Ich hatte in der seinerzeitigen Debatte bereits Stichworte genannt. Ich will sie gerne noch einmal anführen: leistungsstarke, moderne Justiz, sicherer, humaner Strafvollzug und besser früher helfen als später strafen oder, wie der Minister es sehr treffend formuliert hat, vorsorgen – nachhaltig und gerecht.
Herr Kollege Kamieth, Sie haben die Rahmenbedingungen genannt. Es ist richtig: Mehr als 60 % der Kosten im Einzelplan 04 sind Personalausgaben. Darüber kann man nicht viel diskutieren. Ihre Ausführung, Sie wollten mehr Personal, aber weniger Schulden, lässt mich fragen, wie Sie das in Einklang bringen wollen. Das können Sie vielleicht den Haushältern erklären. Ich habe nicht verstanden, wie das gehen soll.
Ende Januar gab es zahlreiche Medienberichte über ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs. Darin hat der Europäische Gerichtshof noch einmal ausdrücklich bekräftigt, dass eine ständig befristete Verlängerung von Arbeitsverträgen nur aus sachlichen Gründen erlaubt sei, alles andere verstoße gegen europäisches Recht.
Es ging um folgenden Fall: Ein Arbeitgeber hatte 13 Mal hintereinander befristete Jahresverträge vorgelegt. Das hat in der Öffentlichkeit zu viel Kopfschütteln geführt. Ich glaube, wir sind uns einig: Das ist kein guter Umgang, um motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben! Ich war sehr erschüttert, dass sich dieser Fall in Nordrhein-Westfalen und dann auch noch im Justizbereich abgespielt hat.
Die richtige Antwort darauf ist, das endlich zu beenden. Das findet sich im vorgelegten Entwurf wieder. Die Aufgabe, solche Kettenverträge auszuschließen, liegt nun zum Greifen nahe. Mit dem Beschluss über den Haushalt 2012 kann es uns gelingen, dass die seit 2002 zumindest bis zum Jahr 2009 ständig befristeten Verträge endlich in dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt
werden. Das führt zu mehr Motivation auf den Geschäftsstellen, zu mehr Zusammengehörigkeit in den Gerichten und ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten in der Justiz.
Herr Kollege Kamieth, die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte haben sich zu Recht immer wieder über das hohe Arbeitspensum beklagt. Diesen Aspekt haben Sie auch unterschlagen. Nicht nur in diesem, sondern schon im letzten Haushaltsplanentwurf sind die ersten Weichen dafür gestellt, dass es bei den Staatsanwaltschaften zu Entlastungen kommt. Es gibt 30 zusätzliche Amtsanwältinnen und Amtsanwälte.
Auch die angespannte Stellensituation an den Sozialgerichten wird aufgegriffen und zur Kenntnis genommen.
Es gibt aber noch einen Bereich, der ständig steigende Ausgaben verursacht, nämlich die Prozesskosten- und Beratungshilfe. Das sehen wir ebenfalls mit großer Sorge. Denn dort macht die Justiz einen sehr großen Spagat: Auf der einen Seite müssen wir missbräuchliche Inanspruchnahme verhindern, auf der anderen Seite müssen wir aber auch für mittellose Parteien den Zugang zum Recht ermöglichen. Wir haben zu dem Zweck verschiedene Modelle angesprochen. Ich erinnere bei der Gelegenheit an die gute Arbeit der Schiedsmänner und Schiedsfrauen in unserem Land oder auch das Projekt der Mediation, das an der Stelle mit Sicherheit Hilfe leisten kann.
Es gibt einen dritten Bereich, in dem die Auslagen leider massiv steigen. Dabei geht es um die Haushaltsstellen für die Aufwandsentschädigungen und Vergütungen von Vormündern, Pflegern und Betreuern. Zwar ist das keine originäre Aufgabe der Landesregierung; aber wir haben trotzdem erste Signale gesetzt, indem wir das Thema öffentlich ansprechen und darauf aufmerksam machen, dass Vorsorgevollmachten und ehrenamtliche Betreuung eine Hilfe und Entlastung seien können. Diesen Weg sollten wir weitergehen.
