Unter Punkt 4 im Beschlussteil ihres Antrags fordert die CDU, den Netzausbau auf Landesebene sicherzustellen. – Wunderbar! Sehr schön! Nur, mit welchen Instrumenten wollen Sie das sichergestellt haben, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU?
Als wir Linken noch vor Kurzem an dieser Stelle gesagt haben, dass die – inzwischen damalige – RWE-Netztochter Amprion in Landeseigentum gehöre, waren Sie dagegen. Da hätten Sie ein Instrument der öffentlichen Hand für den Netzausbau in die Hand bekommen können. Aber Sie und leider auch die Fraktionen von SPD und Grünen haben billigend in Kauf genommen, dass ein privater Investor Amprion kauft – ein Investor, dem es naturgemäß nicht um die Zukunftsfähigkeit, sondern ausschließlich um den Profit geht.
Auch E.ON wird nicht vergesellschaftet. Damit nimmt man Exportorientierung und Arbeitsplatzabbau in Kauf. So kann eine lebenswerte Zukunft nicht gestaltet werden.
Wir haben andere Kriterien als Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Das Problem ist nicht, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen zu wenig Industrie- und Gewerbeflächen haben. Vielmehr stellt sich die Frage, welche Art von Industrie, welche Art von Gewerbe zur Zukunftsfähigkeit beitra
gen. Darüber muss politisch entschieden werden und nicht kommerziell. Dafür muss die öffentliche Hand, dafür muss das Land eine aktive und lenkende Rolle spielen.
Ein ganz wichtiges Ziel ist die Gleichheit der Lebensverhältnisse. Wir müssen der Tendenz entgegenwirken, dass die Unterschiede in der Lebensqualität zunehmen und nicht abnehmen.
Ich möchte auch anmerken, dass nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland dieses Verfassungsziel mit Blick auf die Abwicklung der DDR-Industrie und deren absehbare Folgen absichtlich und erheblich abgeschwächt wurde. Deshalb ist im Grundgesetz heute nur noch von gleichwertigen und nicht mehr von einheitlichen Lebensverhältnissen die Rede. Das ist juristisch ein großer Unterschied.
Wir brauchen eine Zukunftsplanung, die auf die Verkürzung der täglich aufgezwungenen Wege abzielt. In dieser Hinsicht müsste unser Planungsrecht novelliert werden. Das erfordert einen radikalen Umbau unserer Industriegesellschaft. Leben, Arbeiten, Versorgung, Freizeit und Kultur müssen allen Menschen zugänglich sein. Sie dürfen nicht gezwungen sein, jeden Tag Dutzende oder sogar Hunderte von Kilometern zurückzulegen – am schlimmsten noch mit dem Pkw. Nur das ist ökologisch und sozial zukunftsfähig. Und das erfordert ein umfangreiches Zukunftsinvestitionsprogramm.
Aber davon sind Sie alle, meine Damen und Herren von CDU und FDP, von SPD und Grünen, leider meilenwert entfernt. Sie stecken das Geld der Steuermehreinnahmen lieber in die Haushaltskonsolidierung. Ich finde das fatal. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme gerne den Antrag der CDU-Fraktion zum Anlass, den Landtag über den aktuellen Sachstand der Novellierung des Landesplanungsrechts zu informieren. Dies, Herr Ellerbrock, umfasst zum einen den Landesentwicklungsplan und zum anderen das Landesplanungsgesetz und seine Durchführungsverordnung. Wir haben den Mund da nicht zu voll genommen, sondern handeln nach der Leitlinie, aus Betroffenen Beteiligte zu machen
und eine möglichst breit angelegte, dialogorientierte Vorgehensweise an den Tag zu legen, um letztendlich einen rechtssicheren Landesentwicklungsplan zu haben. Darauf werde ich gleich noch im Detail eingehen, Herr Ellerbrock.
Mir ist wichtig, dass wir uns das Verfahren noch einmal vor Augen führen. Der Landesentwicklungsplan – kurz: LEP – befindet sich zurzeit in der Schlussphase der Ressortabstimmung. Diejenigen Abgeordneten, die gleichzeitig auch Verantwortung in Regionalräten oder beim RVR tragen, wissen, dass zurzeit ein intensiver Austausch zwischen der Landesplanungsbehörde und der Regionalplanung besteht.
Zum wichtigen Thema „Einzelhandel“ hatte der Chef der Staatskanzlei auch die hier im Landtag vertretenen Fraktionen für den 23. November 2011 ins Stadttor eingeladen, um über den erreichten Stand und die Anforderungen an Einzelhandelsziele mit Experten aus der Wissenschaft – und das ist mir wichtig –, aus den Kommunen und aus den IHKs zu diskutieren.
Ein vorrangiges Ziel ist es, mit dem neuen LEP insbesondere eine stabile und tragfähige Grundlage für die Regionalplanung überall im Land zu schaffen. Die praktische Umsetzung durch die Regionalplanung ist unverzichtbar für den Erfolg eines LEP.
Deshalb hat der Chef der Staatskanzlei dieses Thema sehr frühzeitig mit den Vorsitzenden der Regionalräte diskutiert. Eine weitere Runde unter Beteiligung der Regierungspräsidenten und der Regionalratsfraktionen ist zeitnah vorgesehen.
