Protocol of the Session on November 8, 2012

Man kann natürlich sagen: „Ja, da müssen wir mal die Eltern in die Pflicht nehmen“ und erwarten, dass die Eltern einen Beitrag zu der Uniform oder den Sicherheitsschuhen der Kinder leisten. Aber wen hält man dadurch davon ab, die eigenen Kinder in die Kinderfeuerwehr zu schicken? – Richtig, die Kinder aus finanzschwachen Familien.

Also: Die Änderung im FSHG ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber wenn Sie sich nicht gleichzeitig über die Finanzierung Gedanken machen, zum Beispiel durch eine Erhöhung des Verbundsatzes – zwinker, zwinker –, waren das leider nur lauwarme Worte. Davon hatten wir in den letzten Tagen genug. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Lamla. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Jäger.

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Uhrzeit und der Tatsache, dass die Rede des Kollegen

Stotko durchaus erhellend war, will ich mich auf einige wenige Sätze beschränken.

Es gibt fast kein gesellschaftliches Feld, auf dem bürgerschaftliches, freiwilliges Engagement im Bereich hoheitlicher Aufgaben so ausgeprägt ist wie im Brandschutz durch die Freiwillige Feuerwehr. Das müssen wir sichern, weil insbesondere im ländlichen Raum, aber genauso in den Großstädten die Kommunen nahezu überfordert wären, die wichtige Arbeit von Freiwilligen Feuerwehren durch Berufsfeuerwehren zu ersetzen.

Übrigens machen diese Freiwilligen Feuerwehren heute schon ausgezeichnete Jugendarbeit. Wir haben bei den Jugendfeuerwehren eine Zunahme in den letzten fünf Jahren um 18 % auf über 21.000 Mitglieder. Aber so schön diese Zahl klingt, müssen wir einfach sehen, dass das aufgrund des demografischen Wandels, vor dem auch die Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen stehen, nicht ausreicht.

Es ist gut, dass wir Kinderfeuerwehren bekommen. Diese rechtlich abzusichern, ist auch wichtig. Aber wir brauchen ein Gesamtkonzept, wie es gelingt, dieses bürgerschaftliche Engagement bekannter zu machen, wie es gelingt, dieses bürgerschaftliche Engagement auszuweiten, wie wir in der Zielgruppe gerade der Jugendlichen mehr Jugendliche dafür gewinnen, in Freiwilligen Feuerwehren mitzuarbeiten.

Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Verband der Feuerwehren hierzu eine Projektgruppe eingerichtet. Darüber hinaus reicht es nicht nur, eine Projektgruppe zu haben. Es geht auch darum, dass dieser Verband mehr finanzielle Mittel braucht, um genau diese Maßnahmen, die wir in dieser Projektgruppe bereits diskutiert haben, umzusetzen. Deshalb werde ich diesem Parlament vorschlagen, die Zuschüsse an den Verband der Feuerwehren im Haushaltsentwurf 2013 von 40.000 € auf 215.000 € zu erhöhen.

(Beifall von der SPD und den PIRATEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, das ist eine wichtige Unterstützung für die Freiwilligen Feuerwehren. Die lieben Kolleginnen und Kollegen können jetzt schon einmal überlegen, wie dann ihr Abstimmungsverhalten zum Einzelplan 03 aussieht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/1167 an den Innenausschuss – federführend –

sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen zu:

7 Anerkennungsgesetz Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1188

erste Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Minister Schneider das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Bundesrepublik Deutschland leben 300.000 Menschen mit einem Zuwanderungshintergrund, die einen Hochschulabschluss oder einen Berufsabschluss in einem Land außerhalb der Bundesrepublik erreicht haben und meistens nicht in ihrem erlernten, erreichten Beruf tätig sind.

Die Vergleichszahl für Nordrhein-Westfalen liegt bei etwa 100.000 Menschen. Ich denke, dass diese Zahl schon nachweist, wie wichtig ein Anerkennungsgesetz ist, um vorhandene berufliche Qualifikationen auch in Deutschland anerkennen zu lassen.

Die Bundesrepublik verfügt zwischenzeitlich über ein Anerkennungsgesetz auf Bundesebene. Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich im Übrigen bei der entsprechenden Abstimmung im Bundesrat über dieses Gesetz der Stimme enthalten, weil insbesondere zwei sehr wichtige Fragestellungen im Bundesgesetz nicht beantwortet worden sind.

Das ist zum einen das Thema „Beratung“. Wir müssen für diese Menschen ein durchgängiges Beratungssystem zur Verfügung stellen, um sie dem Dschungel mancher bürokratischer Regelung nicht auszusetzen. Das ist zum anderen das Thema der Nachqualifizierung. Wenn eben für die Anerkennung noch eine Nachqualifizierung notwendig ist, muss diese hier auch stattfinden können. Wir werden in unserem nordrhein-westfälischen Gesetz Beratungsstrukturen einführen. Wir stellen hierfür die Bildungsscheckberatung, die seit geraumer Zeit in unserem Lande existiert, mit insgesamt 60 Beratungsstellen zur Verfügung, natürlich haushaltsneutral. In diesem Zusammenhang muss kein neues Geld ausgegeben werden.

