Protocol of the Session on February 16, 2017

Ich habe schon im November 2012 in einer Kleinen Anfrage unter anderem zu angestellten Lehrkräften gefragt, wie dieses ausgabenneutrale Optimieren denn genau umgesetzt werden sollte. Als Antwort erklärte der Finanzminister Dr. Walter-Borjans dann – das war auch nach der Wahl –, dort seien Rot-Grün leider durch die Tarifgemeinschaft die Hände gebunden. Hört, hört!

Ich komme zum Schluss. Fakt ist, Rot-Grün hat den angestellten Lehrkräften hier in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren viel versprochen und wenig gehalten. Es wundert mich in diesem Zusammenhang nicht, dass die Emotionen dort in Bezug auf die angestellten Lehrkräfte zu Recht hoch hergehen.

(Martin-Sebastian Abel [GRÜNE]: Wo waren denn Ihre Haushaltsanträge?)

SchaLL.NRW hat letzte Woche erklärt, dass Frau Löhrmann ihre Fürsorgepflicht nicht wahrnehme und Frau Kraft sich einfach in die Büsche schlage. Dem würde ich mich an dieser Stelle anschließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Walter-Borjans.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe selten zu einem Tagesordnungspunkt so ein buntes Sammelsurium von Argumenten gehört, die mit dem eigentlichen Punkt, der angemeldet worden ist, überhaupt nichts zu tun haben.

Die Frage an alle Vertreterinnen und Vertreter der Opposition ist: Wollen Sie jetzt eigentlich den angestellten Lehrern Mut machen, oder wollen Sie den Beamten Angst machen? Oder wie stellen Sie sich vor, wie Tarifautonomie und die Hoheit über Beschlüsse zur Besoldung von Beamten durch den Landtag in Einklang zu bringen sind?

Frau Korte, wenn Sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über sechs Wochen hinaus bei den Beamten

für ein Problem halten, dann sagen Sie einmal den Beamten, dass Sie hier im Landtag den Antrag stellen, das zu kürzen bzw. zu streichen. Denn Sie werden es auf der anderen Seite als Tarifpartner nicht einfach auch den Angestellten geben können. Das heißt, all diese Vorzüge müssen Sie dann in einem Antrag in diesem Landtag zur Diskussion stellen und dafür plädieren, sie abzubauen. Das ist Punkt eins.

Punkt zwei ist der Ausgangspunkt des Antrags der Piraten. Er ist – ähnlich wie eben bei den Sparkassen – absolut nachvollziehbar. Die Ministerpräsidentin hat an mehreren Stellen, im Übrigen vor den Lehrerinnen und Lehrern, deutlich gemacht, dass wir dieses Gewicht Nordrhein-Westfalens, von dem Sie gesprochen haben, Frau Gebauer, in der Tarifgemeinschaft der Länder auch geltend machen.

Ich kann jetzt noch nicht zu viel vorwegnehmen, weil die Verhandlungen noch laufen. Aber es geht genau um diesen Punkt. Zwei entscheidende Punkte in diesem Bereich sind zum einen die Erfahrungsstufe 6, über die gesprochen wird. Wenn die erreicht werden könnte, ist das ein enormer Schritt in Richtung auf Angleichung.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Es ist natürlich keine Gleichstellung, aber es ist ein enormer Schritt.

Der zweite Punkt ist das Thema Paralleltabelle. Da geht es darum, dass wir die im Wesentlichen haben, nur im Bereich von A12 und EG11 haben wir das nicht. Dazu hat es bereits in der letzten Runde eine Angleichungszulage gegeben, die auch jetzt wieder Gegenstand der Verhandlungen ist.

Das sind Punkte, bei denen ich im Übrigen als Rückmeldung von den Gewerkschaften ebenso wie vom Deutschen Beamtenbund weiß, dass das Themen sind, die sehr wohl wahrgenommen werden, die auch als ein wichtiger Schritt der Verbesserung empfunden werden. Das sind die Teile, bei denen NordrheinWestfalen nicht nur beteiligt ist, sondern bei denen ich auch im Gespräch mit unserem Vertreter in der Tarifgemeinschaft der Länder, aber auch mit dem Vorstand der Tarifgemeinschaft der Länder bin.

