Josef Hovenjürgen

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Warum blockiert die Landesregierung den Trinkwasserschutz an der Ruhr? – Das Programm „Reine Ruhr“ wurde von der damaligen Landesregierung durch den seinerzeitigen Minister Uhlenberg auf den Weg gebracht. Die Darstellung des Istzustandes, die Erarbeitung eines Überwachungskonzeptes, die Erweiterung des Anlagenkatasters, die Vermeidung von Verunreinigungen an der Quelle, zusätzliche Reinigungsstufen bei den Kläranlagen, zusätzliche Maßnahmen bei der Trinkwasseraufbereitung sowie Information und Beratung waren die wichtigsten Komponenten bei der Umsetzung dieses Programms.
Im März 2010 erklärte Minister Uhlenberg im Rahmen einer Pressekonferenz öffentlich – ich zitiere wörtlich –:
Bei der Trinkwasseraufbereitung werden derzeit von verschiedenen Wasserversorgungsunternehmen
Ertüchtigungen ihrer Anlagen vorgenommen oder vorbereitet. Gemeinsam mit der Wassergewinnung Essen habe ich mit dem ersten Spatenstich eine
umfassende Modernisierung des Wasserwerkes Essen-Überruhr gestartet. Die Wasserwerke Westfalen planen aktuell eine umfassende Verbesserung ihrer Anlage in Echthausen. Allein in Essen werden von den Stadtwerken Essen und der Gelsenwasser AG rund 55 Millionen € investiert.
Somit bleibt festzuhalten, dass Minister Uhlenberg schon im März 2010 erklärt hat, dass die Wasserversorgungsunternehmen in Kooperation mit der damaligen Landesregierung zu Investitionen zur Ertüchtigung der Anlagen bereit waren und diese auch vornehmen würden.
Im Übrigen sind Sie, Herr Minister Remmel, auf das Programm „Reine Ruhr“ selbst eingestiegen und haben in den letzten Tagen einen Ergebnisbericht vorgelegt, übrigens mit einem Beleg dafür, wie intensiv die alte Landesregierung an dieser Thematik gearbeitet hat.
„Wir haben doch ein verändertes Landeswassergesetz. Das gibt Ihnen doch die Option, per Rechtsverordnung festzulegen, welche Technik in Nordrhein-Westfalen anzuwenden ist. Sie haben von dieser Rechtsoption bis heute keinen Gebrauch gemacht.“
Diese Aussage von Ihnen, jetziger Minister Remmel, steht der Tatsache gegenüber, dass Ihr Amtsvorgänger mit Datum vom 1. April 2010 die Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf aufgefordert hat, eine Verbändeanhörung zum Erlass einer Ertüchtigungsanordnung an die dort tätigen Wasserwerke durchzuführen.
Mit Datum vom 18. Oktober des Jahres 2010 wurden die Stellungnahmen seitens der Bezirksregierung Arnsberg weitergereicht. Ferner wurde mitgeteilt, dass sechs von sieben Wasserwerksbetreibern keine Klageabsicht geäußert hätten.
Mit Datum vom 2. November ist die Ertüchtigungsanordnung dann durch den Regierungspräsidenten unterzeichnet worden. Mit Datum vom 12. November allerdings wurde durch Ihr Haus, Herr Minister Remmel, die Bezirksregierung aufgefordert, diese Anordnung bis auf Weiteres nicht zu verschicken.
Ich darf erneut den damaligen Oppositionspolitiker Johannes Remmel aus der Plenardebatte vom 24. August 2007, Plenarprotokoll 14/68, mit den Worten zitieren:
„Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit über einem Jahr hat die Landesregierung, hat der Umweltminister Zeit gehabt, angemessen und umfassend auf die PFT
Landtag
09.02.2012
Verseuchung in Wasser, Böden und Trinkwasser zu reagieren.
Meine Damen und Herren, nach gut einem Jahr ist es Zeit für eine Bilanz. Ich nehme es vorweg: Das Fazit dieser Bilanz ist für die Landesregierung verheerend. In dem größten Umweltskandal der letzten zehn Jahren hat die Landesregierung, hat der zuständige Minister versagt.“
Diese Feststellung, Herr Minister Remmel, richtet sich heute ausdrücklich gegen Sie selbst.
