, die Arbeit auch wirklich durchzuhalten.

Außerdem brauchen wir ein Konzept mit weiteren geeigneten Maßnahmen. Wir fordern von der Landesregierung, dies bis zur Sommerpause vorzulegen. Wir erhoffen uns davon Folgendes: Die hohen Kosten für die Unterbringung im Gefängnis entfallen. Für die Ersatzfreiheitsstrafen entstehen dem nordrhein-westfälischen Steuerzahler – also uns allen – Gesamtkosten in Höhe von über 600.000 € jährlich. Das ist zu viel Geld, das wir einsparen könnten, wenn wir die gemeinnützige Arbeit attraktiver gestalten.

Hinzu kommen weitere Kosten für die gesundheitliche Versorgung. Die kurze Haftzeit führt zu einem Mehraufwand in der JVA-Organisation. Deswegen bin ich mir sicher, dass gerade die Praktiker in den Gefängnissen unseren Vorschlag begrüßen werden.

Darüber hinaus profitiert die Allgemeinheit von der gemeinnützigen Arbeit der Verurteilten – sei es bei der Gartenarbeit auf dem Friedhof, der Essensausgabe in Obdachlosenunterkünften usw. Angesichts der Kosten, die pro Haftplatz pro Tag in Höhe von rund 111 € entstehen, ist es umso sinnvoller, diese

Ersatzfreiheitsstrafen durch Arbeit abgelten zu lassen – insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass oft nur Tagessätze von 10 oder 20 € verhängt werden.

Auch die Verurteilten erleiden keine Folgeprobleme durch die Gefängnishaft. Es ist bekannt und sicher auch nicht verwunderlich, dass das soziale Umfeld negativ auf die Haftstrafe eines Bekannten oder eines Mieters reagiert. Der möglicherweise gute Ruf ist dann genauso schnell weg wie die Mietwohnung. Das wird natürlich vermieden, wenn der Betroffene einer Arbeit nachgeht und – wie jeder von uns auch – nach getaner Arbeit nach Hause kommen kann.

Aber warum müssen die bisherigen Regelungen geändert werden? Es gibt Meldungen, dass 40 % der Straftäter ihre Arbeit vorzeitig abbrechen. Gerade Drogensüchtige – viele von den Verurteilten sind drogensüchtig – sind allein schon körperlich nicht in der Lage, sechs Stunden am Stück zu arbeiten. Andere sind es schlichtweg nicht mehr gewohnt oder waren es noch nie gewohnt, so lange einer geregelten Arbeit nachzugehen. Sie brechen die gemeinnützige Arbeit vorzeitig ab mit dem Ergebnis, dass sie dann doch noch im Gefängnis ihre Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.

Ich denke, wir haben einen guten Kompromiss auf den Weg gebracht.

Einen ähnlichen Weg geht übrigens die Hansestadt Hamburg. Bisher waren dort ebenfalls sechs Stunden gemeinnützige Arbeit nötig. Nun reichen fünf Stunden. Die zuständige Justizsenatorin – übrigens eine Parteifreundin von Ihnen, Herr Minister –

(Minister Thomas Kutschaty: Eine sehr nette Kollegin!)

hat einen entsprechenden Weg eingeschlagen.

Warum müssen wir als Opposition tätig werden? Obgleich die Justizsenatorin in Hamburg einen entsprechenden Weg eingeschlagen hat, tut sich hier bei uns wieder nichts. Herr Minister Kutschaty macht große Ankündigungen, beteiligt sich am Bundestagswahlkampf, möchte gerne in der Bundesliga spielen, aber hier vor Ort liefern Sie nichts. Für die wirklichen Probleme in der Justiz und für die vielen Baustellen im Strafvollzug, den Gefängnisausbrüchen usw. bieten Sie keine Lösung an. Wir fordern daher von Ihnen: Bringen Sie ein ordentliches Konzept auf den Weg! Stimmen Sie der Reduzierung der Pflichtstunden von sechs auf fünf zu!

Ich bitte um die Überweisung in den Rechtsausschuss und freue mich dort auf die Diskussion und Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Kamieth. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Wagener.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr gemeinnützige Arbeit statt Verbüßen einer Ersatzfreiheitsstrafe oder, ein bisschen salopp formuliert, Schwitzen statt Sitzen – das ist die Intention des Antrags der CDU, mit dem wir uns heute hier beschäftigen.

