Protocol of the Session on January 23, 2013

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass in das Gesetz auch die Bestimmungen der bisherigen Durchführungsverordnung integriert werden sollen. Das ist ein Novum zu dem vorherigen Gesetz.

Abschließend möchte ich auch darauf hinweisen, dass es weiterhin eine Reihe offener Fragen geben wird, die aber vor allem in der Zuständigkeit des Bundes liegen und nicht von uns in NordrheinWestfalen gelöst werden können. Es sind die vielen Berührungspunkte – das ist schon gesagt worden – mit dem Urheberrecht, die es zum jetzigen Zeitpunkt schwer machen, in dem Kontext abschließende Formulierungen für die Ablieferung elektronischer Pflichtexemplare zu finden. Da werden wir weiter im Gespräch bleiben.

Ich möchte mich im Namen der Landesregierung noch einmal ganz herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Schäfer. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind damit am Ende der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt angekommen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1915, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/179 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer der Beschlussempfehlung folgen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? – Wer enthält sich? –

Damit stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenfraktion bei Enthaltung der FDP-Fraktion angenommen worden und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet ist.

Wir treten ein in Tagesordnungspunkt

13 Gesetz zur Änderung des Altlastensanie

rungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetzes – AAVG – und zur Änderung wasserverbandlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1821

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die Landesregierung Herrn Minister Remmel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Nordrhein-Westfalen sind ca. 80.000 altlastenverdächtige Flächen bekannt, eine gewaltige Zahl. Bisher ist nur die Hälfte davon näher erkundet. Einige konnten aus dem Verdacht ausgeschlossen werden, ca. 7.000 Flächen sind saniert. Das zeigt, welch große Aufgabe und welch vielfältige Möglichkeiten hier noch vorhanden sind.

Auf der einen Seite wurden mit der Sanierung Gesundheitsgefahren beseitigt und schädliche Stoffausträge in das Grundwasser unterbunden. Zum Teil ist auf den Flächen Neues entstanden: Arbeitsplätze oder auch Wohngebiete.

Auf der anderen Seite werden – das ist gerade in einem Flächenland wie dem unseren ein großes Problem; der Druck auf die Pachtpreise ist bei uns im bundesweiten Vergleich nach wie vor am höchsten – täglich ca. 10 bis 12 ha Frei- und Siedlungsfläche umgewidmet. Um sich das bildlich vorzustellen: Täglich gehen Flächen, die ca. 15 Sportplätzen entsprechen, verloren. In erheblichem Umfang handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen, die wir vielfältig brauchen: für unsere Ernährung, teilweise auch für die Produktion von Energie. Wenn wir mehr ökologische Landwirtschaft wollen, brauchen wir auch mehr Fläche. Auch Artenschutz findet in der Fläche statt. Räume, die wir für Tiere und Pflanzen einschränken, sind dann nicht mehr vorhanden.

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch mittelfristig auf 5 ha zu reduzieren. Dazu gehört, dass man mit den Flächen, die schon benutzt worden sind, pfleglich umgeht oder sie wieder nutzbar macht. Das Flächenrecycling spielt also eine entscheidende Rolle bei dieser Politik. Brachflächen müssen für neue Nutzungen auf

bereitet und durch Entsiegelung der Natur zurückgegeben werden.

Es können aber nur solche Flächen wieder genutzt werden, auf denen die Schäden der Vergangenheit weitestgehend beseitigt sind. In der Vergangenheit der letzten 20 Jahre hat der AAV, der Altlastensanierungsverband, in Kooperation von öffentlicher Hand, dem Land und den Kommunen, mit der privaten Wirtschaft erfolgreich funktioniert. Die Sanierungsprojekte des AAV sind im Land bekannt, gefragt, und die Arbeit ist unumstritten.

Der Hauptansatzpunkt liegt vor allem in der Abwehr von Gesundheitsgefahren. Es geht nicht darum, neue Flächen auf der grünen Wiese zu produzieren, sondern da, wo besondere Gefährdungen sind, möglichst zügig zu Sanierungen zu kommen.