Sie haben über ein Jahr – mittlerweile sind es 16 Monate – durch Untätigkeit geglänzt. Die vorhin schon vorgetragene Aufforderung, eine Rechtsverordnung zu erlassen, setzen Sie jetzt ironischerweise dem Hinweis aus, dass dies doch ein Verordnungsmasochismus sei – und das angesichts Ihrer Verordnungswut beim Klimagesetz und angesichts der Rechtsverordnungen, die Sie auf den Weg haben bringen wollen oder zurzeit auf den Weg bringen. Dort haben Sie keine Hemmungen, weitere Rechtsverordnungen in die Welt zu setzen.
Herr Minister Remmel, Sie sind ein Ankündigungsminister. Sie sind ein Heiße-Luft-Erzeuger. Sie sind ein Minister, der durch Worte und nicht durch Taten glänzt.
Es gibt ein geflügeltes Wort in den Ministerien: Entweder das Haus übernimmt seinen Minister, oder der Minister übernimmt das Haus. – Ich stelle fest: Sie sind von Ihrem Haus übernommen worden. Sie sind nicht in der Lage, sich in einem Streit zwischen den Ebenen in Ihrem Hause durchzusetzen. Sie sind nicht in der Lage zu entscheiden. Darunter leiden die Menschen, und darunter leiden letztendlich auch die Unternehmen, die investieren wollen, weil es zu keiner klaren Rechts- und Handlungsanweisung aus Ihrem Hause kommt.
Möglicherweise waren Ihre damaligen Ausfälle gegen den seinerzeitigen Minister Uhlenberg nur politische Hysterie und politischem Kalkül geschuldet. Sie haben sogar vor Formulierungen wie der, der Möhnesee sei eine Kloake, nicht zurückgeschreckt, Sie haben gefragt, ob die Menschen im Ruhrgebiet in Bezug auf ihr Trinkwasser ausreichend vor gesundheitlichen Gefahren geschützt wären etc. Ich könnte hier eine Reihe weiterer Zitate anführen, die die Art und Weise deutlich machen, in der Sie damals agiert haben.
Wenn man heute Ihre Beschwichtigungen bzw. Ihr Nichthandeln zur Kenntnis nimmt, muss man sich definitiv die Frage stellen, ob Sie der richtige Mann am richtigen Ort sind. Wir sind der festen Überzeugung, dass Sie der falsche Mann am falschen Ort sind.
Sie haben es bis heute nicht geschafft, dem Maßstab, den Sie an andere angelegt haben, selbst gerecht zu werden, und Sie richten sich damit selbst. Das macht Ihre Unglaubwürdigkeit, das macht Ihre Handlungsunfähigkeit aus.
Deshalb noch einmal, Herr Minister Remmel: Entweder Sie sind jetzt in der Lage, Ihren Worten Taten folgen zu lassen, oder Sie erklären, dass Sie den damaligen Umweltminister Eckhard Uhlenberg zu Unrecht in dieser Art und Weise angegangen haben. Dann wäre eine Entschuldigung angemessen. Wenn Sie aber zu Recht agiert haben, dann erklären Sie bitte dem Hohen Haus, warum es hier zu einer Untätigkeit über 16 Monate gekommen ist.
Das, was Sie bisher an Erklärungsversuchen geliefert haben, ist in keiner Weise ausreichend, um das, was Sie heute an Nichthandeln an den Tag legen, mit dem in Einklang zu bringen, was Sie damals von der damaligen Landesregierung gefordert haben. Dass dies auch in der Öffentlichkeit so gesehen wird, darf ich mit einigen Überschriften aus den letzten Tagen belegen: „Westfalenpost“: Ausgerechnet Remmel zögert. – „taz“: Verseuchtes Trinkwasser. – „Ruhr Nachrichten“: Remmel in der Kritik. – „Westfalenpost“: Blockade beim Schutz des Trinkwassers. – „Westfalenpost“: Erbärmliches Argument fürs Nichthandeln. Sauberes Wasser kostet. – „Westfalenpost“: Klartext. – „NRZ“: Herr Minister Remmel hat Angst vor der eigenen Courage.
