Vielen Dank, Herr Kollege Hübner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Krüger.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht ganz so höflich sein. Wo ist Herr Nettekoven? – Ach, da ist er.
Ich habe mir am 29. Januar auch die Demonstration der Bergneustädter vor dem Landtagsgebäude angesehen, und ich habe in diesem Zusammenhang auch Ihren Fraktionsvorsitzenden Armin Laschet erlebt. Ich habe ihn – um einmal in dem Bild zu bleiben – als Retter der Witwen und Waisen erlebt, der dann angekündigt hat: Wir als CDU-Fraktion greifen das Ganze auf und werden das zum Gegenstand einer Debatte im Landtag machen. – So ist dieser Antrag zustande gekommen.
Schauen wir uns diesen Antrag nun einmal an. Ich beziehe mich jetzt wirklich nur auf das, was Sie darin fordern. Beispiel eins: Sie sagen, hohe Hebesätze sollten als Standortnachteil anerkannt werden, und dem solle mit geeigneten Maßnahmen entgegenge
wirkt werden. Ich glaube, Willi, wir sind uns darin einig, dass das ohne Zweifel ein Standortnachteil ist. Das muss man hier nicht großartig in einem Schreiben deutlich machen. Das wird, denke ich, fraktionsübergreifend anerkannt.
Aber mit welchen geeigneten Maßnahmen dem entgegengewirkt werden soll, dazu findet man nichts. Dazu steht nichts in Ihrem Antrag.
Beispiel zwei: Sie sagen unter dem zweiten Spiegelstrich, es seien Maßnahmen zu unterlassen, die die kommunalen Haushalte belasten könnten. Welche meinen Sie denn?
Der Kollege Michael Hübner hat gerade das Thema „Flüchtlingspolitik“ aufgegriffen. Im Jahr 2014 hatten wir im Einzelplan 03, Titelgruppe Integration, 80 Millionen € für die Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen ausgewiesen. Wir sind jetzt bei 1,94 Milliarden €, und klar ist: Das ist nicht das Ende der Fahnenstange, sondern wir werden im Rahmen von Nachträgen noch weiter aufstocken.
Wenn man den Kommunen Bergneustadt, Remscheid und Recklinghausen wirklich helfen will, dann sollte man andere Enden anpacken und sich beispielsweise auf die Frage konzentrieren, wie lange solche Verfahren dauern und wann diese Verfahren abgewickelt werden. Wir wissen aus entsprechenden Statistiken der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge, dass zum Jahresbeginn 700.000 unerledigte Verfahren auf Halde liegen und dass weitere 200.000 bis 300.000 Verfahren noch gar nicht begonnen worden sind. Das löst die Kosten und die Belastung auf der kommunalen Seite aus.
Drittes Beispiel: Sie sagen, für eine bessere finanzielle Ausstattung der NRW-Kommunen sei zu sorgen. – Schön. Das unterstützen wir. Wir schreiben auch gleich unseren Wilhelm mit darunter. Ich frage mich nur, wer das Ganze angesichts Ihrer Regierungszeit in den Jahren 2005 bis 2010 fordert. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir sind schon längst dabei, und ich würde mich freuen, wenn Sie das endlich einmal wahrnehmen würden.
Danke. – Herr Nettekoven, wir haben allein die Mittel im GFG 2016 gegenüber GFG 2015 um 710 Millionen € angehoben. Wir haben seit 2010 allein durch die Einbeziehung – Michael Hübner ist gerade schon darauf eingegangen – der Grunderwerbsteuer, die Sie seinerzeit herausgenommen hatten, aber auch durch die Herausnahme der Befrachtung mehr als 2 Milliarden € substanziell dem Gemeindefinanzausgleich zugeführt.
Weiterhin werden den Kommunen im Rahmen des Stärkungspaktes Finanzen mehr als 5,76 Milliarden € bereitgestellt, davon allein 4 Milliarden € an Landesgeld. Wir kümmern uns im Gegensatz zu Ihnen um die finanzielle Ausstattung der NRWKommunen.
Gehen wir weiter zum vierten Beispiel: Die individuelle Situation der Stärkungspaktkommunen sei zu berücksichtigen. – Ich habe mich gefragt: Was mache ich denn mit diesem Satz? Was wollen Sie uns damit sagen? Ich kann mich entsinnen, dass Sie als Fraktion den Stärkungspakt abgelehnt hatten.
Jetzt sprechen Sie sich dafür aus, dass die Stärkungspaktkommunen und deren Situation individuell berücksichtigt werden sollen. Bisher gilt für uns das Prinzip der Gleichbehandlung. Ich sähe es gerne, wenn für Bergneustadt eine Sonderregelung vereinbart werden könnte, aber Sie wissen auch, dass das schlechterdings überhaupt nicht möglich ist, weil automatisch alle anderen ähnliche Sonderreglungen fordern würden.