Lassen Sie mich noch einen kurzen Satz zum Vollzug sagen: Sie haben wahrscheinlich auch ignoriert, dass der Vollzug im Rahmen der Aufgabe, die uns alle betrifft, nämlich der Neuorganisation der Sicherungsverwahrung, mit zusätzlich 88 Stellen ausgestattet wird. Eine frühere Betreuung dieser Sicherungsverwahrten bereits in den Haftanstalten ist wichtig und meines Erachtens der richtige Weg, um dem Gebot des Bundesverfassungsgerichts entgegenzukommen.
Gerade in dieser Frage, Herr Kollege Kamieth, haben wir in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses sehr intensiv darüber diskutiert, wie es in Werl weitergeht. Der Minister hat es geschafft, dass die Baumaßnahmen dort fortgesetzt werden. Zu behaupten, es werde nicht gebaut und nicht geplant, stimmt nicht. Sie haben in den fünf Jahren Ihrer Regierungsverantwortung nur gebaut, aber dabei nicht an das Personal gedacht. Das ist ebenfalls keine Lösung, schafft nicht mehr Sicherheit, auch nicht mehr Resozialisierungsangebote für die Gefangenen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die rot-grüne Landesregierung blickt mit ihren Haushalten für die Jahre 2010, 2011 und 2012 auf eine nüchterne Bilanz: Zwei Haushalte verstießen gegen die Verfassung, ein Haushaltsentwurf scheiterte im Parlament. Den neuen Haushaltsentwurf 2012 beraten wir heute, obwohl das Jahr fast vorbei ist und der größte Teil der Mittel längst verausgabt ist.
Nachhaltige strukturelle Einsparungen suche ich im Haushaltsentwurf vergebens! Wir haben ein Effizienzteam, das bislang keine effizienten Ergebnisse vorlegen konnte. Die Ankündigungen des Finanzministers für den Haushaltsentwurf 2013 lassen nichts Gutes erwarten. Wir haben eine Landesregierung, die nicht sparen will, sondern immer neue Ausgaben besser zu begründen versucht.
Herr Minister, im Bereich der Justiz ernüchtert Ihre durchsichtige Strategie, wortgewaltig Dauersalven in Richtung Bund abzufeuern, in NordrheinWestfalen aber selbst für drängende Probleme und bei wichtigen Themen keine Lösungen zu präsentieren, sondern es mit Wohlfühlrhetorik bei schwammigen und unpräzisen Absichtsbekundungen zu belassen.
Beim Beschneidungsgesetz hat sich der NRWJustizminister weggeduckt und mit dem Finger nach Berlin gezeigt.
Auch bei dem äußerst sensiblen Thema der Sicherungsverwahrung wird mit platten Stammtischparolen versucht, die Ängste der Menschen parteipolitisch zu nutzen. Das werden Sie von der FDP in NRW – etwa zu den neuen Anstalten im Maßregelvollzug – nicht erleben.
Abgeordnetenbestechung mit einem § 108e StGB, während landtagsintern die Geschäftsordnungskommission sachlich über notwendige Änderungen im Abgeordnetenrecht berät
Meine Damen und Herren, warum macht der Justizminister des Landes Kriminalprävention und Opferschutz nicht deutlich zur Chefsache – als wichtigen Baustein, um den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft zu sichern und Gerechtigkeit durchzusetzen? Hier werden nahezu ausschließlich erfolgreiche Projekte der schwarz-gelben Vorgängerregierung fortgesetzt – und das auch noch schleppend. Ich nenne nur die Errichtung weiterer „Häuser des Jugendrechts“, die der Minister seit zweieinhalb Jahren ankündigt, oder den Ausbau des „Staatsanwalts für den Ort“. Die Ausführungen des Ministers zur Bekämpfung der Internetkriminalität – „Die Landesregierung prüft intensiv geeignete Maßnahmen…“ – sind ein Offenbarungseid.
Sie kündigen Konzepte zur besseren Personalentwicklung und gezielten Förderung der Mitarbeiter an. Dabei sind die vom Parlament bewilligten Fortbildungsmittel im Jahr 2011 bei Weitem gar nicht abgerufen worden. Ähnliches gilt für Zuwendungen an freie Träger in wichtigen Bereichen der Justiz.
