Weiterhin keine Genehmigung von FrackingTechnologie bei der Förderung von unkonventionellem Erdgas – Wasserschutz sichern – Informations- und Wissensdefizite beseitigen
Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Kollegen Hovenjürgen, der es gar nicht erwarten kann, jetzt endlich das Wort. Herr Kollege, bitte.
Wir haben das Thema Fracking schon öfter in diesem Plenum diskutiert. Es ist ein emotionales Thema. Die Menschen sorgen sich bei der Thematik Fracking um die Trinkwasserqualität, um die Unversehrtheit der Trinkwasserstöcke. Dass dies berechtigt ist, haben wir erfahren dürfen. Es ist ja selten genug, dass Gutachten, wenn sowohl die Landes- als auch die Bundesebene solche in Auftrag geben, zu einem ähnlichen Ergebnis kommen.
Danach ist Fracking eine Methode von Rohstoffgewinnung – hier von Erdgas –, die durchaus kritisch bewertet werden muss und die Gefährdungspotenziale besitzt. Hier sollten wir uns gemeinsam darauf verständigen, dass das Gut Trinkwasser dieser Ge
Die Landesregierung hat die Bergbehörden angewiesen, derzeit keine Anträge auf Fracking zu entscheiden. Was heißt „derzeit“? Wann kann „derzeit“ aufgehoben werden? Hierzu sind Sie leider nicht konkret. Es wäre schön, wenn Sie unserem Antrag beigetreten wären und eine konsequente Situation geschaffen hätten, Fracking mit chemischen Stoffen, die das Trinkwasser gefährden, zu verbieten. Dazu haben Sie sich nicht durchringen können. Das ist bedauerlich.
Wir sind dabei, auf allen Ebenen über Ressourcenbewahrung und Rohstoffschonung zu reden. Hier diskutieren wir eine Technologie, die das Letzte aus dem Boden herausholt und gleichzeitig Gefährdungspotentiale mit sich bringt, die nicht akzeptabel sind.
Den Kolleginnen und Kollegen der FDP muss ich sagen: Ganz so verharmlosend, wie das in Ihrem heute vorgelegten Papier dargestellt wird, sehen wir Fracking nicht. Wir betrachten es mit großer Sorge. Wir sagen, dass der Schutz des Trinkwassers deutlich vor den möglichen Vorteilen kommt, zum Beispiel der Möglichkeit, eine größere Menge Erdgas in unserem Land selbst zu gewinnen. Wir müssen nicht alles aus dem Boden herausholen. Wir dürfen unseren Kindern und Kindeskindern durchaus noch etwas übrig lassen, damit auch sie in der Lage sind, ihre Zukunft zu gestalten. Es muss möglich sein, in Nordrhein-Westfalen auch einmal auf etwas zu verzichten, wenn das heute technologisch nicht beherrschbar ist. Das ist die Technik des Frackings heute noch nicht.
Insofern wäre es mir lieb gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, wenn Sie hierzu eine konsequentere Haltung an den Tag gelegt hätten. Vielleicht haben Sie ja gleich doch noch die Größe, unserem Antrag zuzustimmen. Er hat die größere Konsequenz; er ist definitiv der Antrag, der heute notwendig ist, um auf die Fragen, die beim Fracking zu stellen sind, die richtige Antwort zu geben. Springen Sie über Ihren Schatten, stimmen Sie unserem Antrag zu, dann tun Sie heute zum ersten Mal etwas Richtiges!
Wir wären doch gemeinsam mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir in Nordrhein-Westfalen angesichts der Herausforderung der Energiewende, der Situation, über welche heimischen Rohstoffe wir verfügen, wir wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir nicht wissen wollen würden, was liegt da in der Erde und kann man da zu vernünftigen Konditionen drankommen, um heimische Energieträger zu nutzen.
Wir wären aber genauso mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir es hochholen würden, ohne zu wissen, welche Risiken dabei bestehen und wir unverantwortungsvollerweise eingehen würden, gerade im Hinblick auf die Wassersituation und die Gewässersituation.
