Vielen Dank, Herr Minister Jäger. Aber ich denke schon, dass das Parlament aufmerksam war. – Wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wer sich also für den Inhalt des Antrags Drucksache 16/12340 aussprechen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Möchte sich jemand im Haus enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/12340 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt worden.
dacht stellen – Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Werk- bzw. Dienstverträgen angemessen und rechtssicher ausgestalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Morgen wird der Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze im ersten Durchgang im Bundesrat behandelt. Zu dem Thema „Soloselbständige“, das wir hier zum Kern machen wollen, gebe ich diesem Gesetz einmal die Überschrift: Lex Rentenversicherung.
Das ist ein weiterer Baustein der schwarz-roten Bundesregierung zur zunehmenden Regulierung des deutschen Arbeitsmarktes. Im Fokus steht nicht mehr ein flexibler Zugang, sondern nur noch die Bekämpfung vermeintlichen oder unterstellten Missbrauchs.
Ein flexibler Arbeitsmarkt, zu dem auch Instrumente wie Zeitarbeit und Werk- oder Dienstverträge zählen, ist aber ein wesentliches Element einer arbeitsteiligen Wirtschaft. So kann auf veränderte Nachfrage und technologischen Wandel schnell reagiert werden.
Zwar sind die ursprünglichen Vorschläge aus dem Hause von Andrea Nahles in einigen Punkten glücklicherweise noch korrigiert worden. Es bleibt aber bei der Zielrichtung, dass Zeitarbeit und Werkverträge stärker reguliert werden.
Mit unserem Antrag wollen wir die Situation der Soloselbständigen und die Auswirkungen der vorgesehenen Einführung eines neuen § 611a BGB in den Blickpunkt stellen. Dort soll die bisherige Rechtsprechung jetzt gesetzlich fixiert werden.
Wir sehen dabei vor allem eine Gefahr: Unbestimmte Rechtsbegriffe wie die „Gesamtbetrachtung aller Umstände“ oder die „Eigenart der jeweiligen Tätigkeit“ werden so festgeschrieben, dass bei der Bewertung die Tendenz verstärkt wird, Tätigkeiten als Scheinselbstständigkeit einzustufen.
Diese Entwicklung sehen wir heute schon in der Sozialversicherung. Wurden bei der Prüfung selbstständiger Auftragsverhältnisse im Jahr 2009 noch 19 %
Die Deutsche Rentenversicherung wird sicher die Gelegenheit zu noch restriktiveren Prüfungen nutzen, wenn neben der sozialrechtlichen Abgrenzung im Sozialgesetzbuch IV jetzt auch noch hinsichtlich der vertragsrechtlichen Abgrenzung eine zusätzliche Regelung im BGB eingeführt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten selbstverständlich auch gegen jede Art von Missbrauch ein, wo mithilfe der Konstruktion eines Werkvertrages nur arbeitsrechtliche Schutzstandards umgangen werden sollen. Ich richte mein Wort auch direkt an den Kollegen Bischoff, der gleich noch reden wird. Für die Freien Demokraten – ich sage das noch einmal eindeutig – muss Missbrauch verhindert werden.
Eine generelle Verhinderung von Soloselbstständigkeit lehnen wir aber genauso ab. Hier spreche ich als ehemals Betroffener. Vor 20 Jahren habe ich diesen Prüfungen auch unterlegen. Allerdings hatte ich relativ schnell Angestellte. Daher weiß ich aber, wie perfide da vorgegangen wird. Damals ist mit mir und anderen allerdings noch human umgangen worden. Heute läuft es so ab, dass es eine Verhinderung der weiteren Soloselbstständigkeit oder überhaupt der Gründung von Unternehmen durch junge Leute ist. Das wollen wir verhindern.
Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, die wohl ein bisschen hitziger wird. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben verabredet, dass wir die fünf Minuten nicht ausschöpfen wollen. Deswegen will ich es auch kurz machen.
Herr Alda, wir wollen den Missbrauch von Leiharbeit und von Werkverträgen bekämpfen. Sie haben zwar erklärt, die FDP wolle das auch. Gleichzeitig wollen Sie aber den Arbeitnehmerbegriff überhaupt nicht definiert haben. Dann können Sie diesen Missbrauch auch nicht bekämpfen.
Das passt Ihnen nicht. Insofern handelt es sich hier um das typische Muster, das Sie auch beim Mindestlohn dauernd vorgetragen haben. Ihnen passt das Grundprinzip nicht. Dann finden Sie irgendwelche
vermeintlich benachteiligten Gruppen oder irgendwelche vermeintlichen Opfer und fangen an, über die Sportfunktionäre den Mindestlohn infrage zu stellen. Das haben wir alles mehrere Male hinter uns.
“Lesen“ ist das Stichwort. Er ruft mir gerade zu, ich solle lesen. Das tue ich. Die heutige Überschrift lautete: „Sozialbetrug: Razzia bei Ryanair-Piloten“.
Für die Menschen, die das Protokoll lesen werden, muss ich das noch einmal erklären. Der Lösungsvorschlag der FDP ist, bei den Werkverträgen, die hohe Einkommen enthalten – nämlich 36 € die Stunde; das ist ein ziemlich hoher Mindestlohn; eigentlich wollen Sie keinen Mindestlohn, aber bei Selbstständigen wollen Sie doch einen Mindestlohn; da habe ich ein bisschen geschmunzelt, Herr Alda –, solle überhaupt keine Prüfung mehr vorgenommen werden; denn diese Selbstständigen seien völlig unverdächtig.
