Ich möchte auf die zutreffend vom Kollegen Sternberg aufgeworfene Frage „Was soll das?“ kurz eingehen. Wahrscheinlich soll hier einem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion,
die jüngst einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der diesem Antrag sehr ähnlich ist, sozusagen beigestanden werden. Anders lässt sich kaum begründen, warum hier einem bereits im Beratungsverfahren des gesetzgebungsmäßig zuständigen Gremiums noch beigetreten wird.
Aber meinetwegen kann man auch darüber diskutieren. Ich finde an dem Antrag jedoch bedauerlich, dass darin kein einziger Vorschlag enthalten ist, was das Land selbst tun kann, um die Bedingungen für unsere Nachwuchswissenschaftler zu verbessern. Sie beziehen sich ausschließlich auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, für das wir hier nicht zuständig sind. Ansonsten machen Sie keine Vorschläge. Und das, meine Damen und Herren, ist wirklich ein bisschen dünn.
guten Gründen, nämlich weil sich die Tarifpartner leider nur selten einigen konnten, mit aufgenommen wurde. Eine Forderung nach einem flächendeckenden Wissenschaftstarifvertrag habe ich in dem Antrag leider nicht gefunden. Herr Kollege Schultheis hat gerade dargestellt, dass ich darauf sicherlich auch lange warten muss.
Aber, meine Damen und Herren, es ist aus unserer Sicht die beste Möglichkeit, auch die Belange aller zu berücksichtigen und in Kooperation mit den Betroffenen einen solchen eigenständigen Wissenschaftstarifvertrag auszuarbeiten. Solange dieser nicht greifbar ist, halten wir an den Regelungen des in Rede stehenden Gesetzes fest, weil sich der Wissenschaftsbetrieb eben maßgeblich vom durchschnittlichen Arbeitsmarkt unterscheidet.
Wissenschaftliche Tätigkeit ist für viele Nachwuchsforscher nämlich nicht nur ein möglicher Einstieg in eine dauerhafte Wissenschaftskarriere an der Universität, sondern vielfach eben auch ein Einstieg in bzw. eine geplante Vorbereitung auf eine Tätigkeit in der Industrie, im öffentlichen Dienst oder auch in anderen Bereichen. Die wissenschaftliche Tätigkeit wird eben auch als eine Qualifizierungsphase anzusehen sein.
Ich will noch eine Anmerkung mit Blick auf die finanziellen Spielräume der Wissenschaftsorganisationen machen. Die Änderungsvorschläge, die Sie hier unterbreiten, nützen überhaupt nichts, wenn die finanziellen Spielräume nicht vorhanden sind, um die Verträge anders zu konditionieren. Ihnen wurde kürzlich vorgerechnet …
… dass 55 % – ich komme damit zu den Schlussbemerkungen, Frau Präsidentin – der Mittel, die den Hochschulen in diesem Jahr zur Verfügung stehen, temporäre Mittel sind. Dadurch wird die Entwicklung der Zunahme von kürzeren Befristungen gerade begünstigt.
Die von Ihnen nicht vorgenommene Kompensation der gesetzlich nun untersagten Erhebung von Studienbeiträgen zur Qualitätsverbesserung bewirkt bei den Hochschulen Mindereinnahmen in Millionenhöhe.
Das wirkt sich eben auch auf die Personalverträge aus. Viele Verträge werden nicht verlängert oder stärker befristet als vorher. Die Ursachen liegen damit aber nicht im Wissenschaftszeitvertragsgesetz, sondern in Ihrer unzureichenden Kompensation und verfehlten Hochschulpolitik. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Nur zu Ihrer Information: Sie führen die Hitliste der Überziehungen bei diesem Tagesordnungspunkt mit einer Minute an. – Frau Ministerin Schulze spricht nun für die Landesregierung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gute Ergebnisse und Erfolge in der Wissenschaft und in der Forschung brauchen auch gute Arbeitsbedingungen und gute Arbeitsverhältnisse. Eines setzt das andere voraus.
Jemand, der in Unsicherheit arbeitet und der zum Beispiel nur einen Vertrag über ein halbes Jahr hat, bringt keine guten Forschungsergebnisse hervor. Wir wollen aber in Nordrhein-Westfalen gute Forschungsergebnisse haben. Wir wollen, dass Innovationen vorangebracht werden. Dazu gehören eben auch ganz existenziell gute Beschäftigungsbedingungen und die Chance, eine wissenschaftliche Karriere wirklich planen zu können.
Das war übrigens auch einmal das Ziel des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Die Praxis weicht aber heute deutlich davon ab. Der Anspruch eines modernen Zeitvertragsgesetzes muss es daher sein, die verschiedenen Interessen innerhalb des Wissenschaftssystems sachgerecht, fair und flexibel auszubalancieren. Dafür müssen wir dieses Gesetz ändern. Deswegen begrüße ich diese Initiative des Parlaments sehr.
Die zurzeit üblichen Befristungen entsprechen diesen Zielen gar nicht mehr, im Gegenteil: Der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse, vor allen Dingen der Anteil der kurzen Laufzeiten mit unter einem Jahr nimmt immer weiter zu. Wie in anderen Bereichen muss auch an der Hochschule der Grundsatz gelten, dass Daueraufgaben von dauerhaft Beschäftigten geleistet werden. Hierbei machen Befristungen gar keinen Sinn. Diese Form von Befristungen sehen wir immer stärker an den Hochschulen.
Deshalb ist es nötig, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz anzupassen. Dazu ist eine Bundesratsinitiative ein sinnvolles Instrument. Wir wollen gut ausgebildete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die gute Arbeitsbedingungen haben.
