Noch etwas: Der Risiken, die 2008 durch die Lehman-Pleite und die Bankenkrise aufgelaufen sind, konnten sich die Sparkassen entledigen. Sie
sind in der EAA gelandet, und die Helaba hat die Rosinen bekommen. Die Beteiligung der Sparkassenverbände an der Helaba ist auch aufgesetzt. Sämtliche Risiken sind weg.
Sie fordern hier im Maßnahmenkatalog auch eine Intensivierung des Verbundgeschäfts. Letztendlich war die WestLB, wie bekannt ist, eine Verbundbank. Die WestLB ist weg; sie ist zerschlagen. Das ist ja wunderbar gelaufen. Und jetzt streben die Sparkassen, die Sparkassenverbände das Geschäft in neuer Form, nämlich mit der Helaba, an. Hier soll – so könnte man es auch nennen – eine WestLB light normiert werden.
Also: Fusion light und WestLB light. Das heißt, wir müssen erleben, dass die Sparkassen auf dem Rücken der Sparer, die die Einlagen erbringen, um das Konstrukt überhaupt aufrechtzuerhalten, und auf dem Rücken der Kommunen weiterhin Geschäfte betreiben, wie sie üblicherweise denen einer Vollbank entsprechen. Warum sollen dann bitte schön Sparkassen – das ist meine persönliche Meinung – nicht auch ordnungsgemäß fusionieren und im Rahmen von konzernrechtlichen Strukturen auch denjenigen …
Ist die Überziehungsminute schon vorbei? – Gut. Das ist in der Tat traurig und ein Problem, dass man bei einem so umfangreichen Katalog von Änderungen nicht ausreichend Zeit hat; auch das habe ich moniert.
Ich komme jetzt direkt zum Schluss. – Dementsprechend lässt sich diesem Antrag nicht zustimmen. Unserem Änderungsantrag kann man durchaus zustimmen. Denn er gewährt die Möglichkeit, dass hier nicht Pflöcke in den Boden gerammt werden müssen, die hinterher nicht mehr ausgeglichen werden können. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung hat Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was soll man zu einem solchen Sammelsurium unterschiedlichster Meinungen sagen, die nur eines gemeinsam haben: Man sucht danach, was die Landesregierung falsch gemacht haben könnte, obwohl sie das tut, was man eigentlich selber von ihr erwartet.
Herr Finanzminister, entschuldigen Sie die Unterbrechung. Herr Kollege Börschel möchte Ihnen schon eine Frage stellen, bevor Sie angefangen haben, zu reden.
Ganz herzlichen Dank, Herr Finanzminister. – Vor dem Hintergrund, dass Kollege Schulz mir meine Zwischenfrage gerade nicht ermöglicht hat – mit dem Verweis auf ein Verfahren, das es nach seinem Vortrag eigentlich nicht geben soll –, würde ich Sie gerne fragen: Sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass es das vornehmste Recht eines Parlaments ist und auch dem Selbstverständnis eines Parlamentariers entsprechen müsste – gesetzt den Fall, Sie wären einer –, dass das Parlament auf der Grundlage von Koalitionsverträgen der Regierung sagt, was das Parlament von ihr erwartet?
Gerade weil ich kein Parlamentarier bin und mir einen unverstellten Blick von draußen leisten kann, finde ich es natürlich richtig, auf solchen Grundlagen Initiativen zu ergreifen.
Ich will noch mehr dazu sagen: Es geht ja auch darum, dass hier eine Initiative ergriffen wird bzw. zunächst Erwartungen formuliert werden, wie die Landesregierung auf Änderungen am Sparkassengesetz hinwirken sollte, die im Prinzip das abbilden, was gemeinsam als Grundlage der Regierungsbildung besprochen worden ist. Das ist völlig in Ordnung.
Man könnte dieses Thema heute viel schneller abwickeln, wenn man einfach gemeinsam zu der Erkenntnis kommen könnte, dass es zwar gute Gründe gegeben hat, seinerzeit darüber nachzudenken: „Was muss sich bei den Sparkassenverbänden ändern?“, und dass man eigentlich gemeinsam der Auffassung war: Wenn man Synergieeffekte nutzen kann, soll man das tun. Wenn man zu Kosten- oder Risikoreduktionen für die öffentlichen Kassen kommen kann, soll man das tun. – Heute müsste man nur feststellen, dass aber der Weg der Umsetzung, den man damals – übrigens gegen die damalige Opposition – beschritten hat, falsch gewesen ist.
Jetzt kommt das große Problem, das neue Kapitel in dem Buch zu schreiben: Wie gibt man zu, dass die Landesregierung recht hat, ohne zuzugeben, dass die Landesregierung recht hat? – Das ist der Punkt.
Wie schafft man es, von der Landesregierung zu fordern, nicht auf die Fusion zu drängen, um sie gleichzeitig zu tadeln, dass sie nicht auf die Fusion drängt? – Das sind Dinge, die sich irgendwann nicht mehr der vernünftigen Betrachtung erschließen.
Wenn man sich dann noch anschaut, dass mittlerweile ein ehemaliges Mitglied des Kabinetts Rüttgers Sparkassenverbandspräsident im Rheinland ist und im Übrigen gute Gründe dafür anbringt, dass das, was damals beschlossen worden ist, nicht der richtige Weg war, ist man ein bisschen in der Bredouille. Man müsste als CDU sonst behaupten, da säße jetzt jemand auf der anderen Seite, der repräsentiere und ein hohes Gehalt bekomme und nur deswegen nun anderer Meinung sei.
