Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Drittel aller Brände geschieht nachts. In dieser Zeit entstehen aber zwei Drittel aller Brandschäden. Auch zwei Drittel aller Brandverletzten und Brandtoten sind nachts zu beklagen. Warum das so ist, liegt unmittelbar auf der Hand: Während die Menschen schlafen, nehmen sie entstehenden Rauch lebensentscheidend später wahr als während des Tages. Das zeigt ganz deutlich, warum es notwendig und sinnvoll ist, für den Brandschutz in Nordrhein-Westfalen mehr zu tun.
Die Landesregierung tut das mit dem vorgelegten Gesetzentwurf. Wenn man die Notwendigkeit anerkennt, ist es gerade an einer solchen Stelle, an der es um Leben geht, nicht verständlich, warum man sich enthält und nicht zustimmt, Herr Voussem.
Von der ersten Flamme bis zum Brand vergehen selten mehr als vier Minuten. Eine Rauchwarnmeldung in der davorliegenden Schwelbrandphase ist daher in vielen Fällen lebensrettend. Die Zahl der Personen mit schweren Brandverletzungen ist zehnmal höher als die Zahl der Toten. Die Fallzahl von 4.000 bis 5.000 Toten und Verletzten bundesweit kann mit Rauchwarnmeldern deutlich verringert werden.
Es gibt keine andere bekannte Maßnahme, die zwei Bedingungen erfüllt, nämlich vergleichbar wirkungsvoll und andererseits genauso kostengünstig zu sein. Ein Rauchmelder kostet ungefähr 10 €. Dafür kann man die kleinen Geräte in jedem Baumarkt kaufen und im Falle eines Falles Leben retten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die ohnehin begrenzte Last zwischen Mietern und Vermietern geteilt wird. Die Investition wird von der Vermieterseite, die Wartung von der Mieterseite vorgenommen. Das ist unseres Erachtens eine gerechte und sinnvolle Aufteilung der Lasten.
Mensch rechtfertigt die Einführung einer Pflicht zum Einsatz von Rauchmeldern. Sie ist im Grunde genommen auch schon lange überfällig. Übrigens haben bereits zehn Bundesländer diesen Weg beschritten und gute Erfahrungen mit Rauchmeldern gemacht, weil sie die Zahl der Brandopfer senken. Darüber herrscht in diesem Haus Einigkeit.
Uneinigkeit herrscht bei der Frage, wie die Pflicht zur Investition einerseits und zur Wartung andererseits aufgeteilt werden sollen. Ich finde, die Landesregierung hat eine praktikable Lösung vorgelegt. Der Formulierung im Koalitionsvertrag tut das keinen Abbruch. Wenn man dazu kommt, dass eine sinnvolle Lösung anders gestaltet werden muss – die Wohnungswirtschaft hat im Grunde genommen gesagt, es sei eine sinnvolle Lösung, und Haus und Grund hat es im Grunde genommen auch als eine sinnvolle Lösung bezeichnet, wenn man die Lasten so aufteilt –, dann sollte man es auch tun.
Eigentlich müsste es bei diesem Gesetzentwurf eine sehr große Einigkeit in diesem Raum geben. Grundsätzlich sollte man ihm zustimmen können. Verdient hätte er es jedenfalls, weil jedes einzelne Leben, das in Nordrhein-Westfalen dadurch gerettet wird, es wert ist. Insofern bitte ich um Zustimmung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kramer, Kompliment! Wir haben es sehr wohl vernommen, dass Sie hier sehr sachlich die Entwicklungsgeschichte der Rauchmelderproblematik dargestellt und auch darauf hingewiesen haben, dass Ingo Wolf als Innenminister und Oliver Wittke als Bauminister diese Initiative gestartet haben, die den Titel trägt: „Rauchmelder sind Lebensretter. Für Ihr sicheres Zuhause“.
Das hat dazu geführt, dass zum Beispiel beim VdW Rheinland Westfalen 70 % der Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Leider, muss man sagen, ist das insgesamt mit rund 30 % immer noch zu wenig. Punktum!