Da diese Landesregierung und gerade die beiden für diese Fachbereiche zuständigen Minister Duin und Remmel nicht mit dem Klammerbeutel gepudert sind, bewegt sich diese Landesregierung genau zwischen diesen beiden Aussagen und Polen und beschreitet einen Weg, der deutlich macht, dass wir verantwortungsvoll damit umgehen, diese Gefahren zu sehen und abzuschätzen und auf der anderen Seite nicht einfach schon heute und für alle Zeiten Möglichkeiten zur heimischen Energiegewinnung zu verschütten, ohne zum Beispiel Perspektiven auf technologischen Fortschritt in der Hebung solcher Vorkommen zu legen.
Am 17. Dezember 2010 informierte der damalige Wirtschaftsminister Voigtsberger den Landtag im Wirtschaftsausschuss erstmals über unkonventionelle Gasvorkommen in Nordrhein-Westfalen. Seit knapp zwei Jahren wird das Thema Fracking nun auf verschiedenen Ebenen in Politik und Wirtschaft, Behörden und Unternehmen und in der Gesellschaft diskutiert.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellen heute einen Antrag zur Abstimmung, der – so ist zumindest meine Wahrnehmung – die politische Diskussion und die wissenschaftlichen Ergebnisse dieser Diskussionen und Studien richtig reflektiert. Angesichts der aktuell verfügbaren wissenschaftlichen Datenlage wäre es, wie gerade schon ausgeführt, unverantwortlich, Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas in NordrheinWestfalen mit dem Einsatz der Frackingtechnologie nach heutigem Stande zu genehmigen.
Frackingaktivitäten in Wasserschutzgebieten, Wassergewinnungsgebieten der öffentlichen Trinkwasserversorgung, in Heilquellenschutzgebieten sowie im Bereich von Mineralwasservorkommen werden wegen der derzeitigen unsicheren Datenlage und
der nicht auszuschließenden Umweltrisiken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Landesregierung darf und wird keine Genehmigung für Frackingmaßnahmen zulassen, bis die nötigen Datengrundlagen zur Bewertung vorhanden sind und zweifelsfrei geklärt ist, dass der Wasserschutz gesichert wird. Das ist doch ein vernünftiges Vorgehen, genau so auch abzuschichten.
Genauso fahrlässig wäre es jedoch, bereits heute für alle Zeiten auszuschließen, dass heimisches Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten zukünftig einmal einen Beitrag zur Energieversorgung leisten kann.
Deswegen sage ich noch einmal: Die Landesregierung und besonders die beiden für diese Themen zuständigen Minister handeln verantwortlich, weil sie die Genehmigungsfähigkeit von Erkundungsbohrungen ohne Fracking prüfen und Forschungsbohrungen ohne Fracking unter Federführung der Wissenschaft erörtern wollen, um die vorhandenen Wissens- und Informationsdefizite abzubauen und Lücken zu schließen.
Neben der Frage, wie wir die Datengrundlage dessen, was und wie es dort unten liegt, verbessern können, werden wir mit großem Interesse die Entwicklung in den Unternehmen im Auge behalten. Dort wird daran geforscht, Erdgas aus festem Gestein ohne giftige Stoffe zu gewinnen und/oder Frackingmethoden entsprechend voranzubringen.
Deswegen können dem Antrag aus meiner Sicht alle zustimmen, auch die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP. Sie sollten sich endlich dazu bekennen und auch das Thema „Umweltverträglichkeitsprüfung“ unterstützen. Die Landesregierung hat es in den Bundesrat eingebracht. Von der schwarzgelben Landesregierung in Niedersachsen wird es nicht unterstützt, sondern massiv befeuert und aufgehalten. Es muss klar sein: Egal was kommt, die Umweltverträglichkeit steht an erster Stelle.
Meine lieben Damen und Herren, vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich meine, der Antrag von SPD und Grünen bietet zum ersten Mal eine Grundlage, auf der wir mit gemeinsamer Stimme aus diesem Haus den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber deutlich machen können, wie die Ausgangslage ist und dass es verantwortungsvoll handelnde Politiker in dieser Landesregierung gibt, die genauso mit dem Weg umgehen, den wir beschreiten, um die beiden Pole, von denen ich vorhin gesprochen habe, im Auge zu behalten. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Kollegin Brems das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Eiskirch hat eben schon beschrieben, dass wir uns seit zwei Jahren mit dem Thema im Land und im Landtag beschäftigen. Wir sind der Meinung, dass die Landesregierung immer sehr vorbildlich damit umgegangen ist. Nach Bekanntwerden der Risiken hat sie Erlasse herausgegeben, die zunächst einmal einen Stopp verfügt haben, bis man Dinge geklärt hat.