Deswegen begrüßt die Landesregierung diese Initiative des Parlaments ausdrücklich. – Ich danke den antragstellenden Fraktionen, und ich wünsche ihnen eine breite parlamentarische Unterstützung.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen mir nicht vor. Die an
Wir kommen nun zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2276 – Neudruck. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Damit ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen. Habe ich nach Enthaltungen gefragt? Wollte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dieser Abstimmung alles okay.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/2428. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag der FDP mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Kuper das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Die CDU-Fraktion legt Ihnen heute einen pragmatischen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vor.
Im Kern wollen wir die kommunale Selbstverwaltung in unseren Städten und Gemeinden stärken. Wir wollen eine neue Alternative zur Erhebung niedriger wiederkehrender Beiträge anstelle der bisher hohen einmaligen Straßenausbaubeiträge ermöglichen. Hierdurch erhalten die Kommunen eine neue bürgerfreundliche Option, den Anliegeranteil zum Straßenausbau zu erheben. Mehreinnahmen für die Kommunen sind damit nicht verbunden. Vielmehr sollen die Abgaben für die Bürgerinnen und Bürger besser kalkulierbar werden.
Wie ist die Situation heute? Wenn Straßen beispielsweise in Wohnbaugebieten saniert werden müssen, dann sollen die Anwohner entsprechend bezahlen. Ein fünfstelliger Betrag kommt schnell zu
sammen. Auseinandersetzungen zwischen Ratspolitik und Verwaltung auf der einen Seite und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite sind also an der Tagesordnung. Zu teuer, überflüssig oder zu aufwendig wird dann von den Anliegern argumentiert.
Während der erstmalige Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch noch eine gewisse Akzeptanz hat, ist dies bei der Wiederherstellung der Straßen nach 25 bis 30 Jahren nicht mehr der Fall. Die Beiträge fallen darüber hinaus häufig zu einem Zeitpunkt an, zu dem viele der Anlieger erstens nicht mehr damit rechnen und zweitens in den nächsten Lebensabschnitt, der Rente, gewechselt sind, in dem jeder Cent einmal mehr umgedreht werden muss. Der heutige Beitrag kann dann sogar zur Existenzbedrohung führen. Das gibt Diskussionen, das gibt Konflikte vor Ort.
Von daher tun sich die Räte in der Entscheidung häufig schwer und verschieben notwendige Straßenausbauten auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Schlechte Straßen, Schlaglöcher und ein Sanierungsstau sind dann die Folgen. Hier besteht aus unserer Sicht Handlungsbedarf.
Dieser Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes gestaltet die Straßenausbaubeiträge flexibel und bürgernäher. Wir wollen den Kommunen damit eine neue Möglichkeit eröffnen. Wer mag, möge diese Option und das Angebot nutzen, wer nicht, kann das bisherige Instrument weiter nutzen. Damit stärken wir kommunale Entscheidungsspielräume und sorgen für eine Entlastung von Spitzenbeiträgen bei den Bürgern. Anstatt hohe einmalige Beiträge zu fordern, besteht nach diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit, regelmäßig wiederkehrende Beiträge zu erheben, die dann häufig nur noch bei 120 bis 140 € im Jahr liegen.
Deshalb setzt sich auch der ADAC dafür ein, dass dieser wiederkehrende Beitrag als Option für die Kommunen in allen Bundesländern realisiert wird. Gleichzeitig kann man mit Übergangsregelungen dafür sorgen, dass Anwohner nicht doppelt zu Beiträgen herangezogen werden. Um Transparenz in diesem Verfahren zu sichern, ist vorgesehen, auch die Bildung der Abrechnungseinheiten zu begründen und das der Satzung beizufügen, damit der Bürger auch versteht, was in seiner Kommune passiert.
Ein weiterer Vorteil dieses Systems: Die Gemeinden werden auch aufgrund der Zweckbindung dieser Mittel in die Lage versetzt, ein über Jahre verbindliches Ausbau- und Erhaltungsprogramm aufzulegen und die Straßen in Ordnung zu halten.
Die Regelungen dieser KAG-Änderungen enthalten also Chancen für die Kommunen einerseits und für die Bürger andererseits. Daher werben wir bei Ihnen für die Unterstützung.
Ich bin gespannt auf die demnächst folgenden Expertenanhörungen sowie die weiteren Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kuper, Ihr Fraktionsvorsitzender Laumann hat vor zwei Tagesordnungspunkten behauptet und prophezeit, dass in dieser Wahlperiode alle Anträge mit CDU-Briefkopf von der Koalition abgelehnt werden würden. Weiteres Pech für ihn heute: Schon wenige Stunden danach, noch in der gleichen Sitzung, wird er eines Besseren belehrt.
Denn wir werden Ihren Gesetzentwurf zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge im weiteren Verfahren sehr ernsthaft und ergebnisoffen prüfen, allerdings nicht weil er von Ihnen kommt, sondern weil er in der Sache wirklich prüfenswert ist und die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge statt einmaliger Einzelrechnungen bürgerfreundlicher sein kann.
Das sage ich Ihnen auch als Praktiker, der in seiner Heimatstadt als Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Feuerwehr und Tiefbau beinahe in jeder Ausschusssitzung mit entsprechenden KAG
Abrechnungen zu tun hat. In Klammern und mit einem Augenzwinkern aus der Praxis füge ich allerdings hinzu: Dem eigentlichen Anliegen der meisten Bürgerinnen und Bürger in solchen Diskussionen, nämlich wenig bis gar nicht als Anlieger zur Finanzierung herangezogen zu werden, können und wollen Sie auch mit Ihrem Gesetzentwurf nicht gerecht werden.