Das heißt, zu sagen, da würde Nordrhein-Westfalen sein Gewicht nicht einsetzen und würde es nicht zu weiteren Schritten kommen, ist schlicht und ergreifend unzutreffend.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Was jetzt den anderen Teil angeht, so steht hier im Antrag der Piraten:

„Der Landtag beschließt

1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

in Gesetzgebung und in ihrer Position als Arbeitgeber wirksame Maßnahmen zu ergreifen,

um den angestellten Lehrkräften faire Einkommensmöglichkeiten zu bieten.“

„In ihrer Position als Arbeitgeber“ würde – das habe ich gerade beschrieben – in Bezug auf die Gesetzgebung heißen, dass Sie, bezogen auf den Rest der Angleichungen, für Kürzungen bei den Beamten eintreten müssen. Dann stellen Sie diese Anträge auch und tun hier nicht so, als wenn das alles eine schöne Form von Fairness wäre, bei der Sie am Ende niemandem wehtun! Das ist ein Punkt.

Ich bin Frau Korte dankbar für ihren Hinweis, dass dabei am Ende natürlich auch die Finanzierbarkeit eine Rolle spielt. Insofern ist eine ganze Reihe von Einzelargumenten zusammengetragen worden.

Aber zum Beispiel die Folge, die sich aus dem Lehrerausbildungsgesetz ergibt, die Frage, was passiert, wenn es die gleiche Ausbildung für Grundschule oder für die Sekundarstufe gibt, hat erst einmal mit der Frage, wie man angestellte und beamtete Lehrer aufeinander zuführt, überhaupt nichts zu tun. Das ist ein anderes Thema.

Insofern sollten wir hier nicht so ein Kuddelmuddel machen und alles durcheinanderbringen, sondern sagen: Dass wir tätig sind als ein Teil – ein wichtiger Teil, aber eben auch nur als ein Teil – der Tarifgemeinschaft der Länder, ist zutreffend, und in dem Punkt sind wir auch engagiert unterwegs. Es wird dabei auch ein Ergebnis geben. Da bin ich mir ziemlich sicher, ohne etwas vorwegnehmen zu wollen.

Auf der anderen Seite muss ich ehrlich sagen: Wir haben hier sehr viele Diskussionen über Beamtenbesoldung geführt. Da haben Sie jedenfalls versucht, sich den Beamten gegenüber ganz anders darzustellen. Das, was Sie heute dargestellt haben, ist mit Sicherheit kein werblicher Effekt für die bevorstehenden Landtagswahlen. Sie können es ja einmal probieren. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Alle Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 16/14162 federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese einvernehmliche Überweisungsempfehlung? – Das sind mutmaßlich alle. Dennoch frage ich der guten Ordnung halber: Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Herzlichen Dank.

Ich rufe auf:

12 Aktionistischer Symbolpolitik entgegentre

ten – Schranken für private Videoüberwachung bewahren

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/14164

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Piratenfraktion als erstem Redner Herrn Kollegen Herrmann das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer zu Hause! Die wichtigsten Anträge kommen immer zum Schluss. Ich hoffe, es kommen im Laufe der Debatte noch ein paar Kolleginnen und Kollegen dazu.

Auch wenn im Titel unseres Antrags das Wort „Videoüberwachung“ steckt, ist das nicht im technischen Sinne Thema des Antrags. Außerdem haben wir über Sinn und Unsinn der Videoüberwachung und des Einsatzes der Videoüberwachung für die Schaffung von irgendeiner Art von Sicherheit aufgrund von mehreren Anträgen ja schon ausgiebig gesprochen. Zumindest die Sachverständigen waren sich immer einig, dass Videoüberwachung Geld- und Ressourcenverschwendung ist und für die Schaffung von Sicherheit nichts taugt. Aber dass Sie alle Fakten gut ignorieren können, das haben wir Piraten nicht nur bei der Diskussion zur Videoüberwachung hier immer wieder erleben müssen.

Worauf ich eigentlich zu sprechen kommen möchte, ist das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz der Bundesregierung – ich habe das nicht so getauft –, welches demnächst in zweiter Lesung im Bundestag besprochen und beschlossen wird. Wer jetzt glaubt, hier wird Videoüberwachung verbessert, der irrt sich, und zwar gewaltig. Tatsächlich wird hier die massivste Ausweitung der Videoüberwachung gesetzlich festgeschrieben, die es jemals in Deutschland gegeben hat.

