Protocol of the Session on November 8, 2012

(Beifall von der CDU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Vorlage des Landesanerkennungsgesetzes am heutigen Tag verbinden in Nordrhein-Westfalen viele Menschen die Hoffnung auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen.

Während im Bereich der Hochqualifizierten, also der Gruppe der Meister, Techniker und Hochschulabsolventen, von den einheimischen Beschäftigten 79 % adäquat beschäftigt sind, gilt dies für hier lebende Ausländer nur zu einem Anteil von 51 %. Verglichen mit anderen Ländern in Europa haben wir hier Nachholbedarf. Die Schweiz, die Niederlande, Schweden, aber auch Italien sind uns hier voraus.

Allein diese Zahlen zeigen sehr deutlich, dass wir Potenzial nicht abrufen, brachliegen lassen, und das vor dem Hintergrund eines sich zumindest abzeichnenden Fachkräftemangels in vielen Berufsfeldern.

(Beifall von der CDU)

Wir begrüßen den Geist dieses Gesetzes und unterstützen seine Intention, und trotzdem bleiben für uns einige Fragen offen, die wir von Ihnen, Herr Minister, gerne beantwortet haben möchten.

Der vorliegende Gesetzentwurf regelt das Anerkennungsverfahren für 163 von 165 landesrechtlich geregelten Berufen. Es fehlen die beiden Bereiche, für die das Land eine besondere Verantwortung trägt, nämlich der Bereich der Landesbeamten und besonders der Bereich der Lehrerinnen und Lehrer.

Gerade hier erkennen wir doch zunehmend, dass wir auf der einen Seite Schwierigkeiten haben, den Bedarf an Lehrern zu decken, gerade wenn wir an die Sicherstellung des Unterrichts in den MINTFächern denken, und erleben zugleich, dass möglicherweise geeignete Personen allenfalls in der Hausaufgabenbetreuung arbeiten können, weil ihnen Abschlüsse nicht anerkannt werden.

Hier erwarten wir von der Landesregierung, dass sie sich dieses Bereichs annimmt und nach vorne blickt.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, für den Antragsteller ist das Verfahren der Anerkennung mit Kosten verbunden. Bis zu 600 € kostet die Durchführung eines solchen Verfahrens. Ich möchte Sie bitten, darzulegen, aus welchen Komponenten sich diese ja nun

schon recht üppige Summe zusammensetzt und ob nicht im Verfahren auch kostengünstigere Lösungen erreicht werden können.

Es ist vollkommen klar, dass es ein Anerkennungsverfahren nicht kostenlos geben kann, aber ob es 600 € sein müssen, muss schon hinterfragt werden.

(Beifall von der CDU)

Sie haben ja angekündigt, dass es eine umfassende Beratungsstruktur geben soll. Aber Sie müssen schon auch zur Kenntnis nehmen, dass diese 60 Beratungsstellen, die Sie eben erwähnt haben, auch an Grenzen stoßen, wenn es gerade zu Beginn eine hohe Nachfrage gibt. Sie wecken mit Ihrer Ankündigung einer umfassenden Beratung hohe Erwartungen und nehmen in Kauf, dass diese enttäuscht werden – ganz abgesehen davon, dass bei 60 Beratungsstellen im Land diese in vielen Fällen sehr weit weg von den Betroffenen sein werden.

Deshalb wird es auch darum gehen, andere Informations- und Beratungsmöglichkeiten zu etablieren. Der Bund will eine Hotline schalten. Andere Länder planen mehrsprachige Internetangebote. Auch

Nordrhein-Westfalen muss sich natürlich überlegen, wie es auf die Möglichkeit, ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen, aufmerksam macht.

Meine Damen und Herren, mit diesen Gesetzeswerken im Bund und in den Ländern betreten wir alle gemeinsam Neuland. Deshalb ist es erforderlich, regelmäßig zu prüfen, ob das Ziel des Gesetzes mit den vorhandenen Instrumenten erreicht wird oder ob nachgesteuert werden muss. Deshalb erwarten wir eine regelmäßige Evaluation und Berichte in den zuständigen Ausschüssen und im Parlament.

Aber zunächst wollen wir diesen Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschüssen beraten. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kerkhoff. – Soweit ich das mitbekommen habe, war das die erste Parlamentsrede von Frau Kollegin Jansen und von Herrn Kollegen Kerkhoff. Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner Beifall)

Das kann man vom nächsten Debattenredner nicht sagen. Das ist der Kollege Ünal von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der nun das Wort hat. Bitte schön, Herr Kollege Ünal.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es sehr kurz machen, alles ist gesagt. Ich freue mich darüber, dass dieser Gesetzentwurf heute eingebracht wird und dass wir über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse diskutieren.