Vorweg: Die SPD-Fraktion teilt das Ziel, gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafen zur Regel werden zu lassen bzw. zu intensivieren. Die Vorteile liegen auf der Hand. Herr Kollege Kamieth hat sie genannt. Wir vermeiden die negativen Folgen eines Freiheitsentzuges, auch bei Familienangehörigen derjenigen, die in die Haft mussten. Wir entlasten den öffentlichen Haushalt und den Justizvollzug. Und diese gemeinnützige Arbeit hat auch einen resozialisierenden Charakter.

Aber der CDU-Antrag greift die entscheidenden Probleme nicht auf, er behandelt nur einen Teilbereich des Problems. Die Reduzierungsmöglichkeit der Stundenzahl ist bereits in der Verordnung vorgesehen – in Ausnahmefällen. Ich nehme an, der Antrag wird dahin gehen, dass wir es zur Regel machen, dass regelmäßig nur fünf Stunden geleistet werden müssen; das müssen wir im Fachausschuss sicherlich diskutieren.

Aber fünf oder sechs Stunden sind nicht der entscheidende Punkt. Das Umfeld muss stimmen. Und es stimmt nicht, wenn es nicht genügend Arbeitsstellen gibt, in die vermittelt wird, wenn es nicht genügend Träger gibt, die gemeinnützige Arbeit vermitteln, und wenn wir keine ausreichende Betreuung der Verurteilten haben. Wenn wir beispielsweise Personen mit fehlender Gewöhnung an die Arbeit haben, müssen diese betreut werden. Man kann sie nicht einfach dorthin schicken, und dann machen sie ihre Arbeit. Diese müssen betreut werden, und dafür brauchen wir ein entsprechendes Umfeld und Träger, die das alles leisten. Wir müssen bei Menschen mit fehlenden Schlüsselqualifikationen Motivation geben, und sie müssen entsprechend angesprochen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Kamieth, Sie kritisieren Minister Kutschaty wegen angeblicher Untätigkeit. Was Sie nicht erkannt haben, ist: Der Justizminister ist bereits ein wenig weiter als Sie. Er möchte fünf weitere freie Träger im Bereich der Vermittlung fördern und hat dafür die Erhöhung der Mittel im Landeshaushalt von 200.000 auf 400.000 € beantragt. Das ist heute Morgen auch in der Abstimmung durchgewunken worden. Und an der Stelle wird Ihre Argumentation ein wenig widersprüchlich. Sie haben nämlich den Antrag gestellt, dass diese Erhöhung reduziert wird, und heute Morgen mit Ihrer Ableh

nung des Haushalts eine Erhöhung in diesem Bereich komplett abgelehnt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, Sie haben mit Ihrem Antrag lautstark B gesagt, obwohl Sie nicht einmal A sagen wollen. Das ist nicht durchdacht, wenig stringent, und es steckt auch kein Konzept dahinter. Aber wir in der rot-grünen Koalition haben aufgepasst. Wir haben Ihren Schnitzer heute Morgen ausgemerzt, indem wir dem Haushalt zugestimmt haben. Die entsprechenden Mittel stehen jetzt zur Verfügung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse mich kurz: Wir stimmen natürlich der Überweisung in den Rechtsausschuss zu. Das Problem muss behandelt und dort konstruktiv diskutiert werden. Wir stimmen der grundsätzlichen Intention des Antrags zu, und von daher freue ich mich auch auf eine entsprechende konstruktive Diskussion im Fachausschuss.

Damit möchte ich zum Ende kommen, und das noch innerhalb meiner Redezeit. Es war eine Befürchtung, dass ich das nicht schaffe. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wagener. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Glückwunsch, Frau Kollegin Wagener! Ich glaube, das war Ihre erste Rede.

(Allgemeiner Beifall)

Aber: Die liebe CDU hat uns einen Antrag beschert, bei dem ich mich frage: Was will die CDU? – Wir können im Grunde noch weiter gehen, als die Kollegin Wagener eben beschrieben hat; denn wir haben nicht nur mit dem Haushalt beschlossen, dass die Mittel für freie Träger der Straffälligenhilfe hinsichtlich der Ableistung gemeinnütziger Arbeit erhöht werden, sondern Sie haben eben gerade noch – heute Morgen – Ihren Änderungsantrag zur Reduzierung um 100.000 € aufrechterhalten. Das habe ich nicht verstanden. Das konterkariert Ihren Antrag jetzt. Das – Ihr Änderungsantrag mit dem Kürzungsvorschlag heute Morgen und jetzt der inhaltliche Antrag – passt nicht zusammen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Eine solche Kehrtwende innerhalb von zwei Wochen oder gar eines Tages? Was ist denn in der CDU los? – Gut, mittlerweile erkennen Sie die Bedeutung der gemeinnützigen Arbeit, den Wert der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen. Besser spät als nie! Machen wir an der Stelle weiter. Sie haben die Zahlen des Ministers in Ihren Antrag übernom

men. Auch das begrüßen wir sehr. Deutlich wird, dass das Ausgabereduzierungspotenzial der Haftvermeidung erheblich ist. Auch dazu unseren Respekt!