Genau das ist der Sachverhalt, vor dem wir heute stehen. Herr Minister, ein offenes Wort Ihrerseits ist erforderlich, und ich glaube, eine Entschuldigung an Ihren Amtsvorgänger ist angebracht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ministerpräsidentin, es liegt natürlich in Ihrer Organisationshoheit, wie Sie die Arbeit Ihrer Landesregierung organisieren. Genauso ist es aber Aufgabe der Opposition, Sie darauf hinzuweisen, dass es möglich sein muss, im parlamentarischen Rahmen mit der zuständigen Fachministerin zu diskutieren. Und dazu bedarf es ihrer Anwesenheit. Wenn die Struktur so ist, dass dies oftmals nicht der Fall sein kann, weil sie im Rahmen ihrer Aufgabe vorrangig in Berlin tätig sein will, müssen wir das als Opposition ansprechen. Sonst hätten wir unsere Rolle in diesem Hause auch deutlich verfehlt, meine Damen und Herren.
Herr Ellerbrock hat hier eingangs seiner Rede auf den Sachverhalt hingewiesen, dass insbesondere Minister Remmel in der Lage ist, die Landesplanung zu instrumentalisieren, sie für seine Zwecke zu nutzen. Dies will ich ausdrücklich bestätigen. Der Entwurf des Klimaschutzgesetzes macht deutlich, dass die letzte Instanz der Landesplanung zukünftig der Umweltminister sein wird. Vielleicht ist das auch die Erklärung dafür, dass heute Minister Jäger zu die
sem Sachverhalt spricht und eben nicht Sie, Frau Ministerpräsidentin, weil Sie die Schwäche …
Ja. Ich nehme Ihre lädierte Stimme zur Kenntnis. Nichtsdestotrotz dürfen Sie mir nicht übel nehmen, dass ich hier einen solchen Rückschluss ziehe.
Das können Sie tun, Herr Minister. Aber Sie können mir meine Einschätzung an dieser Stelle nicht verwehren.
Wir wollen an dieser Stelle einmal über den Flächenverbrauch reden. Er wurde hier mehrfach angesprochen, auch von Frau Brems. Sie sagte, die Union habe da nicht genug Hinweise, nicht genug Ansätze. Ich sage: Aus dem vorliegenden Antrag geht klar hervor, dass wir ein ganz deutliches Zeichen in der Landesplanung setzen wollen. Unser Antrag soll ein Beitrag dazu sein, diesen Punkt ernster zu nehmen.
Wer den Flächenverbrauch im Außenbereich verringern will, der muss allerdings den Mut haben, über die Landesbauordnung und den Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen zu reden.
Es muss dann nämlich möglich sein, auch wieder auf Altflächen Gewerbe anzusiedeln. Das ist außerhalb von Einzelhandel zu sehen. Das hat vielleicht auch störenden Charakter, aber nicht mehr den störenden Charakter, den die Gesetzgebung vor 20 oder 30 Jahren annehmen musste, denn bei den Emissionen hat sich eine Menge entwickelt. Gleiches gilt im Übrigen für die Industrie. Es gibt Bereiche mit weniger störenden Industrien. Die werden wir dann auch wieder auf Altflächen ansiedeln müssen.
Zur Wahrheit gehört auch, dass wir dann bereit sind, die Abstände zwischen Wohnen und Arbeit wieder auf ein Maß festzusetzen, das die Nutzung dieser Flächen erst ermöglicht. Denn der Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen blockiert oftmals die gewerbliche bzw. industrielle Nutzung von Altflächen im Ballungsraum, im Kernbereich. Insoweit gehört das dazu. Dann sollten wir gemeinsam den Mut haben, dieses Problem anzugehen.
Wir haben den Windkrafterlass auf den Weg gebracht. Die Union hat dies in ihren Stellungnahmen und ihren Papieren ebenfalls deutlich so gesehen, dass wir die Infrastrukturachsen oder auch Konversionsflächen für die vorrangige Nutzung für Windkraft sehen wollen und diese Flächen damit auch nutzbar machen wollen für regenerative Energien.
Wir stellen fest, dass es im Bereich der Konversionsflächen keinerlei Bewegung gibt, dass es keine
Möglichkeiten gibt, vorhandene Infrastruktur zu nutzen. Es gibt in der Landesplanung eine deutliche Blockadehaltung, und zwar insbesondere aus dem Hause Herrn Remmels. Wir haben Hinweise darauf und Erkenntnisse darüber, dass es insbesondere bei Infrastrukturachsen in der Administration rechtlich gesehen keine klaren Hinweise an die Planungsbehörden vorliegen, wie die Nutzung von Infrastrukturachsen rechtlich untermauert werden
kann.
