Protocol of the Session on January 28, 2016

Das ist im Übrigen der, der jetzt in die Elefantenrunde und Talkshow hineingeht.

Neben Rheinland-Pfalz testen unter anderem auch die rot-grün regierten Länder Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg den Einsatz von Bodycams. Das Land Hessen, in dem die Grünen mit der CDU am Kabinettstisch sitzen, war beim Thema „Bodycams“ sogar deutschlandweit Vorreiter und setzt sie inzwischen im Regelbetrieb ein.

Meine Damen und Herren, dass die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen nach wie vor keine Bodycams bei der Polizei einsetzen will, versteht inzwischen kein Mensch mehr. In Wirklichkeit sind Sie auch gar nicht gegen dieses Einsatzmittel. So habe ich Herrn Körfges zumindest in der Sitzung des Innenausschusses nach Köln verstanden. Er ist jetzt leider nicht da. Aber ich habe die Signale durchweg positiv aufgenommen. Ich hoffe, es führt zu einem Umdenken auch in Ihrer Fraktion.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Bisher wollen Sie sie zumindest nicht einführen, weil es sich um eine Forderung der CDU-Fraktion handelt. Aber so, wie wir Frau Kraft heute Morgen verstanden haben, will sie jetzt doch die guten Vorschläge auch der Opposition aufgreifen. Nur dann erwarte ich eben auch von Frau Kraft, dass sie endlich einmal handelt und nicht nur Versprechungen macht, 500 neue Polizeibeamte einzustellen, die Videoüberwachung auszuweiten und Bodycams einzuführen. Dann erwarte ich von Ihnen hier einmal konkrete Gesetzesvorschläge und Entschließungsanträge. Da kommt aber nichts.

(Beifall von der CDU)

Also, springen Sie über Ihren Schatten und ermöglichen Sie endlich den Einsatz von Bodycams bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen! Die Beamtinnen und Beamten auf der Straße warten sehnsüchtig darauf.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag unserer Fraktion und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Golland. – Für die SPD-Fraktion spricht der Kollege Bialas.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Antrag der CDU-Fraktion kann und muss man als Erstes sagen: Kampfrhetorik jenseits einer differenzierten und sachgerechten Darstellung und Diskussion!

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Sie bedienen weiterhin einen eingeläuteten Wahlkampf und nicht eine sachgerechte Auseinandersetzung. Sie tun so, als ob sich das Land verweigern würde, und erzeugen den Eindruck, dass der Einsatz von Bodycams in anderen Ländern bereits zum normalen polizeilichen Alltagsgeschehen gehö

ren würde. Das tut er nirgends. Sie erzeugen den Eindruck, dass eine Wirksamkeit verlässlich und bereits bestätigt gegeben ist. Ja, Sie suggerieren gar, dass Köln als Präzedenzfall der sofortigen Einführung dienen könne. Das ist mitnichten der Fall.

Bodycams gibt es nur im Trageversuch, nur im Versuchsstatus in den verschiedenen Bundesländern. Sie hatten sie aufgeführt. Auch der Bund beteiligt sich daran. Diese Trageversuche werden parallel dazu evaluiert. Es muss sich zunächst erweisen, ob die Kameras tatsächlich etwas bringen. Es gibt bisher keine valide Aussage über den positiven Wert der Bodycams. Gesicherter Erfolg ist bisher nicht beschieden.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Nordrhein-Westfalen hat sich zu keinem Zeitpunkt verweigert. Nordrhein-Westfalen hat klug entschieden, dass sie die Ergebnisse der Versuche abwarten, um im Lichte von Erkenntnissen und nicht – oder besser gesagt – in der Dunkelheit von Meinungen, Meinungsmache und ausgedachten Annahmen zu entscheiden.

Müssen wir also auch hier selbst prüfen oder können wir uns auf die Ergebnisse der anderen Länder verlassen? Wir glauben, dass das in den acht Ländern ausreicht und wir eine entscheidende vergleichbare Breite haben, die Rückschlüsse auch für Nordrhein-Westfalen ermöglicht, ohne dass wir vorab bereits das Polizeigesetz ändern müssen, weil wir es ändern müssten.

