Deshalb bedarf es schon einer gewissen Chuzpe, Herr Laschet, die Sie heute an den Tag gelegt haben, das Betreuungsgeld auch noch zu verteidigen, dabei Ihre eigenen Versäumnisse darzustellen und einzuräumen. Herr Laschet, das ist nur damit zu erklären, dass Sie versuchen, sich ganz langsam, aber sicher für den kommenden Wahlkampf als Oppositionsführer zu gerieren.
Es wird aber noch ein langer Weg sein, bis die Menschen ausgerechnet Ihnen abnehmen, dass Sie die richtigen Antworten in der Familienpolitik haben. – Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor und sind aus zeitlichen Gründen auch nicht mehr möglich. – Ich schließe die Aktuelle Stunde.
Mit Schreiben vom 5. November hat die FDPFraktion fristgerecht schriftlich diesen Eilantrag eingebracht.
Den Eilantrag der FDP begründet nun für die FDPFraktion der Kollege Rasche. Bitte schön, Herr Rasche.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt kommen wir von der Bundespolitik zur Landespolitik pur. Ich glaube, das ist auch für dieses Hohe Haus als Tagesordnungspunkt 2 angemessen.
Seit Monaten steht die Entscheidung der Landesregierung an, sowohl den Spartentarifvertrag von ver.di als auch den NWO-Tarifvertrag als repräsentativ anzuerkennen. 10.000 Mitarbeiter, 400 mittel
ständische Busunternehmen, die kommunalen Spitzenverbände, die Städte und Kreise sowie ihre Verkehrsbetriebe und nicht zuletzt der NWO sind davon ausgegangen, dass Minister Schneider im Landesinteresse handelt und deshalb beide Verträge anerkennt. Denn auch die Europäische Verordnung und das Tariftreue- und Vergabegesetz NordrheinWestfalen sehen ganz bewusst grundsätzlich das duale System vor.
Zudem hat sich das duale System auch in den anderen Bundesländern bewährt. Besonders bemerkenswert ist, meine Damen und Herren: Die Landesregierung hat sich schon festgelegt. Der damalige Wirtschafts- und Verkehrsminister Voigtsberger hat am 22. Juli 2011 an diesem Rednerpult zugesagt, dass mehrere Tarifverträge für repräsentativ erklärt werden – Punkt. Denn auch Minister Voigtsberger war bekannt, dass es sich beim NWO-Tarif in keinster Weise um Dumpinglöhne handelt. Der Stundenlohn für angelernte Omnibusfahrer liegt fast 40 % über dem vergabespezifischen Mindestlohn. Bevor hier gleich das Gerücht „Dumpinglohn“ aufkommt, möchte ich das gerne für uns alle gemeinsam beerdigen.
Meine Damen und Herren, alle Beteiligten haben der Landesregierung damals und bis Dienstag vertraut. Am Montag wurde der Eilantrag der FDP, der sich für die 10.000 Mitarbeiter, für die Omnibusbetriebe, die kommunalen Spitzenverbände, die Städte und Kreise und für den ÖPNV insgesamt einsetzt, von der Präsidentin genehmigt. Am Dienstag, einen Tag darauf, gab Arbeitsminister Guntram Schneider überraschend bekannt, dass bei der Auftragsvergabe von ÖPNV-Leistungen private Omnibusunternehmen nur dann zum Zuge kommen dürfen, wenn sie den von ver.di abgeschlossenen Spartentarifvertrag anwenden. Offensichtlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollte Minister Schneider vor der heutigen Debatte Fakten schaffen.
Beleuchten wir einmal die rechtliche Seite, liebe Kolleginnen und Kollegen. Rechtlich ist die Entscheidung einfach nicht haltbar. Im Tariftreue- und Vergabegesetz sind die notwendigen Kriterien für die Anerkennung klipp und klar festgelegt: entweder ein großer Organisationsgrad unter den Beschäftigten oder eine große Zahl von tarifgebundenen Arbeitgebern, § 21 Abs. 2. Der NWO-Tarif für über 400 Unternehmen ist im Vergleich zum ver.di-Tarif deutlich repräsentativer. Klagen sind angekündigt. Das hätte sich die Landesregierung sparen können.
Jetzt komme ich auf das Landesinteresse zurück. Zahlreiche Verkehrsbetriebe, Kreise und Städte haben ihr Angebot an ÖPNV in der Vergangenheit
deutlich reduzieren müssen, weil es nicht mehr finanzierbar ist. Beispiele: Oberhausen um 15 %, Wuppertal um 11 %. Ihre Entscheidung, Herr Minister Schneider – und das ist sehr solide gerechnet –, verteuert den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen um mehr als 40 Millionen €. Folge: Das Angebot wird nochmals erheblich reduziert werden müssen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittelständischer Omnibusbetriebe, die kommunalen Spitzenverbände, die Städte und Kreise und deren Verkehrsbetriebe laufen Sturm gegen Ihre Entscheidung, lieber Minister.
