Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass sich die Kommunalaufsicht ausschließlich auf das rechtmäßige Handeln von Gebietskörperschaften bezieht – nicht auf die Frage, was kommunale Unternehmen in privater Rechtsform tun oder lassen.
Herr Minister, der SPDVorsitzende Gabriel hat dieser Tage erklärt, er halte das Gehalt der Bundeskanzlerin für zu gering. Teilen Sie mit mir die Ansicht, dass er das deshalb erklärt hat, weil er befürchtet, dass Herr Steinbrück für dieses Gehalt den Job nicht antritt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr, sehr laut. Man hört den Innenminister gar nicht antworten. Und auf die Antwort sind wir doch alle gespannt. Bitte schön.
Herr Müller, die Frage kann ich so nicht beantworten. Aber das Interessante ist das, was sie impliziert, nämlich dass Herr Steinbrück nächstes Jahr die Gelegenheit hat, Bundeskanzler zu werden.
Wirtschaftliche Auswirkungen für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) aus der erfolgten Nachbefüllung mit der zweiten Tranche abgestoßener Risikopositionen aus dem Bestand der WestLB – Reicht die bisherige Eigenkapitalausstattung der EAA auch nach aktuellen Prognosen ohne neue Belastungen für den nordrhein-westfälischen Steuerzahler bis zum Ende des Abwicklungszeitraums 2027 aus Sicht der Landesregierung aus?
Im Wege der Erstbefüllung hat die EAA bei Aufnahme ihrer Tätigkeit 2009/2010 ein erstes Portfolio mit einem Nominalvolumen von 77,5 Milliarden € übertragen bekommen und für den wertschonenden Abbau eine anfängliche Kapitalausstattung von 3,1 Milliarden € erhalten. Dieses Anfangskapital sollte nicht nur bis zum Jahre 2027 als voraussichtlichem Ende des Abwicklungszeitraums ausreichen, sondern nach ursprünglichen Abwicklungsplanungen sogar in relevantem Umfang erhalten bleiben.
Inzwischen ist der einstige Risikopuffer zum Ausgleich unvorhergesehener Belastungen deutlich geschrumpft und hat bereits zum 30. Juni 2012 nur noch rund 600 Millionen € betragen. Nach aktuellen Planungen der EAA wird daher offiziell der volle Eigenkapitalverzehr einkalkuliert, wenn als Ziel die „schwarze Null am Ende des Abwicklungszeitraums“ ebenso ausgegeben wird wie das Bemühen der EAA, die Garantien der Sparkassenverbände und des nordrhein-westfälischen Steuerzahlers nicht in Anspruch nehmen zu wollen.
Zugleich ist bekannt, welch große ökonomische Risiken im Rahmen der WestLB-Abwicklung auch kürzlich noch auf die EAA übergegangen sind – wie beispielsweise die Prozessrisiken aus Libor-Klagen oder die kommunalen Klagen gegen Swap-Zinsgeschäfte mit daraus in derzeit noch unbekannter Höhe möglicherweise resultierenden Schadensersatzansprüchen.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2012 beziehungsweise teilweise auch zum 1. Januar 2012 nachträglich ist der EAA nun im Rahmen der sogenannten Nachbefüllung ein zweites Portfolio von der WestLB im Volumen von rund 100 Milliarden € übertragen worden.
