(Ralf Witzel [FDP]: Die wollen doch die Rück- abwicklung alle! Ihre Frage … (Ralf Witzel [FDP]: Vom DGB bis zum Beam- tenbund! Die sind doch alle gegen Sie!)
Vielen Dank, Herr Stotko. – Ich muss eine Korrektur anbringen; wir wollen hier ja ganz korrekt sein: Ich habe unsere Geschäftsordnung eben nicht ganz korrekt zitiert. Ich habe sie aus dem Kopf zitiert; das sollte man nicht immer tun. Insbesondere wenn der Kopf älter wird, sollte man das nicht immer tun.
„Je Redebeitrag sind nicht mehr als zwei Kurzinterventionen zulässig.“ Ich muss das so klar sagen, damit keine Verwirrung aufkommt nach dem Motto: Was erzählt denn der Präsident da vorne? – Ich habe mich vertan. Ich habe das aus dem Kopf falsch zitiert. Entschuldigen Sie bitte. Jetzt ist es korrekt wiedergegeben.
Das ist ein interessantes, lebendiges Parlament. Deswegen haben wir die Kurzintervention ja auch eingeführt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur als nächste Rednerin, sondern auch gleich als einzige Rednerin, denn
Also, gegen den Frauenbeauftragten der SPDFraktion, Thomas Stotko, ist heute wirklich nichts zu sagen, auf keinen Fall.
Aber trotzdem will ich als Frau die Gelegenheit nutzen, noch auf einige frauenrelevante Aspekte einzugehen. Nachdem wir jetzt so viel von der Benachteiligung der Männer gehört haben, will ich noch auf ein paar Fakten zur Benachteiligung von Frauen eingehen.
Wenn Sie, Herr Witzel, sich die Mühe gemacht hätten, sich die Berichte zur Umsetzung des LGG anzuschauen, sie zu lesen, zu verstehen und nachzuvollziehen, dann wüssten Sie, dass wir auf der einen Seite einen sehr positiven Effekt haben, nämlich dass der öffentliche Dienst anscheinend sehr attraktiv für Frauen ist. Der Anteil an Frauen im öffentlichen Dienst steigt kontinuierlich.
Aber jetzt kommt das, woraus der Handlungsbedarf entsteht. Diesen Teil haben Sie vermutlich nicht gelesen oder Sie wollen ihn nicht zur Kenntnis nehmen. Denn der Vierte Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes weist darauf hin – ich zitiere –:
„Die Verteilung von Frauen auf die Besoldungs- und Entgeltgruppen der Laufbahnen weist klar auf strukturelle Benachteiligungen hin. Sowohl im gehobenen als auch im höheren Dienst nehmen die Frauenanteile mit zunehmender Besoldungs- und Entgeltgruppe systematisch ab; in den Spitzenpositionen der Laufbahngruppen herrscht dementsprechend durchweg Unterrepräsentanz.“
Liebe Kollegen von CDU und FDP, ich frage Sie: Ganz ehrlich, was gedenken Sie denn, für die vielen frustrierten Frauen zu tun, die in diesem Land seit Jahren an die gläserne Decke stoßen?
Diesem Handlungsbedarf, der hier eindeutig aufgezeigt ist, versucht diese Landesregierung Rechnung zu tragen. Sie tut das mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf.
Denn was Sie konsequent ignorieren – das scheint mir bei Ihnen auch systematisch der Fall zu sein; denn Sie sagen: verfassungswidrig bezogen auf Art. 33 Abs. 2 –, ist Art. 3 Abs. 2, also die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Das ist ein Verfassungsgebot. Und das Verfassungsgebot der Bestenauslese – es steht in keinem Kommentar – ist höher zu gewichten als andere Verfassungsprinzipien. Das sollte auch der FDP bekannt sein.
Weil ich weiß, dass Sie sich das von mir nicht sagen lassen wollen und mir auch nicht glauben, möchte ich einen anderen Kronzeugen – das wird Sie nicht überraschen – zitieren: Prof. Papier – er ist gerade schon angesprochen worden –, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts und sicherlich nicht verdächtig, genderwahnsinnige Gefälligkeitsgutachten zu schreiben.
Er kommt zu der Erkenntnis, dass die bisherige Praxis, Herr Witzel, nicht mehr verfassungskonform ist. Das heißt doch im Umkehrschluss: Wer konsequent Art. 3 Abs. 2 ignoriert, der handelt verfassungswidrig.
Herr Papier kommt zu dem Schluss, dass wir ein Gesetz brauchen, das einen schonenden Ausgleich schafft zwischen Art. 3 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 2. Und wir sind der festen Überzeugung, dass dieses Gesetz das tut und dass es das auch verfassungskonform tut.
Damit sind wir bei der Frage der im Wesentlichen gleichen Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung, die immer wieder in Rede steht. Deshalb sagen Sie konsequenterweise: In diesem Land werden jetzt nur schlechtere Frauen befördert, und die besseren Männer gucken alle in die Röhre.
Schauen Sie sich die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes an. Die finde ich zu dieser Fragestellung sehr erhellend. Sie kommt nämlich zu dem Schluss, dass Frauen auch bisher schon im Wesentlichen gleiche Leistungen zu erbringen hatten und dass das auch in Zukunft so sein wird.
Denn die angebliche Mathematisierbarkeit, also die absolute Vergleichbarkeit, ist doch ein Mythos. Wir reden nicht davon, wer wie viele Akten bearbeitet hat, sondern richtigerweise geht es doch auch darum, welche Qualität dahintersteckt. Das ist auch bislang selbstverständlicherweise nur „im Wesentlichen“. Es geht um eine qualitative und nicht um eine rein quantitative Beurteilung.