Die Arbeiten der Landesregierung stehen kurz vor dem Abschluss, Herr Ellerbrock. Ein Kabinettsbeschluss wird im ersten Quartal dieses Jahres angestrebt. Daran schließt sich – das wissen Sie – ein sehr aufwendiges Beteiligungsverfahren an. Der Landtag wird selbstverständlich auch zeitnah über den Kabinettsbeschluss, wenn er getroffen ist, informiert. In diesem Verfahren ist die formelle Befassung des Landtages im Anschluss an das Beteiligungsverfahren, wie es bei allen Landesentwicklungsplänen üblich ist, selbstverständlich vorgesehen.
Zum Verfahren ist also festzustellen, dass der neue LEP im Dialog – ich hatte darauf hingewiesen – mit den wichtigsten Akteuren entwickelt wurde.
Der Verfahrensstand ist bereits jetzt deutlich weiter, als er zum Ende der letzten Legislaturperiode gewesen ist, meine Damen und Herren.
Nun würde ich gerne einige Hinweise zu den inhaltlichen Schwerpunkten geben. Hinsichtlich des derzeit gültigen Landesentwicklungsplans – die letzte Fassung wurde 1995 veröffentlicht – strebt die Landesregierung eine grundlegende Novellierung an. Um in NRW ein einheitliches und vor allem zukunftsfestes Planungsrecht zu schaffen, ist vorgesehen, die Festlegungen des bisherigen Landesentwicklungsprogramms und des bisherigen Landesentwicklungsplans zu einem Planwerk zusammenzuführen und sie durch ein einheitliches Planwerk zu ersetzen.
Dieser neue Landesentwicklungsplan wird zukünftig Ziele und Grundsätze der Raumordnung enthalten, die den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes selbstverständlich genügen werden. Nur so schaffen wir die angestrebte größtmögliche Rechtssicherheit vor allem für Kommunen, aber selbstverständlich auch für Investoren.
Der Antrag der CDU enthält eine Vielzahl zutreffender Hinweise, die im Landesentwicklungsplan aufgegriffen werden. Auch in diesem Antrag ist zu erkennen, dass es bei vielen Punkten eine große Übereinstimmung mit den planerischen Notwendigkeiten in Nordrhein-Westfalen gibt.
Als überörtlicher und fachübergreifender Plan für die räumliche Entwicklung des gesamten Landesgebietes wird der Landesentwicklungsplan übergreifende Ziele und Grundsätze enthalten. Dies betrifft unter anderem die Raumstruktur und die Kulturlandschaftsentwicklung, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Kooperation und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit über Nordrhein-Westfalen hinaus.
Der neue Landesentwicklungsplan wird darüber hinaus Festlegungen zu den wichtigsten Sachbereichen der Raumordnung enthalten. Dies betrifft die Siedlungsentwicklung – das ist für die weitere Entwicklung der Kommunen natürlich ein ganz zentraler Aspekt –, die Freiraumsicherung, den Verkehr und die technische Infrastruktur, die Rohstoffversorgung und die Energieversorgung.
Die Festlegungen des Landesentwicklungsplans zum Siedlungsraum, die auf eine bedarfsgerechte, aber flächensparende Entwicklung abzielen, werden unter anderem die dringend benötigten Regelungen zum großflächigen Einzelhandel enthalten.
Wir wollen ganz besonders bei diesem Thema eine rechtssichere Regelung erreichen, die unsere Innenstädte in ihrer zentralen Versorgungsfunktion stärkt und nicht schwächt, meine Damen und Herren.
Wir wollen erreichen, dass die weitere Entwicklung von Wohnsiedlungen und Gewerbegebieten möglichst nicht mehr im Freiraum erfolgt. Dabei sehen wir eine klare Zielhierarchie vor: Vorrang der Nutzung von Brachflächen, Flächentausch vor Neuausweisung, Rückführung nicht mehr benötigter Reserveflächen zur Siedlungsentwicklung in den Freiraum.
Dies dient gerade unter der Bedingung des demografischen Wandels einer langfristigen Stärkung der Kommunen und kann einen Beitrag dazu liefern, die Kosten der Infrastrukturerhaltung in den Kommunen zu begrenzen. Gleichzeitig dient es dazu, die Inanspruchnahme von wertvollem Freiraum in Nordrhein-Westfalen zu begrenzen.
Ich danke ganz besonders für die Aufmerksamkeit der inzwischen noch knapp zehn CDU-Abgeordneten hier im Plenarsaal. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerpräsidentin, es liegt natürlich in Ihrer Organisationshoheit, wie Sie die Arbeit Ihrer Landesregierung organisieren. Genauso ist es aber Aufgabe der Opposition, Sie darauf hinzuweisen, dass es möglich sein muss, im parlamentarischen Rahmen mit der zuständigen Fachministerin zu diskutieren. Und dazu bedarf es ihrer Anwesenheit. Wenn die Struktur so ist, dass dies oftmals nicht der Fall sein kann, weil sie im Rahmen ihrer Aufgabe vorrangig in Berlin tätig sein will, müssen wir das als Opposition ansprechen. Sonst hätten wir unsere Rolle in diesem Hause auch deutlich verfehlt, meine Damen und Herren.
Herr Ellerbrock hat hier eingangs seiner Rede auf den Sachverhalt hingewiesen, dass insbesondere Minister Remmel in der Lage ist, die Landesplanung zu instrumentalisieren, sie für seine Zwecke zu nutzen. Dies will ich ausdrücklich bestätigen. Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes macht deutlich, dass die letzte Instanz der Landesplanung zukünftig der Umweltminister sein wird. Vielleicht ist das auch die Erklärung dafür, dass heute Minister Jäger zu die