An dieser Stelle haben Sie das freigeräumt – alles für die Kollegen von der FDP, die keine Grenze, kein Maß und keinen Schutz von Individuen kennen.
Das ist der Grund, warum wir gesagt haben: Wir sorgen dafür, dass der Sonntagsschutz jetzt repariert wird.
Ansonsten werden wir Ihnen eine maßvolle Novelle vorlegen – mit einem Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Interessengruppen: dem Einzelhandel und den Beschäftigten, aber auch den Stadtteilen und den Stadtzentren.
Ich bin sicher: Wenn man dann ernsthaft auf der Basis eines Gesetzentwurfs miteinander spricht, dann ist der ganze Wind, Herr Bombis, den Sie eben versucht haben zu erzeugen, auch sehr schnell wieder aus der Debatte heraus.
Dann wird man sehen, dass das gilt, was der Einzelhandelsverband bei dem schon zitierten Frühstück gesagt hat – ich glaube, Sie waren da auch anwesend –: Damit können wir gut leben; das ist eine maßvolle Novelle.
Ehrlich gesagt, hätte es Ihnen auch gut zu Gesicht gestanden, die Kritik der Allianz für den freien Sonntag mit aufzunehmen.
Verehrte Frau Kollegin Schneckenburger, ich habe eine Frage. Wenn der Feiertagsschutz so wichtig ist – da sind wir wahrscheinlich beide einer Meinung –, dann verstehe ich an dieser Novelle eine Sache fundamental nicht: Warum müssen am ersten Weihnachtstag, am ersten Ostertag und am ersten Pfingsttag – das sind nun mal die drei Hochfeste der christlichen Kirche – unsere Bäcker und unsere Floristen demnächst arbeiten? Warum wollen Sie es nicht bei der Öffnung am zweiten Feiertag belassen? Diese Regelung haben wir bewusst geschaffen, um die ersten Feiertage der hohen Feste zu schützen, damit auch die Familien der betroffenen Beschäftigten an diesen Tagen ihre Väter und ihre Mütter zu Hause haben.
Laumann, es wäre schön gewesen, wenn Sie sich damals bei der Regelung des Sonntagsschutzes auch bei der Formulierung der anderen Stellen des Gesetzes daran erinnert hätten.
Ich sage Ihnen: Unser Gesetzentwurf hat zum Ziel, einen fairen Interessenausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen einerseits und Arbeitnehmerschutzinteressen andererseits hinzubekommen. Erklären Sie einem Blumenhändler doch bitte mal, warum er zunächst warten soll, bis seine Blumen verwelkt sind, damit er sie dann am zweiten Feiertag, dem Öffnungstag, verkaufen kann.
Der Gesetzentwurf wird ein Gesetzentwurf des fairen Interessenausgleichs sein. Er wird die notwendigen Korrekturen mit dem notwendigen Augenmaß verbinden.
Ich bin ausgesprochen gespannt auf die Debatte, die wir dann im Ausschuss führen werden. Sehr geehrte Damen und Herren von der FDP-Fraktion, dann diskutieren wir vielleicht auch auf der Basis eines Gesetzentwurfs und verzichten auf Schaufensteranträge wie diesen hier. – Danke schön.
Danke. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Mitbürger auf der Besuchertribüne und vor den Bildschirmen, in der Zukunft auf dem Mars in Gotham City! – Ich glaube, jetzt ist allen Vorurteilen gegenüber Piraten Genüge getan.
Zum Ernst! Wir behandeln heute den FDP-Antrag zur Beibehaltung der aktuellen Ladenöffnungszeiten. Bereits in der letzten Legislaturperiode ist das Gesetz vom Wirtschaftsministerium evaluiert worden. Verschiedene Akteure konnten ihre Expertise in einer öffentlichen Anhörung äußern. Eines ist damals deutlich geworden und gilt nach wie vor: Die Meinungen der Bürger zum Ladenöffnungsgesetz gehen weit auseinander.
Wir Piraten sind allerdings nicht seit Jahren hier. Deswegen konnten wir uns in dieser kontroversen Angelegenheit nicht im Voraus positionieren. Damit sind wir Gott sei Dank auch frei, eine sachliche Prüfung aller Argumente vorzunehmen.
Wir haben in der letzten Zeit Ansichten beider Seiten gesammelt und zusammengestellt. Dabei fällt auf: Die Bürger in Nordrhein-Westfalen sind eben kein homogener Block und haben nicht nur eine Meinung. Sie haben eine Vielzahl von Interessen. Sie sind Mitglieder verschiedenster Kulturen und Religionen, bzw. sie sind Atheisten.
Wir Piraten setzen uns für eine Politik ein, die Freiraum für individuelle Lebensentwürfe lässt. Dem Tatbestand des Hausfriedensbruchs, dem Eindringen in die Lebensplanung durch staatliche Bevormundung, stehen wir kritisch gegenüber. Warum sollte der Staat vorschreiben, wann ein Bürger seine Brötchen kaufen darf?
„Eine offene Regelung durch die Länder würde die Chance für eine möglichst flexible, unbürokratische und den Verhältnissen vor Ort angepaßte Handhabung des Ladenschlusses eröffnen. Das würde den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dienen, aber auch dem sich ändernden Käuferverhalten in einer modernen Gesellschaft gerecht werden.“
Dann verrate ich Ihnen: Das ist kein Satz des aktuellen FDP-Wirtschaftsministers Rösler oder von Rainer Brüderle. Dieses Zitat hat uns
vielen Dank – unser ehemaliger Bundeswirtschaftssuperminister Wolfgang Clement, der auch ehemaliger Ministerpräsident dieses Landes ist, gegeben.
Wenn ich mir die beabsichtigten Beschränkungen an Sonn- und Feiertagen ansehe, muss ich feststellen, dass sich die Ausübung der Religion nicht mit dem Ladenschluss beißt.
Wenn wir auf andere betroffene Länder mit mehrheitlich christlicher Bevölkerung sehen, zum Beispiel Australien, die Niederlande und die USA, dann erkennen wir, dass dort sogar mehr Menschen als bei uns in die Kirche gehen, obwohl sonntags verkauft wird. Ein flexibler Umgang mit Sonn- und Feiertagen würde im Gegenteil auch andere Religionen ansprechen, die beispielsweise freitags oder samstags nicht zu arbeiten erlauben.
Im Ergebnis hat die Flexibilisierung des Ladenschlusses die Verbraucherinteressen gestärkt und so dazu geführt – das ist ein Argument –, die Handels- und Verkaufszeiten zu entzerren und den Stress beim Einkaufen zu reduzieren.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ich habe inzwischen sogar zwei Zwischenfragewünsche.
Herr Marsching, vielen Dank für die Möglichkeit zur Zwischenfrage. Ich möchte eine Frage zu Ihren Ausführungen zum Sonntagsschutz stellen. Ist Ihnen die Stellungnahme der evangelischen Kirchen in NRW bekannt? In der heißt es wörtlich:
„Die Evangelischen Kirchen in NRW sprechen sich … für eine spürbare Überarbeitung des Gesetzes aus, da die derzeitigen Regelungen zu