Wenn ich mich mit dem Präsidenten unterhalte, sagt er, gerade bezogen auf das von Herrn Börschel Vorgetragene, dass wir verrückt wären, nähmen wir als Land einen vergrößerten Haftungsverbund auf uns, der bis jetzt auf zwei Teile des Landes aufgeteilt ist, und ansonsten, wenn etwas passiert, die gesamte Sparkassenfamilie in Anspruch nähme. Nicht aus mangelnder Solidarität – die beiden Sparkassenverbände haben schon für andere mitgeblutet –, sondern nur, um nicht noch größere Lasten auf das Land Nordrhein-Westfalens zu übertragen. Das ist ein ganz wichtiges Argument.
Herr Minister, es gibt vonseiten des Herrn Kollegen Optendrenk den Wunsch, Ihnen eine weitere Frage zu stellen.
Ich möchte gerne an die Frage des Kollegen Börschel anschließen, der den Koalitionsvertrag und die Umsetzung durch die Landesregierung angesprochen hat. Wie erklären Sie denn dem Parlament, dass trotz der Tatsache, dass dieser Koalitionsvertrag vor der Sommerpause geschlossen worden ist, nicht zeitgerecht ein Gesetzentwurf Ihres Hauses in dieses Parlament eingebracht worden ist, sodass wir vor dem 31. Dezember 2012 über eine Gesetzesänderung hätten beraten können, sondern dass Sie erst jetzt im Dezember dieses Jahres durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen aufgefordert werden, etwas zu tun?
Wer den Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss gefolgt ist, hat mitbekommen, dass wir nicht jetzt plötzlich anfangen, nachzudenken, sondern dass es schon eine ganze Zeit lang Gespräche gibt.
Herr Optendrenk, ehrlich gesagt, habe ich gedacht, dass Ihr gestern vorgelegter Entschließungsantrag eine Hilfestellung für mich sein soll. Sie haben ja doch festgestellt, dass man ein bisschen mehr Zeit braucht. Das haben Sie im Prinzip mit diesem Antrag deutlich gemacht; denn er entspricht dem, was wir wollen und was wir angesprochen haben und beinhaltet die Feststellung, dass man dafür aber noch ein bisschen mehr Zeit haben muss. Sie halten es für ausreichend, das jetzt bis 2015 auszudehnen. Wir sagen: Wir sind schnell genug, um das zu tun, was wir tun müssen und tun sollten, um es dann aber nicht wieder mit einer neuen Befristung belegt weiter zu machen.
Vielleicht sollte man auch hin und wieder in das Gesetz gucken. Nachdem die einzelnen Kautelen der Fusion beschrieben worden sind, heißt es in § 36 Abs. 3 des Sparkassengesetzes:
„Wird der Antrag auf Genehmigung der Vereinbarung nach Absatz 2 nicht bis zum 31. Mai 2012 vorgelegt, ist die Aufsichtsbehörde ermächtigt, die für eine Vereinigung erforderlichen Anordnungen nach Anhörung der Verbände durch Rechtsverordnung zu treffen.“
Auf dieser Grundlage sind wir mit den Verbänden seit Langem im Gespräch und stellen zum Beispiel fest, dass die Last, die durch einen gemeinsamen Haftungsverbund auf uns zukäme, bei der Novellie
rung des Sparkassengesetzes nicht ausreichend bedacht worden ist. Außerdem ist nicht ausreichend bedacht worden, dass die beiden Verbände sehr unterschiedliche Strukturen haben. Sie lassen es zwar angezeigt erscheinen, Kooperationen zu suchen. Solche Kooperationen müssen auch deutlich vereinbart werden. Überall dort, wo am Ende das Allgemeinwohl berührt wird, braucht man für adäquate Änderungen aber eine gewisse Zeit.
Wenn am Ende des Jahres 2012 erkennbar ist, dass diese Änderung kommen wird, und auch noch einmal beschrieben wird, welche Bedingungen dafür eingehalten werden sollen, ist das alles andere als eine Verzögerung. Dann wird hier zeitgerecht das entschieden, was zu entscheiden ist.
Herr Minister, es gibt einen dritten Wunsch, eine Frage zu stellen. Diesmal kommt er aus den Reihen der FDP, und zwar von Herrn Kollegen Wedel.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Frage lautet: Beurteilen Sie den Zustand, der ab dem 1. Januar 2013 eintreten wird, dass nämlich eine Fusion nicht stattgefunden hat, als mit der geltenden Rechtsordnung in Übereinstimmung stehend oder als rechtswidrig?
Ich habe gerade gesagt, dass die Aufsichtsbehörde ermächtigt ist, Schritte zu unternehmen. Ich würde es sogar so interpretieren, dass man auch dann, wenn es keine Veranlassung gäbe, am Inhalt des Sparkassengesetzes zu zweifeln, Schritte unternehmen müsste.
Hier gilt aber auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wenn am Ende des Jahres 2012 erkennbar ist, dass es eine andere Regelung geben muss und aller Voraussicht nach auch eine andere Regelung geben wird, gilt genau das, was Herr Körfges eben beschrieben hat. Dann kann man in der Tat nicht fordern, dass wir etwas gesetzlich einleiten, was wir anschließend wieder aufheben. Das wäre völliger Unsinn. Wir gehen hier einen völlig normalen Weg.