Protocol of the Session on January 23, 2013

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der FDP sehr dankbar, dass wir heute ein so wichtiges und sensibles Thema erörtern. Wir schenken so den Belangen aller Betroffenen, den Eltern und ihren Kindern, öffentliche Aufmerksamkeit. Das ist gut so. Hier wird eine Vielzahl von Erwartungen an uns herangetragen. Wir sollten uns alle unserer Verantwortung bewusst sein und den Erwartungen der Betroffenen partei- und fraktionsübergreifend gerecht werden.

Das Schicksal einer unheilbaren Erkrankung trifft jeden hart; aber am härtesten ist es sicher, wenn Kinder betroffen sind. Da ist es gut zu wissen, dass wir in Deutschland und vor allem auch in NordrheinWestfalen verschiedene Betreuungsangebote haben, die die betroffenen Menschen bei all ihren Sorgen und Nöten unterstützen und auffangen. Denn allein ist niemand einer solchen Belastung gewachsen.

Für die jungen Patienten ist bei einer schicksalhaften Diagnose besonders wichtig, dass sie als das behandelt werden, was sie sind: Kinder. Das ist bei den ambulanten Kinderhospizdiensten und in den stationären Kinderhospizen möglich. Wichtig ist aber die Arbeit eines Kinderhospizes nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Familien, die sich oftmals in einer Extremsituation befinden. Es gibt kaum eine größere und emotionalere Belastung für Eltern und Geschwister, als ein sterbenskrankes Kind zu begleiten.

Dieser Herausforderung müssen wir – Politik, Verbände und Krankenkassen – uns gemeinsam stellen und in erster Linie im Sinne aller Betroffenen handeln. Wir müssen versuchen, die psychische, seelische und nervliche Last für Eltern und Geschwister zu mindern. Genau hier setzt der Antrag der FDP an. Wir müssen die Lebensqualität von schwerkranken Kindern und deren Familien verbessern.

Das schaffen wir nicht, indem sich Politik und vor allen Dingen die Krankenkassen aus der finanziellen Verantwortung verabschieden und den Eltern

schwerstkranker Kinder weitere finanzielle Sorgen und Nöte in den bereits vollen Rucksack packen. Wir müssen durch eine verantwortungsvolle und sensible Finanzpolitik dafür sorgen, dass sich Eltern für die Pflege und Betreuung ihrer Kinder nicht finanziell übernehmen. Es darf nicht sein, dass Eltern Hypotheken auf ihr Eigenheim aufnehmen müssen, um eine Pflegekraft, eine notwendige Operation oder andere lebensnotwendige Maßnahmen zu bezahlen, weil sich einige Kassen dezent zurückhalten oder sogar weigern. Wir dürfen in Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse bekommen.

(Beifall von der CDU)

Ich appelliere an die Krankenkassen, Geld in die Verbesserung der Lebensqualität schwerkranker Kinder und ihrer Eltern zu investieren. Bitte machen

sie nicht die Eltern zum Spielball zwischen SGB V und SGB XI! Wir alle müssen die Familien und vor allem die Geschwisterkinder im Blick haben. Während Eltern vielfach Tag und Nacht damit verbringen, ihr krankes Kind zu umsorgen und zu pflegen – oft bis an die Grenze der eigenen Belastungsfähigkeit und bis zur totalen Erschöpfung –, erhalten Geschwisterkinder in dieser Zeit oft nicht die notwendige Zuwendung und Aufmerksamkeit, die sie eigentlich bräuchten.

Gerade durch ambulante Kinderhospizdienste finden neben den Eltern auch die Geschwister der schwerkranken Kinder Verständnis, Fürsorge, Trost und Unterstützung. Wir dürfen keine Betreuungsform mangels Finanzierbarkeit zurücklassen; denn jede Form der Betreuung, ob ambulant oder stationär, ist für uns ein Signal der Mitmenschlichkeit und bedeutet einen Gewinn an Lebensfreude und Kraft für die Betroffenen. Lebensfreude und Kraft – das können die Geschwister von ihren Eltern aufgrund deren emotionaler Überlastung manchmal nicht mehr bekommen.

Darum muss unsere gemeinsame Botschaft lauten: nicht Be-, sondern Entlastung der Betroffenen und ein Handeln im Sinne dieser Betroffenen. Betroffene Familien, verbunden durch das Schicksal einer schwerwiegenden medizinischen Diagnose für eines oder manchmal auch mehrere ihrer Kinder, gilt es in dieser ungewöhnlich schwierigen Lebenssituation mit aller Kraft zu unterstützen.