Die reale Frage steht also noch gar nicht an und kann noch gar nicht anstehen, ob wir für die Bewältigung des polizeilichen Alltags die Bodycam standardmäßig einführen. Das hängt im Wesentlichen von verlässlichen und natürlich dann auch positiven Ergebnissen der Trageversuche ab.

Damit ist eine hypothetische Annahme, wie wäre Köln gelaufen, wenn es die Bodycams gegeben hätte, schlicht hinfällig. Daraus auch noch abzuleiten, dass nun nach Köln der Einsatz dringend geboten sei, setzt auf Emotionalität, um eine gewünschte Anschaffung zu tätigen, setzt auf schnelle Scheinlösungen, setzt nicht auf Sachlichkeit in der Bewertung eines gesicherten Nutzens dieser Kamera. Das setzt übrigens auch nicht auf eine Sachlichkeit in der Frage einer notwendigen Gesetzesänderung zur Einführung und zum Trageversuch an sich der Bodycams in NRW.

Hinfällig ist die Annahme aber auch aus einem anderen Grund. Denn die bisherige Zielrichtung des Einsatzes von Bodycams war die eigensichernde Wirkung der Kameras für die Polizistinnen und Polizisten, und nicht geplant war der Einsatz zur beweissichernden Strafverfolgung oder zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung für die Bevölkerung.

Übrigens stellt sich für mich die Frage, warum in Köln nicht Beweissicherungstrupps mit der Möglichkeit zur Videografierung frühzeitig eingebunden wurden. Diese Aufnahmen wären weit wertvoller gewesen.

Wir hatten – Sie haben darauf hingewiesen – bereits eine umfangreiche Anhörung im Innenausschuss. Der Konsens der Gewerkschaften GdP, DPolG, BDK zu den Bodycams war übrigens – möglicherweise waren wir bei verschiedenen Veranstaltungen –:

„Man sollte ihn aber in der Tat … wissenschaftlich begleiten und evaluieren, ob der Einsatz von Body-Cams etwas bringt oder nicht.“

Das ist genauso ein Originalzitat wie das Zitat:

„Einer flächendeckenden Ausrüstung mit BodyCams stehen wir nicht positiv gegenüber.“

Weiter heißt es:

„Dort, wo es sich lohnt …, ist es aber durchaus ein probates Mittel.“

Das wurde im Hinblick auf die Eigensicherung, im Hinblick auf gewalttätige Übergriffe in der polizeilichen Kontrollsituation gesagt.

Die Innenministerkonferenz hat im Dezember 2015 über den Einsatz von Bodycams gesprochen, und sie haben vereinbart, dass im Herbst 2016 die Ergebnisse von Trageversuchen in einem Abschlussbericht dargestellt werden. Dann haben wir auch umfangreiche Erfahrungswerte der verschiedenen Trageversuche. Das wird für uns der geeignete Zeitpunkt sein, ebenfalls die Ergebnisse, sehr, sehr offen, ohne eine vorhergehende Festlegung – das haben wir auch immer gesagt – zu beraten.

Wir bitten aber an dieser Stelle den Innenminister, abzuklären, inwieweit einsatztaktisch, technisch und rechtlich eine Nutzung der Bodycams auch für den Bereich der beweissichernden Strafverfolgung von vornherein als bestehender Zweck überhaupt möglich ist und ob diese Trageversuche in den Ländern dies auch ebenfalls berücksichtigen. Das würde für uns natürlich ein wichtiger Erfahrungswert sein.

Ich darf dem Entschließungsantrag der FDP danken. Er ist sachlich, er ist fundiert. Ich weiß, die FDP ist immer verunsichert, wenn ich hier vorne lobe, …

Herr Kollege.

… aber wir haben in der Ausgangslage vermutlich keinen Dissens. Man muss dann sehen, wie es sich mit der Anlassabhängigkeit, mit den Löschungsmodalitäten und der Entscheidungshöhe verhält, aber wir haben Schwierigkeiten mit dem Beschluss, weil wir die Ergebnisse abwarten wollen. Insoweit werden wir das beraten, den Antrag lehnen wir ab.

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Golland zulassen?

Von Herrn Golland? – Selbstverständlich, immer wieder gerne.

Bitte schön.

