Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das Ziel der Lehrerausbildung muss es sein, dass wir in Nordrhein-Westfalen den Anspruch haben, bestausgebildete Lehrerinnen und Lehrer in unsere Schulen zu bekommen und damit auch bestausgebildete Kinder anschließend ins Leben zu entlassen.
Dem diente auch das Lehrerausbildungsgesetz, was unter Schwarz-Grün – Entschuldigung, unter SchwarzGelb …
Mit der jetzt vorgelegten Reform wären sicherlich gesellschaftliche Phänomene richtig aufgegriffen, nämlich insbesondere, was die Zweitsprache angeht, was die Fragestellung der Integration angeht und zum anderen natürlich auch der Inklusion.
Trotz allem gibt es von unserer Seite einige Bedenken, die wir vielleicht kurz zusammenfassen sollten.
Die größte Sorge erfüllt uns und, wie wir wissen, auch Lehrerverbände, die das in der Anhörung entsprechend dargelegt haben, die Fachlichkeit. Wir alle wissen durch die damalige Baumert-Untersuchung, dass gute Lehrer, exzellente Lehrerinnen und Lehrer insbesondere erforderlich machen, dass sie mit einer hohen Fachlichkeit ausgestattet sind. Und das ist das, was hier etwas nivelliert wird. Wir betrachten es mit Sorge, dass der fachwissenschaftliche Bereich im Lehramt zugunsten bildungswissenschaftlicher Bereiche ein Stück weit verschoben wird.
Wir halten es auch für falsch, im Lehramtsstudienbereich auf das Latinum zu verzichten, in den Bereichen wie vorgesehen. Das ist für uns alles unter der Überschrift „Sorge um die hohe Fachlichkeit unserer Lehrerinnen und Lehrer“ zusammenzufassen.
Der zweite Bereich betrifft die Inklusion. Es ist richtig, dass alle Lehrerinnen und Lehrer, die künftig ausgebildet werden, mit der Fragestellung von Heterogenität und Fragen des Einbezugs auch von Menschen mit Handicaps in den Regelunterricht befasst werden und auch eine Grundkompetenz erreichen. Was wir uns gewünscht hätten, wäre eine stärkere Absicherung des Lehramtes für Förderschullehrer. Da hätte man auch quantitativ entsprechende Aussagen benötigt, weil wir auf Dauer auch diese Kompetenz brauchen. Dass man sagt, eine gewisse Grundausbildung für den inklusiven Bereich reicht, erfüllt uns ein Stück weit mit Sorge.
Der dritte Punkt ist die VBE-Kritik bezüglich der Seminare, der Seminarleiterinnen und Fachleiterinnen und Fachleiter: Auch da hätte man die Chance wahrnehmen können, um da ein Stück weit mehr Gerechtigkeit reinzubringen. Man hätte die Mehrbelastung und die Schlechterstellung nicht realisieren müssen. Da, denke ich, hat der VBE mit seiner Kritik vollkommen recht.
Bezüglich der Fristverlängerung, die vom AStA Köln angeregt wurde: Man kann über die Fristen reden. Ob man da noch einen Sprung hätte weitergehen können, sei dahingestellt. Alle diese Argumente führen uns zu dem Urteil, dass wir sagen: Diesem Gesetzentwurf der Landesregierung können wir seitens der CDU-Fraktion leider nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute knapp ein Jahr nach Einbringung und Diskussion sowie einer großen Anhörung in den Ausschüssen für Schule und Weiterbildung sowie für Wissenschaft, Innovation und Forschung das neu gefasste Lehrerausbildungsgesetz. Dies war nötig, nachdem wir bereits im Juni 2014 im hiesigen Landtag festgestellt haben, dass nach der Evaluation des Lehrerausbildungsgesetzes von 2009 aufgrund der großen gesellschafts- und bildungspolitischen Veränderungen die Ausbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer zukunftsfähig weiterentwickelt werden muss.
Nachdem bereits 2009 der wichtige Bereich Deutsch als Zweitsprache verpflichtender Bestandteil der Lehrerausbildung wurde, um der zunehmenden sprachlichen Heterogenität von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, war es natürlich konsequent, in der Novellierung des Lehrerausbildungsgesetzes den Bereich Inklusion zum verpflichtenden Bestandteil für alle angehenden Lehrerinnen und Lehrer zu machen.