Deshalb unterstützen wir den Antrag der FDP. Ich hoffe, dass wir hier zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Hohen Hauses kommen werden, um wirklich im Sinne der Betroffenen zu handeln. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Ünal.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Verbesserung der ambulanten Palliativversorgung ist seit vielen Jahren ein wichtiger gesundheitspolitischer Schwerpunkt des Landes. Ich darf daran erinnern, dass der Landtag im Mai 2009 einen von allen damals im Landtag vertretenen Fraktionen unterstützten Antrag zur Hospiz- und Palliativversorgung einstimmig beschlossen hat. Mittlerweile ist in NRW eine beispielhafte Infrastruktur in der Hospiz- und Palliativversorgung entstanden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Kinder sterben, stellt das für die Familien sowie für die begleitenden Personen eine besondere Herausforderung dar. Die Verarbeitung dieses traumatischen Erlebnisses kann lange dauern. Dabei spielen neben den professionellen Mitarbeitern der Hospizarbeit die eh

renamtlichen Betreuer eine sehr große Rolle. Man muss auch die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirklich würdigen. Sie leisten eine sehr schwere Arbeit in diesem Zusammenhang.

Meine Damen und Herren, in NRW haben wir durch die fraktionsübergreifende Initiative wirklich Rahmenbedingungen für eine ganzheitliche palliative Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in ihrer häuslichen, familiären Umgebung geschaffen, die wir begrüßen. Für rund 3.600 Kinder und Jugendliche konnte ein fast flächendeckendes Angebot zur ambulanten Palliativversorgung aufgebaut werden.

In NRW befinden sich vier Kinder- und Jugendhospize. Also befindet sich fast die Hälfte – wir haben bundesweit nur neun Kinder- und Jugendhospize – in NRW. Ein Schwerpunkt liegt aber sicherlich in der ambulanten Kinderhospizarbeit. Neben den 26 Kinderhospizdiensten und den 26 Kinderpalliativpflegediensten sind in NRW insgesamt 300 ambulante Hospizdienste und über 550 ambulante Palliativpflegedienste tätig.

Die FDP spricht in ihrem Antrag also ein Thema an, das in NRW verankert ist, und sie beschreibt auch ausführlich, was die Landesregierung bereits tut. Wir unterstützen die Absicht der Landesregierung, die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung zu fördern. Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns auf die Diskussion im Fachausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ünal. – Für die Piratenfraktion spricht nun der Kollege Lamla.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Es gibt Situationen, in denen schon alles gesagt wurde, nur noch nicht von jedem. Deswegen möchte ich das hier gerne abkürzen.

Auch ich bin für den Antrag der FDP dankbar; denn soweit ich sehe, gibt es im SGB einen Nachbesserungsbedarf. Das sollten wir als Auftrag für den Ausschuss mitnehmen, dort das Ganze überprüfen, nachbessern und das Thema dann wieder ins Plenum bringen, um, wie schon in der Vergangenheit, einen fraktionsübergreifenden Beschluss zu fassen, um diese Situation zu verbessern. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lamla. – Für die Landesregierung erteile ich nun Frau Ministerin Steffens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde, dass die heutige Debatte zeigt und noch einmal bestätigt, wie wichtig es ist, dass Themen wie Sterbebegleitung oder die Versorgung in der letzten Lebensphase jenseits des politischen Streites, nämlich im Konsens zwischen den Fraktionen und allen, die politische Verantwortung tragen, egal ob in der Regierung oder in der Opposition, gemeinsam diskutiert werden und dass man auch gemeinsam Entscheidungen dazu trifft.

Wenn wir uns die Versorgungssituation in Nordrhein-Westfalen angucken, stellen wir fest, dass es in der Vergangenheit immer so war, dass wir in diesen Bereichen an einem Strang gezogen haben. Es war in Nordrhein-Westfalen immer ein ganz wichtiges, zentrales gesundheitspolitisches Thema, das allen gleichermaßen am Herzen lag und auch noch liegt.

Gerade wenn wir uns anschauen, wie die ganzheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen und auch die psychosoziale Betreuung der Angehörigen in Nordrhein-Westfalen funktioniert, erkennen wir, dass dieser gemeinsame und wirklich kontinuierliche Weg ohne Brüche einer ist, durch den sich die Situation in Nordrhein-Westfalen – im Unterschied zu vielen anderen Regionen – wirklich hervorragend entwickelt hat.

Der FDP-Antrag beschreibt sehr zutreffend die gute Versorgungssituation in Nordrhein-Westfalen, und er beschreibt auch sehr zutreffend, wie wichtig und bedeutend es ist, dass wir auch hier eine nachhaltige Weiterentwicklung immer wieder gemeinsam diskutieren.

Wir wissen – auch das ist eben in den Diskussionen deutlich geworden –, dass Kinder und Jugendliche sowohl in der Hospiz- wie auch in der Palliativversorgung eine andere Form der Begleitung als Erwachsene brauchen. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als wir damals, als das erste Jugendhospiz in Nordrhein-Westfalen mit der Stiftung Wohlfahrtspflege an den Start gegangen ist, gemeinsam in dieses Kinder- und Jugendhospiz gefahren sind, um uns vor Ort die Situation anzusehen und mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gemeinsam über die Strukturen zu diskutieren und auch über die Unterschiede, was Kinder und Jugendliche, was die Eltern, was die Angehörigen, was die Geschwister brauchen. Ich glaube, dass wir in Nordrhein-Westfalen mit der vorhandenen Versorgungsstruktur auf einem guten, letztendlich auf einem sehr guten Weg sind.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen von bundesweit neun vier Kinderhospize: in Olpe, in Bielefeld, in Gelsenkirchen und in Düsseldorf. Daran sieht man, wie hervorragend die Situation in NordrheinWestfalen ist. Wie gesagt, wir haben hier seit 2009

das erste Jugendhospiz in Olpe deutschlandweit als Vorbild.