Dieser Transfer des zweiten Portfolios von der Portigon AG (vormals WestLB AG) auf die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ist mit der erfolgten Handelsregistereintragung am 17. September
2012 abschließend rechtswirksam geworden. Wie in den am 31. August 2012 beurkundeten und von der FMSA genehmigten Verträgen vorgesehen, übernimmt die EAA damit unter anderem Teile der von der WestLB AG emittierten Wertpapiere und tritt im Wege des Emittentenwechsels ab sofort als Schuldner dafür ein. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen sind ferner Teile der von der WestLB AG ausgegebenen Kredite im Wege der Abspaltung, Unterbeteiligung oder Garantie auf die EAA übergegangen. Mit der Abspaltung sind auch sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Rechte und Pflichten aus der Vertragsbeziehung – einschließlich aller gegebenenfalls vorhandenen Sicherheiten – von der Portigon AG auf die EAA übertragen worden. Die EAA führt dazu aus, die Kredite und Wertpa
Von der EAA übernommene Zertifikate oder Schuldverschreibungen werden von ihr bedient und geschuldet. Soweit die Alteigentümer der WestLB AG als Gewährträger für die betroffenen Zertifikate oder Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen gehaftet haben, besteht diese Haftung nach Übergang auf die EAA in ihrem bisherigen Umfang weiter.
Die EAA hat im Rahmen der Nachbefüllung zusätzlich zur anfänglichen Kapitalausstattung vom 30. April 2010 in Höhe von 3,1 Milliarden € am 31. August 2012 noch ergänzend als Ausstattung Eigenkapitalziehungsrechte in Höhe von 480 Millionen € erhalten. Die Bereitstellung dieser Mittel haben die Anteilseigner der früheren WestLB AG sowie der Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoF- Fin) zugesagt, falls das bilanzielle Eigenkapital der EAA während des Abwicklungsprozesses einen Wert von 50 Millionen € unterschreiten sollte.
Das Statut der EAA legt in § 7 ferner eine Verlustausgleichspflicht der Beteiligten fest. Diese sind demnach verpflichtet, entsprechend ihrer Beteiligungsquote der EAA die Mittel zur Verfügung zu stellen, die nötig sind, damit die EAA auch nach Verwendung ihres Eigenkapitals jederzeit ihre fälligen Verbindlichkeiten auf erste Anforderung begleichen kann. Ergänzend zu den Eigentümern übernimmt auch der SoFFin in bestimmten definierten Haftungsstufen einen Teil der Verpflichtungen. Über ihr Statut ist die EAA praktisch insolvenzfest ausgestattet.
„Als Instrument zur Finanzmarktstabilisierung kann die EAA in einem solchen Verfahren nur Lösungsvorschläge anbieten, die zu einer reibungslosen Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen beitragen. Entscheidungsträger waren die Eigentümer der WestLB AG, die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) sowie die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba). Die Eigentümer der WestLB AG und die FMSA mussten festlegen, in welchem Umfang von den gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der Abwicklungsanstalt Gebrauch gemacht werden kann und soll. Der Einfluss der EAA auf die Entscheidungen betraf insofern den Teil der Vereinbarungen, bei dem die EAA in ihrer Rolle als Instrument der Finanzmarktstabilisierung angesprochen ist.“
Diese Formulierung wirft die Frage auf, ob und gegebenenfalls welche Entscheidungen der Eigentümer zur Nachbefüllung nicht mit der EAA abgestimmt worden oder eventuell sogar gegen ihre Empfehlung getroffen worden sind. Unklar ist ferner, ob auch trotz der neuen, aus der Nachbe
füllung resultierenden Belastungen und Risiken die Eigenkapitalausstattung der EAA zukünftig ausreichend ist, ihre Aufgaben zu schultern oder ob bereits absehbar zumindest in einer aktualisierten Mittelfristigen Finanzplanung des Landes für die WestLB mit weiteren, bislang nicht einkalkulierten Belastungen für die öffentliche Hand zu rechnen ist.
Reicht die bisherige Eigenkapitalausstattung der EAA auch nach aktuellen Prognosen ohne neue Belastungen für den nordrhein-westfälischen Steuerzahler bis zum Ende des Abwicklungszeitraums 2027 aus Sicht der Landesregierung aus?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie üblich geht dieser an sich kurzen Frage ein langer Text voraus, der etwas hinterlassen soll, was dann im Wesentlichen als Vorwurf in der Welt stehen bleiben soll. Deswegen würde ich gerne auch zu diesen Passagen etwas sagen.