Offensichtlich ist das aber nicht; denn das Einzige, was in dem Gesetz steht, ist, dass dem § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes, der die Videoüberwachung durch Private im öffentlichen Raum bisher regelt, ein neuer Satz 2 hinzugefügt wird. Dieser Satz 2 sagt, einfach ausgedrückt, Folgendes aus: Flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist wichtig für den Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit der dort aufhältigen Personen. – Tolle Sache, oder? Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird also mit diesem Gesetz als wichtig für den Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit definiert.

Videoüberwachung für den Schutz von Freiheit ist allerdings ein kleines Paradoxon, wie ich finde. Aber ich habe das Gesetz ja nicht gemacht.

Jetzt mag man sich denken, das ist ja völliger Quatsch, Videoüberwachung einfach per Gesetz als wichtig zu definieren, und das tut ja auch nicht weh. Aber da unterschätzt man den Bundesgesetzgeber ganz gewaltig; denn bisher sind die Datenschutzbeauftragten der Länder jeweils zuständig für die Einhaltung der Auflagen beim Einsatz von Videoüberwachung durch Private. Dabei haben sie entsprechend den gesetzlichen Regelungen immer zwischen dem Recht auf Freiheit und Privatheit des Einzelnen und den Schutzinteressen der Bevölkerung insgesamt abwägen müssen. Das ging aufgrund der Unwirksamkeit der Videoüberwachung oft gegen die Videoüberwachung aus. Der Effekt der neuen Definition ist nun, dass diese Abwägung immer in Richtung des Einsatzes von Videoüberwachung ausgehen wird, da diese im Gesetz ja als wichtig definiert ist.

Besonders perfide in der Gesetzesbegründung ist zudem, dass genau dieser Abwägungsprozess der Landesdatenschutzbeauftragten als zu restriktiv angesehen wurde und der Bund dem deshalb einen Riegel vorschiebt. Das heißt, den Landesdatenschutzbeauftragten wird vorgeworfen, dass sie ihre Arbeit nach Recht und Gesetz machen. Eine unglaubliche Unverschämtheit, wie ich finde. Meiner Meinung nach wäre die Landesregierung allein dazu schon zu einer Stellungnahme verpflichtet – zum Schutz unserer Landesbehörde, die sich an das Gesetz und die Verfassung unseres Bundeslandes hält.

Übrigens eine wichtige Sache am Rande, die auch in keinster Weise klar und deutlich im Gesetz aufgeführt ist: Im Fachtext des Gesetzes wird jetzt von optisch-elektronischer Sicherheitstechnologie gesprochen. Das ist wesentlich mehr als Videoüberwachung und schließt die Softwaretools wie Verhaltenserkennung, Personenidentifizierung, Gesichtserkennung usw. mit ein – die feuchten Träume der Überwachungsfanatiker also. Guten Morgen, 1984! Das ist genau die Überwachungswelt, vor der wir Piraten immer gewarnt haben, einfach mal eben durch die Hintertür durch die Entmachtung der Landesdatenschutzbeauftragten.

Nun wird das neue Bundesdatenschutzgesetz in diesen Wochen beraten, und das noch gar nicht beschlossene Verbesserungsgesetz ist da schon eingearbeitet. Zurzeit werden die Stellungnahmen der Bundesländer zu diesem Gesetz erarbeitet, und damit spreche ich Sie direkt an, verehrte Vertreter der Landesregierung – es sind nur wenige da, aber Herr Jäger; danke. Wir Piraten erwarten, dass Sie sich in den nächsten Wochen massiv für eine umfassende Überarbeitung der Regeln für die Videoüberwachung einsetzen und dabei insbesondere das Recht des Einzelnen auf seine individuelle Freiheit über ein

dumpfes Sicherheitsgefühl einer schweigenden Mehrheit stellen. Wir werden Sie dabei beobachten.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Zustimmung zu unserem Antrag! – Danke.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke, Herr Kollege Herrmann. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Stotko das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manche Reden wiederholen sich hier im Landtag NordrheinWestfalen leider,

(Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Macht ihr nie, was?)