Ich stelle die Frage an Sie, was denn jetzt mit der Ankündigung von Ministerpräsidentin Kraft ist, die Bodycams einzuführen. Wann kommen die jetzt, und wie stehen Sie als Landtagsfraktion zu dieser Aussage Ihrer Ministerpräsidentin?

Wir stehen geschlossen immer zu dem Gleichen, was wir gesagt haben. Wir haben Trageversuche, wir sind ergebnisoffen in der Betrachtung dessen, was wir hinterher machen. Aber die Trageversuche müssen zeigen, dass sie etwas bringen, dass sie sinnvoll sind, weil wir dann auch das Gesetz ändern müssen. Darauf warten wir. Haben wir die Erfahrungswerte, und sind sie positiv, dann stehen wir dem positiv gegenüber. Aber das muss man schlicht und ergreifend abwarten. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und Matthi Bolte [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Bolte.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der „Rheinischen Post“ wurde gestern behauptet, dass diejenigen, die den Einsatz von Bodycams kritisch sehen – ich zitiere –, „vor dem Datenschutz in die Knie“ gingen.

Nun ist Datenschutz ein gutes Argument, den Einsatz der Körperkameras kritisch zu sehen. Man kann immer sagen, dass es aus Sicht des Datenschutzes gut ist, wenn Daten nicht erhoben werden. Unsere Kritik, liebe Kolleginnen und Kollegen, bezog sich beim letzten Anlauf der CDU – Herr Kollege Golland hat ihn angesprochen – allerdings auf einen anderen Aspekt. Aus diesen Gründen haben wir Ihren Antrag im letzten Jahr abgelehnt:

Wir fürchten einen Vertrauensverlust in die Polizei. Wenn Bürgerinnen und Bürger …

(Gregor Golland [CDU]: In die Polizei? – Das ist das Problem!)

ach, Herr Golland – … sich den Polizistinnen und Polizisten in Nordrhein-Westfalen unbefangen nähern sollen, ist dem eine Kamera auf der Schulter

möglicherweise abträglich. Wir wollen eine Polizei, die den Bürgerinnen und Bürgern offen gegenübertritt, rechtsstaatlich und professionell handelt. Und in dieser Hinsicht – Kollege Bialas hat es zitiert – gab es durchaus auch kritische Stellungnahmen seitens der Polizeigewerkschaften.

Herr Kollege Bialas hat gerade auch schon angesprochen, dass es dann um die Eigensicherung geht. Da lohnt sich ein Blick in die kriminologische Forschung. Die meisten Widerstandshandlungen, die meisten Gewalttaten geschehen immer noch im Affekt, ohne dass sich der Täter über die strafrechtlichen Folgen seiner Tat oder über eine Kamera auf der Schulter der Polizistin oder des Polizisten nachdenkt. Darum ist auch ihr ewig untoter Antrag zu Strafrechtsverschärfungen kein wirksames Mittel, um Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte vorzubeugen.

Wir sagen ganz klar: Jede Polizistin, jeder Polizist, der im Einsatz verletzt wird, ist einer zu viel. Aber wir sollten darauf doch nicht mit einer Scheinsicherheit reagieren, sondern mit wirksamen Konzepten.

Den Abschreckungseffekt, den Sie in dieser Debatte immer wieder sehen wollen, belegen auch die Zahlen aus dem Frankfurter Modellversuch nicht. Die Fallzahlen sind für eine generelle Aussage zu niedrig. All das wurde uns in der Anhörung präsentiert. Im gesamten Jahr vor dem Feldversuch gab es 40 Straftaten, im ersten Versuchsjahr 25. Parallel gab es aber auch ein komplett überarbeitetes Einsatzkonzept, sodass man keine validen Schlüsse aus diesem Versuch ziehen konnte, ob denn dieser Rückgang an den Bodycams liegt oder nicht.

Nun spricht nichts dagegen, sich die Modellversuche weiter anzuschauen und weiter auszuwerten, denn wir haben durchaus mitbekommen, dass es Beamtinnen und Beamte gibt, die für sich eine Steigerung der Sicherheit wahrgenommen haben, die die Kamera als Sicherheitsgewinn wahrnehmen. Aber an dieser Stelle muss man über Widersprüche nachdenken und die Debatte meines Erachtens versachlichen.