Insofern, Herr Nettekoven, sagen Sie Ihrem Herrn Laschet, er soll in seiner Funktion als stellvertretender Parteivorsitzender das Thema anders anpacken. Er soll einmal mit Herrn Schäuble sprechen und nachfragen, ob es denn sinnvoll ist, 12 Milliarden € Überschuss im Rahmen der Haushaltsrechnung auszuweisen. Oder er soll darüber nachdenken, inwieweit wir beispielsweise im Rahmen der Eingliederungshilfen endlich die 5 Milliarden € Kostenentlastung für die Kommunen weitergeben können oder die Anteile im Rahmen der Kosten der Unterkunft für NRW anheben oder das Thema „Integration und Flüchtlingsunterbringung“ besser ausstatten, als es momentan der Fall ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Freie Demokraten freuen uns, dass vonseiten der CDU das Thema „Hebesatzproblematik“ aufgegriffen und in dieser Form entdeckt wird, wenngleich wir uns parallel dazu fragen, warum denn die CDU, lieber Kollege Nettekoven, wenn doch die Problematik so gesehen wird, wie Sie sie gerade beschrieben haben, im Herbst des vergangenen Jahres nicht unserem Antrag zur Grundsteuerbremse zugestimmt hat.
Da muss man sich fragen – und den Hinweis muss ich mir erlauben –: Was hat sich denn eigentlich verändert im Vergleich zwischen unserem Grundsteuerbremse-Antrag aus dem vergangenen Jahr und Ihrem Antrag in der jetzigen Situation? Die Veränderungen sind die gerade schon angesprochene Demonstration und die Fernsehkameras vor dem Landtag vor wenigen Wochen.
Die Grundsatzkritik am Stärkungspakt – auch darauf will ich zu Beginn kurz hinweisen –, die sich in dem Antrag ein bisschen widerspiegelt, ist meiner Meinung nach fehl am Platze. Ich glaube, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen der CDU ehrlich machen und in sich gehen, würden sie im Nachhinein doch viel lieber dem Stärkungspakt I zugestimmt haben als dem Schulkonsens.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die kommunale Finanzlage ist bekanntlich angespannt und desolat: 62 Milliarden € Gesamtschulden, 27 Milliarden € Kassenkredite. Alleine seit 2009 verzeichnen wir eine Steigerung der Kassenkredite um 60 %.
Das zeigt, der Großteil der kommunalen Haushalte ist unterfinanziert. Die Haushaltssicherung ist die Regel. Und, Herr Minister Jäger, hätte es nicht eine Änderung der Gemeindeordnung gegeben, dann wäre wahrscheinlich sogar der Nothaushalt noch viel öfter die Regel.
Festzuhalten ist, dass SPD und Grüne mehr als eine halbe Dekade Zeit hatten, in Regierungsverantwortung etwas zu tun, aber im Endeffekt angesichts dieser Zahlen der Gesamtverschuldung und Kassenkredite wenig dabei herumgekommen ist.
Im Übrigen möchte ich kurz darauf verweisen, dass im Moment gerade bei den Krediten die Lage durch die künstlich niedrigen Zinsen entspannt wird. Da schlummert ein riesiges Risiko.
Meine Damen und Herren, die jüngste Studie von Ernst & Young zu den Kommunalfinanzen hat uns schon erstaunt. Wir hätten nicht glauben können, dass die traurigen Rekorde in Bezug auf die Rekordsteuern des Vorjahres noch einmal gebrochen werden können. NRW ist Hochsteuerland Nummer eins, und trotzdem ist die Finanzlage der Kommunen so, wie sie ist.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Kommunen das an sich gar nicht wollen. Sie werden indirekt oder direkt zu Grund- oder Gewerbesteuererhöhungen gezwungen, und das Delta wird immer größer. Das Delta bei der Grundsteuer zwischen NRW und Schleswig-Holstein liegt mittlerweile im Durchschnitt bei fast 200 Punkten. Sieben der zehn Städte mit den höchsten Grundsteuerhebesätzen bundesweit liegen in Nordrhein-Westfalen. Acht der zehn Städte mit den höchsten Gewerbesteuersätzen bundesweit liegen in Nordrhein-Westfalen. Vor diesen Fakten kann man sich nicht verstecken.
Schön wäre es, wenn die Initiativen seitens der Freien Demokraten hier im Hohen Hausen insbesondere von SPD und Grünen ernster genommen worden wären. Bereits Anfang 2015 haben wir vor ausufernden Steuerhebesätzen gewarnt; das war der Antrag zur Grundsteuerbremse, der Ende des letzten Jahres abgestimmt wurde. Abgelehnt haben ihn SPD und Grüne, die CDU hatte sich enthalten. Da kann ich nur sagen: Die Studie von Ernst & Young ist die Quittung für Ihre Verweigerungshaltung.
