Meine Damen und Herren, ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Da werden wir sicherlich auch hören, welche Ergebnisse sich aus den sogenannten flankierenden Maßnahmen ergeben haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Feiern ja – aber es soll auch einmal die andere Sicht dargestellt werden, und dafür stehe wahrscheinlich ich hier,
in etwa in Anlehnung an den Kollegen Preuß. Was ich hier kritisieren muss, ist, dass hier von Ihrer Seite aus wieder Einfluss auf die Mindestlohnkommission genommen werden soll. Das ist genau eine der Befürchtungen, die wir gehabt haben, und diese bewahrheitet sich jetzt. Sie mischen sich schon wieder in die Tarifhoheit ein, und das kann ich einfach nicht akzeptieren.
Die Fraktionen von SPD und Grünen bringen einen Antrag zum Mindestlohn ein. Aus meiner Sicht – ich glaube, Kollege Preuß hat gerade Ähnliches formuliert – spricht dies vor allem dafür, dass Sie landespolitisch keine erfolgversprechenden Ansätze in der Arbeitsmarktpolitik mehr haben. Das kann ich nach vier Jahren hier auch bestätigen.
Sie wollen stattdessen die bundespolitischen Projekte von Andrea Nahles als vermeintliche Erfolgsgeschichten feiern und von Ihrem Versagen in NRW ablenken.
Ich möchte erneut daran erinnern: Jeder dritte Langzeitarbeitslose in Deutschland lebt in NRW. Das sind rund 300.000 Personen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Unser Bundesland leidet wie kaum ein anderes Land insbesondere in Westdeutschland unter der hohen, verfestigten strukturellen Arbeitslosigkeit. Es gelingt Ihnen einfach nicht, die Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern. In fast allen Arbeitsmarktstatistiken liegt NRW auf den hinteren Plätzen.
Doch die Landesregierung hat trotz aller Maßnahmen und Förderprogramme – deren gibt es reichlich – kein wirksames Rezept, um neue Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe, insbesondere im Mittelstand, zu schaffen und auch Menschen mit geringerer Qualifikation Beschäftigung zu geben.
Der Mindestlohn hilft jedenfalls nicht, den Einstieg in den Arbeitsmarkt für diese Menschen zu erleichtern. Dazu bräuchte es weniger und nicht mehr Belastung durch bürokratische Regulierungen.
Sie reden viel vom Abbau sogenannter prekärer Beschäftigung. Doch gleichzeitig werden die Hürden für diejenigen höher, die draußen stehen, die aufgrund vielfältiger Vermittlungshemmnisse keinen Arbeitsplatz finden – nach wie vor nicht.
Danke schön, Herr Kollege. – Wie ist denn das Rezept der FDP zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit? Ich habe in den Ausschussdiskussionen noch nicht erleben dürfen,
(Achim Tüttenberg [SPD]: Das ist so kompli- ziert, dass es nicht schneller geht? – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das war es?)
Der Mindestlohn mag aktuell keine negativen Auswirkungen auf die bundesweiten Arbeitsmarktzahlen haben. Da haben wir das Glück, dass die Einführung in einer konjunkturellen Hochphase erfolgt ist; das kann von Ihnen auch niemand bestreiten. Und wir profitieren noch immer von den Reformen der Agenda 2010, mit denen die Flexibilität des deutschen Arbeitsmarktes deutlich erhöht wurde.
Doch was passiert, wenn sich die konjunkturelle Entwicklung mal abschwächt? Welche Antworten haben Sie dann? Wie gehen wir mit den großen Herausforderungen bei der Integration der Flüchtlinge um, und wie bieten wir ihnen eine Perspektive zum Einstieg in den Arbeitsmarkt?
Ich warne vor den Gefahren einer Politik, die statt auf mehr Flexibilität auf immer weitere Regulierungen setzt. Und darum geht es doch eigentlich in Ihrem Antrag.
Sie behaupten, dass der Mindestlohn keine der vorab diskutierten negativen Auswirkungen zeigen würde. Schauen wir uns das aber einmal an:
Die Aufzeichnungspflichten sollten aus Ihrer Sicht kein Bürokratiemonster sein. Sicher hat Andrea Nahles ein halbes Jahr nach der Einführung einzelne Regelungen in der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung entschärft. Aber sprechen Sie doch einmal mit den Praktikern im Hotel- und Gaststättengewerbe, und sprechen Sie über die Probleme durch die gesetzliche Auftraggeberhaftung für die Mindestlohnzahlung von Subunternehmen und auch Lieferanten.
Vielen Dank, Herr Alda, dass Sie die Frage zulassen. – Ich habe genau zugehört, auch was Ihren Vorschlag in Bezug auf die
Flüchtlinge betrifft. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie für eine Absenkung des Mindestlohns für Flüchtlinge eintreten?
Eigentlich darf ich nur eine Frage stellen, aber ich schließe die zweite einmal an. Vielleicht haben Sie die Chance, sie zu beantworten. Sehen Sie auch im Gastronomiewesen eine Absenkung des Mindestlohns als geeignetes Instrument ist, um mehr Beschäftigung zu schaffen?
Zu Ihrer Frage eins: Ja, wir sind erst einmal für eine Anpassung des Mindestlohnes bei Flüchtlingen, um ihnen Chancen für den Einstieg zu geben.
Zu Frage zwei: Machen Sie bitte den Tucholsky-Verifizierer. Der hat einmal gesagt: Der Mensch hat vier Grundbedürfnisse: essen, schlafen, trinken und nicht zuhören. – Herr Kollege, ich habe nur über die Bürokratie gesprochen, nicht über den Mindestlohn.
Ich darf dann fortfahren: Der Mindestlohn soll angeblich keine flächendeckenden Preissteigerungen gebracht haben.
Hier in Düsseldorf sind allein die Taxipreise um 16 % gestiegen. In anderen Städten sind die Taxipreise um 7 bis 30 % gestiegen. Und diese Taxitarife reichen oft nicht aus, um am Ende den Mindestlohn zu erwirtschaften.
Sie hatten dargestellt, dass durch den Mindestlohn Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt worden seien. Dazu sollten wir uns die Zahlen genauer ansehen:
Das IWF hat die Zu- und Abgänge bei geringfügiger Beschäftigung vor und nach Einführung des Mindestlohns verglichen. Danach gibt es 33.000 weniger Zugänge, also weniger neu geschaffene Minijobs, und fast 41.000 Abgänge aus Minijobs, ohne dass ein Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erfolgt ist. Fast die Hälfte des gesamten Rückgangs der geringfügigen Beschäftigung ist also mit einem effektiven Wegfall von Arbeitsplätzen verbunden. Warum tauchen die nicht in der Arbeitslosenstatistik auf? – Weil es in aller Regel Schüler, Studenten, Rentner, hinzuverdienende Ehepartner oder Arbeitslose sind, die das ausfüllen.
Genau, Ehepartner. Das unterstreichen wir. Das können auch Männer sein. Sie sind doch so für Gender.