Gerade in Zeiten der Verunsicherung und der Sorge um die innere Sicherheit sehe ich die Gefahr, dass die Freiheitsrechte der Bürger ins Hin
tertreffen geraten. Mit den Überwachungsinstrumenten muss aber zu allen Zeiten verantwortungsvoll umgegangen werden.
Frau Block, seien Sie versichert, dass wir beim Schutz der Freiheitsrechte immer an Ihrer Seite stehen und uns auch sehr an der Kontrolle der leider viel zu viel in diesem Land vorhandenen Überwachungsinstrumente gelegen ist.
Nicht nur beim Thema der Ausweitung der Videoüberwachung setzen wir daher auf Ihre Initiative. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung erteile ich in Vertretung für Herrn Minister Jäger Herrn Minister Kutschaty das Wort. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich darf im Namen der Landesregierung dem bisherigen Landesdatenschutzbeauftragten für seine geleistete Arbeit und insbesondere für den 22. Bericht, den wir heute hier diskutieren, sehr herzlich danken und zugleich auch der neuen Landesdatenschutzbeauftragten noch einmal viel Erfolg für die Arbeit wünschen. Sie hat sich ja schon bestens in die neue Aufgabe eingearbeitet.
Der Landesdatenschutzbericht enthält eine ganze Reihe von Informationen und wertvollen Hinweisen für Privatpersonen, für die Wirtschaft, aber auch für öffentliche Behörden – und für den Gesetzgeber natürlich allemal. Die Landesregierung von NordrheinWestfalen setzt sich sehr intensiv mit diesem Landesdatenschutzbericht auseinander. Wir nehmen die dort vorgetragenen Anregungen und Bemerkungen sehr ernst und setzen uns damit sehr kritisch und sehr intensiv auseinander.
Das zeigt Ihnen auch unsere ausführliche Stellungnahme zum Landesdatenschutzbericht. Unsere Stellungnahme ist zwar nicht so lang ausgefallen wie der Landesdatenschutzbericht selbst. Das zeigt aber auch, dass wir nicht in allen Bereichen konträre Auffassungen zur Landesdatenschutzbeauftragten haben, sondern in vielen Punkten sogar durchaus einer Meinung sind. Gleichwohl setzt sich unsere Stellungnahme sehr differenziert mit den Punkten der Landesdatenschutzbeauftragten und des damaligen Landesdatenschutzbeauftragten auseinander.
Der Bericht samt Stellungnahme ist schon intensiv im Innenausschuss diskutiert worden, sodass ich an
dieser Stelle nicht noch einmal alle Details aufrollen möchte. Gestatten Sie mir zum Schluss hier jedoch noch einen Hinweis zu einer Anmerkung, die von Herrn Lürbke gerade noch einmal angebracht worden ist. Wir haben heute Morgen bei der Einbringung des Nachtragshaushalts auch die Frage der inneren Sicherheit in unserem Lande diskutiert und in diesem Zusammenhang auch die Frage der Videobeobachtung schon einmal erörtert. Sie haben es gerade noch einmal angesprochen.
Seien Sie sich sicher: Auch für einen Rechtspolitiker ist es natürlich erst einmal sehr mit Vorsicht zu genießen, wenn weitere Beobachtungsmaßnahmen geplant werden. Hier gibt es selbstverständlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das bei uns auch sehr hoch gehalten wird.
Aber ich glaube schon, auch als Rechtspolitiker, der sich sehr für die Freiheitsrechte in diesem Land einsetzt, sagen zu können, dass wir hier sehr wohl einen ausgewogenen Weg finden können, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu stärken, ohne in allzu großer Weise datenschutzrechtliche Probleme zu bekommen.
Deswegen sprechen wir auch nicht – das wäre meiner Meinung nach auch eine völlige Fehldarstellung; so haben Sie es, glaube ich, auch nicht gemeint, Herr Lürbke – von einer flächendeckenden Videoüberwachung in unserem Land, sondern halten uns konkret an die rechtlichen Möglichkeiten, die uns der § 15a des Polizeigesetzes einräumt.
Das sind übrigens Maßnahmen, die, wenn ich mich richtig erinnere, an den ersten vier Standorten durch einen FDP-Innenminister in Nordrhein-Westfalen eingeführt worden sind. Es geht um eine ganz genaue Beobachtung an Kriminalitätsschwerpunkten, die dazu dienen soll, dass sich die Menschen gerade in diesen Bereichen wieder sicherer fühlen können. Damit stärken wir beide Bereiche, nämlich die Sicherheit, aber auch die Freiheit des Einzelnen, sich sicher fühlen zu können.
Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass wir mit diesen behutsamen, aber sehr geordneten Maßnahmen zur Videobeobachtung keine Konflikte herbeiführen und dass es insgesamt eine sinnvolle Maßnahme sein kann und auch sein wird.
In diesem Sinne bleibt jedoch meine herzliche Bitte an alle – und ich glaube, das nehmen wir als gemeinsame Aufgabe wahr –, den Landesdatenschutzbericht nicht nur heute einmal hier zu beraten und dann zur Seite zu legen, sondern ihn als ständigen Begleiter für unsere weitere politische Beratung auch bei anderen Tagesordnungspunkten zurate zu ziehen.
Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre geteilte Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/11158, den 22. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – dieser ist nachzulesen in Vorlage 16/2934 – und die Stellungnahme der Landesregierung hierzu in Vorlage 16/3580 zur Kenntnis zu nehmen. – Ich stelle fest, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen mit der gerade beendeten Debatte diese Kenntnisnahme der Vorlagen 16/2934 und 16/3580 vollzogen hat.
Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/11224 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Stimmt jemand dagegen oder enthält sich? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
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16/11217 – Neudruck – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Jeweils keine. Die Überweisungsempfehlung ist einstimmig angenommen.
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Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/11228 an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Kommunalpolitik sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Aussprache und Abstimmung – selbstverständlich auch über den Entschließungsantrag Drucksache 16/11310 – sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Jeweils keine. Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/11214 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Aussprache und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Jeweils keine. Auch