Meine Damen und Herren, es ist allgemein bekannt, dass es zwischen den Gewerkschaften ver.di und GÖD einen Machtkampf gibt. Dieser läuft schon seit Monaten und Jahren. Mit Ihrer einseitigen Entscheidung, Herr Minister Schneider, greifen Sie in diesen Machtkampf ein. Sie müssen wissen, ob Sie das für richtig halten. Ich halte es für sehr bedenklich.
Ich fasse noch einmal zusammen: Das duale System ist gesetzlich vorgesehen und hat sich bewährt. Der NWO-Tarif erfüllt die gesetzlichen Kriterien zur Anerkennung. Der Stundenlohn des NWOTarifs ist keinesfalls mit Dumpinglöhnen vergleichbar. Die Landesregierung hat ihr Wort gegeben. Nur mit zwei anerkannten Tarifverträgen kann man das ÖPNV-Angebot in Nordrhein-Westfalen aufrechterhalten. Herr Minister Schneider, erkennen Sie doch bitte auch – in der nächsten Woche vielleicht – den NWO-Tarif als repräsentativ an, bevor das Gericht Sie dazu zwingt. Handeln Sie im Landesinteresse. Das ist gut für den ÖPNV, und das ist gut für unser Land. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rasche, Sie verwechseln in Ihrem Beitrag dauerhaft das Landesinteresse mit dem Interesse von 400 privaten Omnibusunternehmen, deren Lobbyarbeit Sie hier fördern.
Sie betreiben die Lobbyarbeit für 400 private Omnibusunternehmen und erzählen dauernd, das sei im Landesinteresse.
Wir handeln im Landesinteresse, und Herr Minister Schneider handelt im Landesinteresse, indem er für die arbeitenden Menschen in diesem Land eingetreten ist. Das ist die Wahrheit, Herr Rasche.
Man muss es noch einmal von diesem Pult aus erläutern, auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer: Es gibt öffentliche Ausschreibungen für den öffentlichen Personennahverkehr. Dabei bewerben sich private und öffentliche Omnibusunternehmen, die unterschiedliche Tarifverträge haben. Das heißt, sie bezahlen ihre Leute unterschiedlich hoch. Dadurch gewinnen die den Auftrag, die ihren Leuten möglichst wenig zahlen. Weil das so ist, haben wir in diesem Land ein Tariftreuegesetz verabschiedet – übrigens mit der Mehrheit der Stimmen des Landtags –, um Lohndumping auszuschließen. Den Begriff wollen Sie in der Diskussion beerdigen. Das wird Ihnen aber nicht gelingen. Lohndumping beschreibt eine Spirale. Wir reden nicht über Niedriglöhne. Das haben Sie verwechselt, Herr Rasche.
Ich behaupte nicht, dass sie Niedriglöhne bekommen. Ich behaupte nur, dass die Spirale zum Lohndumping führt, indem die Unternehmen mit den niedrigen Löhnen, wie ich es gerade erläutert habe, einen unlauteren, einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber denjenigen haben, die die besseren Löhne zahlen.
Wir sind dafür, dass das geändert wird. Deswegen haben wir das Tariftreuegesetz beschlossen. Das ist unser Wunsch.
Ich wundere mich. Der Gewerkschafter Karl-Josef Laumann steht als Erster darunter. Darin steht, die Tarifverträge würden überhaupt nicht konkurrieren. Das ist doch völliger Unsinn. Natürlich konkurrieren sie, wenn sich die verschiedenen Betriebe in derselben Branche, die unterschiedliche Tarifverträge haben, um dieselben Aufträge bewerben. Gucken Sie sich die Praxis an.
Es ist doch lächerlich, das dort hineinzuschreiben; das will ich Ihnen ganz deutlich sagen. Weil wir das verhindern wollen, haben wir das Tariftreuegesetz beschlossen. Natürlich muss der Minister jetzt entscheiden, wie er es handhabt. Er hat es genau richtig gehandhabt, nämlich in dem Sinne und Geiste,
wie es übrigens auch durch die Landtagswahl am 13. Mai – in meinem Wahlkampf hat das eine große Rolle gespielt; das kann ich Ihnen sagen, Herr Rasche – bestätigt worden ist. Das hat eine große Rolle gespielt. Die Menschen des Landes NordrheinWestfalen wollen das Tariftreuegesetz. Deswegen haben Sie Rot-Grün am 13. Mai mit großer Mehrheit ausgestattet.