(Beifall von Hans Christian Markert [GRÜNE])

Aber der AAV leidet an einem Dauerproblem, seiner mangelnden Finanzausstattung. Wir hatten 1995 im Landtag ein Instrument zur ordentlich Ausstattung des AAV mit seinerzeit gut 50 Millionen DM. Das sogenannte Lizenzmodell ist aber vom Verfassungsgericht kassiert worden, weil es verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.

(Unruhe)

Damit sind wir auf freiwillige Kooperationen mit der Wirtschaft angewiesen. Die Beträge, die die Wirtschaft zur Verfügung gestellt hat, sind von Kooperationsvereinbarung zu Kooperationsvereinbarung geringer geworden. Zum Schluss sind noch nicht einmal die zugesagten zwei Millionen, die mein sehr verehrter Vorgänger vereinbart hat, jährlich gezahlt worden. Die Beträge sind deutlich darunter gewesen.

Insofern war und ist es Aufgabe, die wichtige Funktion des AAV auf eine neue finanzielle Grundlage zu stellen. Das wird mit der Kooperationsvereinbarung, die jetzt abgeschlossen ist, einerseits und andererseits mit der gesetzlichen Grundlage gewährleistet.

Kooperationsvereinbarung und gesetzliche Finanzierung sind zu entkoppeln. Das Land steigt mit einer gesetzlich zugesagten Finanzierung ein, die – wie hier beschlossen – auch über das Wasserentnahmeentgelt erfolgt. Diese Konstruktion sichert, dass die wichtige Aufgabe der Altlastensanierung zukünftig auf einem für uns niedrigem, aber notwendigem Niveau weitergeführt werden kann. Aufgabe des neuen AAV auf dieser Grundlage wäre allerdings, die Finanzierungsmöglichkeiten auch durch Beteiligung der Wirtschaft zukünftig zu erweitern.

Darüber hinaus soll das Angebot erweitert werden, um zukünftig eine Risikoabsicherung von Unternehmen, die sich auf solchen Flächen wieder ansiedeln, zu übernehmen, damit wir einen stärkeren Zug zur Nutzung der Altlastenflächen bekommen.

(Beifall von Hans Christian Markert [GRÜNE])

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies ist das Ergebnis langer Gespräche mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden, denen ich dankbar dafür bin, tatkräftig mitgeholfen zu haben, mit den beteiligten Ressorts der Landesregierung und auch mit der Wirtschaft. Ich bitte um gute und zügige Beratung sowie entsprechende Unterstützung. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Herr Minister Remmel hat die vereinbarte Redezeit um 50 Sekunden überzogen. Diese 50 Sekunden stehen den Rednerinnen und Rednern der einzelnen Fraktionen selbstverständlich auch zur Verfügung. – Nach diesem Hinweis darf ich nun Herrn Kollegen Wirtz von der CDU als nächstem Redner das Wort erteilen.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des AAVG ist sinnvoll. Das muss betont werden. Denn bei dieser Regierung ist das leider keine Selbstverständlichkeit. Das haben wir heute Morgen bei der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes erlebt.

(Beifall von der CDU)

Bei der Änderung des AAVG verhält sich dies allerdings anders: Der Gesetzentwurf berührt wichtige Probleme des Umgangs mit überwiegend industriellen Hinterlassenschaften, von denen durchaus eine Umweltgefährdung ausgehen kann. Denn gerade Nordrhein-Westfalen als das industrielle Herz der Bundesrepublik war über viele Jahrzehnte hinweg der Schrittmacher für Wachstum und Wohlstand in Deutschland.

Wichtige Industriezweige, die auf dem Kohlestandort wuchsen, aber auch viele mittelständische Unternehmungen, die es heute häufig nicht mehr gibt, haben allerdings ihre Spuren hinterlassen. Herr Minister, Sie erwähnten es bereits: Vor nunmehr 20 Jahren haben sich deswegen Kommunen mit verantwortungsvollen Unternehmen und dem Land zu diesem Verband zusammengeschlossen. Sie wollten den Altlasten dort begegnen, wo kein Verantwortlicher zur Beseitigung herangezogen werden konnte.