Klar ist aber auch, dass diese Bereiche wie spezialärztliche bzw. spezialisierte ambulante Palliativversorgung gerade bezogen auf Kinder und Jugendliche noch eine andere Bedeutung und eine andere Dimension haben. Wir haben hier in NordrheinWestfalen unter Moderation des Landes drei Teams im Rheinland, zwei Teams in Westfalen/Lippe und einen Untervertrag zwischen der Uni-Klinik Münster und den Von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Vorbereitung. Wir haben im Grunde genommen also auch in diesem Bereich eine fast flächendeckende Versorgung in Nordrhein-Westfalen. Trotzdem ist es gut, dass wir die Diskussion führen.

Ein Punkt, der im Antrag der FDP eine Rolle spielt, ist die Frage der Finanzierung. Dabei müssen wir zwei Dinge im Blick haben. Zum einen: Die Hospizbewegung ist eine ehrenamtliche Bewegung, die, wenn wir uns das anschauen, von vielen Ehrenamtlern in Nordrhein-Westfalen getragen wird und deren Idee und Grundgedanken eng mit der Ehrenamtlichkeit verbunden sind. Das sollen und dürfen wir an der Stelle nicht infrage stellen, weil es für die Hospizarbeit mit den in Nordrhein-Westfalen rund 8.000 ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen ein auch für sie wichtiger Bereich ist. Von dieser Stelle aus ganz herzlichen Dank an all diejenigen, die diese Arbeit, diese Begleitung von Schwerstkranken, von sterbenden Menschen ehrenamtlich übernehmen!

(Allgemeiner Beifall)

Trotzdem muss die Finanzierung sichergestellt, muss die Finanzierung klar sein. Dabei ist es so, dass die Finanzierung bundeseinheitlich geregelt wird, dass die Rahmenvereinbarungen und die Einzelverträge zwischen den Krankenkassen und den Kinderhospizen ausgehandelt und abgeschlossen werden und das Land im Grunde genommen auf diese Vertragsgestaltung keinen Einfluss hat.

Uns sind auch bisher die erwähnten Finanzierungsprobleme nicht bekannt. In diesem Sinne sollten wir dann im Ausschuss die Diskussion gemeinsam mit den Kassen führen. Wir können auch dort den Dialog suchen, weil klar ist, dass es eine ausreichende Finanzierung geben muss für diejenigen, die eine solche Struktur für die Menschen in dieser schweren Lebensphase aufrechterhalten. Und auch da werden wir gemeinsam den Konsens in diesem Land und auch in diesem Parlament aufrechterhalten. – Danke.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Der Form halber teile ich Ihnen mit, dass die Redezeit um 31 Sekunden überzogen wurde. Nichtsdestotrotz liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, und wir sind am

Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/1620 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Kann jemand dieser Überweisungsempfehlung nicht folgen? Oder möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Die Überweisungsempfehlung ist damit entsprechend angenommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

6 Halbjahresbericht des Petitionsausschusses

Gemäß § 103 unserer Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuss mindestens jährlich dem Landtag mündlich berichten. Entsprechend der bisher geübten Praxis erteile ich nun der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Klöpper, zu einem Halbjahresbericht das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Besuchertribünen! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Handbuch des Landtags findet man ziemlich am Anfang unser Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ in den Artikeln 1 bis 19 fest, welche Rechte jeder Mensch und speziell jeder Staatsbürger hat. Auch heute noch wird zu wichtigen Anlässen dieses Gesetz in Buchform weitergegeben. Das heißt: Man müsste eigentlich davon ausgehen, dass die gesammelte Auflistung der Grundrechte und somit auch der Artikel 17 in vielen, vielen Haushalten in gedruckter Form vorhanden und damit bekannt ist. Artikel 17 Grundgesetz lautet:

„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Hier steht es schwarz auf weiß. Und trotzdem: Viele Menschen in unserem Land können mit dem sperrigen Begriff „Petitionen“ nichts anfangen. Sie wissen nicht, welche Möglichkeiten der Hilfestellung sie haben, wenn sie sich durch Verwaltungseinrichtungen ungerecht behandelt fühlen oder sich im Behördendschungel einfach verirrt haben. Diese sollten alle den Petitionsausschuss anrufen.

Diese direkte Verbindung zwischen Bürgerinnen und Bürgern und uns als Volksvertretern ist ungeheuer wichtig. Für die Petenten und Petentinnen kann – je nach Fall – der Ausgang der Petition von existenzieller Bedeutung sein. Und für uns als Par

lament, weil wir hier hautnah erfahren, welche Sorgen und Nöte die Menschen in unserem Land bewegen, hat das auch eine Bedeutung. Das ist eine Konstellation, die wir in dieser Form selten haben.