Ich darf daran erinnern, dass wir vor einem Jahr bei der Beratung des Bundesanerkennungsgesetzes mit allen Fraktionen und vier Ministerien zusammengetroffen sind, um über die Inhalte des Bundesgesetzes zu diskutieren. Wir waren damals der gemeinsamen Auffassung, dass das Gesetz wichtig für Integration ist, weil es die Wertschätzung ausländischer Abschlüsse – und damit auch die Wertschätzung für die Kompetenzen der Migrantinnen und Migranten – zum Ausdruck bringt. Darüber hinaus waren wir uns ebenfalls einig, dass das Gesetz nur einen kleinen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland leisten kann. Ebenfalls Einigkeit bestand darüber, dass für das Anerkennungsverfahren eine Beratungsinfrastruktur notwendig ist; denn die Zuständigkeiten bei der Berufsanerkennung sind so kompliziert, dass man in diesem Dschungel schnell die Orientierung verlieren kann.

Beim Bundesanerkennungsgesetz haben wir damals die Ministerien gebeten, im Bundesratsverfahren auf die Finanzierung der Beratungsleistungen und auch auf finanzielle Beteiligung des Bundes bei den Nachqualifizierungsmaßnahmen zu drängen. Es gab dann auch entsprechende Zusagen von Frau Schavan; sie hat sie aber noch nicht eingehalten.

Bei unserem Landesanerkennungsgesetz wollen wir das von Anfang an etwas besser machen. Darum ist von Minister Schneider auch zugesagt worden, die Beratungen für die Menschen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zu erleichtern. Das Problem ist schon gelöst. Es sollen Beratungsstellen zur beruflichen Entwicklung eingerichtet werden. In fast jeder kreisfreien Stadt und in den Kreisen sollen solche Strukturen vorhanden sein.

Zum Schluss möchte ich, meine Damen und Herren, für meine Fraktion sagen, dass wir doch einige Punkte haben, die wir weiter diskutieren müssen, zum Beispiel die Gebührenerhöhung. Es darf nicht sein, dass einige Migrantinnen und Migranten ihre Anerkennungsverfahren nicht durchführen können, weil das nicht finanziert werden kann. Das müssen wir in den Beratungen in den Ausschüssen miteinander diskutieren, um eine verträgliche Lösung dafür zu finden.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den jeweiligen Ausschüssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Ünal. – Für die FDP spricht nun der Kollege Alda.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sie hören jetzt einen ein

stündigen Vortrag, der auf Wunsch auch gerne wiederholt wird.

Ich mache es ganz kurz. Ich will Ihnen einfach nur sagen: Es ist alles gesagt worden. Was soll ich da jetzt noch lange anfügen? Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Landesregierung nunmehr einen Gesetzentwurf einbringt, um die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen für die Berufe zu regeln. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Das ist mein Vortrag.

(Beifall von der FDP, der SPD und den GRÜNEN)

Sonst drohe ich an, noch mehrmals zu kommen, bis Frau Warden von der SPD und ich auch endlich die Anerkennung bekommen, dass auch wir unsere Jungfernrede gehalten haben, sie gestern und ich heute. – Danke sehr. Einen schönen Abend noch!

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege Alda. Hiermit gratuliere ich im Namen des gesamten Präsidiums allen Kolleginnen und Kollegen, die heute und gestern ihre Jungfernrede gehalten haben. Wir im Präsidium haben nicht immer den Überblick, das ist etwas kompliziert. Wir würden das gerne bei jedem sagen, aber wir wissen es nicht immer so ganz genau. Also auch dem Kollegen Alda – ich habe ihn heute aber schon einmal gehört – herzlichen Glückwunsch!

Jetzt spricht für die Piraten der Herr Kollege Sommer, der möglicherweise auch seine Jungfernrede hält. Bitte schön. Das ist zumindest die letzte Rede des heutigen Tages.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream. Wir haben wirklich alles gesagt, und wir haben die Überweisung in ungefähr die Hälfte aller möglichen Ausschüsse vor uns. Da haben wir noch viel Zeit für Rede und Widerrede. Deshalb wünsche ich Ihnen an dieser Stelle einfach nur einen schönen Feierabend.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Herr Kollege, für diesen prägnanten Beitrag. – Wir sind damit am Schluss der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes Drucksache 16/1188 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Integrationsausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, an den Innenaus

schuss, an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? Die Überweisung ist einstimmig erfolgt.

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende unserer heutigen Sitzung.

Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, Freitag, den 9. November 2012, um 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen jetzt noch einen sehr schönen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.