Erstens. Herr Witzel, Sie beschreiben, dass 2009/2010 ein erstes Portfolio in Höhe von 77,5 Milliarden € auf die Abwicklungsanstalt übertragen worden ist. – Dabei sollte man zumindest mit kommunizieren, dass mittlerweile von diesen 77 Milliarden € nur noch rund 50 Milliarden € im Bestand sind, das heißt, dass rund 27 Milliarden € bereits erfolgreich abgebaut worden sind.
Zweitens. Dass dabei auch der Puffer des Eigenkapitals in Anspruch genommen worden ist, ist richtig. Aber auch da sollte man wieder sagen, dass das unter anderem auch dem Umstand geschuldet ist, dass aufgrund des Schuldenschnitts für Griechenland eine Korrektur erfolgt ist, die mit dem, was vorher errechnet worden ist, oder mit dem, was andere haben, überhaupt nicht zu vergleichen ist – so wie in anderen Fällen auch.
Dann schreiben Sie: Es ist bekannt, welch große ökonomische Risiken im Rahmen der WestLBAbwicklung auch kürzlich noch auf die EAA übergegangen sind. Das bezieht sich auf die Libor-Klagen und die kommunalen Klagen.
Abgesehen von der Bewertung, welche Aussicht auf Erfolg diese Klagen haben, geht es genau um den Punkt, den Sie heute Vormittag noch kritisiert haben, und zwar betreffend die wahren Risiken der WestLB. Als Risiken der WestLB waren sie Risiken der Eigentümer Sparkassen und Land. Es bestand die Frage, ob diese Risiken bei Portigon verbleiben und damit nur beim Land oder ob sie, wie gehabt, bei den beiden früheren Eigentümern bleiben, nämlich Sparkassen und Land. Und das ist erfolgt. Deswegen ist es richtig so, dass das in der EAA und nicht in Portigon ist.
Dann schreiben Sie: „Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen sind ferner Teile der von der WestLB AG ausgegebenen Kredite im Wege der Abspaltung … auf die EAA übergegangen.“
Unter Bezugnahme auf das, was Sie heute Vormittag ausgeführt haben, sage ich Ihnen: zum großen Leidwesen der Sparkassen, weil die damit noch eine Menge Zoff mit der Helaba haben, weil das gute Kredite sind, die eigentlich zum Verbundgeschäft gehören und die die Helaba offenbar im Zusammenspiel mit den Sparkassen nicht so übernommen hat, wie man sich das vorgestellt hat. Die Folge ist: Sie sind jetzt in der EAA, aber sie sind keine Belastung. – Das sind Aussagen, die zu dem vorausgehenden Text zu treffen sind.
Dazu will ich Folgendes bemerken: Das Zitat von der Homepage der EAA, das Sie in dem Vortext der Frage zitieren, ist nur unvollständig wiedergegeben.
Die Abwicklungsanstalt weist zu der Frage, in welcher Form sie an den Verhandlungen zur Umwandlung der WestLB beteiligt war, über das Zitat hinaus auch darauf hin, die Verhandlungen zur Umwandlung der WestLB bis zur Fertigstellung der jetzt vorliegenden Verträge eng begleitet zu haben. Das bedeutet: Es gab eine enge Einbindung seit dem Jahr 2011. Das ist diesem Haus durch die Beschlussfassung vom 30.11.2011 zur Eckpunktevereinbarung auch bekannt.
Soweit auf der Homepage der EAA weiter ausgeführt wird, dass sich ihr Fokus dabei auf die Bewertung der Vermögensgegenstände, die auf die EAA übertragen werden sollen, richtet, ist das insbesondere ein Indiz für ein ganz normales marktübliches Verhalten der EAA in der Vorbereitung dieser Nachbefüllung. Sie hat beispielsweise eine marktübliche Prüfung des Nachbefüllungsportfolios vorgenommen.