Wir sagen Ja zu Rauchmeldern. Da haben wir eine große Einigkeit. Frau Schneckenburger, Sie haben eben gesagt, dem müssten doch alle zustimmen können. Ich teile Ihre Auffassung. Das müssten wir eigentlich machen. Es wäre nur schön gewesen, wenn Sie in der Ausschusssitzung unserer kleinen Änderung zugestimmt hätten – Herr Kollege Voussem hat darauf hingewiesen –, es auch dem Vermieter zu ermöglichen, die Wartung zu übernehmen. Dann hätten wir eine große, breite Mehrheit
Wir sagen also Ja zu Rauchmeldern. Rauchmelder sind Lebensretter. Wir werden dem Gesetzentwurf der Regierung im Ergebnis auch zustimmen, Herr Minister. Aus den Äußerungen des Kollegen Kramer ist ja deutlich geworden, dass Sie unserem Entschließungsantrag, dass der Vermieter die Wartung übernehmen kann, vom Grundsatz her durchaus positiv gegenüberstehen. Das, was Frau Kraft immer fordert, dass wir im Plenum aufeinander zugehen, einander zuhören, abwägen und nachfragen, um dann unabhängig von der Farbe dem, was richtig ist, zuzustimmen, muss die Regierungskoalition vielleicht im Einzelnen noch lernen. Vielleicht kommen wir dann doch noch auf den Weg, dass wir hier konstruktiv gemeinsam etwas bewirken können.
Allerdings muss man auch eines sagen: Das Gesetz hat noch Optimierungspotenzial, und zwar dahin gehend, dass wir uns fragen müssen – auch darauf wies der Kollege Voussem hin –: Was nützt ein Gesetz, wenn wir es nicht kontrollieren? Ist das vielleicht nur eine Rückfallposition für Versicherungen, die sich dann aus ihrer Leistungspflicht herausmogeln können? Auch darüber müssen wir noch reden. Zum Thema „Rauchmelder“ werden wir – der Weg ist das Ziel – also noch miteinander reden müssen.
Der zweite Punkt betrifft unsere eigene Position – das habe ich eben schon gesagt –: Es gibt bestimmte Wohnungsbestände, wo es sehr sinnvoll sein kann, dass der Vermieter, der ohnehin für das Anbringen der Rauchmelder verantwortlich ist, auch die Wartung übernimmt, weil er auf der sicheren Seite sein will. Ich will nicht verhehlen, dass ich, wenn ich in einer solchen Situation wäre, die Wartung gerne selbst übernehmen würde, um auf der sicheren Seite zu sein. Das war unser Vorschlag. In der Diskussion wurde deutlich, dass man dem auch sehr aufgeschlossen gegenüberstand. Nur beim Heben der Hand zu unserem Vorschlag war bei Ihnen eine gewisse Muskelschwäche festzustellen. Aber vielleicht können wir das noch gemeinsam bewegen.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, wir werden darüber noch mal reden. Auch die FDP wird dem Entwurf zustimmen. Das, was der Kollege Voussem deutlich gemacht hat, sollten wir in aller Ruhe in einem zweiten Schritt diskutieren. Dann werden wir, glaube ich, zu einem einstimmigen Beschluss kommen können.
Für die Kollegen Voussem und Schemmer darf ich hier sagen: Wenn man mit uns zusammenarbeiten will, sind wir dazu bereit. Jetzt liegt es an Ihnen, deutlich zu machen, dass Sie die ausgestreckte Hand annehmen. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Piratenfraktion erteile ich nun Herrn Kollegen Fricke das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Landesbauordnung werden wir Piraten zustimmen. Wir sehen ihn jedoch als Anfang; denn im Ansatz ist er ein richtiger Schritt, auch wenn er durchaus verbesserungswürdig ist.
Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass dieser Schritt nicht so halbherzig gemacht worden wäre. Denn auch wenn die Installation mit Rauchmeldern in Schlafzimmern und Fluren als Fluchtwegen als Ansatz durchaus korrekt ist, wird das Konzept der Sicherheit im Bereich des Brandschutzes für die Betroffenen nicht wirklich konsequent umgesetzt. Perfektion ist nicht von dieser Welt – sagt man so schön.
Perfektion hätte hier bedeutet, wenn dieser Gesetzentwurf die Anbringung von Rauchmeldern auch in allen anderen Wohnräumen vorgesehen hätte. Denn eines muss man ganz klar sagen: Was nützt ein Rauchmelder im Schlafzimmer, wenn im Wohnzimmer ein Schwelbrand ausbricht? Gar nichts! Bis ein Alarm ausgelöst wird, kann es unter Umständen schon zu spät sein, weil der dadurch entstehende Qualm oder die dadurch entstehenden Gase vom Brandherd bereits in den Rest der Wohnung vorgedrungen sind und die Sicherheit der Bewohner dadurch nicht mehr gewährleistet ist.
Aber vielleicht ringt sich die Regierung ja doch noch dazu durch, diese wünschenswerte Vorlage zeitnah zu verbessern. Wir Piraten stehen dafür gerne zur Verfügung.
