scheinlich auch weiterhin Dissens geben wird, einen Konsens hinbekommen und sich auch die CDUFraktion an unserem Landesaktionsplan gegen Gewalt beteiligen will, würde ich mich sehr darüber freuen. Denn es gibt viele Aufgaben, die wir in Nordrhein-Westfalen nicht allein lösen können. Zum Beispiel wäre die Frage, ob wir eine gesetzliche Finanzierungsregel für die Frauenhäuser bekommen, viel besser gemeinsam auf Bundesebene zu lösen. Ich freue mich sehr, wenn Sie uns dabei unterstützen. Denn wir können effizienter und effektiver sein, wenn wir geschlossen als gesamtes Parlament auf den Bund und die Bundesregierung an entsprechender Stelle Einfluss nehmen.
Ich möchte aber auch neben dem Gewaltschutz und der Integration von Frauen ins Berufsleben auf den dritten wesentlichen Bereich eingehen, den auch heute die eine oder andere Rednerin angesprochen hat, nämlich den Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie.
In Nordrhein-Westfalen ist es ein einmaliger Prozess, dass wir gemeinsam mit sämtlichen Akteurinnen und Akteuren, also mit denjenigen in NGOs, die seit Jahren die Arbeit machen und in der Vergangenheit immer wieder unter Nichtfinanzierung, Nichtbeachtung und Nichtakzeptanz gelitten haben, diesen Aktionsplan aufgestellt haben.
Ich würde mich freuen, wenn die Umsetzung wirklich gemeinsam geschieht, wie es eben angeklungen ist, wenn es in alle Kommunen heruntergebrochen und an allen Stellen durchgetragen wird. Denn wir wissen, dass die Homo- und Transphobie, die in Nordrhein-Westfalen nach wie vor besteht, nicht einfach nur durch einen Haushaltsansatz zu bekämpfen ist, sondern dass Menschen das wirklich aus Überzeugung vor Ort tragen müssen.
Ich freue mich sehr, Frau van Dinther, wenn Ihre Fraktion das auch mittragen würde. Dann können wir es schaffen, die Stimmung in NordrheinWestfalen zu verändern. Dann würde der Aktionsplan auch wirklich tragen. – Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da zu diesem Teilbereich des Einzelplans keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Beratungen zum Einzelplan 15.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 15. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache
16/1215, den Einzelplan 15 unverändert anzunehmen. Ich darf fragen, wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von
CDU und FDP bei Enthaltung der Piratenfraktion angenommen ist. Damit ist der Einzelplan 15 verabschiedet.
Dieser Einzelplan ist in die Teilbereiche „Bauen und Wohnen“ sowie „Stadtentwicklung und Verkehr“ unterteilt.
Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/1209 und eröffne die Beratung zum
Ich erteile als erstem Redner Herrn Kollegen Voussem von der CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Haushaltsjahr ist zu fünf Sechsteln vorbei. Damit haben die Beratungen der letzten beiden Tage – das ist bereits mehrfach gesagt worden – allenfalls noch historischen Charakter. Wichtige und notwendige Veränderungen an diesem Entwurf können überhaupt keine Wirkung mehr entfalten.
Lassen Sie mich gleichwohl einen grundsätzlicheren Blick auf die Bau- und Wohnraumpolitik der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen werfen. Rot-Grün hat geradezu einen pathologischen Drang, alle Maßnahmen der CDU-geführten Vorgängerregierung rückgängig zu machen. Beim sozialen Wohnungsbau, sehr geehrter Herr Minister Groschek, hat Ihr Vorgänger im Amt den Rückfall in alte sozialdemokratische Förderpolitik organisiert. Er hat den Kahlschlag der Eigentumsförderung vollzogen. Statt 400 Millionen € im Jahr 2010 stehen im Haushalt 2012 nur noch 200 Millionen € für zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Im Januar 2012 hat die Landesregierung dann noch ein weiteres überflüssiges Relikt aus der sozialistischen Mottenkiste hervorgeholt,
geführte Vorgängerregierung hatte diese richtigerweise 2006 außer Kraft gesetzt, denn die Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen ist bundesgesetzlich im BGB geregelt. Deshalb gibt es in NordrheinWestfalen überhaupt keinen Grund für eine darüber hinausgehende Regelung. Die Kündigungssperrfrist wird nun in bestimmten Kommunen in NordrheinWestfalen auf bis zu 8 Jahre ausgedehnt. Wer, meine sehr geehrten Damen und Herren, wagt es denn noch, unter solchen Bedingungen für die eigene Nutzung eine vermietete Wohnung oder ein Haus zu kaufen?
Viel sinnvoller wäre es, wenn Sie, Herr Minister Groschek, eine vernünftige Wohnraumförderpolitik vorlegen könnten. Allerdings lässt das, was man über ihre Planungen hört, Schlimmstes befürchten.