Dazu muss man noch einmal sagen: Die 77 Milliarden € sind mittlerweile auf 50 Milliarden € geschrumpft. Die 100 Milliarden €, die nachbefüllt wurden, sind nach Ansicht aller Beteiligten – auch der EAA – bei Weitem mit deutlich weniger Risiken als das behaftet, was vorher in der EAA war.
Das war gerade der Grund, warum vorher die Abwicklungsanstalt gebildet worden ist und warum die ersten Portfolien übertragen worden sind. Das heißt, alles, was schwierig bzw. strategisch nicht notwendig war, befand sich in der EAA. Das, was jetzt hineinkommt, war nach diesen Kriterien im ersten Schritt überhaupt nicht reif für die EAA, und ist nur da, weil die WestLB aufgelöst worden ist.
Es hat eine marktübliche Prüfung stattgefunden. Dazu wurden Verhandlungen zwischen der EAA und den übrigen Beteiligten geführt. Dass es dabei auch unterschiedliche Positionen und Diskussions
bedarf gegeben hat, ist überhaupt keine Frage. Aber festzuhalten ist das Ergebnis, das am Ende von allen Beteiligten einvernehmlich erzielt wurde. Die Frage, ob unter Umständen die EAA am Anfang eine andere Position hatte, ist daher obsolet.
Der gemeinsamen Presseveröffentlichung der Eigentümer der früheren WestLB und der Beteiligten der EAA ist zu entnehmen, dass sämtliche Verhandlungsparteien durch konstruktive Beiträge daran mitgewirkt haben, eine Einigung zu offenen Fragen zu erzielen.
Jetzt zur Frage, ob die Eigenkapitalausstattung nach aktuellen Prognosen bis zum Ende des Planungszeitraums 2027 ausreicht.
Die Abwicklung des übernommenen Risikovermögens erfolgt nach Maßgabe des Abwicklungsplans, der quartalsweise und jährlich von der EAA auf Anpassungsbedarf überprüft wird. Wenn es einer Anpassung bedarf, ist sie vom Vorstand der EAA auf Grundlage eines Beschlusses des Verwaltungsrates rechtzeitig bei der FMSA zu beantragen. Erst mit ihrer Zustimmung wird die Anpassung wirksam.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der erfolgten Nachbefüllung werden jetzt bei der EAA die Daten neu aufbereitet und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Optimierung der Abwicklung in Betracht gezogen. Das umfasst auch die Eigenkapitalentwicklung und im Übrigen auch die Möglichkeit einer Unterstützung Ihrerseits, mit darauf hinzuwirken, dass der Bund das Bundesrating für die EAA ermöglicht. Denn der Bund ist Mitgarant bei der EAA. Wenn die EAA das Bundesrating bekommen würde, würde sie um einen dreistelligen Millionenbetrag entlastet. Es wäre nicht schlecht, das innerhalb der schwarzgelben Koalition in Berlin und an den Bundesfinanzminister zu kommunizieren.
Im Sommer 2012 wurde die Haftungskaskade der Ersten Abwicklungsanstalt geändert, weil wir gesagt haben: Der Betrag von 100 Milliarden €, der übertragen wird, ist nicht toxisch, aber er muss ein Stück weit mit zusätzlichem Kapital unterlegt werden. Das ist erfolgt, weil die EAA erwartete Verluste von rund 480 Millionen € dargestellt hat. Das Ergebnis der Verhandlungen war: Davon hat der Bund 330 Millionen € von der 1 Milliarde €, die er von der WestLB auf die EAA übertragen hat, quasi als eigenkapitalgleiches Kapital dargestellt. Und es gab 150 Millionen € von den Sparkassen und dem Land. Das haben wir hier gemeinsam beschlossen. Das Land trägt genau genommen 72,5 Millionen € bei, weil auch die Landschaftsverbände beteiligt sind.