Halten und das weitere Ausbauen unserer Spitzenposition im Bereich der Qualifikation müssen daher nach Auffassung der Freien Demokraten eine klare wirtschaftspolitische Priorität sein.
Vor diesem Hintergrund werbe ich noch einmal sehr um Zustimmung für unseren vorliegenden Antrag. Es ist ein Zweiklang, den wir nach Brüssel und auch in die Hauptstädte der anderen EU-Mitgliedstaaten senden: Ja, wir wollen erstens ausdrücklich den Europäischen Binnenmarkt weiter ausbauen, aber zweitens sind ein hohes Niveau bei Ausbildung und Qualifizierung und hohe Anforderungen an Qualitätsstandards bei der Berufsausübung unverzichtbare Teile eines zukunftsfähigen Europäischen Binnenmarktes.
Bundesrat und Bundestag haben sich hier bereits in die richtige Richtung bewegt. Allerdings richten sich ihre Rügen in erster Linie gegen formale Aspekte des Dienstleistungspakets, das unter anderem eine stärkere Vorabmitsprache der EU-Kommission bei der Gestaltung von Berufsregelungen vorsieht. Aus unserer Sicht ist es jedoch notwendig, auch inhaltlich verstärkt weiterzugehen. Deshalb wollen wir, dass sich die Landesregierung noch stärker in diesem Prozess einbringt. Sie muss offensiv vertreten, dass Absenkungen der Anforderungen an Berufsbefähigungen sowie an Ausbildungsqualitätsniveaus mit uns nicht zu machen sind, denn das würde nicht nur dem Handwerk oder den Freien Berufen langfristig schaden, sondern auch die Zukunftsfähigkeit unseres Landes insgesamt langfristig beeinträchtigen.
Ich hoffe sehr, dass wir ein gemeinsames Zeichen setzen und fraktionsübergreifend Partei für unser erfolgreiches Qualitäts- und Ausbildungssystem ergreifen können. Wir werden uns, um dieses Signal nicht zu gefährden und weil wir nicht in erster Linie auf den Absender schauen, bei den Anträgen der anderen Fraktionen an dieser Stelle enthalten.
Als überzeugter Europäer will ich abschließend deutlich machen, dass ich es gerade für die Akzeptanz der Europäischen Union in unserem Land für entscheidend halte, dass wir auch zukünftig eine starke Europäische Union haben und dass sich diese starke Europäische Union aus starken Mitgliedsländern zusammensetzen muss, die sich immer wieder auf ihre eigenen Stärken besinnen und diese in die Waagschale werfen. Deswegen werbe ich noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
Damen und Herren! Am 10. März dieses Jahres hat die Landesregierung zwei Subsidiaritätsrügen zu Vorschlägen der Europäischen Kommission im Rahmen des vorgelegten EU-Deregulierungspaketes unterstützt.
Darin ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Richtlinienvorschläge in der vorliegenden Form nicht den Grundsätzen der Subsidiarität und auch nicht dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Sie wurden daher als ein erheblicher Eingriff in nationale Hoheitsrechte zurückgewiesen, und es gab erhebliche Bedenken, ob sie mit dem Demokratieprinzip vereinbar sind. Es geht um die Rechte der Mitgliedstaaten, den Zugang zu reglementierten Berufen selber zu regulieren, also darum, wie der Zugang zu einem Beruf oder dessen Ausübung in einem Land jeweils geregelt sind, und dass diese Regeln in diesem Land auch für diejenigen gelten, die andere Herkunftsländer haben.
Im zulassungspflichtigen Handwerk in NordrheinWestfalen gibt es 106.000 Betriebe mit über 800.000 Beschäftigten und nahezu 104 Milliarden € Umsatz. Es geht also um Erhebliches. Der Berufszugang ist hier ein qualitätsgebundener. Das bedeutet eben auch, dass der Meisterbrief ein Qualitätsnachweis und damit eine Voraussetzung für die Berufsausübung in den geltenden Bereichen ist.
Dazu hat sich der Landtag NRW bereits im Dezember mit breiter Mehrheit ausdrücklich bekannt. Da es durch die Weiterentwicklung des EU-Binnenmarktes einen anhaltenden Druck auf die Handwerksorganisationen und das Gewerberecht gibt, hat der Landtag im März 2015 angemahnt, dem Erhalt und der Funktionalität des bestehenden Systems in Europa Rechnung zu tragen.
„Handwerk“ thematisiert in der Handlungsempfehlung 23 ausdrücklich, das Instrument der Subsidiaritätsrüge im Sinne der Subsidiaritätskontrolle verstärkt zu nutzen. Es ist daher gut und richtig, dass die Landesregierung über den Bundesrat die Subsidiaritätsrüge sowie die damit angestrebte Annahmeverhinderung des Dienstleistungspaketes unterstützt und auf den Weg gebracht hat.
Es ist auch gut und richtig, dass der Landtag sein Bekenntnis zum System der Berufsqualifizierung sowie zu den Berufszulassungsvoraussetzungen im Handwerk und in den Freien Berufen heute erneut bekräftigt. Wir wollen nicht, dass dieses Erfolgsmodell durch Kompetenzüberschreitungen der EU gefährdet wird. Der Meisterbrief, die Struktur der dualen Ausbildung und die Selbstverwaltung der Wirtschaft mit Unternehmen und Arbeitnehmern sind vorbildlich in Europa, haben sich bewährt und sind von uns zu unterstützen.
Das alles macht der Antrag von SPD und Grünen „Mitgliedsstaatliche Zuständigkeiten in der Berufsausbildung erhalten und erfolgreiche Qualifizierungssysteme sichern – das Handwerk und die Freien Berufe stärken“ deutlich. Der Weg, um das abzuwehren, führt für das Land Nordrhein-Westfalen über den Bundesrat und über die Bundesregierung.
Auch wenn der Antrag von CDU und FDP inhaltlich weitgehend das Gleiche will – vom Verfahren her schlägt er einen Weg vor, der so nicht geht. Das Land ist in den entsprechenden EU-Gremien nicht vertreten und kann daher das, was Sie da fordern, so nicht leisten.
Um unserem Handwerk und unserem Mittelstand wirksam an die Seite zu treten, kann ich daher nur die Zustimmung zum Antrag von SPD und Grünen empfehlen.
Wir unterstützen damit auch die Position der Gewerkschaften, insbesondere des DGB, der IG Metall, der Unternehmensvertretungen, der Verbände sowie des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und nicht zuletzt auch die Empfehlung der Clearingstelle Mittelstand hier in Nordrhein-Westfalen.
Gemeinsam wollen wir ein starkes Europa – gerade jetzt. Am stärksten ist Europa, wenn es sich darauf besinnt, den Bürgerinnen und Bürgern zu dienen. Dazu trägt das EU-Dienstleistungspaket noch nicht in ausreichendem Maße bei.
Daher bitten wir, unseren Antrag zur Unterstützung der Subsidiaritätsrüge ebenfalls zu unterstützen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diejenigen, welche nicht mit uns gemeinsam in der Enquetekommission „Zukunft von Handwerk und Mittelstand in NRW“ gearbeitet haben, fragen sich vielleicht, warum wir hier drei Anträge vorliegen haben.
Das mutet für Außenstehende vielleicht ein wenig so an wie in diesem schönen Film, wo es darum geht, dass die Volksfront von Judäa gegen die Judäische Volksfront kämpft. Wir Grünen haben uns dazu entschieden, weiterhin zu unserem Antrag zu stehen, weil sich die anderen Anträge in ihrem Geiste grundsätzlich zu sehr europakritisch äußern.
Wir haben versucht, genau diesen europakritischen Ansatz aus dem Bericht der Handwerks-Enquete herauszuholen, ihn zu ersetzen und in einen Ton umzumünzen, bei dem es um Solidarität mit Europa geht, aber gleichzeitig auch um die Einhaltung dessen, was wir hier für richtig halten und was wir als Grüne auch weitgehend immer unterstützt haben, indem wir die Anträge mitgetragen haben, in denen es darum ging, die berufliche Bildung, das Handwerk oder die Freien Berufe zu stärken.
Sie haben es hier so ausgedrückt – das kam auch in dem Vortrag von Herrn Spiecker wieder heraus –: Das Vorbild Deutschland ist so toll, und die anderen können es nachmachen. Sie haben es aber grundsätzlich nicht verstanden,
dass unser System für uns gut ist, dass dieses System auch in der Schweiz funktioniert und in Österreich ähnlich ist,
dass wir aber nicht einfach sagen können, dass unser System auf ganz Europa anwendbar ist. Das funktioniert nicht, weil wir eine andere Kultur haben, besonders in den handwerklichen Berufen. Diese Dinge wollen wir als Grüne nicht unterstützen.
Deshalb ist es uns auch besonders wichtig gewesen, Punkt 3 in den Beschlussteil hineinzubringen. Da geht es nämlich darum, dass es nicht bei der Subsidiaritätsrüge bleiben darf und bleiben kann, sondern dass man sich auch ernsthaft mit diesem Gesetzesvorhaben der EU beschäftigen muss, weil schon lange darüber geredet wird, dass der Verkehr von Waren, der Verkehr von Beschäftigten in Form von Mitarbeiterentsendungen, die Dienstleistungsrichtlinien, aber auch der freie Kapitalverkehr sicherzustellen sind.
Deshalb unterstützen wir natürlich die langjährigen Forderungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, der immer schon gesagt hat, dass der administrative Aufwand und die rechtlichen Unsicherheiten bei der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu minimieren sind.
Die Crux an diesem ganzen Paket ist, dass es eigentlich eine Vielzahl von wichtigen Dingen miteinander vermischt und besonders die Dienstleistungskarten, die unter Umständen dazu führen können, dass gerade im grenznahen Bereich der Austausch von Dienstleistungen besser funktioniert, damit im Grunde genommen konterkariert würden.
Ich gehe davon aus, dass diese einzelnen Maßnahmen auch zukünftig noch einmal in diesem Hause bzw. auch von der Landesregierung und der nächsten Landesregierung weiterentwickelt werden, weil
das wichtig ist. Wir haben schon öfter den Kollegen der CDU Herrn Dr. Bergmann gehört, der aus Kleve kommt und auf die Besonderheiten gerade im grenznahen Gebiet zu den Niederlanden hinweist und darauf, wie schwierig es geworden ist, innerhalb von Europa Grenzen zu überschreiten.
Auch ich persönlich kann sagen: Bei meiner Dienstleistung, die ich europaweit anbiete, ist es nicht immer ganz einfach, zu wissen, welche Regeln im Herkunftsland auf mich zukommen, welche Regeln vor allen Dingen auch bezogen auf die Umsatzsteuer gelten. Deshalb braucht Europa etwas, was ich als gemeinsames digitales Zugangsportal bezeichnen würde.
Es geht nicht nur um das Europarecht, sondern es geht natürlich auch um schnelle Zugänge zu den einzelnen nationalen Regelungen. Das sind Zukunftsfragen, die ebenfalls in diesem Paket enthalten sind, über die zu diskutieren ist, und hinsichtlich derer man mit weiteren Subsidiaritätsrügen nicht weiterkommt.
Es bleibt festzuhalten: Wir stehen dazu. Wir stehen zum Handwerk. Wir stehen zu den aktuellen Regeln, die auch für die Freien Berufe gelten. Das ist wichtig für die Qualitätsstandards zur Leistungserbringung hier bei uns. Wir sind jedoch gegen Mauern, und wir sind grundsätzlich gegen die Verhinderung von Durchlässigkeit im Sinne von freiem Verkehr in Europa von Dienstleistungen, Waren und anderen Dingen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Anfang Januar 2017 legte die Europäische Kommission das sogenannte Dienstleistungspaket für reglementierte Berufe vor, das – wir haben es ja bereits gehört, und es wurde in Details ausgeführt – weitreichende Auswirkungen auf das Handwerk und die Freien Berufe haben wird.
Kern des Pakets ist ein Richtlinienvorschlag, mit dem die Kommission sich eine Art eine Vetorecht bei nationalen Neuregelungen einräumt. Die Rechtsgrundlage gewährt der Kommission aber nur Kompetenzen bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und räumt die Koordination entsprechender Vorschriften ein.
mit einer Subsidiaritätsrüge beantwortet. Auch deshalb, weil die Fraktion der Piraten damals, 2012, die erste Subsidiaritätsrüge im Landtag Nordrhein-Westfalens eingebracht hat, unterstützen wir den Beschluss des Bundesrats ausdrücklich.
Doch trotz der geäußerten Kritik am Vorgehen der Europäischen Kommission ist das übergeordnete Ziel, das damit verfolgt wird, nicht falsch: Wir wollen ja ein Europa, in dem qualifizierte Menschen ihren Beruf über Ländergrenzen hinweg ausüben können, und das auch im Dienstleistungssektor.