Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Situation von Menschen, die nicht lautsprachlich kommunizieren können, ist in vielen Lebensbereichen besser geworden. Das hat auch mit modernen Kommunikationsmitteln zu tun.
Die Frage des Notrufes hat mit dieser Entwicklung natürlich nicht Schritt gehalten. Das ist nicht befriedigend.
Umso besser. Es ist etwas komplizierter, als in dem CDU-Antrag dargestellt wird. Allein bei der Notrufnummer 112 gibt es bundesweit mehrere hundert Abfragestellen, in Nordrhein-Westfalen 60. Das hat aber den entscheidenden Vorteil, dass derjenige, der am Telefon einen solchen Notruf entgegennimmt, eine entsprechende Ausbildung besitzt und nicht weit weg ist, ortskundig ist. Das ist wichtig bei Notrufen. Dass dieser Notruf immer bei den zuständigen Leitstellen ankommt, dafür sind die Netzbetreiber verantwortlich nach dem Telekommunikationsgesetz, einem Bundesgesetz, meine Damen und Herren.
Aber die Annahme dieses Notrufs bei der 112 wiederum ist kommunale Aufgabe. Das zeigt: Da kann nur etwas funktionieren, wenn es ein Zusammenwirken
des Bundes und der Kommunen gibt. Erfreulicherweise sind wir schon sehr viel weiter, als der CDUFraktionsantrag erklärt. Seit 2015 arbeitet mein Ministerium mit in einer Arbeitsgruppe, die auf Initiative des Bundeswirtschaftsministers Alternativen zum klassischen Notruf entwickeln soll. Das ist Ausfluss des Koalitionsvertrages, der gerade im Bund umgesetzt wird.
Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung erklärt hat, noch in dieser Legislaturperiode die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten. Wir bieten als erstes Bundesland an, einen solchen Prototyp einer bundesweiten Notfall-App in Nordrhein-Westfalen zu testen und durchzuführen. Das zeigt: Zwischenlösungen, wie Sie sie anregen, kommen viel zu spät. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12433. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/14186, den Antrag Drucksache 16/12433 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt der Drucksache 16/12433 selbst und nicht über die Beschussempfehlung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen.
Nein, umgekehrt. Ich lese das noch einmal vor. Es ist ein bisschen kompliziert. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/14186, den Antrag Drucksache 16/12433 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/12433 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Das heißt, es ist doch richtig. Es wird jetzt über den Antrag abgestimmt, nicht über die Beschlussempfehlung. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer möchte ihn ablehnen? – SPD und Grüne. Wer enthält sich? – SPD und Grüne haben abgelehnt. Enthalten haben sich die Fraktion der Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/14192. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag angenommen mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der CDU- und der
Ich möchte darauf hinweisen, dass alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen sich zwischenzeitlich darauf verständigt haben, eine Aussprache heute hierzu nicht durchzuführen, sondern den Antrag Drucksache 16/14172 an den Ausschuss für Kommunalpolitik – federführend – und an den Innenausschuss mitberatend zu überweisen mit der Maßgabe, dass die Aussprache und Abstimmung nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen soll. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Empfehlung einstimmig angenommen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Fahrgäste im Livestream! Die „ZEIT“ hat in der letzten Woche eine Untersuchung des Instituts Civity veröffentlicht, in der der öffentliche Nahverkehr in bundesweit 50 Städten verglichen wurde. Das Ergebnis lautet: Köln und Duisburg haben bundesweit den schlechtesten Nahverkehr, und Hamm ist kaum besser. Der Nahverkehr im gesamten Ruhrgebiet fällt deutlich hinter Städte anderer Bundesländer zurück, die eigentlich gar nicht so gute Voraussetzungen wie das Ruhrgebiet mitbringen.
Als Ursache für schlechten kommunalen ÖPNV wurde erstens die autozentrierte Verkehrspolitik genannt. Zweitens ist die Unterfinanzierung des ÖPNV dafür verantwortlich, dass das Verkehrsangebot
nicht erweitert werden kann. Den Kommunen fehlt das Geld. Der Nahverkehr fährt auf Verschleiß. Der Nahverkehr in den Städten und Regionen NordrheinWestfalens bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück und ist für Pendelnde, Gelegenheitsfahrende und Touristen wenig attraktiv.
Dabei werden die Infrastruktur und die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs immer wieder bei vielen Veranstaltungen und anderen Gelegenheiten als Schüsselqualifikation der Regionen in NRW benannt, als die große Voraussetzung für eine gute Entwicklung in der Zukunft, vor allem der Städte, aber auch als das größte Defizit und als das große Problem, um das man sich auf kommunaler und regionaler Ebene dringend kümmern muss. Zuletzt zeigte mir das eine Veranstaltung des RegioNetzWerks am Freitag letzter Woche in Meerbusch. Aber, wie gesagt, das war bei vielen Neujahrsansprachen sehr oft und immer wieder Thema.
