Protocol of the Session on July 6, 2016

Dann wird man aufpassen müssen – und das ist immer die Vorsicht, die ich walten lasse, wenn ich mit dem Bundesfinanzminister und den anderen Kolleginnen und Kollegen der Länder rede –, dass nicht eine Zahl genannt wird, die dadurch, dass andere Zahlen mit in den Topf gerührt worden sind, schön aussieht, aber am Ende schlecht wirkt.

Das kann ich nur den Regierungschefs mit auf den Weg geben. Aber das kennen die selbst. Sie haben auch nicht zum ersten Mal mit der Kanzlerin und dem Bundesfinanzminister zusammengesessen.

Vielen Dank. – Herr Kollege Terhaag, zweite Frage. Das Fragerecht ist damit auch erschöpft.

Frau Präsidentin! – Herr Minister, auch die Ausweitung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen für die Kosten der politischen Führung hält das Bundesfinanzministerium für verfassungsrechtlich angreifbar. In der Tat erstaunt es etwas, dass in Deutschland künftig nach dem Ländermodell mehr als heute, nämlich elf von 16 Bundesländer, diese finanziellen Sondermittel erhalten sollen, weil sie zu klein sind, diese Kosten selber zu stemmen.

Meine Frage an Sie: Wie schätzen Sie als Landesregierung die Ausweitung dieser Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen und die daraus zu ziehenden Konsequenzen ein?

Wir müssen erst einmal unterscheiden: Wir reden hier über eine Einigung zwischen 16 Ländern, an der Nordrhein-Westfalen wie die anderen Länder teilgenommen hat. Es ist aber nicht ein Modell, das Nordrhein-Westfalen ins Spiel gebracht hat, sondern wir haben bei jeder einzelnen Stellschraube immer mit entschieden, ob wir sie mittragen können oder nicht.

Die 16 Länder in ihrer Gesamtheit haben die Frage nach der Verfassungskonformität dieser einzelnen Stellschrauben nicht aufgeworfen bzw. sie haben kein Problem darin gesehen. Dass der Bund jetzt bei der Bewertung, die aus seiner Sicht dazu führen möge, dass er mit weniger Beitrag davonkommt, solche Fragen aufwirft, gehört auch zur Verhandlungsführung.

Wenn hier plötzlich die Verfassungskonformität angesprochen wird – wir könnten uns jetzt bei ein paar anderen Gesetzen auch über dieses Thema unterhalten –, wäre es so, dass es am Ende die Verfassungsrichter entscheiden müssten. Wir haben das Thema nicht gesehen, und zwar nicht nur NordrheinWestfalen nicht, sondern die Gesamtheit der 16 Länder.

Wir haben gesehen: Es gibt eine Reihe von Zugeständnissen, die sich natürlich in so einem Kompromiss wiederfinden. Das ist die Förderabgabe mit dem Anteil. Das ist der Anteil, in dem kommunale Finanzkraft mit einbezogen wird. Es sind die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen. Es ist die Einwohnerwertung.

Wir sind der Auffassung, dass insgesamt dadurch ein Ergebnis zustande gekommen ist, das für uns tragbar ist, das uns dahin platziert, wo wir von der Finanzkraft her sind, und das die anderen offenbar auch zufrieden sein lässt, und zwar insbesondere die, die einen höheren Teil abgeben müssen, und die, die einen höheren Teil aus diesem Topf erwarten.

Danke schön. – Jetzt Herr Kollege Witzel mit seiner dritten Nachfrage. Damit ist auch sein Fragerecht erschöpft.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans, Sie haben gerade selber die Komplexität der Verhandlung und der Interessenlagen zwischen Bund und Ländern angesprochen. Darauf bezieht sich meine Nachfrage.

Ihnen wird nicht entgangen sein, dass der Bundesfinanzminister und auch Teile der Bundesregierung die letzten Wochen verschiedentlich in den Medien klar gesagt haben, dass sie nicht bereit sind, das Ländermodell in der vorliegenden Form nach Beschlussfassung der MPK im Einzelnen so umzusetzen, dass es dort Abstriche und neue Erwartungen des Bundes geben wird, insbesondere auch was die strittige Zahl der knapp 10 Milliarden € an Finanzbedarf angeht, die die Länder zusätzlich einfordern.

Da Sie die Landesinteressen Nordrhein-Westfalens zu vertreten haben, frage ich Sie für die Landesregierung: An welchen Stellen in den Gesprächen zeigen Sie Kompromissbereitschaft? Welche Punkte sind für Sie als No-Gos nicht verhandelbar für eine Einigung?

Ich habe die Verhandlungen geführt oder mich an den Verhandlungen beteiligt bis zu dem Punkt, an dem das als wirklich zentrales Thema auf die Ebene der Regierungschefs gehoben worden ist, natürlich in enger Absprache bei uns mit der Ministerpräsidentin.

Es wird morgen darauf ankommen – da sind die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mündig genug –, dass sie entscheiden, an welcher Stelle sie etwas für tragfähig halten oder nicht, und das am Ende in ihren Landtagen auch rechtfertigen. Das haben wir abzuwarten. Wir haben unsere Kennzahlen immer wieder aufbereitet. Wir haben gezeigt, worum es geht.