Dann hat sie ein Gutachten in Auftrag gegeben. Jetzt sind die Ergebnisse des Gutachtens – ich gehe gleich noch auf einzelne Punkte ein – bekannt geworden. Es liegen nicht genügend Daten vor, um die nächsten Schritte zu gehen. Bis auf Weiteres können also keine Genehmigungen ausgesprochen werden. Die nächsten Schritte müssen in einem gemeinsamen Prozess festgelegt und die Wissenslücken geschlossen werden. Diese Einzelheiten hat Herr Eiskirch eben ausgeführt.
Ganz anders sieht es dagegen auf der Bundesebene aus. Da passierte lange gar nichts. Auf Anfragen von Grünen-Abgeordneten hat der damalige Umweltminister, Herr Röttgen, noch gesagt: Es gibt eigentlich gar keinen Unterschied zwischen unkonventionellem und konventionellem Erdgas, und alles andere haben die Länder zu regeln. – Noch im Mai wurde im Bundestag ein Antrag, in dem es um Leitlinien für Transparenz und Umweltverträglichkeit in Bezug auf unkonventionelles Erdgas ging, von CDU und FDP mehrheitlich abgelehnt. Auf all diese Möglichkeiten hätte man reagieren können.
Im Bundesrat gab es von den anderen Bundesländern bisher keine Zustimmung zu dem Antrag, die Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend in das Bergrecht einzufügen. All diese Dinge sind bisher nicht passiert und werden in Ihrem Antrag überhaupt nicht erwähnt, liebe CDU.
Ich möchte ein paar Aspekte aus dem Gutachten ansprechen, weil ich sie wichtig finde und weil wir uns damit in Zukunft noch werden beschäftigen müssen. Mit den Beschlüssen zu diesen Anträgen setzen wir bestimmt nicht den Schlusspunkt unter die Debatte; ich glaube, da sind wir uns alle einig.
Als Beispiel möchte ich anführen: Laut dem Gutachten gibt es nicht genügend Daten, um eine abschließende Risikobewertung vorzunehmen, beispielsweise was das Grubenwasser angeht. Es ist also nicht auszuschließen, dass auch in entfernteren Bereichen zum ehemaligen Steinkohlenabbaugebiet die Grubenwasserhaltung einen Austrag der Frackflüssigkeit im Untergrund hervorrufen kann.
Die Gutachter sind zu dem Ergebnis gekommen: Während des Prozesses werden die entsprechenden Rohre, Zementierungen und weiteren technischen Einrichtungen wahrscheinlich nicht versagen. Aber eine Langzeitbetrachtung, was das für immer bedeutet, kann man nicht anstellen, sondern eher
Zur Flächeninanspruchnahme: Im dicht besiedelten Land Nordrhein-Westfalen besteht eine hohe Flächenkonkurrenz. Das wird von der CDU immer wieder gerne angesprochen, wenn es um erneuerbare Energien, Landwirtschaft und Naturschutz geht. Hier gibt es einen weiteren Aspekt, der wiederum große Flächen in Anspruch nehmen könnte.
Zu guter Letzt zum sogenannten Flowback, der Mischung aus Lagerstättenwasser und hinuntergepumpten Chemikalien, die man wieder nach oben holt: Es gibt keine systematische Aufarbeitung, wie damit bisher – zum Beispiel in Niedersachsen – umgegangen wurde. Die Art der Entsorgung dieser Dinge ist vollkommen ungeklärt. In Niedersachsen wurde es bisher in sogenannten Disposalbohrungen einfach in die Erde gepumpt und dort unten für immer gelagert. Ich finde es unverantwortlich, etwas, von dem man nicht weiß, woraus es besteht, wie es reagiert und was es in den nächsten Jahrzehnten und Jahrhunderten tun wird, für immer an eine Stelle zu verpressen, weil es die wirtschaftlichste Möglichkeit ist und man nichts anderes gefunden hat.
Es ist also noch viel zu klären. Zum aktuellen Zeitpunkt ist es nicht verantwortbar, Bohrungen zur aufsuchenden Gewinnung von unkonventionellem Erdgas mit Fracking zu genehmigen. Deswegen bin ich froh über die Haltung der Landesregierung.