Protocol of the Session on February 15, 2017

Die politische Verantwortung für dieses Desaster trägt der Innenminister. Dafür sollte er seinen Hut nehmen. – Vielen herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Schwerd. – Nun spricht Herr Schulz, fraktionslos.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! NRW war zuständig in Sachen Amri. Wir brauchen uns also nicht darauf zu versteifen, dass hier möglicherweise Bundesbehörden die Federführung hatten oder Behörden anderer Länder.

Aufklärung tut Not. Aufklärung war im Innenausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen in mehreren Sitzungen, an denen ich teilgenommen habe, nicht zu erlangen aufgrund des Hinweises oder des Verweises auf ein wie auch immer geartetes vermeintliches oder tatsächlich gegebenes Behördenwirrwarr innerhalb der Strukturen der inneren Sicherheit des Landes Nordrhein-Westfalen.

Es ist also durchaus berechtigt, hier und jetzt sehr schnell einen Untersuchungsausschuss zu fordern. Diese Forderung unterstreiche ich und unterschreibe ich in vollem Umfang, auch wenn hier kritisiert worden ist, es seien ja nur noch 90 oder 100 Tage. Es spielt an dieser Stelle aus meiner Sicht überhaupt keine Rolle, um wie viele Tage es sich handelt. Es kann auch keine Rolle spielen, wie lange es möglicherweise dauert, bis angeforderte Akten da sind. Denn die Frau Ministerpräsidentin hat in ihrer Unterrichtung hier ganz eindeutig zu Protokoll erklärt, dass der

Sonderbeauftragte der Landesregierung alle Unterlagen und alle Akten bekommt, wenn er sie nicht schon jetzt bekommen hat.

Es gilt, mit einem einzigen Beweisantrag sämtliche Akten, sämtliche Unterlagen, die die Landesregierung, die das Innenministerium diesem Beauftragen übergeben hat, zu kopieren und dem Untersuchungsausschuss zu übermitteln. Das ist ein Beweisantrag. Mehr brauchen wir nicht.

(Beifall von der CDU und den PIRATEN)

Mehr brauchen wir dafür im Prinzip nicht, es sei denn, die Übergabe der Unterlagen an den Beauftragten ist nicht vollständig. Das wird dann zu überprüfen sein. Dann braucht man sich auch nicht vorzuwerfen, dass hier irgendwelche Akten geschreddert werden oder auch nicht geschreddert werden.

Liebe Fraktionen von Rot und Grün, machen Sie den Vorwurf nicht den Antragstellern, der Opposition! Denn Sie haben ähnliche Unterstellungen in Ihrem Entschließungsantrag unter III. 3. stehen, nämlich, dass möglicherweise aus dem Dunstkreis des Untersuchungsausschusses, der eingesetzt wird, irgendwelche Akten an Unbefugte weitergegeben werden könnten. Dagegen sollen aufseiten des Untersuchungsausschusses Vorkehrungen getroffen werden. Das sieht das PUA-Gesetz sowieso vor. Also: Nicht vorwerfen, etwas zu tun, was man selber doch auch tun möchte und auch noch dokumentiert!

Zum Entschließungsantrag: Wie auch immer, eine Erweiterung wollen Sie nicht. Sie wollen sich hier, liebe Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, enthalten. Ich verstehe es, ehrlich gesagt, nicht. Sie wollen aufklären. Aufklärung hätte Not getan im Innenausschuss. Das wurde nicht geliefert. Warum beteiligen Sie sich nicht entsprechend Ihrer Kontrollfunktion im Parlament nunmehr an dieser Aufklärung? Sonst könnten Sie eigentlich auch gegen den Untersuchungsausschuss stimmen. Dass Sie sich enthalten, finde ich nicht in Ordnung.

Ich werde jedenfalls diesem Untersuchungsausschussantrag zustimmen. – Danke schön.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Schulz. – Als nächster Redner ist bei mir für die FDPFraktion Herr Dr. Stamp gemeldet.

(Zuruf: Jetzt kommt die Entschuldigung!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich höre hier gerade den Zuruf: „Jetzt kommt die Entschuldigung!“ – Ich denke, wenn sich hier jemand entschuldigen muss, dann ist das der Kollege Stotko.