Heute hat aber diese Razzia stattgefunden. Sie ist quasi für Sie bestellt worden. Denn jetzt müssten Sie eigentlich Ihren Antrag zurückziehen. Piloten haben ja ziemlich gute Einkommen. Heute sind da Razzien vorgenommen worden, weil offensichtlich der ernsthafte Verdacht besteht, dass diese Piloten scheinselbstständig sind – und dass sie genau das gemacht haben, was Sie als Lösung vorschlagen. Das ist völlig absurd.
Der letzte Punkt – ich habe gesagt, dass ich mich kurzfasse –: Sie handeln also nach dem üblichen Muster der FDP. Sie suchen irgendeine scheinbar verfolgte Minderheit und wollen deshalb das Grundprinzip nicht haben. Sie wollen nicht zur Kenntnis nehmen, dass diese verfolgte Minderheit gar nicht so heilig ist, wie Sie sie machen, sondern in diesem Fall offensichtlich unheilig.
Ihre Begründung ist ein Angriff auf meinen gesunden Menschenverstand. Sie haben sie gerade selber noch einmal wiederholt. Meine Damen und Herren, er gibt in seinem Antrag als Begründung an, die böse Rentenversicherung stelle jetzt fest, dass der Anteil derjenigen, die gar keine selbstständige Tätigkeit ausübten, in vier Jahren von 19 % auf 45 % gestiegen sei. Dass dieser Anteil so gestiegen ist, findet er aber gar nicht schlimm, sondern er findet schlimm, dass die Rentenversicherung das feststellt. Das ist absurd. Das ist wirklich ein Anschlag auf meine Intelligenz.
Nein, das ist ein Anschlag. Ich bin doch nicht bescheuert. Wir haben ja eine ganz klare Tendenz. In vier Jahren ist dieses Problem so stark gestiegen. Sie stellen sich hierhin und sagen, Sie seien auch gegen Missbrauch, aber Sie sagen kein Wort dazu, wie
Wir sind natürlich dafür, das im Ausschuss zu diskutieren. Die heftige Diskussion kann ich Ihnen versprechen. Ich kann Ihnen auch jetzt schon sagen, was wir machen werden: Ihren Antrag werden wir ablehnen. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben verabredet, dass wir nur kurz darüber sprechen. Eigentlich ist das Thema „Soloselbstständigkeit“, wenn man einmal alle Aspekte berücksichtigt, allerdings so komplex, dass man es in einer Plenarrede gar nicht aufarbeiten kann. Trotzdem möchte ich unabhängig von der Frage, ob wir überhaupt irgendetwas im Rahmen unserer Zuständigkeit bewegen können, doch drei Punkte nennen.
Erstens. Es ist gut, dass es Menschen gibt, die sich selbstständig machen wollen, die unternehmerisch handeln und denken, die innovativ sein wollen und die Eigenverantwortung übernehmen. Das ist wichtig für unsere soziale Marktwirtschaft. Das muss man erst einmal festhalten.
Zweitens. Wir müssen uns aber natürlich mit den Folgen der Soloselbstständigkeit befassen, nämlich zum Beispiel mit der Frage der sozialen Absicherung der Soloselbstständigen. Ich darf einmal daran erinnern, dass für die verkammerten Selbstständigen, die freiberuflich tätig sind, Versorgungswerke geschaffen worden sind, um ihre soziale Absicherung zu ermöglichen. Das ist ein wichtiger Punkt; denn man wird im Rahmen der Ausschussberatungen sicherlich auch beleuchten müssen, warum viele Soloselbstständige Aufstocker sind. Das ist nämlich eine nicht unwesentliche Zahl.
Drittens. Außerdem stehen wir vor der Frage der Scheinselbstständigkeit. Ich wäre schon daran interessiert, zu erfahren, welche rechtssicheren Kriterien die FDP sieht, um eine vernünftige Abgrenzung zwischen Angestelltentätigkeit bzw. Angestelltenverhältnis und Scheinselbstständigkeit vorzunehmen.
In § 7 Sozialgesetzbuch IV gibt es die ganz klare Regelung, dass wesentliche Anhaltspunkte für eine Beschäftigung die Tätigkeit nach Weisung, also die typische Weisungsgebundenheit, aber auch die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers bzw. des Auftraggebers sind. Das ist dann auch
noch differenziert durch entsprechende Rechtsprechung zu betrachten, die klar vorgibt, unter welchen Voraussetzungen man von einer Scheinselbstständigkeit zu sprechen hat.
Es muss ja durchaus einen Grund haben, dass die bei Überprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung erkannte Scheinselbstständigkeit klar steigt. Wie im Antrag selbst aufgeführt ist, waren es 2009 noch 19 %, Herr Kollege, während es 2013 nach Ihren Angaben schon 45 % waren. Die Anzahl der festgestellten Scheinselbstständigkeiten ist also gewaltig gestiegen. Damit haben wir durchaus auch ein soziales Problem im Bereich der Soloselbstständigen.
Damit können wir uns gerne im Ausschuss beschäftigen. Meines Erachtens müssen wir uns aber einig sein, dass Scheinselbstständigkeit einen Missbrauch darstellt und zu bekämpfen ist. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Grochowiak-Schmieding.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Derzeit gibt es rund 1,8 Millionen Selbstständige mit Angestellten und etwa 2,3 Millionen sogenannte Soloselbstständige. Die Zahl der mithelfenden Familienangehörigen liegt bei etwa 200.000. Hierbei handelt es sich überwiegend um Frauen. Die Anwartschaft auf Sozialversicherung ist bei ihnen eher fraglich.
Die Begründung von Soloselbstständigkeit beruht auf zwei wesentlichen Motiven: entweder aufgrund eines expliziten Wunsches, selbstständig zu sein – okay –, oder aufgrund des Mangels an Beschäftigungsalternativen.