Kommen wir zum hohen Krankenstand im Justizvollzug, wo Sie wichtige Maßnahmen ankündigen. Bei unserem jüngsten Besuch in Willich wurde uns berichtet, dass Maßnahmen der Mitarbeiterführung – lange planbare freie Wochenenden, Neuorganisation der Nachtdienste etc. – den Krankenstand unter den Bediensteten massiv gesenkt haben. Solche erfolgreichen Konzepte gilt es auf alle Anstalten auszudehnen. Sie können das nicht nur allein den Anstalten intern überlassen, sondern müssen das steuern – ebenso wie die Verantwortung für sämtliche Vollzugslockerungen, die anscheinend in die Anstalten geschoben wurde.
Herr Minister, ein klarer Kurs in der Justizpolitik für Nordrhein-Westfalen erfordert, dass Sie auch Ihre eigenen Ziele kennen und benennen. Wir warten mit Spannung darauf, wie und wann Sie durch eine Dienstrechtsreform die Strukturen der Justiz verbessern wollen, wie eigentlich Ihre Agenda ist, die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Prävention“ umzusetzen,
wie die Informationsrechte des Parlaments künftig gewahrt und in einer Verfassungskommission gestärkt werden sollen, wie und wann Sie konkret den elektronischen Rechtsverkehr in der gesamten Justiz ausbauen oder das Widerspruchsverfahren wieder etablieren wollen, ob Nordrhein-Westfalen bei der Modernisierung der Justiz zum bundesweiten Bremsklotz wird oder ob Sie endlich Position beziehen, was ein Landesamt für Justiz leisten kann, soll und verfassungsrechtlich darf.
Noch eine Sache am Rande, meine Damen und Herren: Wir als FDP erwarten, dass der Grundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit befolgt
und die Deckungsfähigkeit nicht dazu genutzt wird, Titel nicht der Realität entsprechend anzusetzen. Das gilt insbesondere dann, wenn Achter-Mittel, Investitionsmittel, tatsächlich als Fünfer-Mittel verwendet werden. Das werden wir 2013 nicht mehr hinnehmen können.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Im Interesse der Bürger und der engagierten Mitarbeiter gilt es, die Justiz in unserem Land zukunftsfest zu machen. Die FDP-Landtagsfraktion wird daran aktiv mitwirken. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wedel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Abgeordnete Hanses.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun endlich beraten wir auch inhaltlich den Einzelplan 04. Im Ausschuss lag er uns vor, und dort wurde von der Opposition inhaltlich wenig angemerkt. Darüber habe ich mich doch gewundert.
Dieser Haushalt, der Einzelplan 04, verbindet wie kein anderer Prävention und Repression unter einem Dach, und dabei stellt dieser Entwurf den Mensch in den Mittelpunkt. Er ist geprägt vom Respekt gegenüber den Menschen – Respekt gegenüber Beschäftigten, Respekt gegenüber Inhaftierten im Strafvollzug und Respekt gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Dieser Haushaltsentwurf gewährleistet deren Zugang zum Recht, und er ist nachhaltig ausgerichtet.
Ich möchte Ihnen gerne noch einmal kurz die Rahmendaten sagen. Ja, es gibt wenig Spielraum in diesem Haushalt. Er hat einen Umfang von 3,626 Milliarden €, und davon sind über 60 % Personalausgaben für über 40.000 Beschäftigte, von denen wiederum rund 9.000 in Justizvollzugsanstalten tätig sind. 6.000 Frauen und Männer arbeiten im allgemeinen Vollzugsdienst; hinzu kommen 770 in Ausbildung. Der Großteil der Beschäftigten jedoch, nämlich 31.000, ist in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften tätig; von diesen befinden sich 5.500 in Ausbildung. Das ist eine wichtige Aufgabe der Justiz, und ich finde, diese wichtige Aufgabe sollte hier auch kurz benannt werden.
Das zweite große Kuchenstück dieses Haushalts sind die Ausgaben für Gebäude und Grundstücke. Wir haben 276 Justizeinrichtungen. 37 davon sind JVAs; zwei neue – das wurde schon genannt – kamen hinzu.
Herr Kollege Kamieth, selbstverständlich wissen wir, wie sich der Gebäudebestand darstellt. Wir haben gemeinsam bei vielen Besichtigungen festgestellt: