Die Fakten sprechen eine ganz andere Sprache. Ich habe die Argumente hier noch einmal genannt. Funktionsvergütungen sind Teil eines modernen Parlamentsbetriebs und der notwendigen Binnenorganisation von Fraktionen, die je nach Größe oder Rolle der jeweiligen Fraktion – ob regierungstragend oder oppositionell – unterschiedlich ausgestaltet ist. Auch ich freue mich auf die noch fortzusetzende Diskussion im Hauptausschuss. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Bovermann. – Die Piratenfraktion erhält noch einmal für bis zu 37 Sekunden das Wort. Herr Kollege Sommer.
Vielen Dank. – Ich sage noch einmal ganz deutlich: Erstens. Es handelt sich um ein knappes Prozent der Gelder, die das Parlament insgesamt im Jahr verwendet. Das ist also – dies zu erwähnen, ist ganz wichtig – keine Kleinigkeit.
Zweitens. Wenn wir so fehlgeleitet sind, dann hätte ich ganz gerne einfach einmal eine Erklärung dafür, warum der Landesrechnungshof der gleichen Meinung wie wir ist. Sind die auch einfach fehlgeleitet? Haben die einfach keine Ahnung von ihrem Job? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Vielen Dank. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/14165 an den Hauptausschuss. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Herzlichen Dank.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung Drucksache 16/14130
Ich darf Ihnen den Hinweis geben, dass der Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung mit der Maßgabe überwiesen wurde, dass Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgen.
Beschlussempfehlung und Bericht liegen vor. Wir können also in die Aussprache eintreten. Ich erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Bell das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben es hier mit einem Antrag zu tun, der die Chancen der Digitalisierung im Wissenschaftsbetrieb an den Hochschulen beschreiben will. Und fürwahr: Dazu hat eine legendäre Expertenrunde stattgefunden. Selten ist deutlich geworden, dass ein Antrag ein derartiges Maß an Inkompetenz vermittelt, wie in dieser Expertenanhörung.
Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten den Sprecher der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in Nordrhein-Westfalen. Er schreibt:
„Die Universitäten des Landes NRW teilen die im Antrag der CDU-Fraktion vorangestellten Ziele, eine stärker vernetzte Hochschule, weniger Verwaltungsaufwand und ein hochschulübergreifendes Studium zu erreichen. Sie glauben aber nicht, dass die Einführung einer einheitlichen Matrikelnummer dafür ein wichtiges oder vorrangiges Instrument ist, insbesondere wenn man den Aufwand dem Nutzen gegenüberstellt.“
Die Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen in NRW schreibt durch ihren Sprecher:
„Der vorliegende Antrag zeichnet ein sehr rückständiges, nicht der Realität entsprechendes Bild von Hochschulprozessen bzw. hochschulinternen Verwaltungsabläufen.“
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen schreibt in ihrer Stellungnahme:
„Das Ziel, die digitale Infrastruktur zu fördern, reicht für sich allein genommen zur Begründung der Erforderlichkeit jedenfalls nicht aus. …
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die nach dem Antrag beschriebene Einführung einer einheitlichen Matrikelnummer im Widerspruch zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung steht.“
Der Präsident der Hochschule Hamm-Lippstadt, der sich sehr intensiv mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt hat, schreibt zu jedem der im Antrag beschriebenen vier Ziele, dass die von Ihnen vorgeschlagene Einführung einer einheitlichen Matrikelnummer sinnlos und nicht zielführend sei.
Mit wie viel Leidenschaft und Detailliebe Sie diesen Antrag gebastelt haben, wird im Übrigen auch an Ihrem Beschlussteil deutlich. Ihr Antrag datiert vom 6. September 2016, Herr Dr. Berger. Sie schreiben:
als Einstieg in den notwendigen Umstieg auf die digitale Verwaltung an unseren Hochschulen einzuführen und die dafür notwendigen Planungen und Maßnahmen unverzüglich in die Wege zu leiten.“
Jenseits davon, dass Sie wieder einmal über die Autonomie der Hochschulen fabulieren können, gehen Sie noch weiter und sagen:
Es ist Unfug, der Landesregierung im September 2016 zu sagen, sie solle eine einheitliche Matrikelnummer in den Hochschulen einführen und einen Zwischenbericht im Fachausschuss bis Ende 2016 zu liefern. Das zeigt, wie wenig Mühe Sie sich gemacht haben, die Thematik der Digitalisierung der Hochschulen zu durchdringen.
Wir haben damit gerechnet, dass Sie diesen Antrag zurückziehen. Ich habe mich die ganze Zeit gefragt: Warum tun die das eigentlich nicht?
Ein Hinweis wäre, dass man sagt: Wenn man allein im Wind steht, hält man Kurs, auch wenn alle blasen. – Ich hätte davor ja noch Respekt, wenn es sich wenigstens um etwas Anständiges handeln würde, für das man im Wind steht.
Meine Einschätzung ist – und die will ich durchaus deutlich zum Ausdruck bringen –: Sie haben völlig den Durchblick beim Thema „Wissenschaftsbetrieb und Digitalisierung“ verloren – und eine einheitliche Matrikelnummer schafft da ein Stückchen Orientierung.
Der Glaube, eine einheitliche Matrikelnummer würde ernsthaft das Problem der Digitalisierung der Hochschulen durchdringen, ist tief von einer simplen Ordnungsliebe, von einer simplen Zahlengläubigkeit und von einem simplen Gemüt geprägt.
Ich empfehle, sich mit solchen Anträgen nicht weiter lächerlich zu machen, sondern sich ernsthaft in die Debatte einzubringen. Es gereicht der größten Oppositionsfraktion im Landtag nicht zur Ehre, auf derartigem Niveau das Parlament zu befassen. Insoweit werden wir mit großer Freude Ihren Antrag ablehnen.