Protocol of the Session on April 5, 2017

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, verehrte Vertreter von der Landesregierung, sagen Sie nicht, Sie seien nicht gewarnt worden.

Sämtliche Berufsverbände, fast alle Sachverständigen, die Oppositionsfraktionen und bemerkenswerterweise sogar die eigenen SPD-Abgeordneten Dahm, Dr. Maelzer, Rahe und Berghahn haben sehr deutlich und öffentlich Kritik an ihrem eigenen Gesetzentwurf geübt.

(Dr. Marcus Optendrenk [CDU]: Die sind auch heute nicht da!)

Und selbst Herr Minister Jäger und Finanzminister Walter-Borjans, der jetzt gerade nicht da ist, haben natürlich ganz genau gewusst, was für einen Schaden sie mit diesem Gesetz anrichten. Denn nicht anders ist es zu erklären, dass Sie doch kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes fast 3.500 Beförderungen vorgenommen haben, um so das eigene Gesetz, das mit ihrer Stimme und ihrer Zuarbeit entstanden ist, zu konterkarieren.

(Beifall von der CDU)

Im Gegensatz zu Ihnen haben CDU und FDP hier in der Tat eine ganz Menge an Initiativen ergriffen, und das war auch richtig so; denn bei gemeinsamem Vorgehen wäre mit Verfassungsbruch und auch mit der Beratungsresistenz von SPD und Grünen Schluss gewesen. Allerdings wurde wie immer mit der Arroganz der Macht alles abgebügelt. Frauenförderung hin, Frauenförderung her – keine Frau wurde befördert, kein Mann wurde befördert; das war Ihnen alles ganz egal.

Das war der Grund dafür, weswegen wir Anfang Dezember einen eigenen CDU-Gesetzentwurf eingebracht haben, und heute ist eben die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs. Unser Gesetzentwurf setzt im Gegensatz zu Ihrem Gesetz dabei an, die Ursachen für die Benachteiligung von Frauen zu bekämpfen – denn in der Tat ist es so, dass Frauen faktisch schlechter beurteilt und deswegen auch weniger als Männer befördert werden –, was vom Ansatz her richtig ist. Insbesondere vereint unser Gesetzentwurf die Verfassungsgrundsätze Bestenauslese, Chancengleichheit und auch Frauenförderung.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, wenn Ihnen daran gelegen gewesen wäre, wirklich verfassungskonforme und zielführende Frauenförderung zu machen, hätten Sie Änderungsanträge einbringen können, eine eigene Vorstellung vortragen können. Das alles haben Sie nicht getan. Wir wären auch zu Kompromissen bereit gewesen; denn in der Tat hat es auch Kritik gegeben.

Die Entwicklung war dann aber leider ganz anders. Sechs Verwaltungsgerichte stuften Ihr Gesetz unabhängig voneinander als verfassungswidrig ein. Am 21. Februar hat das Oberverwaltungsgericht in Münster sämtliche sechs Entscheidungen bestätigt. Das war eine echte Klatsche für die Landesregierung, und zwar von den obersten Verwaltungsrichtern unseres Landes.

Wenn Sie jetzt konstruktiv weiterdenken würden, könnte man sagen, es sei ein Lernprozess eingetreten. Aber selbst das ist nicht der Fall. Sie haben monatelang angekündigt: Wir werden klagen, koste es, was es wolle, möglicherweise über Jahre hinweg bis zum Europäischen Gerichtshof. – Doch dann kam der 7. März. Da hat das Kabinett beschlossen, dass die Landesregierung selbst den Verfassungsgerichtshof anruft, um ein sogenanntes Normbestätigungsverfahren durchführen zu lassen. Dieses gibt es gar nicht. Es gibt ein abstraktes Normenkontrollverfahren. Aber mit dieser kreativen Wertschöpfung wird deutlich, dass Sie die Öffentlichkeit mit Ihrer Kommunikation hinters Licht führen wollen.

Die Tatsache, dass Sie jetzt ein Verfahren einleiten wollen und Mitte April das Verfahren auch beantragen wollen, ist natürlich für uns eine neue Situation; denn wenn man es juristisch betrachtet, ist es so, dass Sie als Antragsteller nur alleine gehört würden. Das können wir unseren Beamtinnen und Beamten nicht zumuten. Wir müssen, wenn wir wirklich Stimme und Anwalt für die Beamtinnen und Beamten sein wollen, mit als Verfahrensbeteiligte auftreten. Deswegen ist es aus Sicht von CDU und FDP wichtig, sich sofort intensiv damit zu beschäftigen, eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof vorzubereiten. Sie können davon ausgehen, dass diese Vorbereitungen schon sehr bald zum Abschluss geführt werden.

Damit haben wir dann die Chance, dass wir wirklich vor Gericht für die Rechte der Beamtinnen und Beamten eintreten können. Ihr Gesetz ist schon gescheitert. Es geht für die Zukunft darum, die Basis durch ein Gerichtsurteil aus Münster zu bekommen, damit künftige verfassungskonforme und zielführende Frauenförderung auch Realität wird. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lohn. – Für die Fraktion der Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich vermute, Herr Lohn, es wird Sie nicht wundern: Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab.

(Werner Lohn [CDU]: Das hätte ich nicht ge- dacht!)

Sie wollen einzig und allein die Frauenquote abschaffen. Wir wollen gleiche Chancen für Frauen und Männer im öffentlichen Dienst. Deshalb halten wir an unserem Gesetz und an der Frauenquote fest, weil wir überzeugt sind, dass die Verfassungsgrundsätze, die Sie gerade auch angesprochen haben, die Bes

tenauslese und das Staatsziel der Gleichstellung, damit bestens in einen Ausgleich gebracht werden. Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung soll ja die Frauenquote ersetzen. Das ist aus unserer Sicht völlig überflüssig, weil die Dinge, die Sie da regeln wollen, bereits geregelt sind.

Ich will einmal an den § 20 im LBG erinnern. Dort wird der Nachteilsausgleich bei Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Betreuung von Kindern und Pflege von Angehörigen bereits geregelt. Das ist auch gut und richtig so. Und ich will auf das kürzlich novellierte Landesgleichstellungsgesetz, das LGG, verweisen, und zwar auf den § 13, in dem die flexiblen Arbeitsmodelle und auch die Teilzeit geregelt und gestärkt werden. Dort steht auch – ich meine, es ist Abs. 4 in § 13 –, dass es eben keine Nachteile bei der Beurteilung wegen einer Teilzeitbeschäftigung geben darf. Es zählt das, was man gearbeitet hat, was man an guter Arbeit geleistet hat. Das wird beurteilt und nicht die Frage, ob man in Teilzeit oder in Vollzeit gearbeitet hat. Insofern ist Ihr Vorschlag, den Sie hier vorgelegt haben, nicht neu. Er ist wenig innovativ und aus unserer Sicht völlig unnötig. Deshalb werden wir ihn auch ablehnen.

Bei Ihnen, in Ihrem Entwurf soll ja die Frauenförderung gegen die Familienförderung, gegen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgespielt werden. Aus unserer Sicht darf es kein Entweder-oder geben, kein Ausspielen von beiden, sondern wir brauchen beides. Deswegen bleiben wir bei den Regelungen, die wir geschaffen haben.

Ich finde noch eins, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf völlig verkennen: Das sind ja alles richtige Regelungen, die Sie ansprechen – unabhängig davon, dass es schon längst geregelt ist. Aber Sie verkennen dabei völlig das Thema der strukturellen Diskriminierung von Frauen. Dass Frauen in höheren Hierarchie-Ebenen nicht repräsentiert sind, liegt ja nicht nur daran, dass es vor allen Dingen Frauen sind, die in Teilzeit arbeiten, sondern es liegt eben auch an strukturellen Ursachen. Die werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht beseitigen; ich habe sogar den Eindruck, dass Sie auch überhaupt nicht den Anspruch haben, diese strukturellen Probleme zu beseitigen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist genau die berühmte gläserne Decke, die wir auch im öffentlichen Dienst haben. Das werden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht durchbrechen können. Deshalb werden wir auch Ihren Gesetzentwurf ablehnen und halten an unserer Frauenquote fest, weil wir der Überzeugung sind, dass das wirklich für gleiche Chancen für Männer und Frauen im öffentlichen Dienst sorgt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Witzel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben schon häufiger an dieser Stelle in diesem Hohen Hause über die Frauenquote und ihre Auswirkungen zum Nachteil der Menschen in Nordrhein-Westfalen sprechen müssen. Der Anlass, der ja immer hier aufgebaut wird, muss natürlich zurechtgerückt werden: Fakt ist nämlich, dass seit der schwarz-gelben Regierungszeit, seit Ende der 14. Legislaturperiode nicht nur die Mehrzahl der Landesbediensteten in NordrheinWestfalen weiblich ist, sondern ausdrücklich auch die Mehrzahl der Landesbediensteten im höheren Dienst weiblich ist. Sie leben da also noch in einer Vorstellungswelt, wie sich strukturell der Aufbau des öffentlichen Diensts verteilt, die schon seit dem Ende der Regierungszeit von Schwarz-Gelb nicht mehr der Realität entspricht.

Was Sie hier mit Ihrer Frauenquote verursacht haben, ist, dass in mittlerweile 155 Behörden eine negative Betroffenheit von der Frauenquote vorliegt, dass dort Klagen streitig sind, dass Hunderte von Beamten nicht mehr befördert werden können, weil es landesweite Blockaden gibt, dass es zwischen den einzelnen Behörden ein Maximum an Ungerechtigkeit gibt, weil in bestimmten Polizeipräsidien nach völlig anderen Grundsätzen Beförderungen und Stellenbesetzungen erfolgen und die Frauenquote ganz anders umgesetzt wird als in der Nachbarbehörde. Es ist Beförderungswillkür, wenn es keine landeseinheitlichen festen Maßstäbe mehr gibt, sondern der pure Zufall entscheidet, bei welchem Ressort man als Landesbeamter arbeitet, in welcher Dienststelle, in welchem Umfang man persönlich für seine Karriere negativ betroffen ist.

Deshalb muss sich dringend etwas ändern. § 19 Abs. 6 gehört abgeschafft, wie es auch die Gewerkschaften entsprechend fordern. Wir haben deshalb einmal eine Achtmonatsbilanz von der Landesregierung angefordert, welche Blockaden es durch die Frauenquote gegeben hat. Die Ergebnisse sind frappierend: 104 Finanzämter sind negativ betroffen, 21 Behörden im Bereich des Innenministeriums, Polizeibehörden sowie diverse regionale Polizeipräsidien, LKA, Ausbildungsbehörde LAFP sowie der Arbeitsschutz der Bezirksregierung Köln, darunter auch ausdrücklich mehrere Polizeipräsidien, wo sich die betroffenen Männer über repressive Maßnahmen beschweren, wenn sie im Rechtsstaat ihre Rechtsposition auch hier in Anspruch nehmen wollen. Und betroffen ist die Justiz mit Amtsgerichten und im Bereich der JVAs.

Insofern: Ab A8 beginnend – das ist auch kein Solitärthema für einige wenige Führungspositionen – sind landesweit 155 Behörden betroffen. Das Thema

hat die Fläche in Nordrhein-Westfalen wirklich negativ erreicht.

Deshalb ist es ja kein Wunder, zu sehen, wie darauf auch die Betroffenen reagieren. Ich darf auf die einschlägigen Stellungnahmen der Gewerkschaften hinweisen: Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft bezeichnet Ihr Vorgehen bei der Frauenquote als Rechthaberei auf dem Rücken der Beschäftigten. Die GdP fordert Sie auf, § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz schnellstens in dieser Legislaturperiode wieder aufzuheben. Der Bund der Kriminalbeamten sagt: Die Landesregierung hat sich und der Polizei mit diesem Gesetz einen Bärendienst erwiesen. Die eigentlichen Probleme der Frauenförderung werden dabei nicht gelöst, sehr wohl aber neue geschaffen. – Dem ist wenig hinzuzufügen.

Daher ist es auch ausdrücklich wichtig und richtig, dass wir an der Stelle eine Kurskorrektur bekommen. Man wundert sich ja schon, wie sich die SPD in der Koalition hier von den Grünen über den grünen Tisch ziehen lässt: Ausschließlich SPD-Ressorts sind negativ betroffen; SPD-Minister selber haben die Erkenntnis, wie falsch diese Regelung des § 19 Abs. 6 LBG ist, wie negativ sich das auswirkt. Sie müssen dann immer versuchen, ihre Fachorganisationen in ihren Ressortbereichen irgendwie zu beruhigen. Dann gibt es Beförderungswellen in diesem Land in einem ungeahnten Ausmaß von bislang 4.600 Stellen. Dann gibt es immer mehr Härtefälle, zu denen Männer erklärt werden, um da noch einmal ein bisschen überbrückend zu tun.

Sie haben als rot-grüne Landesregierung nur noch ein einziges Ziel: irgendwie ohne weiteren großen Schaden den Termin der Landtagswahl zu überstehen. Jedem hier in diesem Saal ist klar, dass diese Regelung des § 19 Abs. 6 den 14. Mai nicht überleben wird. Das muss in jeder Hinsicht politisch wie rechtlich sichergestellt werden. Dazu wird die FDPLandtagsfraktion selbstverständlich auch ihren Beitrag leisten. Wir brauchen eine Lösung in dieser Sache.

Herr Kollege Witzel, erstens ist Ihre Redezeit zu Ende. Zweitens würde Frau Kollegin Kopp-Herr Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Ich bin mir sehr sicher, dass Sie sie zulassen.

Selbstverständlich, Frau Kollegin. Ich habe ja nichts zu befürchten in der Argumentation hier.

Danke schön, Herr Witzel, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich habe von Ihnen in vielen Auseinandersetzungen gehört, die wir zu dem Thema geführt haben, dass Sie gegen

§ 19 Abs. 6 sind. Was ist denn Ihre Strategie für eine Frauenförderung, wenn Sie den streichen wollen?

Vielen Dank, Frau Kollegin KoppHerr, dass Sie mir die Gelegenheit geben, unseren Ansatz für Frauenförderung in diesem Hohen Hause darzustellen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Den sieht man ja auf der Landesliste!)

Eines ist besonders wichtig; das haben Ihnen auch viele Experten bei den Anhörungen vermittelt: Es gibt Merkmale bei der Beurteilung von Bediensteten, bei denen wir eine besondere Verantwortung dafür haben, dass sie sich – insbesondere für Frauen – nicht nachteilig auswirken. Für Frauen, die in Teilzeit arbeiten, und auch für Männer, die in Teilzeit arbeiten – nur gibt es diese Konstellation bei Frauen häufiger –, genauso wie bei familienbedingten Unterbrechungszeiten – das gilt für Männer wie für Frauen, aber natürlich für Frauen prozentual sehr viel stärker – müssen wir sicherstellen, dass sich diese Umstände nicht negativ auf die Beurteilungen auswirken, dass es also nicht dazu kommt, dass jemand schlechter bewertet wird oder weniger herausfordernde Aufgaben bekommt, mit denen er seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen kann, weil er in Teilzeit arbeitet oder familienbedingte Unterbrechungszeiten hat.

Frau Kollegin, wenn ich Ihre Frage noch dahin gehend beantworten darf und Sie mir bitte zuhören würden: Genau das haben die Experten gesagt. Das sagen Ihnen die Gewerkschaften. Wir müssen im Verfahren der Personalbeurteilung diesen Anspruch sicherstellen.

Die einschlägigen Verfassungsrechtler sagen Ihnen aber auch: Wenn einmal ein Leistungsurteil gefällt worden ist, ist es nicht zulässig, auf irgendeinem Weg gegen Art. 33 Abs. 2 zu verstoßen und dann bei Landesbeamten nicht mehr nach Eignung, Leistung und Befähigung für die Beförderung oder die Stellenbesetzung zu verfahren. Deshalb müssen wir uns ansehen, wie gut die Personalbeurteilungsrichtlinien sind, aber können ausdrücklich nicht nachträglich an dem Ergebnis der Leistungsfeststellung durch Korrekturverfahren etwas vornehmen, das nicht verfassungskonform ist. Das ist unser Ansatz, und in dem Sinne werden wir uns auch weiter einsetzen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Regina Kopp-Herr [SPD]: Das ist keine Antwort auf die Frage!)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Herrmann das Wort.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Arbeiten die bei der FDP alle in Teilzeit, um auf die Lan- desliste zu kommen? Drei von 24!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Stream! Ich möchte mich kurzfassen.

(Jochen Ott [SPD]: Danke!)

Natürlich. – Die Besetzung der Beförderungsstellen nach § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz ist bislang nicht durch die Justiz revidiert worden, auch wenn aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichts zurzeit Verunsicherung besteht. Wie auch der Minister im Innenausschuss berichtet hat, wissen wir aber: Das Oberverwaltungsgericht hat keine Verwerfungskompetenz – gutes Wort übrigens –, wir haben also ein bestehendes Gesetz.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihr Gesetzesvorschlag wurde ausführlich beraten, auch mit einer ausführlichen Anhörung. In der Anhörung waren sich die Sachverständigen einig, dass Ihr Vorschlag die bestehende Situation nicht verbessern wird. Selbst diejenigen, die einer Frauenförderung kritisch gegenüberstanden, befürworteten diesen Gesetzentwurf nicht. – Herr Lohn, es mag sein, dass die Sachverständigen gleichzeitig auch am bestehenden Gesetz Kritik geübt haben; das macht Ihren Entwurf aber nicht besser.

Hier versucht die CDU, Wahlkampf zu machen und die Verunsicherung unter den Beamtinnen und Beamten für sich zu nutzen. Das bringt uns nicht weiter. Es ist ja hier kein Wunschkonzert. Wir haben heute nur über Ihren Gesetzentwurf zu entscheiden. – Wir werden ihn ablehnen.

Das Verfahren der Landesregierung, ihre Norm höchstrichterlich prüfen zu lassen, um Rechtssicherheit zu bekommen, ist ein Weg, den man gehen kann. Danach kann man sich vielleicht überlegen, ob man zu dem Vorschlag kommt, den die FDP gemacht hat: alles wieder auf Anfang.