Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen steht heute ein Schlüsselprojekt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft zur Abstimmung. Es ist jetzt die Aufgabe von allen, den roten Faden, den das Gesetz durch seinen übergreifenden rechtlichen Rahmen vorgibt, auf dem weiteren Weg bei uns in Nordrhein-Westfalen zu nutzen, umzusetzen und damit Inklusion mit den Betroffenen und in ihrem Sinne zu gestalten.
Nordrhein-Westfalen geht heute als erstes Bundesland einen wichtigen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe. Ich bin mir absolut sicher, dass der Gesetzgeber, Herr Preuß, nicht die Landesregierung, sondern der Gesetzgeber, nämlich das Parlament, heute weise und richtig über den vorgelegten Gesetzentwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes abstimmen wird.
Gestatten Sie mir noch einen Hinweis – ich glaube, im Namen aller Fraktionen im Hause zu sprechen; der Kollege vor mir hat es auch schon angesprochen –: ein herzliches Dankeschön an den Gebärdensprachdolmetscher, der hier für alle Fraktionen übersetzt hat. Das ist nicht immer ganz einfach, wenn man alle Beiträge eins zu eins zu übersetzen hat.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Das bleibt auch so. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich möchte Sie gerne, weil wir mehrere Abstimmungen durchzuführen haben, darüber informieren, dass wir über fünf Änderungsanträge, die Beschlussempfehlung und anschließend über zwei Entschließungsanträge abzustimmen haben. Das sind insgesamt acht Abstimmungen.
Ich rufe die erste Abstimmung auf, und zwar über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12188. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piraten. Wer enthält sich? – Demzufolge die FDP. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der erste Änderungsantrag abgelehnt.
Ich rufe den zweiten Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12189 auf. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Das sind die CDU, die FDP und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis auch der zweite Änderungsantrag der CDU abgelehnt.
Ich rufe den dritten Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12190 auf. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem soeben festgestellten Abstimmungsergebnis auch dieser Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgelehnt.
Ich rufe den vierten Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12191 auf. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind CDU, FDP und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis auch der vierte Änderungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt.
Ich rufe den fünften Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12192 auf. Wer stimmt hier zu? – Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Demzufolge enthalten sich? – FDP und die Piraten. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis auch der fünfte Änderungsantrag der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur sechsten Abstimmung, nämlich über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9761. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/12130, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung, nicht über den Gesetzentwurf. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Die CDU und die Piraten. Dann sind die Enthaltungen wie angekündigt bei der FDP. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist damit die Beschlussempfehlung des Ausschusses Drucksache 16/12130 und damit auch der Gesetzentwurf Drucksache 16/9761 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen worden.
Wir kommen zur siebten Abstimmung, nämlich über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/11982. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? – Das sind CDU-Fraktion und die Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen. Und die Stimmenthaltungen bei der FDP. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt.
Wir kommen zur achten und damit letzten Abstimmung, und zwar über den zweiten Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/11983. Wer möchte zustimmen? – CDU, FDP und Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis auch der zweite Entschließungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt.
Ich möchte in unser aller Namen für das wirklich anstrengende, aber großartige Gebärdendolmetschen unserem Gebärdensprachdolmetscher
Vielen Dank, Herr Rollhäuser. Sie dürfen gerne bleiben. Aber ich rufe jetzt schon einmal Tagesordnungspunkt 6 auf:
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner erhält Herr Kollege Voussem für die antragsstellende Fraktion der CDU das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Fast alle Menschen kennen Déjà-vu-Erlebnisse. So geht es mir heute.
Am 14. Mai 2014 hatten wir hier im Plenum die unkoordinierte und unabgestimmte Baustellenplanung der Landesregierung kritisiert. Herr Minister Groschek, Sie hatten unseren Antrag und unsere Kritik seinerzeit Wahlkampfposaune genannt. Allerdings waren es letzten Monat nicht wir, die die Versäumnisse Ihrer Baustellenplanung ins Land hinaus posaunt haben. Es waren die nordrhein-westfälischen Zeitungen. Die waren voll von Überschriften, die jedem Autofahrer Angst machten: „Hier gibt es Stau!“ – „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ vom 19. Mai 2016. „Das Revier kriegt 80 neue Staufallen.“ – „Bild“-Zeitung vom 19. Mai 2016. „NRW droht ein Verkehrskollaps.“ – „Westdeutsche Zeitung“ vom 20. Mai 2016. „Und täglich grüßt der Stau.“ – „Neue Ruhr Zeitung“ vom 20. Mai 2016.
Bemerkenswert war aber vor allem das, was unter diesen Überschriften zu lesen war: Vertreter des Landesbetriebs Straßen.NRW sagten, dass das Baustellenmanagement besser werden müsste, die große Zahl an Baustellen kaum mehr zu koordinieren sei und dass im Prinzip jetzt erst Fahrt aufgenommen werde – und das zwei Jahre, nachdem wir ein besseres Baustellenmanagement gefordert haben.
Offensichtlich hat die Landesregierung zwei Jahre lang geschlafen. Dazu passt Ihre Aussage, Herr Minister Groschek, vom vergangenen Februar. Am 24. Februar 2016 hatten Sie eine Pressekonferenz gegeben. Das Thema war „Beschleunigung bei Planung und Bau von Bundesfernstraßen“. In diesem Zusammenhang sagten Sie, der schlimme Zustand der Rheinbrücke Leverkusen über der A1 sei ein Weckruf gewesen. Zitat: „Wir können alle kollektiv der A1-Brücke dankbar sein. Ohne diesen Zustand wäre das Thema nicht so nach oben gekommen.“ – Wir fordern seit Jahren, dass das Land mehr Straßen planen und Baustellen besser koordinieren soll.
Und Sie, Herr Minister Groschek, brauchen die Leverkusener Brücke, um endlich wach zu werden. Das ist vollkommen unverständlich.
Für Autobahnen und Bundesstraßen stehen bundesweit im Jahr 2016 rund 7,4 Milliarden € zur Verfügung, das heißt so viele Mittel wie nie zuvor. Nordrhein-Westfalen erhält 2016 rund 1,1 Milliarden €. Dies ist seit über zwei Jahren bekannt. Aber die Landesregierung steht dem offensichtlich überrascht gegenüber. Es wurden keine Konzepte erarbeitet, wie die Menge an künftigen Baustellen zu bewältigen ist.
Unsere Kritik gilt übrigens nur den Versäumnissen der Landesregierung und richtet sich ausdrücklich nicht an den Landesbetrieb Straßenbau NordrheinWestfalen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Straßen.NRW leisten unter den gegebenen Umständen eine hervorragende Arbeit.
Schuld an den Versäumnissen ist allein die Landesregierung. Sie muss die richtigen Vorgaben machen. Und das hat sie versäumt.
Hier ein Beispiel: Nacht- und Wochenendarbeit trägt zur schnelleren Bauzeit bei und reduziert Staus erheblich. Daher müssen noch weitaus mehr Nachtbaustellen betrieben werden. Allerdings sehen die geltenden Tarifverträge Nacht- und Wochenendarbeit bei den Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßen.NRW gar nicht vor. Hier sind alternative Arbeitszeitmodelle gefragt. Die Bereitschaft von weiten Teilen der Belegschaft ist hierfür durchaus vorhanden.
Die Landesregierung muss endlich ihre Bereitschaft erkennen lassen, die Arbeit auf die Nacht und auf Wochenenden auszuweiten. Zwar wird in NordrheinWestfalen der Zweischichtbetrieb einschließlich Samstagsarbeit generell vertraglich festgelegt, allein die Baufirmen halten sich fast nie daran. Das ist ein unhaltbarer Zustand und muss sich ebenfalls ändern. Wie soll Straßen.NRW denn nachts und am Wochenende den Bauablauf kontrollieren, wenn zu dieser Zeit gar nicht gearbeitet werden darf?
In einem Gutachten der Ruhr-Universität Bochum wurde festgestellt, dass fast 50 % der Staus in Nordrhein-Westfalen im Bereich von Baustellen entstehen. Es gilt daher, den Bauablauf zu optimieren, um unnötige Staus zu verhindern. Dazu müssen die Arbeitsabläufe besser koordiniert, getaktet und überwacht werden.
In Hessen werden seit vielen Jahren erfolgreiche Konzepte des Baustellenmanagements erarbeitet und umgesetzt. Zum Beispiel gibt es dort das innovative Slot-Management. Dieses legt Zeitfenster für Baustellen fest, damit an diesen nur dann gearbeitet
wird, wenn es verkehrlich passt. Für die Baudurchführung gelten strenge Regeln. Es müssen alle Fahrstreifen erhalten bleiben, und dies mit einer Breite, dass der Verkehr nicht ins Stocken gerät. Dadurch sind die Staus an Baustellen auf Autobahnen in Hessen überproportional zurückgegangen – bei uns überproportional gestiegen. Daher sollte sich die rotgrüne Landesregierung einmal ein Beispiel an der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen nehmen.
Nach Konfuzius gibt es drei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist das Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist das Leichteste, drittens durch Erfahrung, das ist das Bitterste. Bittere Erfahrungen haben wir mit dem Baustellenchaos in Nordrhein-Westfalen schon genug gemacht. Daher empfehle ich Ihnen das Nachahmen von Hessen und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist völlig unbestritten, dass ein modernes Baustellenmanagement angesichts der geografischen Lage des Landes NordrheinWestfalen, seiner Bedeutung als Transitland und größter Ballungsraum Deutschlands wichtig ist.
Ja, angesichts des zum Beispiel im Bundesverkehrswegeplan angekündigten Hochlaufs von Investitionen und der weiteren Herausforderungen bei der Erhaltung der Infrastruktur ist modernes Baustellenmanagement sogar von allerhöchster Bedeutung.
Deswegen machen wir das ja auch, vor allem mit der Integrierten Verkehrszentrale beim Landesbetrieb Straßenbau, wo wir die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der Telematik-Infrastruktur sowie die Überwachung aller Verkehrsbeeinflussungssysteme gebündelt haben.
Das ist nichts Neues; denn weil das eine gute Sache ist, weil das ständig im Fluss ist und auch weil Sie von der CDU selbst dann und wann das beantragen, berichtet die Landesregierung darüber im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, so geschehen vor knapp einem Jahr, am 18. Juni 2015.
Uns wurde dargestellt, wie der auf Bundesebene erstellte Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement auf Bundesautobahnen beim Landesbetrieb Straßenbau Anwendung findet, dass er dort durch eine Arbeitsgruppe weiterentwickelt wird, welche Bedeutung dabei die Verkehrszentrale hat und wie diese organisatorisch gestärkt und personell verstärkt werden kann.
Wir haben im Ausschuss auch schon gehört, dass daneben hinsichtlich bauvertraglicher Möglichkeiten bereits alle Regelungen sogar über die Forderungen Ihres Antrages hinaus, nämlich unabhängig vom Bauvolumen, Anwendung finden, die der Bund als zuständiger Straßenbaulastträger überhaupt zulässt.