Die Kommunen wollen aus der Zwickmühle heraus, ihre vorhandenen Erkenntnisse nicht in Innovationskraft des ÖPNV umsetzen zu können, weil sie wieder finanziell noch strukturell die Möglichkeiten dazu haben. Die Finanzierungsprobleme wachsen. Die gegenwärtig einzige auf kommunaler Ebene mögliche Finanzierungssäule ist der steuerliche Querverbund, die Querfinanzierung durch Energieversorger usw., Stichworte: RWE und Braunkohle. Diese Säule stemmt laut IT.NRW derzeit noch 457 Millionen € jährlich. Doch diese Säule wird wegbrechen. Das ist katastrophal. Das dürfen Sie nicht zulassen.
In ländlichen Räumen dagegen ist der Nahverkehr fast vollständig auf öffentliche Zuschüsse vor Ort angewiesen. Weil öffentliche Mittel stets knapp sind, wird auch das Nahverkehrsangebot auf ein Minimum beschränkt. Kleinstädte oder ländliche Regionen haben also überhaupt keine Chance, den Einwohnerinnen und Einwohnern einen besseren ÖPNV zu bieten.
Halten wir Folgendes fest: Ohne zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten werden es die meisten Gemeinden in NRW weder im hochverdichteten noch im ländlichen Raum schaffen, einen besseren Nahverkehr zu gewährleisten.
Was also ist zu tun, wenn man das Nahverkehrsangebot auf mindestens demselben Niveau halten möchte? Sollen die Verkehrsunternehmen die Preise erhöhen? Das ist eine schlechte Idee. Seit dem Jahr 2000 sind laut Statistischem Bundesamt die Preise für den ÖPNV bereits um 73 % gestiegen. Im Vergleich dazu wurde Autofahren nur um 27 % teurer.
Sollen also die Verkehrsunternehmen neue Tarife erfinden, um zusätzliche Zielgruppen zu erschließen? Das ist auch eine schlechte Idee, denn schon jetzt blickt durch den Tarifdschungel niemand mehr durch.
Sollen die Verkehrsunternehmen E-Ticketing ausbauen und kilometergenau abrechnen? Das ist auch eine schlechte Idee, denn das E-Ticketing löst diese Probleme nicht. Pilotprojekte zeigen: ÖPNV-Tarife werden dadurch weder billiger noch nachvollziehbarer.
Sollen Verkehrsunternehmen sich einfach zurücklehnen und auf den Geldregen von Bund und Land warten? Das ist aus meiner Sicht auch eine schlechte Idee, denn es geht hierbei nicht um das Weiterschieben von Verantwortung, was man gerne tut, sondern um die tatsächliche Umsetzung.
Die Enquetekommission zur Finanzierung, Innovation und Nutzung des ÖPNV in NRW hat in ihrem Bericht Lösungsvorschläge aufgezeigt – auch für die mittel- und langfristige Finanzierungsperspektive. Die Lösung kann nur darin bestehen, dass diejenigen, die für den ÖPNV verantwortlich sind, eigene und zweckgebundene Instrumente zu dessen Finanzierung erhalten, wenn sie es denn wollen. Die Entscheidung liegt aber bei den lokalen Akteuren.
Dafür gibt es diesen Antrag. Für den Autoverkehr existiert diese Möglichkeit bereits. Umso unverständlicher ist es, dass den Kommunen beispielsweise kein Recht eingeräumt wird, für die Errichtung von ÖPNV-Haltestellen einen Erschließungsbeitrag zu verlangen.
Wir Abgeordnete im Landtag sind fähig, Ermöglicher zu sein. Wir können Gesetze ändern und die Voraussetzungen schaffen, damit die kommunalen Vertreter damit arbeiten und weitermachen können. Wir können die Kommunen durch Änderung des Kommunalabgabengesetzes dazu befähigen, eigene ÖPNVFinanzierungsinstrumente einzuführen. Das belegen auch einschlägige Rechtsgutachten.
Ich komme zum Schluss. Andere Bundesländer sind schon viel weiter als NRW. Darum bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen. Der Nahverkehr braucht jetzt eine Lösung und nicht erst Monate oder Jahre nach dem Wahlkampf. – Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gern hätten wir heute Abend insbesondere über den Evaluierungsbericht in Sachen PBefG und damit über ein sicherlich spannendes Thema im Plenum diskutiert. Das interessiert Zehntausende Beschäftigte im Nahverkehr. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit sage ich: In der Kürze liegt heute Abend die Würze.
Der ÖPNV ist unverzichtbar. Herr Bayer, Sie haben es gerade vorgetragen. Kommunale neue Finanzierungsinstrumente brauchen wir natürlich. Wir müssen sie ermöglichen.
Die von den Piraten vorgegebene Eile, der Landesregierung schnell Vorschläge abzuverlangen, wie dies in die Tat umzusetzen sei, ist zwar verständlich, wirkt aber, meine liebe Kolleginnen und Kollegen von den Piraten, eher unausgegoren und übereilt. Ich will nicht spekulieren, warum Sie diese Eile an den Tag legen.
Für uns gilt: Gründlichkeit vor Schnelligkeit, meine Damen und Herren. Deshalb werden wir diese Frage später in Ruhe diskutieren und ihren Antrag heute ablehnen. – Herzlichen Dank.