Alle anderen Argumente sind im Ausschuss bereits ausführlich behandelt worden, sodass ich mir und Ihnen weitere Ausführungen dazu ersparen kann und somit dazu beitrage, diese Plenarsitzung nicht unnötig zu verlängern. Darüber sind Sie mir sicherlich nicht böse, nicht wahr? – Ich danke Ihnen.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kollege Fricke. – Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Minister Groschek das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Ellerbrock! Ich bin ein großer Fan der Politik der Einladung, habe aber den Eindruck gehabt, dass diese Einladung bei den
Dann gilt mein Dank allen Fraktionen, auch der Fraktion, die sich noch ein wenig zögerlich gezeigt hat. Wenn ich demnächst entsprechende Einladungshilfe brauche, werde ich mich an Sie wenden, Herr Kollege Ellerbrock. Offensichtlich wirkt das.
Jetzt zum Gesetzestext selbst! Ich finde es gut, dass wir die Mahnung von 62 Brandopfern des letzten Jahres allein in Nordrhein-Westfalen hier mit dem Verständnis aufnehmen, dass wir dieses Gesetz im Grunde genommen einmütig verabschieden wollen, um eine Mindestausstattung an Rauchwarnmeldern zu gewährleisten.
Herr Fricke, es ist natürlich richtig, dass noch mehr noch besser wäre. Aber die allermeisten Haushalte werden angesichts der wiederkehrenden Diskussionen eh über das Maß an Mindestausstattung hinaus – ob sie dazu gesetzlich verpflichtet sind oder nicht – zusätzliche Rauchwarnmelder anbringen, zumal der Kostenfaktor kaum noch eine Hemmschwelle für zusätzliche Sicherheit darstellt.
Ich möchte mich aber nicht nur bei den Fraktionen, sondern ausdrücklich auch bei den Feuerwehren bedanken. Denn auch deren Hartnäckigkeit hat geholfen, dieses Gesetz endlich umzusetzen. Das Aufeinanderzugehen wird auch an der allgemein bekannten Tatsache deutlich, dass wir nicht buchstabentreu und sklavisch am Originaltext dieser Passage des Koalitionsvertrages kleben, sondern uns pragmatisch auf handhabbarere Verfahrensregeln verständigt und geeinigt haben. Auch das ist ein kleines Stück Plus an politischer Kultur und von daher eine prinzipiell gute Sache, wie man aus dieser Rauchwarnmelderdiskussion ableiten kann.
Die Anhörung hat im Grunde eine etwas breitere Zustimmung signalisiert, als Herr Voussem sie gerade dargestellt hat. Herr Voussem, man kann es natürlich so machen, wie Sie es gerade getan haben. Man kann es aber auch etwas versöhnlicher darstellen und sagen: Vom Tenor her waren alle einig, dass es gut ist, wenn mit Nordrhein-Westfalen und Bayern die beiden Nachzügler jetzt endlich eine gesetzliche Regelung bekommen. Dass der eine noch mehr Expertentum für die Berufsgruppe reklamiert, ist richtig. Dass der andere gerne noch eine Kostenvergütung zu seinen Gunsten und nicht zu seinen Lasten hätte, ist auch richtig. Aber vom Grundsatz her haben alle gesagt: Macht endlich eine Regelung!
Ich finde, wir haben einen Kompromissvorschlag, der zustimmungsfähig ist. Ich habe ja auch die Zustimmung fast aller Fraktionen wahrnehmen können.
sich in der Praxis Verbesserungsbedarf zeigen sollte, werden wir das aufgreifen und umsetzen. Wir sind ja nicht mehr auf dem Stand, dass wir glauben, jede gesetzliche Regelung müsse – wie die Bücher Mose – für die Ewigkeit gelten. Wir führen keinen Tanz um das goldene Kalb auf, sondern wir wollen erste, vernünftige Hilfe für die leisten, die dann hoffentlich nicht mehr Brandopfer werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn es um die Funktionstüchtigkeit von Brandwarnmeldern geht.
Deshalb bitte ich noch mal herzlich um Zustimmung. Herr Voussem, wenn Sie sich einen Ruck geben könnten, wäre das ein schönes Signal an die Feuerwehren. Uns brauchen Sie dabei nicht im Fokus haben, wohl aber diejenigen, die seit vielen Jahren wie Pater Leppich auf uns einreden, endlich für eine Brandwarnmelderpflicht zu sorgen. Wenn das einmütig geschehen könnte, würde das die Feuerwehren freuen. Es wäre so etwas wie eine Ehrenamtsmedaille für unsere Feuerwehren. Verwehren Sie die Verleihung dieser Ehrenamtsmedaille unseren Feuerwehrfrauen und -männern doch nicht!
Vielen Dank, Herr Minister Groschek. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2243, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1624 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Empfehlung folgen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Piraten. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? – Kein Abgeordneter. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist die Empfehlung mit dem von mir genannten Ergebnis mit großer Mehrheit angenommen und der Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Lesung verabschiedet.