Protocol of the Session on February 27, 2013

Jetzt zu behaupten, dass es unmöglich sei, die Beratung dazu auszusetzen, weil dann ach so viel Zeit verloren ginge, oder aber, um dem Formalismus bis ins Kleinste gerecht zu werden, jetzt das Gesetz zurückzuziehen und es dann wieder einzubringen, wenn die Clearingstelle am 1. März oder am 1. April ihre Arbeit aufgenommen hat, das ist vordergründig und durchschaubar. Sie wollen diese Mittelstandsprüfung nicht, weil Sie genau diese in den eben zitierten Stellungnahmen geäußerte Kritik in einem solchen Clearingverfahren fürchten.

Ich kann Ihnen nur sagen – das habe ich auch schon im Zusammenhang mit dem Mittelstandsgesetz gesagt –: Was die Rückwirkung angeht, haben Sie eine Chance verpasst. Verpassen Sie hier nicht schon wieder die nächste, Herr Minister. Wenn Sie ein Mittelstandsminister sind, dann sorgen Sie dafür, dass dieses Gesetz der Clearingstelle noch einmal vorgelegt wird. Wir werden dem Antrag der CDU jedenfalls zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bombis. – Für die Fraktion der Piraten spricht Herr Kollege Paul.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe hier für den plötzlich erkrankten Daniel Schwerd. Sehen Sie es mir also bitte nach, wenn es ein bisschen holpert.

Das Mittelstandsförderungsgesetz soll mit seiner Clearingstelle Mittelstand dazu dienen, Gesetzesentwürfe bereits in einem frühen Stadium auf Mittelstandsverträglichkeit abzuklopfen. Mittelstandsverträglichkeit ist grundsätzlich eine gute Sache. Dass aber die Clearingstelle aus bezahlten Interessenvertretern der Wirtschaft bestehen wird und geplante Gesetze und Verordnungen der Landesregierung schon im Entwurfsstadium lesen und bewerten soll, haben wir Piraten immer wieder kritisiert.

Hier wird dem organisierten Lobbyismus in diesem Land Tür und Tor geöffnet. Unter anderem aus diesem Grund haben wir das Mittelstandsförderungsgesetz abgelehnt. Das parlamentarische Verfahren von Lesungen, Ausschussbehandlungen und Anhörungen darf durch die Clearingstelle selbstverständlich nicht eingeschränkt werden.

Es ist nach wie vor der Abgeordnete, der über Gesetze beraten und entscheiden soll. Eine Aufhebung dieser Autonomie, indem ein Votum der Clearingstelle abgewartet werden muss, lehnen wir ganz entschieden ab.

(Beifall von den PIRATEN)

Das Clearingstellenverfahren soll nicht zu einer zweiten Anhörungsinstanz verkommen, in der man die im Ausschuss mögliche Expertenanhörung einfach ein zweites Mal wiederholt, nur dann eben ohne die Möglichkeit, selbst Experten zu benennen.

Zum Ladenöffnungsgesetz fand erst am vergangenen Montag eine Expertenanhörung statt, zu der auch die Industrie- und Handelskammern sowie mittelständische Verbände geladen waren und Stellungnahmen abgeben konnten. Die dort geäußerte Kritik wird im weiteren Beratungsverfahren dieses Gesetzes im Ausschuss und im Plenum noch eine Rolle spielen. Was daran ein erneutes Votum von Mittelstandsverbänden ändern soll, erschließt sich uns einfach nicht.

Ich gebe zu bedenken, dass alle Experten, die in der Clearingstelle zu Wort kommen könnten, bereits im Anhörungsverfahren ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Wir teilen einige Kritikpunkte am Ladenöffnungsgesetz. Die Verschiebung der Entscheidung in die Clearingstelle lehnen wir aber entschieden ab. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Paul. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Duin.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat es klar entschieden: Clearingverfahren gibt es für zukünftige Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung, sobald die Clearingstelle eingerichtet ist, also mit dem Haushaltsgesetz 2013.

Deswegen steht auch fest, dass das Ladenöffnungsgesetz nicht mehr in dieses Verfahren hineinkommen wird. Herr Wüst hat auf die Termine hingewiesen: Am 11. März wird es zur Unterzeichnung der Vereinbarung mit den Beteiligten kommen; dann kann die Clearingstelle eingerichtet werden.

Die parlamentarischen Beratungen zum Ladenöffnungsgesetz laufen allerdings schon seit Dezember. Wir haben die Anhörung im Landtag hierzu bereits hinter uns. Jede Unterbrechung dieses Gesetzgebungsverfahrens würde bei den Beteiligten für großes Unverständnis sorgen.

