Protocol of the Session on May 31, 2012

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl zum Vierten Vizepräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen bekannt.

An diesem Wahlgang haben sich 232 Abgeordnete beteiligt. Gültige Stimmen: 231. Damit gibt es eine ungültige Stimme. Auf den Kollegen Abgeordneten Daniel Düngel entfielen 171 Ja-Stimmen, 36 NeinStimmen und 24 Enthaltungen. Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege!

(Allgemeiner Beifall)

Ich stelle fest, dass der Landtag NordrheinWestfalen den Abgeordneten Daniel Düngel zum Vierten Vizepräsidenten gewählt hat, und frage Sie, Herr Kollege Düngel, ob Sie die Wahl annehmen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich nehme ich die Wahl an und bedanke mich vor allen Dingen für den Vertrauensvorschuss. – Danke.

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!

(Allgemeiner Beifall – Vizepräsident Daniel Düngel nimmt Glückwünsche aller Fraktionen entgegen.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vierte Vizepräsident hat ebenfalls die Glückwünsche der Kolleginnen und Kollegen entgegengenommen.

Ich rufe auf:

c) Feststellung der Vollständigkeit des Präsidi

ums

Mir kommt nun die Aufgabe zu, ausdrücklich festzustellen, dass das Präsidium des Landtags der

16. Wahlperiode vollständig gewählt ist. Damit endet gleichzeitig die Tätigkeit des gesamten Präsidiums der 15. Wahlperiode, das bis heute geschäftsführend im Amt war.

Ich darf an dieser Stelle noch einmal wie der vorherige Präsident den ausgeschiedenen Kolleginnen Angela Freimuth und Gunhild Böth, die aus unterschiedlichen Gründen dem Präsidium nicht mehr angehören, für ihre engagierte Arbeit ganz herzlich danken.

(Allgemeiner Beifall)

Die gewählten Vizepräsidenten bitte ich, jetzt einmal an das Redepult zu kommen, damit ich endlich auch persönlich gratulieren kann und wir uns für das offizielle Foto aufstellen können. – So lange müssen Sie bitte noch auf uns warten.

(Die Präsidentin übergibt den Vizepräsiden- ten Blumensträuße. Es werden Fotos vor dem Rednerpult gemacht.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit rufe ich auf:

5 Wahl der Schriftführerinnen bzw. Schriftführer

des Landtags

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3

Die Schriftführerinnen und Schriftführer werden gemäß § 4 Satz 1 der vorhin von uns in Kraft gesetzten Geschäftsordnung in einem Wahlgang aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags der Fraktionen gewählt. Wir haben uns auf insgesamt 22 Schriftführerinnen und Schriftführer verständigt, was Sie auch der Drucksache entnehmen können.

Wir kommen zur Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag Drucksache 16/3. Wer für diesen Wahlvorschlag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Stimmt jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen. Die darin genannten Abgeordneten sind zu Schriftführerinnen und Schriftführern unseres Landtags gewählt worden.

Falls niemand protestiert, darf ich davon ausgehen, dass alle Gewählten auch die Wahl annehmen. – Das ist so. Herzlichen Glückwunsch, liebe Schriftführerinnen und Schriftführer! Auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Präsidium!

Ich rufe auf:

6 Bestimmung des Verfahrens für die Berech

nung der Stellenanteile der Fraktionen

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/4

Gemäß § 13 der Geschäftsordnung erfolgt die Zusammensetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse des Landtags von Nordrhein-Westfalen nach dem jeweiligen Stärkeverhältnis der Fraktionen. Derselbe Grundsatz gilt, soweit nichts anderes bestimmt oder von den Fraktionen vereinbart ist, auch bei Wahlen zu anderen Gremien durch den Landtag.

Der Ihnen vorliegende Antrag ist darauf gerichtet, bei der Berechnung der Stellenanteile der Fraktionen das Verfahren der mathematischen Proportion, also das System-Hare-Niemeyer, anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist oder im Einzelfall von den Fraktionen vereinbart wird.

Eine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag. Möchte jemand dagegen stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/4 einstimmig angenommen. Und wir wissen, wie wir künftig zu berechnen haben.

Ich rufe auf:

7 Bestimmung der Zahl der Mitglieder des Äl

testenrats

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/5

Nach § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung besteht der Ältestenrat aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten, den Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten und den Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen. Die Zahl der Mitglieder des Ältestenrates wird durch Beschluss des Landtages bestimmt.

Die Fraktionen haben sich in einem gemeinsamen Antrag, der Ihnen vorliegt, darauf geeinigt, die Zahl der weiteren Mitglieder des Ältestenrates auf insgesamt 16 festzusetzen. Eine Debatte ist hierzu ebenfalls nicht vorgesehen.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag Drucksache 16/5. Möchte jemand dagegen stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Antrag zur Bestimmung der Zahl der Mitglieder des Ältestenrates einstimmig angenommen, und wir können den Ältestenrat bestimmen.

Ich rufe auf:

8 Richtlinien für die Aufhebung der Immunität

von Mitgliedern des Landtags

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/6

Bei dem in Drucksache 16/6 enthaltenen Verfahren handelt es sich um dieselben Regelungen, die bereits in der 15. Wahlperiode des Landtags und auch in den Wahlperioden davor vereinbart und die sicherlich in den Fraktionen besprochen wurden.

Eine Debatte ist ebenfalls nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb auch hier direkt zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag Drucksache 16/6. Möchte jemand dagegen stimmen? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Richtlinien für die Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Landtages einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

9 Einsetzung eines Wahlprüfungsausschusses

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/7

Gemäß Art. 33 Abs. 1 der Landesverfassung ist die Wahlprüfung Sache des Landtags. Abs. 4 dieser Vorschrift bestimmt, dass das Nähere durch ein Gesetz geregelt wird. Dies ist im Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt. Nach § 8 dieses Gesetzes hat der Landtag zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einen Ausschuss einzusetzen, der einen Vorschlag mit einem schriftlichen Bericht vorlegt.

Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag sprechen sich die Fraktionen in entsprechender Weise aus. Das

Verhältnis der Besetzung des Wahlprüfungsausschusses erfolgt im Stärkeverhältnis 4:2:1:1:1.

Eine Debatte ist hierzu ebenfalls nicht vorgesehen. Wir kommen auch hier direkt zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag Drucksache 16/7. Wer möchte hier dagegen stimmen? – Wer möchte sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Wir haben dem Grunde nach einen Wahlprüfungsausschuss eingesetzt.