Wir appellieren an die Bundesregierung, die im Bundesrat gemachte Versprechung wahrzumachen, Nachqualifizierungen über die Bundesagentur für Arbeit auch stattfinden zu lassen.

Hier haben Frau Schavan und die Bundesarbeitsministerin die Pflicht, zu liefern, wenn vorhandene und gemachte Versprechungen nicht gebrochen werden sollen.

Meine Damen und Herren, ich bin ganz sicher: Unser Landesanerkennungsgesetz wird ein großer Schritt in der Integrationspolitik, aber auch ein nicht zu unterschätzender Schritt bei der Abwehr des drohenden Fachkräftemangels sein. Wenn hier in der Wirtschaft Qualifikationen bei vielen Menschen nicht genutzt werden, ist dies ökonomische Vergeudung. Das können wir uns ganz einfach nicht leisten.

In diesem Sinne bitte ich um eine gute Beratung. Im Ziel sind wir uns einig. Das Landesanerkennungsgesetz wird Realität werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Minister, vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Jansen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Jeder von Ihnen kennt die Beispiele des iranischen Architekten, der Taxi fahren muss, oder der russischen Verkäuferin, die eigentlich Ingenieurin ist. Viele Talente zugewanderter Menschen liegen brach oder werden zumindest nicht angemessen eingesetzt, weil ihr Berufsabschluss in Deutschland nicht anerkannt wird.

Es wurde deshalb höchste Zeit, dass im Anerkennungsgesetz auf Bundesebene nun auch ein Landesanerkennungsgesetz folgt. Das ist ein vorsorgender wie auch nachhaltiger Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in unserem Land. Dies gilt in besonderem Maße in den reglementierten Berufen, beispielsweise im Gesundheitssektor, wo uns schon jetzt die Fachkräfte fehlen. Wir begrüßen deshalb den Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums ausdrücklich.

Die Gebühren im Rahmen des Anerkennungsverfahrens dürfen eine Obergrenze allerdings nicht überschreiten. Sie müssen für alle Menschen finanzierbar sein. Deshalb unterstützen wir den von Minister Schneider eingebrachten Vorschlag, der eine solche Obergrenze festschreibt.

Wir wollen als SPD-Fraktion aber auch für die Menschen, die über sehr geringe finanzielle Mittel verfügen, Wege und Möglichkeiten prüfen, wie sie bei der Finanzierung der Gebühren unterstützt werden können. Denn die Finanzierung darf nicht zu einer Hürde werden, um gute Qualifikationen anerkennen zu lassen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Auf Bundesebene ist seit April dieses Jahres das Anerkennungsgesetz in Kraft. Das ist in der bisherigen Form inhaltlich vielleicht gut gemeint, aber auf jeden Fall nicht gut gemacht. Denn es reicht selbstverständlich bei Weitem nicht aus, lediglich Online- und Hotline-Angebote zur Information und Erstberatung anzubieten, so wie es die derzeitige Bundesregierung anpreist.

Die Bilanz seit April sieht dann auch sehr mager aus. 180.000 Klicks auf der Homepage führten zu 1.500 Antragstellungen und gerade einmal 270 bewilligten Anträgen.

Das Problem besteht doch darin, dass keine Beratung angeboten wird, die diesen Namen auch verdient hat.

Wie Minister Schneider schon gesagt hat, gehen wir in Nordrhein-Westfalen diesen Schritt konsequent weiter und werden eine entsprechende Beratungslandschaft aufbauen. Denn nach einem formalen Verfahren, das Geld und Nerven kostet, nur feststellen zu können, dass die Qualifikationen nicht für die Anerkennung des Berufes ausreichen, ist frustrierend und bringt weder den Antragsteller oder die Antragstellende weiter noch löst es das Fachkräfteproblem, das wir nun einmal haben.

Der Bund muss gerade bei der Nachqualifikation finanziell in die Pflicht genommen werden, weil dies in einem Großteil der Fälle notwendig ist und sein wird. Das zeigen die bisherigen Erfahrungen auf Bundesebene nur zu deutlich.

(Beifall von der SPD)

Die Bundesbildungsministerin hat sich im Bundesrat hinsichtlich einer möglichen Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bei den Nachqualifizierungen weit aus dem Fenster gelehnt. Bisher ist hier aber nichts erfolgt, eher im Gegenteil. Die Mittel für Qualifizierung in der Bundesagentur sollen noch weiter zusammengestrichen werden.

Solange nicht gesichert ist, was mit den Menschen weiter passiert, denen vielleicht nur ein kleiner Teil zur formalen Anerkennung ihres Abschlusses fehlt, nützt selbst das beste Gesetz nichts.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir brauchen nicht nur Martin und Metin, liebe Kolleginnen von der CDU, sondern auch Sandra und Aische, um dem Fachkräftemangel zu begegnen

(Beifall von der SPD und den PIRATEN)

und unseren Bürgerinnen und Bürgern eine echte Perspektive zu bieten.

Ich lade Sie herzlich ein, daran zielorientiert teilzuhaben. Parteipolitische Spielchen und Mätzchen auf Kosten der Migrantinnen und rückkehrwilligen Ausgewanderten können wir uns jedenfalls nicht leisten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Kerkhoff.

(Beifall von der CDU)