Davon, meine Damen und Herren, haben wir bis heute alle profitiert. In meinem Heimatkreis Düren kann ich von einer ehemaligen Industriewäscherei berichten, die gemäß AAV mit dem Ziel saniert wird, die Grundwasserverunreinigungen zu beseitigen. Im Rahmen seiner langjährigen Projekt- und Sanierungserfahrung ist der Verband auch ein technologischer Schrittmacher für moderne und technolo

gisch anspruchsvolle Sanierungsmethoden geworden.

Es besteht kein Zweifel daran, dass der AAV zu einem Innovationsträger geworden ist, der sich verschiedenster Methoden bedient, um Altlasten schnell zu beseitigen. Im Normalfall wäre hierfür ein langjähriger, kaum überschaubarer Zeitraum nötig. Ich darf diesem Verband im Namen meiner Fraktion für seine Arbeit meine Anerkennung ausdrücken.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, unzweifelhaft ist auch, dass es im Bereich der Altlastensanierung und beim Grundwasserschutz weiteren Forschungs- und

Handlungsbedarf gibt. Diesen gilt es auch finanziell abzusichern.

Entgegen der Vorgehensweise der jetzigen Landesregierung hatte die CDU/FDP-geführte Landesregierung 2008 eine Finanzierung des AAV aus Mitteln des Wasserentnahmeentgelts eingeführt. Das Land hat auf diese Weise jährlich 3 Millionen € zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die der Änderung des AAVG zugrunde liegende Kooperationsvereinbarung führte dazu, dass der Verband ausdrücklich für die Entwicklung und Erprobung neuer Technologien zur Sanierung von Altlasten ertüchtigt wurde.

Meine Damen und Herren, wir haben das bei einer gleichzeitigen Absenkung des Wasserentnahmeentgelts in Stufen bis 2018 möglich gemacht. Ferner gab es eine Beitragsentlastung der Mitgliedsunternehmen, die sich damals – wir erinnern uns – in einer durch die Wirtschaftskrise verursachten wirtschaftlich schwierigen Lage befanden.

Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, sind andere Wege gegangen. Leider haben Sie den damals eingeschlagenen Weg wieder verlassen. Bereits im vergangenen Jahr haben Sie beim Wasserentnahmeentgelt die bewährte Regelung rückgängig gemacht.

Damit aber nicht genug: Heute schlagen Sie durch die deutliche Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts, die zulasten der Wirtschaft in NordrheinWestfalen geht, wieder zu. Das können und werden wir nicht hinnehmen.

Meine Damen und Herren, ich erinnere mich noch gut an die Stellungnahmen der Betroffenen zu dieser Erhöhung. Unisono wurde damals bereits angeführt, dass die Arbeit des AAV unbedingt fortgeführt werden sollte.

Damals forderte unternehmer nrw, es müsse eine Verrechnungslösung geben, ähnlich wie das bei Kooperationen mit den Wasserversorgern und der Landwirtschaft geschieht. Genau das machen Sie nicht. Die von Ihnen geschlossene Kooperationsvereinbarung ist keine Entlastung für die Unternehmen, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU)

Im Gegenteil: Es ist eine Belastung nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern sie schwächt auch die Attraktivität dieses Verbandes. Denn Sie steigern auf Grundlage des Gesetzentwurfs das Stimmrecht der Landesregierung. Warum das für einen Beitritt, den wir eigentlich wollen, von neuen freiwilligen Mitgliedern aus der Wirtschaft reizvoll sein soll, entzieht sich unserer Kenntnis.

Das müsste verändert werden. Deshalb freuen wir uns schon auf die Beratungen in den vorgesehenen Ausschüssen, die sicherlich in dieser Frage spannend werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)