Sie haben eben in Ihrem Beitrag wörtlich nicht nur auf die Kosten abgehoben, Herr Kollege, sondern auch auf den Profit der Allgemeinheit, zusätzlichem Gemeinwohl oder die direkten Auswirkungen auf die Biografie der Menschen. Das ist deutlich lobend zu erwähnen.

Das Allerallerwichtigste aber ist, dass Sie aus Ihrem Maßnahmenkatalog ein klitzeklitzekleines Schräubchen herausgesucht haben, nämlich die Reduzierung von sechs auf fünf Pflichtstunden pro Tag für gemeinnützige Arbeit. Die Betroffenen sprechen übrigens immer von „Sozialstunden“. Wir bleiben gerne bei der „gemeinnützigen Arbeit“. Das alleine trägt überhaupt nicht dazu bei, dass die Abbruchquote sinkt. Ich sage Ihnen, was dazu beiträgt, dass die Abbruchquote sinkt und es gelingt, dass weniger Menschen in Haft landen:

Gemeinnützige Arbeit braucht klare, verbindliche Regeln, braucht Menschen, die sich darum kümmern, dass diese Regeln eingehalten werden, und zwar sowohl mit der Bewährungshilfe an den Landgerichten wie auch bei freien Trägern, Einrichtungen und Behörden, wo die gemeinnützige Arbeit abgeleistet wird. Es bedarf Menschen, die sich kümmern.

Gemeinnützige Arbeit braucht Geld, damit diese Menschen personell und sachlich ausgestattet sind.

Gemeinnützige Arbeit braucht Kompetenz und Fortbildung, damit auf die Menschen individuell eingegangen werden kann.

Gemeinnützige Arbeit braucht Einrichtungen, die Verständnis dafür haben, dass gemeinnützige Arbeit dazu beiträgt, Menschen manchmal nach sehr langer Zeit wieder einen strukturierten Tag zu ermöglichen.

Bedenken Sie nicht, dass die Reduzierung um eine Stunde überhaupt nichts bringt. Die Menschen sind in der Regel in großer Armut. Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre Rechnungen zu bezahlen, haben manchmal auch ein Problem, zu bestimmten Orten zu kommen, mit Behördenbriefen umzugehen. Alle diese Menschen dürfen wir nicht alleine lassen.

Wollen wir doch einmal schauen, was die CDU eigentlich möchte! Möchte die CDU – wie sie heute Morgen noch vorgeschlagen hat – die Kürzung oder doch bei der gemeinnützigen Arbeit weiterkommen?

Zum Schluss des Plenums muss ich an eine sogenannte christliche Partei doch noch einmal appellieren: Christlich-gläubige Menschen nutzen die Fastenzeit häufig zur Besinnung, zur Erneuerung und Überprüfung von Haltungen und Einstellungen. Liebe CDU, nutzen Sie die nächste Woche vor Ostern noch für eine Rechtsklausur. Das kann ich Ihnen

sehr empfehlen. Dann sehen wir uns nach Ostern mit einem Signal des Aufbruchs für mehr gemeinnützige Arbeit in NRW wieder. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Wedel.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Gartenarbeit statt Gefängnis“ heißt es in Hamburg. „Schuften statt sitzen“ hieß es in der 13. Legislaturperiode. „Schwitzen statt sitzen“ nannte es Schwarz-Gelb in der 14. Legislaturperiode. Als „Straßenfegen statt Haft“ bezeichnet es Minister Kutschaty. Die CDU titelt in ihrem Antrag „Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit erleichtern“. Das sind viele Bezeichnungen, aber in der Sache geht es immer um ein und dasselbe: Ausgehend von Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und § 43 StGB sieht die einschlägige NRW-Verordnung vor, dass zur Tilgung eines Tagessatzes einer Geldstrafe sechs Stunden freie Arbeit zu leisten sind, wobei in bestimmten Fällen eine Reduzierung auf bis zu drei Stunden möglich ist.

Das entspricht im Wesentlichen der Rechtslage von zwölf anderen Bundesländern. Hamburg fordert neuerdings nur fünf Stunden, Baden-Württemberg und Bremen gar nur vier Stunden. Der Arbeitstag eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers beträgt immerhin regelmäßig acht Stunden.