Protocol of the Session on December 16, 2015

Meine Damen und Herren, wir befinden uns nun in einem der letzten Akte: Verabschiedung vor Verkündung und Inkrafttreten. Wir werden uns als Freie Demokraten aus besagten Gründen enthalten. Der Gesetzentwurf wird kurz vor Weihnachten als ein kleiner Mosaikstein in einer Zeit enormer Herausforderungen durch die Flüchtlingszahlen verabschiedet. Er soll das sicherstellen, was leider teilweise unvermeidlich ist, dabei aber bestmögliche Menschlichkeit in einer schwierigen Situation ermöglichen. Das soll er in einer Zeit, in der uns allen sehr bewusst ist, wie glücklich wir uns schätzen können, die Feiertage zu Hause mit unseren Familien verbringen zu können. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Schatz das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschiebehaft ist inhuman. Eine große Zahl der Inhaftierungen ist rechtswidrig. Abschiebehaft ist auch, aber nicht nur, im Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Rechnung unverhältnismäßig.

Man muss es immer wieder betonen und kann es gar nicht oft genug sagen: Menschen, die in Abschiebehaft kommen, haben nichts getan. Sie sitzen im Gefängnis, obwohl sie weder Straftäter sind noch eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen. Wenn sie das wären, säßen sie im Strafvollzug.

Abschiebehaft ist unverhältnismäßig teuer. Der Betrieb der Anstalt in Büren kostet laut dem heute beschlossenen Haushalt 11,2 Millionen € pro Jahr – und das nur, weil es sich die Ausländerbehörden einfach machen wollen und die Menschen lieber wegsperren, anstatt die vorhandenen Alternativen zu nutzen. Auffällig sind dabei besonders zwei Behörden, die deutlich überproportional Haftanträge stellen, weshalb ich sie namentlich erwähnen möchte: Borken und Kleve.

Die Alternativen zur Haft sind für die Behörden allerdings auch eine Zumutung. Das kann man schon verstehen. Man stelle sich beispielsweise vor: Die Ausländerbehörde in Borken würde, anstatt einen Haftantrag zu stellen, eine Meldeauflage verhängen. Wo kämen wir denn da hin? – Das müsste man ja kontrollieren! Man müsste schauen, ob sich die Menschen tatsächlich daran halten. Das geht nicht! Dann lieber wegsperren. Da hat man mit einer Maßnahme direkt jegliche Verantwortung abgegeben. Da ist es deutlich leichter.

Das ist doch der Grund für die vielen Haftanträge. Das soll Ultima Ratio sein? Da kann ich nur lachen – leider. Oder wollen Sie etwa behaupten, dass es purer Zufall ist, dass mehr als die Hälfte aller Abschiebehäftlinge in ganz Deutschland aus NRW kommt, obwohl nur ein Fünftel der Geflüchteten hier zugewiesen wird? Dass es häufig nur darum geht, es sich einfach zu machen, und dass tatsächliche sachliche Gründe für eine Abschiebehaft fehlen, wird dadurch deutlich, dass die Abschiebehaft nachweislich viel zu häufig unrechtmäßig beantragt bzw. angeordnet wird. Denn in den Fällen, in denen sich die Abschiebehäftlinge mit rechtlichen Mitteln gegen die Haft zur Wehr setzen, wird ihnen in über 80 % der Fälle recht gegeben, und die Haft wird aufgehoben.

Was machen die Landesregierung und Rot-Grün dagegen? Nichts, gar nichts! Sie sehen diesem Treiben tatenlos zu und berufen sich ganz unschuldig darauf, dass Sie dagegen nichts machen können, weil Sie in dieser Angelegenheit keinen Einfluss auf die Entscheidung der Behörden haben und auf die der Gerichte sowieso nicht.

Meine Damen und Herren von Rot-Grün, ich sage Ihnen, was Sie tun können, um zumindest den Versuch zu wagen, diesem Treiben Einhalt zu gebieten: Stimmen Sie heute unserem Entschließungsantrag zu.

(Beifall von den PIRATEN)

Auch dieser Antrag ist natürlich nur ein erster Schritt – keine Frage –, aber zumindest ist er einer.

Die Abschiebehaft gehört abgeschafft. Objektiv betrachtet kann sie eigentlich nur einen Zweck haben, nämlich Abschreckung. Einen anderen Sinn hat sie offenkundig nicht. Wie es aussieht, wollen Sie von Rot-Grün auch nichts anderes. Herr Körfges, Frau Düker, Sie stellen sich bei diesem Thema im Innenausschuss immer als die Guten dar; Frau Düker hat es gerade noch einmal bekräftigt. Eigentlich wollen Sie überhaupt keine Abschiebehaft, aber solange es sie nun einmal gibt, können Sie nichts dagegen tun.

Aber: Sie können doch etwas dagegen tun. Wo ist denn beispielsweise Ihre Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Abschiebehaft? Da habe ich nichts gehört! Ob sie dann durchkommt oder nicht, ist eine andere Frage. Aber Sie können etwas dagegen tun, zumindest könnten Sie es versuchen. Aber was tun Sie dagegen? – Nichts.

