Wichtig ist, dass wir Zeugen laden, die zum Fall Anis Amri und zu dem Inhalt des Einsetzungsbeschlusses, den wir gemeinsam mit den erforderlichen Mehrheiten beschlossen haben, etwas sagen können, dass wir also Menschen befragen, die zur Aufklärung beitragen können.
Ich kann festhalten: Es sind weiterhin viele Fragen offen. Wir haben viele Fragen, die noch zu stellen sind. Die Akten, wie eben angekündigt, die uns so schnell zugeleitet wurden, waren die Akten, die dem Sonderermittler der Regierung schon zur Verfügung
gestellt wurden. Dass die schnell bereitgestellt werden konnten, war jetzt nicht verwunderlich. Wir sind gespannt auf die weiteren Akten, die wir bekommen, die wir einsehen und auswerten möchten.
Ich kann nur, auch mit Blick auf den Zwischenbericht, hoffen, dass wir zuerst die Akten bekommen und uns einarbeiten können und dann die Zeugen befragen. Das macht Sinn. Es hat sich auch gestern gezeigt, dass es sinnvoll ist, wenn wir vorher in die Akten schauen können.
Ich denke, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zumindest auch von unserer Seite gewillt ist, eine wirkliche Aufklärung zu erreichen. Dass es einen Abschlussbericht nicht geben kann, haben wir wohl alle richtig und ehrlicherweise von Anfang an gesagt. Aber wir haben auch eins gesagt. Sie haben in dem Einsetzungsbeschluss auch gesagt: Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss lässt zu, dass es auch mehrere Zwischenberichte geben kann. – Aber bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass wir gesagt haben: Dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss wird eigentlich nicht am 31. Mai dieses Jahres enden, sondern der neue Landtag muss diesen Parlamentarischen Untersuchungsauftrag wieder annehmen und diese Arbeit fortsetzen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was wir hier von Rot-Grün vorgelegt bekommen, ist, gelinde gesagt, eine parlamentarische Unverschämtheit.
Ich will das auch ganz klar begründen. Wir waren von vornherein skeptisch, ob es sinnvoll sein kann, einen solchen Parlamentarischen Untersuchungsaus
Wir haben aber gesagt: Aufgrund der Verweigerungshaltung des Innenministers, was die Verantwortung hier im Land angeht, bleibt uns nichts anderes übrig, als es zumindest zu versuchen.
Das, was wir jetzt in den Akten sichten, gibt auch Anhaltspunkte dafür, dass es wichtig und richtig ist, dass wir in die Akten sehen und dass wir das gründlich tun, damit wir das aufklären. Wir haben immer
gesagt, die Fehleranalyse ist die Voraussetzung dafür, dass keine Fehler mehr gemacht werden. Und wenn diese Fehleranalyse verweigert wird, dann müssen wir es eben über den Untersuchungsausschuss versuchen.
Eine wirkliche Unverschämtheit ist aber das Verhalten von Rot-Grün, diesen Versuch von Anfang an zu torpedieren. Ich sehe, der Vorsitzende des Ausschusses ist ja bemerkenswerterweise bei Ihrem Antrag jetzt hier gar nicht anwesend, weil er ja noch einen anderen Untersuchungsausschuss hat. Ihr Versuch, die Arbeit zu torpedieren, fing damit an, dass Sie bei den Terminvorschlägen, die gemacht wurden – das war ja nur eine Blocken von Terminen – , an die Presse gegangen sind und es durchgestochen haben und sogar noch eine Pressemitteilung hinterhergeschickt und gesagt haben, Sie wollten jeden Tag aufklären, obwohl das überhaupt nicht der Vorschlag des Vorsitzenden gewesen ist.
Sie wollen ganz eindeutig suggerieren: Ja, wir sind die Chefaufklärer, wir machen quantitativ das Maximale, weil wir ja so toll sind. Da ja natürlich klar ist, dass diese Termine gar nicht alle gefüllt werden können und wenn Termine dann abgesagt werden, werden Sie auf die Opposition zeigen und sagen können: Ihr habt ja gar nicht so viel, wie ihr vorher angekündigt habt.
Das ist so durchschaubar. Und wenn ich dann von der Kollegin noch mit breitem Grinsen gesagt bekomme: „Ja, Politik ist manchmal ekelig“, dann finde ich das angesichts dessen, was Herr Stotko hier im letzten Plenum mit der ganz großen moralischen Tränendrüse, was die Opfer vom Breitscheidplatz angeht, abgezogen hat, zutiefst unanständig.
Das gilt jetzt eben auch für diese Berichtsforderung, wenn wir zum 5. April einen Bericht vorlegen sollen. Heute ist der 15. März. Wir haben überhaupt noch keine ernsthafte Zeugenbefragung vornehmen können. Das, was wir in den Ausschusssitzungen bisher hatten, waren de facto Expertengespräche. Nach Strafprozessordnung wären 85 % der Fragen überhaupt nicht zulässig gewesen. Herr Körfges, Sie haben ein bisschen Sachverstand.
Wer behauptet, man könne hier in den nächsten zehn Tagen solche Ergebnisse zusammenstellen, dass es sich für einen Zwischenbericht lohnen würde, der gaukelt der Öffentlichkeit etwas vor. Das passt zu der ganzen Art und Weise, in der Sie mit diesem Ausschuss umgehen. Das ist angesichts
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Herr Dr. Stamp. Ich dachte, das wird hier jetzt so eine Kuschelkursnummer. Als ich den Eilantrag gesehen habe, habe ich mich gefragt: Was soll das?
Es ist doch nicht sonntagmorgens jemand von der SPD aus dem Bett gefallen und hat gesagt: Oh, wir müssen einmal einen Eilantrag stellen. Wir brauchen noch einen Zwischenbericht. – Das ist doch von vornherein geplant gewesen. Sie können mir nicht erzählen, dass Ihnen am Wochenende eingefallen ist: Wir müssen irgendwann einen Zwischenbericht machen, und der muss im letzten Plenum vor den Osterferien besprochen werden.
Von der SPD wird hier noch einmal staatstragend der Opfer gedacht: Wir brauchen sorgfältige Aufklärung. – Wir haben ein enges Zeitfenster. Auch von Frau Düker höre ich Zweifel, ob die Zeit ausreichend ist. Wir müssen sie intensiv gemeinsam nutzen. Alle Fraktionen haben sich im Untersuchungsausschuss darauf verständigt, dass wir in den Osterferien Zeugen laden werden, dass dort viel passieren wird. Alle Fraktionen haben gesagt: Ja, das muss sein. Das ist wichtig.
Jetzt wollen Sie vor den Osterferien einen Zwischenbericht bekommen. Wie soll der denn aussehen? Das, was ich unter einem ordentlichen Bericht verstehe, kostet Zeit. Es kostet Ressourcen. Es bindet die Referenten und uns Abgeordnete in einem wertvollen Zeitfenster, in dem wir uns eigentlich mit Aktendurchsicht und der Vorbereitung der Zeugenbefragung befassen müssten und mit nichts anderem. Sie wollen, dass wir zuerst einmal in Ruhe einen Zwischenbericht schreiben, obwohl sowie so klar ist, dass vor dem Ende der Legislaturperiode eine Sondersitzung einberufen werden muss, weil wir dann einen Zwischenbericht erstellen werden.
Das Ganze ist also doppelt gemoppelt und zeitfressend. Ich sehe darin einen klaren Behinderungsversuch der Aufklärung. Ich sehe darin einen Boykott. Dieser Antrag ist überflüssig wie ein Kropf. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Brand. – Da die Landesregierung nicht zu diesem Tagesordnungspunkt reden wird, kann ich, sofern es keine weiteren Wortmeldungen aus dem Parlament gibt – das ist nicht der Fall –, die Aussprache schließen.
Wir kommen zur Abstimmung. Über einen Eilantrag ist, wie Sie wissen, direkt abzustimmen. Die Abstimmung führen wir jetzt auch durch, und zwar über den Inhalt des Eilantrags mit der Drucksachennummer 16/14478. Wer dem Eilantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die FDP und die Piratenfraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Der fraktionslose Abgeordnete Schwerd hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Eilantrag Drucksache 16/14478 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.
regierung muss unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terrorismus endlich mit den notwendigen rechtlichen Befugnissen ausstatten!
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Golland das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland steht im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus. Insbesondere Islamismus und Salafismus bedrohen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und unsere Art zu leben.
Die beiden Anschläge auf den Weihnachtsmarkt in Berlin und auf den Sikh-Tempel in Essen sowie die zahlreichen zum Glück gescheiterten oder verhinderten Anschläge zeigen das in aller Klarheit und Deutlichkeit. In Nordrhein-Westfalen sind die Gefahr und die Bedrohung dabei besonders hoch. Das liegt zum einen an dem dramatischen Anwachsen der salafistischen Szene. Seit Ihrem Amtsantritt vor sieben Jahren, Herr Jäger, hat sich diese Anzahl versechsfacht. Inzwischen werden rund 3.000 Anhänger gezählt. 500 davon gelten als gewaltbereit.
Die „Welt am Sonntag“ vom 12. März 2017 zitiert dazu einen nicht namentlich genannten Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen mit den Worten – ich zitiere –: Wir haben keine anderen Befugnisse als die Kollegen, die sich mit Fahrraddiebstahl beschäftigen. Aber wenn die etwas übersehen, werden Räder geklaut. Bei uns drohen dann Tote.
Wohin das führt, meine Damen und Herren, konnten wir leider in Berlin sehen. Von wegen „bis an die Grenze des Rechtsstaates gehen“, Herr Jäger! Hätten Sie das bloß einmal getan.
Bei der rot-grünen Landesregierung wird aus ideologischen Gründen auf sinnvolle und richtige Gesetze und Maßnahmen zur Terrorabwehr verzichtet. Offenbar passen diese nicht in die weiche Linie der Landesregierung, wie sie auch schon bei der Kriminalitätsbekämpfung und Durchführung von Abschiebungen offensichtlich wird. Wir fordern von der Landesregierung klare Maßnahmen:
Elektronische Fußfessel: Unterstützen Sie die Einführung der elektronischen Fußfessel und ändern Sie das Landespolizeigesetz, damit diese Fußfessel auch für alle Gefährder eingesetzt werden kann!
Videobeobachtung: Schaffen Sie neue Möglichkeiten der Videobeobachtung unter anderem mit Instrumenten der Gesichtserkennung an zentralen Orten!
Schleierfahndung: Schaffen Sie endlich die gesetzliche Grundlage für die Schleierfahndung in Nordrhein-Westfalen, die den Fahndungsdruck auch auf die islamistische Szene erhöhen würde!