(Beifall von der CDU, der FDP und den PIRATEN)

Wenn ich hingehe und an die einzelnen Beispiele der ums Leben gekommenen Opfer erinnere und sage, in diesem Geist muss die Aufklärungsarbeit stattfinden, und anschließend kommt eine reine Kanonade von Beleidigungen an die politischen Mitbewerber, dann ist das eine ganz miese Doppelmoral.

(Beifall von der CDU, der FDP und den PIRATEN – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Stotko, an anderer Stelle haben Sie dem Kollegen Laschet unterstellt, er würde pauschal den Sicherheitsbeamten Aktenvernichtung vorwerfen.

(Zuruf von der SPD: Hat er doch!)

Das ist doch gar nicht der Fall. – Aber, meine Damen und Herren, wer von uns ist denn im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss NSU gewesen und hat sich die ganzen Versäumnisse angesehen und das aufgearbeitet? – Das kommt doch nicht aus der hohlen Hand!

(Beifall von der CDU, der FDP und den PIRATEN)

Dann haben Sie gefragt, wie das denn mit der Zeitspanne gehen soll, wie lange das mit der Beantragung der Akten und ihrer Anlieferung dauern soll. – Ja, Herr Stotko, auf welcher Basis soll denn der Sonderermittler der Ministerpräsidentin uns hier im März berichten? Ich denke, der hat alle Akten. Oder ist das nur Theater gewesen? – Das wird man ja wohl einmal fragen dürfen.

(Beifall von der CDU, der FDP und den PIRATEN)

Sie haben hier in der Substanz nichts beigetragen, haben hier das große Pathos bemüht, und das war in der Kombination so, wie Sie das hier gemacht haben, schäbig.

(Beifall von der CDU, der FDP und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Stamp. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.

Ich gebe folgenden Hinweis. Gemäß Art. 41 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung hat der Landtag das Recht und auf Antrag von einem Fünftel der gesetzlichen Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Somit ist der beantragte Untersuchungsausschuss dann einzusetzen, wenn mindestens 48 Abgeordnete dem Antrag zustimmen.

Ferner weise ich auf den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/14246 hin.

Wir kommen nun zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/14168 – Neudruck. Wer stimmt diesem Antrag zu? – CDU, FDP, die Piratenfraktion sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Schulz und

Schwerd. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Es enthalten sich SPD und Grüne.

Damit gibt es folgende Entscheidung. Ich stelle im Einvernehmen mit den Schriftführern fest, dass mindestens 48 Abgeordnete dem Antrag zugestimmt haben, und sich SPD und Grüne enthalten haben. Somit ist der Untersuchungsausschuss V eingesetzt.

Zweitens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag Drucksache 16/14246 der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, die Piraten sowie die fraktionslosen Abgeordneten Schwerd und Schulz. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache

16/14246 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfaktionen und der fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Wir rufen auf:

3 Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaf

fung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung (Kontrollergebnis-Transparenz-Ge

setz – KTG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12857 – Neudruck

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 16/14182 – Neudruck

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/14190

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 16/14233 – Neudruck

zweite Lesung

Nun ist die Aussprache eröffnet, und am Pult steht unsere Kollegin Frau Blask bereit. Bitte schön, Frau

Kollegin, Sie haben das Wort. Außerdem möchte ich um ein bisschen mehr Ruhe für die nächste Rednerin bitten. – Danke schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich. Heute liegt uns zur Verabschiedung das Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen

(Unruhe – Glocke)

amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung, kurz KTG, vor.

Nach der Verbändeanhörung und der ausführlichen Diskussion im Ausschuss lassen Sie mich noch auf unsere Änderung eingehen, die wir eingebracht haben.

Die Verbände hatten in der Anhörung kritisiert, dass die Nachprüfung mit drei Monaten zu lang sei. Wir haben diese auf sechs Wochen verkürzt. Zudem wurde das Einsetzen eines Pfeils über den jeweiligen Farben kritisiert. Wir halten den Pfeil für sinnvoll, weil dadurch auch innerhalb der jeweiligen Farbskala Veränderungen deutlich werden. Aber, die Unternehmen können während der dreijährigen Einführungsphase wählen, ihn gar nicht bzw. mit oder ohne Pfeil auszuhängen. Wir werden einen QR-Code ermöglichen, sodass alle Ergebnisse auch im Internet einsehbar werden.