Dass sich der Bund an dieser Stelle sperrt – ich sage das noch einmal –, ist auf der einen Seite nicht verwunderlich. Auf der anderen Seite ist es für mich trotzdem nicht akzeptabel; denn es ist nicht der einzige Teil. Wenn wir uns nämlich angucken, in welcher Weise sich der Bund an den Ausgaben für Flüchtlinge zu beteiligen beabsichtigt, stellen wir fest, dass das genauso wenig akzeptabel ist.

Man muss sich jetzt angucken, wo sich morgen eine Lösung findet oder ob man morgen auseinandergeht und sagt: Dann wird es auf dieser Basis zunächst keine Lösung geben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Da keine weiteren Fragen vorliegen, erkläre ich, dass die Mündliche Anfrage 81 damit erschöpfend behandelt wurde und dass gleichzeitig, da keine weiteren Fragen eingereicht wurden, auch die Fragestunde beendet ist.

Wir kommen zu:

13 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förde

rung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12118

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/12369

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. Da das erfolgt ist, kommen wir gleich zur Abstimmung. (Siehe Anlage 1)

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in der Drucksache 16/12369, den Gesetzentwurf Drucksache 16/121118 unverändert anzunehmen – so, wie er aus der Ausschussberatung gekommen ist. Wir kommen also nicht zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung, sondern zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst.

Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –

Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die FDP und die Piraten stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion enthält sich. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/12118 entsprechend der Beschlussempfehlung Drucksache 16/12369 angenommen worden.

Ich rufe auf:

14 Gesetz zur Förderung der elektronischen Ver

waltung in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/10379

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/12370

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/12373

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Herr Kollege Stotko von der SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zukunft der Kommunikation ist elektronisch. Das erkennen wir daran, dass Wales ein Governance e-Manual hat und Portugal eine Agência para a Modernizaçao Administrativa – eine öffentliche Anstalt fürs E-Government. Da uns dieser beide Länder, Wales und Portugal, so wichtig sind, wollen wir uns, was unser EGovernment betrifft, hier eher kurz fassen.

Deshalb betone ich ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Einführung der elektronischen Akte, die elektronische Kommunikation zwischen den Behörden und die E-Payment-Verpflichtung wesentliche Bestandteile des Gesetzes sein werden. Das ist auch in der Anhörung von den anwesenden Sachverständigen zu Recht ausdrücklich gelobt worden.

Wir wollen mit dem hier vorliegenden Entschließungs- und Änderungsantrag dafür sorgen, dass eine zentrale Koordinierung des Landes den Kommunen als Hilfeleistung dient, um sich untereinander auszutauschen. Deshalb schlagen wir ein kommunales Förderprogramm dafür vor, und deshalb glauben wir, wir bekommen eine breite Zustimmung. – Besten Dank.

(Beifall von der SPD – Zuruf von der CDU: Das war die beste Rede von Ihnen!)

Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Als nächster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Stein das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich kann es auch relativ kurz machen, indem ich erst einmal auf unseren Entschließungsantrag aus dem letzten Plenum Drucksache 16/12126 verweise.

Dass Sie heute hier diesen Gesetzentwurf durchbringen wollen, verstehen wir. Aber dass Sie auch unserer Kritik Recht geben, die wir im letzten Plenum vorgetragen haben, zeigt sich daran, dass Sie noch diesen Entschließungsantrag eingereicht haben. Das ist Flickschusterei – flicken ohne Flicken.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Gesetzentwurf doch noch zurückziehen – ich weiß, das wird nicht geschehen – und die Dinge, die Sie erwähnen, verbindlich in den Gesetzentwurf einbinden würden. Das geschieht nicht, und deswegen werden wir uns enthalten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Stein. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Bolte das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Schönste kommt immer zum Schluss. Heute ist es das E-Government-Gesetz NRW. Das ist ganz und gar ernst gemeint; denn in diesem Gesetzentwurf stecken sehr viel Fleißarbeit und ein ziemlich langer Arbeitsprozess. Dafür will ich zunächst der Landesregierung, insbesondere dem CIO, herzlich danken; denn ein Gesetzentwurf, an dem alle Ressorts beteiligt sind, macht sich nicht von alleine.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Nordrhein-Westfalen bekommt nun endlich auch ein eigenes EGovernment-Gesetz, und zwar eines, das im Ländervergleich vorbildlich ist. Das ist nicht meine Wortwahl, sondern die mehrerer Sachverständiger aus der Anhörung im Innenausschuss. Da gab es eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Vorbildlich ist der Gesetzentwurf, weil er deutlich über die Vorgaben des Bundes hinausgeht und die dort geforderten Punkte schneller umsetzt. Er geht auch über das hinaus, was in allen anderen Ländern vorgelegt wurde.

Dieses Gesetz ist gut für die Bürgerinnen und Bürger, es ist gut für die Betriebe in unserem Land, und es ist auch gut für die Verwaltung. Wir beschreiten den Weg zur digitalen Verwaltung. Dieser Weg wird für die nächsten 15 Jahre angelegt und die nächsten 15