Solange Sie Ihren Worten keine Taten folgen lassen, muss ich davon ausgehen, dass Sie die Abschiebehaft befürworten. Das tun Sie auch. Das hätte ich von der CDU erwartet, aber mit Sicherheit nicht von Ihnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke, Herr Kollege Schatz. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Jäger das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der Verabschiedung des Übergangsgesetzes zur Abschiebehaft hat die Landesregierung seinerzeit angekündigt, für eine weitgehend humane Ausgestaltung der Haftbedingungen zu sorgen.

Durch verschiedene Redner ist heute schon deutlich geworden: Abschiebehaft dient nicht der Strafe, sondern der Sicherstellung der Rückführung. Sie soll sich deshalb in wesentlichen Elementen vom Strafvollzug unterscheiden. Das ist auch gut so.

In einem wirklich sehr intensiven Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Ausländerbehörden, mit den Hilfsorganisationen haben wir die Regelungen und die Ausgestaltung dieser Haftbedingungen ausgearbeitet, erörtert und Ihnen heute zur Abstimmung vorgelegt.

Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei den Vertreterinnen und Vertretern der NGOs bedanken, die trotz grundsätzlicher Ablehnung der Abschiebehaft im Interesse der Ausreisepflichtigen mit großem Engagement an diesem Gesetzentwurf mitgearbeitet haben.

Die Diskussion um die Ausgestaltung der Haftbedingungen hat sich sowohl während der Erstellung des Gesetzentwurfs als auch bei der Erörterung hier in diesem Parlament fortgesetzt. Die Regierungsfraktionen haben nach der Sachverständigenanhörung einen Änderungsantrag erstellt, über den heute ebenfalls zu entscheiden ist. Mit diesem Änderungsantrag wird einigen Kritikpunkten der Sachverständigen Rechnung getragen, beispielsweise bei der Frage nach der Benutzung eines Mobilfunktelefons und bei der Verhinderung von Missbrauch.

Die Regelung zum Nachteinschluss ist in zwei anderen Bundesländern ins Gesetz aufgenommen worden. Auch wir wollen hier diese Möglichkeit schaffen, sofern der Betrieb dieser Einrichtungen nicht gefährdet wird. Wir haben schlichtweg zu wenige Erfahrungen mit Belegungszahlen von unter zehn Personen, als dass wir uns jetzt dazu abschließend eine Meinung bilden könnten. Ich glaube, es ist wichtig, zumindest diese Möglichkeit ins Gesetz aufzunehmen.

Bei der Sachverständigenanhörung wurde der Menschenrechtsaktivist Percy MacLean zitiert, wonach sich wegen des Fehlens eines Strafzwecks das Leben in Abschiebungshaft als „normales Leben minus Freiheit“ darzustellen habe. Auch wenn das einige in diesem Saal bezweifeln mögen, so glaube ich doch: Wir sind diesem Zustand mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sehr nahegekommen.

Für uns ist klar: Die Abschiebehaft bleibt die Ultima Ratio. Das wird auch gemessen an den Zahlen in Nordrhein-Westfalen klar und deutlich.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

An die Adresse der Piraten gerichtet sage ich: Auch wenn man grundsätzlich eine andere Haltung zu einem Sachverhalt, beispielsweise der Abschiebungshaft, hat, ist ein Gesetzgeber – und Sie sind Teil dieser Gesetzgebung – verpflichtet, im Sinne der Betroffenen an einem solchen Gesetzgebungsverfahren mitzuarbeiten,

(Frank Herrmann [PIRATEN]: Das haben wir gemacht!)

und darf sich nicht einen schlanken Fuß machen und in die Verantwortungslosigkeit flüchten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9521. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10433, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9521 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf.

Wer dieser Beschlussempfehlung des Innenausschusses zustimmen möchte, den darf ich um sein Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? – Das sind die CDU-Fraktion und die Piratenfraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion. Damit stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung Drucksache 16/10433 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/9521 in der Fassung der Beschlussempfehlung in zweiter Lesung verabschiedet ist.

Ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag der Piratenfraktion Drucksache 16/10492 abstimmen.

Wer stimmt dem zu? – Das ist die Piratenfraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthält sich ein Kollege der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/10492 abgelehnt.

Ich rufe auf:

11 Gesetz zur Neuregelung der Höchstalters

grenzen für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis und zur Befristung der Altersteilzeitregelung

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9759

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/10434

zweite Lesung

Alle fünf Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 2)

Wir kommen somit unmittelbar zu Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10434, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9759 selbst.

Wer ist für diesen Gesetzentwurf? – Das sind die SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Piratenfraktion. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/9759 angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet ist.

Ich rufe auf:

12 Gesetz zur Förderung der elektronischen

Verwaltung in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/10379

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hätte ich für die Landesregierung Herrn Minister Jäger das Wort erteilt, wenn mir nicht soeben zugerufen worden wäre, Sie seien bereit, Herr Minister, Ihre Rede ausnahmsweise zu Protokoll zu geben. (Siehe Anla- ge 3) – Vielen Dank. Das passt recht gut; denn eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/10379 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Ist jemand dagegen oder enthält sich der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf: