Dieser Weg hat Sie schon einmal aus dem Bundestag herausgeführt. Das wollen Sie doch nicht wirklich weitermachen. Dann seien Sie aber wenigstens so ehrlich, wenn Sie jetzt sagen, das sei nicht so, dass Sie alle Punkte wieder einfangen, wo Sie in irgendwelchen Landesprogrammen das Wahlalter ab 16 Jahren fordern. Fangen Sie das schön wieder ein!
Andererseits kann ich Ihnen natürlich auch Folgendes anbieten: Wir werden nach der Sommerpause definitiv hier einen Entwurf einbringen, in dem wir das Wahlalter ab 16 Jahren fordern. Das werden wir dann wahrscheinlich zusammen machen – hoffe ich zumindest.
Ich hoffe, dass wir uns dann darauf einigen können, zu einer direkten Abstimmung zu kommen. Besprochen haben wir es ganz lange.
Ich befürchte, dass wir auch eine namentliche Abstimmung fordern werden. Dann kann sich hier jeder hinstellen und genau diesen 300.000 Jugendlichen sagen: Nein, ich will nicht, dass du wählen darfst.
Danke schön. – Um jetzt ein wenig versöhnlicher zu enden, möchte ich mich ebenfalls bei allen Beteiligten bedanken, auch wenn es kein großer Wurf geworden ist. Lieber Herr Dr. Wolf, dem ist vielleicht auch die Zeit geschuldet. Hätten wir einen richtig guten Wurf hingekriegt, hätten wir uns wahrscheinlich
Das haben wir nicht. So wird es schön an den Ferienanfang gelegt, damit es auf jeden Fall untergeht und keiner mitbekommt, dass wir es hier nicht auf die Reihe gekriegt haben.
Ich möchte mich bedanken bei Herrn Prof. Bovermann, Frau Hielscher und Herrn Dr. Ost – übrigens auch bei den fleißigen Mitarbeitern in der Verwaltung, die sonst keiner sieht und die mit unseren Arbeiten richtig mehr Arbeit haben; vielen Dank – sowie natürlich bei Herrn Prof. Diekmann, Herrn Prof. Löwer, Herrn Prof. Gusy, Herrn Prof. Wißmann und – ihm gilt mein ganz besonderer Dank – Herrn Prof. Pieroth. Es war mir ein großes Vergnügen, mit ihnen zusammenzuarbeiten.
Man hat nicht alle Tage Zeit, mit solchen Koryphäen zusammenzuarbeiten. Das erfüllt mich immer noch mit tiefer Freude und auch ein wenig Demut. – Vielen Dank.
Bevor ich Frau Kollegin Hanses das Wort erteile, möchte ich die Kolleginnen und Kollegen bitten – in diesem Fall Herrn Kollegen Abel; er ist gerade schon hier gewesen und hat sich entschuldigt –, auch bei Zwischenrufen auf die Wortwahl zu achten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach einem zunächst konstruktiven und intensiven Prozess in der Verfassungskommission mit Sachverständigen auf höchstem fachlichen Niveau bleibt nun lediglich, ein ernüchterndes Fazit zu ziehen. Viel mehr wäre drin gewesen – viel mehr.
Das, was wir hier eben gehört haben, insbesondere von Herrn Wolf und Herrn Lienenkämper, ist unredlich. Wie Sie beispielsweise Ihre Positionen gegenüber vielen Gruppen der Zivilgesellschaft im Bereich der Demokratie und im Bereich der kommunalen Familie darstellen, entspricht einfach nicht dem, was Sie in der Verfassungskommission gemacht haben.
Der Punkt, der mich besonders ärgert – Sie wissen alle, dass mich das richtig ärgert –, ist die verpasste Chance, das Wahlalter von 18 Jahren auf 16 Jahre zu senken. Auch 16- und 17-Jährige sollen bei Landtagswahlen das aktive Wahlrecht erhalten.
Ich sage Ihnen auch, warum. Die FDP sollte lieber zuhören. Mehr Beteiligung an demokratischen Prozessen ist schon ein Wert an sich. Wahlen sind die originärste Form der Beteiligung.
Alle Äußerungen von CDU und FDP im Bereich der Jugendpolitik zur Stärkung der Partizipation – ich bin froh, dass Walter Kern da sitzt – führen Sie hier gerade völlig ad absurdum.
Jugendliche sind in der Lage, zu vergleichen, abzuwägen und eine Entscheidung zu treffen. Früheres Wählen wirkt sich deutlich auf die Wahlbeteiligung aus. Es stärkt die Wahlbeteiligung nachhaltig in der Zukunft. Die Bertelsmann-Studie hat es gezeigt. Das muss doch in Ihrer aller Interesse sein.
Jugendliche übernehmen viel früher Verantwortung für sich und andere. Deshalb sollen sie auch den Landtag wählen dürfen.
Die Interessen Jugendlicher gelangen eher in den Blick der Landespolitik, von Parteien und Fraktionen, wenn sie hier auch Rechte haben.
Wenn Erstwählerinnen und Erstwähler den Landtag zum ersten Mal im Alter von 16 bis 21 Jahren wählen statt wie bisher im Alter von 18 bis 23 Jahren, werden sie von Bildungsangeboten von Schule und Jugendarbeit begleitend besser erreicht.
Herr Lienenkämper, jede Altersgrenze ist gegriffen: die Strafmündigkeit ab 14 Jahren, die Erlaubnis, Alkohol zu trinken, ab 16 Jahren, begleitetes Fahren ab
17 Jahren und die uneingeschränkte Religionsmündigkeit mit 14 Jahren. Und dieses Parlament sollen Menschen erst ab 18 Jahren wählen dürfen? Das ist wirklich sehr, sehr ärgerlich.
Bei Kommunalwahlen hat sich das Wahlalter 16 bewährt. Der demografische Wandel ist da. Jugendliche sind unterrepräsentiert. Alle Argumente waren ausgetauscht. Es gibt kein einziges Argument dagegen.
Deshalb ist es wirklich eine Misstrauensbekundung gegenüber den Jugendlichen, dass Sie ihnen dieses Recht verwehren möchten.
Selbstverständlich bin ich froh darüber, dass die Richterinnen und Richter des Landesverfassungsgerichtshofs jetzt von diesem Parlament gewählt werden. Denn von wem sonst sollte das geschehen als von einem frei und demokratisch vom Volk gewählten Parlament? Die erste Staatsgewalt sollte das tun – niemand anderes. Das stärkt Gewicht und Würde des Gerichts.
Alles, was wir Grüne in diesem Schritt nicht erreicht haben, werden wir selbstverständlich inhaltlich weiterverfolgen. Wir sind gespannt, wie die Gespräche dann verlaufen, wie Sie sich dann verhalten und ob Sie sich wieder so wegducken.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ja die Diskussion über das Urheberrecht, insbesondere in Bezug auf den Satz: Alles hängt mit allem zusammen. – Deswegen will ich diesen Satz auch für mich reklamieren. Es gibt auch noch einige andere, die das tun.
Frau Hanses, wir haben an dieser Stelle eben alles mit allem zu vergleichen. Wenn wir die Diskussion über das Wahlrecht ab 16 Jahren noch einmal beginnen, kann ich Ihnen nur Folgendes sagen: Bremen,
Landtagswahl 2007: Beteiligung der unter 18-Jährigen 44,3 %, Gesamtbeteiligung 57 %; 2011 keine signifikante Steigerung. – Das ist eine Schimäre.