Das Problem der Hebesatzspiralen durch einheitliche fiktive Hebesätze haben wir thematisiert, um zu überlegen, ob es Abstufungen geben kann, um gerade kleinere und mittlere Gemeinden nicht besonders stark in die Spirale der Hebesatzsteigerungen hineinzuziehen. Auch das wurde von Rot-Grün abgelehnt. Noch nicht einmal über eine genaue Bedarfsanalyse der kommunalen Finanzen wollten Sie in den letzten Haushaltsberatungen mit uns reden.
Zinsänderungsrisiko insbesondere bei den Liquiditätskrediten, drohende Kreditverknappung durch Basel III – diese Probleme lassen sich nicht aussitzen. Es muss gehandelt werden.
Ein guter Anfang wäre eine Grundsteuerbremse, um in allererster Linie die Bürgerinnen und Bürger vor immer weiter steigenden Belastungen zu schützen. Bergneustadt ist das prominente Beispiel; vielen weiteren Städten geht es aber ähnlich. Voraussetzung für eine solche Bremse wäre eine auskömmliche Gemeindefinanzierung. Und hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die regierungstragenden Fraktionen in der Pflicht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauer im Saal und daheim! Drei Anträge, ein Antrag und zwei Entschließungsanträge, zur Verbesserung der kommunalen Finanzen liegen uns vor. Man sollte glauben, jetzt bricht der Reichtum bei den Kommunen aus bzw. ihm steht nichts mehr im Wege, es braucht nur noch eine Zustimmung am besten zu allen drei Anträgen. Mitnichten. Sie haben eines vergessen – abgesehen davon, dass das Defizit der Kommunen im finanziellen Bereich hier schon erwähnt worden ist –, nämlich die Mitteilung des ZDFStudios NRW von heute 16:05 Uhr:
„Nicht schön für #RWE Aktionäre: #Aufsichtsrat bestätigt Vorschlag des Vorstandes: 0 € statt 1 € Dividende für die Stammaktien.“
Auch das wird sicherlich Geld sein, das fehlen wird und welches das Land Nordrhein-Westfalen demnächst noch wird ausgleichen müssen.
Was will die CDU? Sie will das Einsparpotential der Kommunen heben und vergisst ihre Klientel, wie gehört, nicht. Was fordert die CDU eigentlich? Im Prinzip mehr Kapital vom Bund, laut Ziffer II.5. des Antrags.
Die SPD zieht sich auf die Evaluierung zum Stärkungspaktgesetz zurück. Das ist megawitzig. Das setzt nämlich Zahlen voraus, die wir schon seit 2013 mit unserem Entschließungsantrag Drucksache 16/4492 und seither permanent immer wieder im Kommunalausschuss eingefordert haben. Wir hatten die Landesregierung aufgefordert, die Berichte nach § 7 des Stärkungspaktgesetzes in Verbindung mit dem Ausführungserlass des Ministeriums zur Verfügung zu stellen – immer wieder und immer wieder. Das zuständige Ministerium, Herr Minister Jäger, hat dies immer verweigert, und zwar sogar ausdrücklich im Ausschuss.
Aber was fordert die SPD eigentlich? Im Prinzip ebenfalls 5 Milliarden € vom Bund. Das wurde eben an diesem Pult gesagt. 1 Milliarde € davon ist bereits geflossen. Das ist es auch Gegenstand des Koalitionsvertrages im Bund, wird aber dennoch in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr greifen, weil die entsprechenden Beschlüsse nur zur Umsetzung voraussichtlich erst ganz kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode in 2017 gefasst werden. Machen, liebe SPD, nicht reden!
Das gilt genauso für die CDU. Diese beiden hier im Hause vertretenen Fraktionen haben stellvertretende Bundesvorsitzende in ihren Reihen sitzen. Sie könnten es bewegen. Also: Tun Sie es und sagen Sie nicht nur, der Bund müsse mehr tun! Sie sitzen am Drücker in der Bundesregierung. Sie sitzen am Drücker in den Beschlussgremien an oberster Stelle.
Sofern die Flüchtlingssituation benutzt wird, ist dies nur ein kleiner Katalysator für die Sozialkostenproblematik. Die Sozialkosten belasten die Kommunen aber schon seit Jahren.
Was fordert die FDP? Sie fordert eine Klärung der Altschuldenproblematik in der Hauptsache. Das ist ein sehr guter Ansatz – strukturell. Hierfür wird aber keine Antwort geliefert.