Befürchtungen, dass unter dieser neuen Kompetenz der fachwissenschaftliche Anteil des Lehrerstudiums leiden würde, sind in diesem Zusammenhang nicht begründet. So bleibt zum Beispiel beim Lehramt für das Gymnasium die Anzahl der Leistungspunkte je Fach bei 100. Das sind übrigens zehn Leistungspunkte mehr, als die KMK-Vorgaben auf Bundesebene derzeit vorschreiben. Innerhalb der Bildungswissenschaften sind demnach vier Leistungspunkte vorgesehen sowie fünf Punkte in der Fachdidaktik zum Zwecke der individuellen Förderung. Damit machen wir die Fachdidaktik fit für die sich stärker verändernden Anforderungen in der Schule.
Mit der zusätzlichen Schaffung von 220 Fachleiterstellen sichern wir zudem die hohen fachlichen und pädagogischen Standards in der Lehrerausbildung. Flankierend dazu möchte ich noch einmal auf die hohen Zahlen von über 7.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter hinweisen, die jährlich in den Vorbereitungsdienst gehen und gute Perspektiven haben, später auch im Schuldienst in NRW zu arbeiten.
Diese angehenden Lehrkräfte haben dann bereits im Studium einen hohen Anteil an Praxiserfahrung durchlaufen. Dazu gehört neben dem fünfmonatigen Praxissemester und dem 18monatigen Vorbereitungsdienst künftig auch das neugeschaffene Eignungs- und Orientierungspraktikum. Über diese Praxisphase werden wir auch noch mal mit Schulen und Hochschulen reden.
Das neue Lehrerausbildungsgesetz geht aber auch auf weitere wichtige Aspekte ein. So schaffen wir eine moderne Qualitätssicherung bei der Systemakkreditierung der Lehramtsstudiengänge an den Hochschulen. Wir passen die Latinumspflicht beim Studium einzelner Lehramtsfächer an, die besonders Studierenden der modernen Fremdsprachen entgegenkommt.
Für die Studierenden der auslaufenden Lehramtsstudiengänge haben wir mit der Verlängerung der Fristen um zwei zusätzliche Semester zu den bisher vier Semestern über der Regelstudienzeit Erleichterung geschaffen, die abschließenden Prüfungen in einem überschaubaren Zeitraum zu schaffen.
Darüber hinaus haben wir den Härtefallkatalog um die Gründe Krankheit, Pflege von Angehörigen sowie Schwerbehinderung erweitert, die zusätzliche Semesterverlängerung bringen können.
gänge zu prüfen, die auf den bilingualen Unterricht an den Schulen ausgerichtet sind. Beim Zugang zum Lehramt an Berufskollegs eröffnen wir die Durchlässigkeit im Umstieg von Fachhochschulstudiengängen in das Studium des Berufskolleglehramts.
Zu guter Letzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir auch die dritte Phase der Lehrerausbildung im Blick haben. Wir geben im Gesetz Kompetenzorientierung vor und haben im vorliegenden Entschließungsantrag die Landesregierung gebeten, einen differenzierten Orientierungsrahmen für die Fortbildung zu schaffen.
Das neue Lehrerausbildungsgesetz setzt hohe Standards für die fachliche und pädagogische Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer. Die grauen Zeiten, in denen man sich als angehender Lehrer an der Uni freiwillig mit Themen wie Integration oder Inklusion beschäftigen konnte, sind mit diesem Gesetz vorbei. Dieses Gesetz ist eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Lehrerinnen und Lehrer und ganz besonders unserer Kinder und Jugendlichen. Ich bitte deshalb um Zustimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, lieber Klaus Kaiser, zumindest waren nach „Schwarz-Grün“ erst einmal alle wach.
Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Kaiser nahtlos anschließen, und das tue ich in diesem Falle
Wenn man Rot-Grün hört, dann soll dieses Lehrerausbildungsgesetz eine Vorreiterrolle für alle anderen Bundesländer einnehmen. Die Neugestaltung der Lehrerausbildung erinnert mich doch erschreckend an das Inklusionsgesetz, das wir heute schon oft auf der Tagesordnung hatten. Auch hier wurde permanent von einer Vorreiterrolle gesprochen, und die Anhörung zum Inklusionsgesetz wurde völlig ignoriert. Letztendlich findet das mit diesem Gesetz auch statt, weil es auch in der Anhörung zu diesem Gesetz Kritik von allen Seiten gab.
Deshalb können wir als FDP-Fraktion auch nur unsere Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern dringend davor warnen, der vermeintlichen Vorreiterrolle zu folgen.
