Protocol of the Session on September 16, 2016

(Ralf Witzel [FDP]: Die sind doch alle dafür, dass das abgewickelt wird!)

Erzählen Sie doch nichts!

(Ralf Witzel [FDP]: Die wollen doch die Rück- abwicklung alle! Ihre Frage … (Ralf Witzel [FDP]: Vom DGB bis zum Beam- tenbund! Die sind doch alle gegen Sie!)

Wenn Sie mit dem Schreien fertig sind, können Sie ja wieder zuhören.

(Heiterkeit und Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich sage es Ihnen noch mal: Ihre Klage meinen Sie ernst, Ihren Antrag nicht. – Besten Dank.

(Lebhafter Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Stotko. – Ich muss eine Korrektur anbringen; wir wollen hier ja ganz korrekt sein: Ich habe unsere Geschäftsordnung eben nicht ganz korrekt zitiert. Ich habe sie aus dem Kopf zitiert; das sollte man nicht immer tun. Insbesondere wenn der Kopf älter wird, sollte man das nicht immer tun.

„Je Redebeitrag sind nicht mehr als zwei Kurzinterventionen zulässig.“ Ich muss das so klar sagen, damit keine Verwirrung aufkommt nach dem Motto: Was erzählt denn der Präsident da vorne? – Ich habe mich vertan. Ich habe das aus dem Kopf falsch zitiert. Entschuldigen Sie bitte. Jetzt ist es korrekt wiedergegeben.

Also: Wer möchte? Wir haben zu jedem Redebeitrag Gelegenheit für zwei Kurzinterventionen.

(Wolfgang Jörg [SPD]: Das war jetzt aber keine Aufforderung!)

Das ist ein interessantes, lebendiges Parlament. Deswegen haben wir die Kurzintervention ja auch eingeführt.

Als nächste Rednerin kündige ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Paul an.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur als nächste Rednerin, sondern auch gleich als einzige Rednerin, denn

es ist schon ganz interessant, dass zum Thema „Frauenförderung“ nur eine einzige Frau spricht.

(Lebhafter Beifall von den GRÜNEN)

Vielleicht hätte auch der Debatte eine gewisse Frauenquote gutgetan.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Besser als Herr Stotko kann man aber nicht sprechen!)

Also, gegen den Frauenbeauftragten der SPDFraktion, Thomas Stotko, ist heute wirklich nichts zu sagen, auf keinen Fall.

(Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Aber trotzdem will ich als Frau die Gelegenheit nutzen, noch auf einige frauenrelevante Aspekte einzugehen. Nachdem wir jetzt so viel von der Benachteiligung der Männer gehört haben, will ich noch auf ein paar Fakten zur Benachteiligung von Frauen eingehen.

Wenn Sie, Herr Witzel, sich die Mühe gemacht hätten, sich die Berichte zur Umsetzung des LGG anzuschauen, sie zu lesen, zu verstehen und nachzuvollziehen, dann wüssten Sie, dass wir auf der einen Seite einen sehr positiven Effekt haben, nämlich dass der öffentliche Dienst anscheinend sehr attraktiv für Frauen ist. Der Anteil an Frauen im öffentlichen Dienst steigt kontinuierlich.

(Ralf Witzel [FDP]: So ist es!)

Das ist begrüßenswert und gut.

Aber jetzt kommt das, woraus der Handlungsbedarf entsteht. Diesen Teil haben Sie vermutlich nicht gelesen oder Sie wollen ihn nicht zur Kenntnis nehmen. Denn der Vierte Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes weist darauf hin – ich zitiere –:

„Die Verteilung von Frauen auf die Besoldungs- und Entgeltgruppen der Laufbahnen weist klar auf strukturelle Benachteiligungen hin. Sowohl im gehobenen als auch im höheren Dienst nehmen die Frauenanteile mit zunehmender Besoldungs- und Entgeltgruppe systematisch ab; in den Spitzenpositionen der Laufbahngruppen herrscht dementsprechend durchweg Unterrepräsentanz.“

Liebe Kollegen von CDU und FDP, ich frage Sie: Ganz ehrlich, was gedenken Sie denn, für die vielen frustrierten Frauen zu tun, die in diesem Land seit Jahren an die gläserne Decke stoßen?

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Nichts gedenken Sie zu tun, gar nichts!

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Diesem Handlungsbedarf, der hier eindeutig aufgezeigt ist, versucht diese Landesregierung Rechnung zu tragen. Sie tut das mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf.

(Ralf Witzel [FDP]: Verfassungswidrig!)

Verfassungswidrig! Da kommen wir genau zu dem Punkt, über den ich mit Ihnen sprechen möchte.

Denn was Sie konsequent ignorieren – das scheint mir bei Ihnen auch systematisch der Fall zu sein; denn Sie sagen: verfassungswidrig bezogen auf Art. 33 Abs. 2 –, ist Art. 3 Abs. 2, also die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Das ist ein Verfassungsgebot. Und das Verfassungsgebot der Bestenauslese – es steht in keinem Kommentar – ist höher zu gewichten als andere Verfassungsprinzipien. Das sollte auch der FDP bekannt sein.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Weil ich weiß, dass Sie sich das von mir nicht sagen lassen wollen und mir auch nicht glauben, möchte ich einen anderen Kronzeugen – das wird Sie nicht überraschen – zitieren: Prof. Papier – er ist gerade schon angesprochen worden –, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts und sicherlich nicht verdächtig, genderwahnsinnige Gefälligkeitsgutachten zu schreiben.

(Heiterkeit von Ministerin Sylvia Löhrmann)

Er kommt zu der Erkenntnis, dass die bisherige Praxis, Herr Witzel, nicht mehr verfassungskonform ist. Das heißt doch im Umkehrschluss: Wer konsequent Art. 3 Abs. 2 ignoriert, der handelt verfassungswidrig.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Papier kommt zu dem Schluss, dass wir ein Gesetz brauchen, das einen schonenden Ausgleich schafft zwischen Art. 3 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 2. Und wir sind der festen Überzeugung, dass dieses Gesetz das tut und dass es das auch verfassungskonform tut.

Damit sind wir bei der Frage der im Wesentlichen gleichen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, die immer wieder in Rede steht. Deshalb sagen Sie konsequenterweise: In diesem Land werden jetzt nur schlechtere Frauen befördert, und die besseren Männer gucken alle in die Röhre.

(Ralf Witzel [FDP]: Genau!)

Hören Sie auch da mal zu; auch da würde sich ein bisschen fachlicher Input lohnen.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Bei dem nicht!)

Schauen Sie sich die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes an. Die finde ich zu dieser Fragestellung sehr erhellend. Sie kommt nämlich zu dem Schluss, dass Frauen auch bisher schon im Wesentlichen gleiche Leistungen zu erbringen hatten und dass das auch in Zukunft so sein wird.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Denn die angebliche Mathematisierbarkeit, also die absolute Vergleichbarkeit, ist doch ein Mythos. Wir reden nicht davon, wer wie viele Akten bearbeitet hat, sondern richtigerweise geht es doch auch darum, welche Qualität dahintersteckt. Das ist auch bislang selbstverständlicherweise nur „im Wesentlichen“. Es geht um eine qualitative und nicht um eine rein quantitative Beurteilung.

(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])

Eine Beurteilung kann immer nur „im Wesentlichen“ gleich sein.