Ein weiteres Beispiel für die rückwärtsorientierte Politik der Minderheitsregierung war das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NordrheinWestfalen. Mit diesem unsinnigen Gesetz wurden zwei schon überwunden geglaubte Instrumente wieder neu geregelt. Erstens das Zweckentfremdungsgebot und zweitens die striktere Regelung der Überlassung von öffentlich geförderten Mietwohnungen an Berechtigte.
Die damalige CDU/FDP-Regierung hatte diese Vorschriften bewusst aufgegeben, erstens um Bewegung in den Wohnungsmarkt zu bekommen und zweitens um der Verwahrlosung von Wohngebäuden in Zentrumsnähe entgegenzuwirken. Diese Wiedereinführung war nicht nur überflüssig, für die örtliche Wohnraumversorgung war sie sogar schädlich. Aber vielleicht werden Sie, Herr Minister Groschek, als neuer Ressortchef andere Akzente setzen. Die CDU würde das jedenfalls begrüßen; wir würden Sie dabei auch unterstützen.
Aber man würde dieser Landesregierung nicht gerecht, meine Damen und Herren, wenn man Ihre Wohnungs- und Baupolitik nur als rückwärtsgewandt bezeichnen würde. Einen weiteren Kritikpunkt der Vergangenheit müssen Sie sich ebenfalls zu Herzen nehmen und die damit verbundenen Widersprüche endlich auflösen. Es sind für das Jahr 2012 wieder lediglich 850 Millionen € im Wohnraumförderungsprogramm vorgesehen.
SPD und Grüne – man erinnere sich – hatten sich als Oppositionsfraktionen sogar für eine gesetzliche Verankerung der Mindestfördersumme von
1 Milliarde € für die soziale Wohnraumförderung ausgesprochen. Unter der CDU-geführten Vorgängerregierung ist demgegenüber zuletzt deutlich über 1 Milliarde € in die Wohnraumförderung investiert worden.
Was hier vorgelegt wird, ist erneut ein eklatanter Widerspruch zu früheren Forderungen von SPD und Grünen. Herr Minister, das ist Ihre Chance, neue Akzente zu setzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Voussem, bei den baupolitischen Nebelkerzen, die Sie hier geschmissen haben, hätten eigentlich die Rauchmelder angehen müssen.
Die Rauchmelderpflicht kommt ja bald. Aber es wird sich bis dahin der Nebel verzogen haben, wenn ich hier noch einmal einiges geradegerückt habe. Denn trotz schwieriger Haushaltslage sind wir handlungsfähig, und wir gestalten unsere Kommunen und Regionen. Wir haben keinen Stillstand trotz Schuldenbremse.
Wir gestalten unsere heimatlichen Regionen, die Städte und Gemeinden mit Augenmaß und mit dem Blick auf das Wesentliche. Wir stellen uns den sozialen Schieflagen, dem demografischen Wandel und dem Klimaschutz gleichermaßen. Dabei nutzen wir die Instrumente der Städtebauförderung und sichern trotz rückläufiger Bundesmittel 170 Projekte für eine nachhaltige, soziale und ökologische Entwicklung in unseren Kommunen.
In diesem Jahr werden immerhin über 100 Millionen € Eigenmittel vom Land Nordrhein-Westfalen aufgewendet, um mit Investitionen die kommunale Infrastruktur an den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Wandel anzupassen. Dabei leistet die Städtebauförderung ein Vielfaches dessen, was sie kostet. 1 € Städtebauförderung führt bekanntermaßen zu etwa 8 € Investitionen. Die Städtebauförderung nimmt damit auch einen wichtigen Stellenwert für die Bauwirtschaft und das Handwerk vor Ort ein. Sie ist damit zugleich ein langjähriges und bewährtes Instrument zur Förderung der Baukonjunktur.
Besonders wichtig sind für uns die Programmteile „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“, die in NRW entwickelt wurden und bundesweit ein Erfolgsrezept zur sozialen Stabilisierung von Quartieren geworden sind.
Stadtentwicklung. Wir sind uns sicher, dass wir noch stärker darauf achten müssen, dass diese Förderung mit anderen geförderten Maßnahmen insbesondere im sozialen Wohnungsbau verknüpft wird.
Es muss noch stärker eine sozialräumliche Orientierung der Förderung von Maßnahmen stattfinden, und die Besonderheiten eines Quartiers und eines Stadtteiles müssen berücksichtigt werden.
Wir wollen das Ressortdenken aufbrechen und integrierte Planungsansätze umsetzen und in unsere Städtebaupolitik enger einbinden.
Dies machen wir auch schon in der sozialen Wohnraumförderung. Für dieses Jahr werden wir wieder 850 Millionen € bereitstellen. Es geht ja auch nicht um die Höhe der Summe, sondern um die Effizienz des Einsatzes der Mittel, lieber Herr Voussem.