Es ist richtig und wichtig – das ist auch schon gesagt worden, und dazu stehen wir auch –, der Inklusion bei der Lehrerausbildung mehr Raum zu geben, aber nicht richtig ist, wie es Herr Kaiser auch schon angesprochen hat, wenn hierbei die Inklusion gegen die Fachkenntnisse der Lehrkräfte ausgespielt wird. Hier greift Rot-Grün direkt in die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Ausbildung ein. Damit wird in unseren Augen die fachliche Qualität zukünftiger Lehrkräfte beschädigt.
Dieses Vorgehen wurde sowohl von den Lehrerverbänden als auch von der Wissenschaft im Rahmen der Anhörung scharf und auch, meine ich, unmissverständlich kritisiert. Ebenso geben Studien klare Hinweise, dass schlechtere Fachkenntnisse der Lehrkräfte die Unterrichtsqualität und damit den Lernerfolg der Kinder negativ beeinflussen.
Lassen Sie mich zum Entschließungsantrag von RotGrün etwas sagen. Der reißt das an der Stelle auch nicht raus, wenn hier – ich darf zitieren – gesagt wird:
„Dementsprechend kann und darf es auch keinen Konflikt geben zwischen „Fachlichkeit“ und „Inklusion“, sondern nur eine gemeinsame Aufgabe aller an der Ausbildung Beteiligten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufträge und Möglichkeiten.“
Zur Absenkung der Fachkenntnisse zählt auch die ersatzlose Streichung von Latein bei den modernen Fremdsprachen. Sie haben mittlerweile den FDPErgänzungsantrag vorliegen. Aus unserer Sicht kann man bei Englisch streichen. Aber bei den romanischen Sprachen wollen wir nicht ersatzlos streichen. Wir verlangen dort wie auch bei Geschichte und Philosophie entsprechende Grundkenntnisse, und das müsste dann an das jeweilige Fachangebot gekoppelt und im Studienverlauf entsprechend eingebettet werden.
Genau wie bei Herrn Kaiser bereiten uns auch die Fragen der Fachleitungen und der Digitalisierung entsprechend Sorgen. Bei den Fachleitungen haben die Experten und Betroffenen unisono erklärt, dass die Umsetzung qualitativ so nicht möglich ist. Das heißt am Ende des Tages, dass ein Fachkräftemangel droht.
Jetzt komme ich zum letzten Punkt, zur Digitalisierung. Bei der Digitalisierung ist die bestehende übergreifende Einbettung richtig. Es braucht natürlich Gestaltungsräume, und die angekündigten Kerncurricula-Schritte müssen entsprechend abgewartet werden.
Noch einmal konkret zum Antrag der Piraten. Wir sehen auch hier bei OER ein wichtiges Handlungsfeld. Man sollte aber nicht einzelne Teile im Bereich „Digitales“ herauslösen, sondern hier gilt es, das gesamte Feld zu betrachten.
Last but noch least bleibt mir zu sagen, dass in Bezug auf dieses Gesetz in meinen Augen, in den Augen der FDP sogenannte Vorreiterrollen anders aussehen. Deshalb ist dieses Gesetz für die FDP auch nicht zustimmungsfähig. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer! Wir hatten bereits in den Ausschussberatungen darauf hingewiesen: Wenn es in dieser Legislaturperiode eine Anhörung gegeben hat, die nachhaltig einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Luft zerrissen hat, dann war das die zum Lehrerausbildungsgesetz.
Wir sehen unsere Kritikpunkte allesamt bestätigt. Das haben wir noch einmal in unserem Entschließungsantrag und in unserem Änderungsantrag ausformuliert. Es war und ist nach unserer Auffassung ein fundamentaler Fehler, zu denken, dass Modularisierung und die Umwidmung des alten Staatsexamenssystems irgendwelche Vorteile bringen.
Eben hat man mir gesagt, ich hätte nicht in die anderen Bundesländer geguckt. Wir machen das jetzt mal. Ich fasse es nicht – ich schaue nach Bayern –: Schaut man sich die Entwicklung dort einmal an, dann stellt man fest, dass Bayern zum Beispiel einen ganz anderen Weg geht. Dort wurde erst gar nicht auf Bachelor/Master umgestellt.
Und Sachsen war zunächst ein Verfechter der vermeintlichen Verbesserungen durch die Bologna-Umstellung und hat dann gesehen, dass es so nicht funktioniert, und hat das System wieder umgestellt.