Ich kann Ihnen eine ganze Reihe von Briefen zeigen, die mich in den letzten Wochen erreicht haben.

Darin wird sich darüber aufgeregt, dass der Landtag so lange braucht und die neuen Regelungen aller Voraussicht nach nicht schon zu Ostern in Kraft sind. Das ist hinsichtlich der neuen Feiertagsregelungen für einige Branchen durchaus von Relevanz. Den Betroffenen müsste ich dann schreiben, dass in Nordrhein-Westfalen eine Änderung im Bereich der Feiertagsregelungen erst zu Pfingsten möglich sein wird.

Damals ist in der Debatte klar entschieden worden: Es gibt einen Verzicht auf ein nachträgliches Initiativrecht für das Parlament, für Fraktionen oder Ausschüsse. In der Debatte wurde damals deutlich gemacht, dass dies geschieht, um die Unabhängigkeit und Neutralität der Clearingstelle zu sichern.

Es muss noch einmal klargestellt werden: Die Clearingstelle ist Sachwalterin der Interessen des Mittelstandes und der dort Beschäftigten. Sie ist kein Ersatz für die Interessen der Opposition. Die Clearingstelle soll den Sachverstand der mittelständischen Wirtschaft und der freien Berufe bei der Erarbeitung von Regelwerken sichern; sie ist jedoch nicht der Stichwortgeber für die politische Auseinandersetzung. Sie braucht für ihre Arbeit Distanz und Anerkennung, aber keine Vereinnahmung durch irgendeine Seite.

Herr Minister Duin, entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie unterbreche. Kollege Brockes würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Aber gern.

Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade zu Recht gesagt, dass die Clearingstelle die Interessen des Mittelstandes wahrnehmen soll. Ich frage Sie deshalb: Warum soll dann im Beirat der Clearingstelle der Deutsche Gewerkschaftsbund tätig werden?

Sie haben mir nicht genau zugehört, weil ich nämlich gesagt habe: Die Clearingstelle ist Sachwalter der Interessen des Mittelstandes und der dort Beschäftigten. Deswegen wird die Clearingstelle so zusammengesetzt, wie es besprochen ist.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will abschließend noch einmal auf das Bezug nehmen, was der eigentliche Anlass dieser Debatte ist. Es geht Ihnen gar nicht um die Clearingstelle, es geht Ihnen darum, hier noch einmal einen Anlass zu su

chen, um Ihre ablehnende Haltung, die legitim ist, gegenüber unseren Veränderungen beim Ladenöffnungsgesetz zu dokumentieren.

Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Einigen geht es zu weit, anderen geht es nicht weit genug. Dritte wiederum haben gesagt, das sei eine moderate Änderung. Ich bin sicher, dass die Fraktionen in ihren Überlegungen, ob sie das, was die Regierung vorgelegt hat, noch einmal verändern werden, insbesondere bei der Frage der Sonntage berücksichtigen werden.

Herr Paul hat recht: Eine Verschiebung bringt in dieser Sache überhaupt nichts. Die Argumente sind hinlänglich bekannt und allen gegenüber wirklich weitreichend ausgetauscht.

Was ich bei dieser ganzen Debatte interessant finde, ist, dass hinter vorgehaltener Hand bei vielen Veranstaltungen mir gerade Abgeordnete der CDU immer wieder sagen: Das, was Sie bei dem Sonntagsschutz machen, geht endlich einmal wieder in die richtige Richtung, weil das, was wir in der Realität zurzeit erlebt haben, deutlich zu weit ging. Dem musste jetzt Einhalt geboten werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen zurzeit nicht vor. Ich schließe die Beratung zu Tagesordnungspunkt 7.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Die führen wir jetzt auch durch. Wir stimmen direkt über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/2130 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die anwesenden Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Ich rufe auf:

8 Unser Land braucht Entwicklung – Anforde

rungen an die Novelle der Landesplanung

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/2131

Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, eine Debatte heute nicht zu führen. Die Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.

Wir kommen damit direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/2131 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und

Handwerk – federführend –, an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung im federführenden Ausschuss erfolgen. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

9 Verbesserung der Lebensbedingungen von

Bienen und anderen pollen- und nektarsammelnden Insekten

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2134

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der Piraten Herrn Kollegen Lamla das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Unruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, verstehen muss man den Kollegen Lamla schon können.

(Zurufe von der SPD: Hören, hören!)

Hören reicht. Das ist hier aber auch ein Gewusel wie in einem Bienenstock. Verzeihen Sie den schlechten Wortwitz!