Die Lärmsituation ist hierbei ein ganz entscheidender Gesichtspunkt. Es geht darum, den vorhandenen Lärm der Autobahnen oder Bahnstrecken zu bewerten. Hierfür gibt es keine Regeln und keine Maßstäbe. Das wiederum macht deutlich, wie sinnvoll und sinnhaft es ist, den Antrag der Union an dieser Stelle zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle feststellen: Wir brauchen im Bereich der Energiewende eine Landesplanung, die dieses gemeinsame Projekt der Politik in Deutschland zum Erfolg führt. Dazu muss man dann auch den politischen Willen haben, Rahmenbedingungen zu schaffen, um das, was man in Sonntagsreden nach außen hängt, auch im Alltagshandeln umzusetzen. Dies ist nicht ausreichend vorhanden.
Wenn Sie, Herr Minister Jäger, vorhin ausführten, Sie seien weiter als vor zwei Jahren, als Sie die Regierung übernommen haben, dann ist das doch wohl eine Selbstverständlichkeit, denn sonst hätten Sie gar nicht gearbeitet.
Lieber Herr Minister Jäger, ich glaube schon, dass Sie eine gute Grundlage vorgefunden haben, die Sie weiterentwickelt haben. Sie sind nur nicht wesentlich weiter gekommen, weil es offensichtlich klare Dissonanzen innerhalb der Landesregierung gibt. Diese gibt es auch innerhalb des Hauses Remmel. Das Haus Remmel selbst wiederum blockiert viele Möglichkeiten zur Lösung, die wir letztendlich in der Landesplanung bräuchten. Ich kann Ihnen nur dringend empfehlen, in der Landesregierung schnellstens Einvernehmen herzustellen, weil es im Sinne der Planungssicherheit in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist, dass wir über ein Landesplanungsgesetz und über einen Landesentwicklungsplan letztendlich zu einer nachvollziehbaren, rechtlich abgesicherten Landesplanung kommen. Hier fehlen durch das Nichtvorhandensein zurzeit die Instrumente.
Durch die Tatsache, dass es diese nicht gibt, gibt es wiederum weitere Entscheidungen nicht. Auch der sogenannte Leitfaden zur Windkraft im Wald hat etwas mit der Landesentwicklungsplanung zu tun, sodass der nicht vorankommt. Ich habe schon im Umweltausschuss gesagt – ich wiederhole es an dieser Stelle noch einmal –: Mittlerweile wird dieser Leitfaden mit „d“ geschrieben. Alle diejenigen, die
auf ihn warten, sind irritiert, dass dort überhaupt kein Fortschritt zu erwarten ist und es offensichtlich auch nicht, wie angekündigt, in diesem Quartal zu einer Beschlussfassung oder gar zu einer Herausgabe dieses Leitfadens in abgestimmter Form kommt. Insofern noch einmal: Machen Sie Ihre Hausaufgaben!
Da, wo es notwendig ist, werden wir uns sinnhaften Lösungen nicht verweigern. Wer, wie schon ausgeführt, den Verbrauch von Flächen im Außenbereich verhindern will, muss Altflächen wieder nutzbar machen. Hierzu bedarf es einer rechtlichen Regelung, die insbesondere die Landesbauordnung und vor allen Dingen den Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen betrifft. Wir sind bereit, dabei richtige Wege mitzugehen. Nur dann werden wir dabei erfolgreich sein, im Außenbereich den Flächenverbrauch zu reduzieren.
Es gäbe noch einen weiteren Ansatz, indem man nämlich die Ausgleichsmaßnahmen so weit fassen würde, dass man zum Beispiel auch in Wohngebieten oder in Gewerbegebieten das dort entstehende Begleitgrün mit als Ausgleichsmaßnahme bewertet. Somit käme man erheblich weiter.
Mit größtem Vergnügen.
Auch hier, Herr Ellerbrock, sind wir nicht weit auseinander. Da stimme ich Ihnen grundsätzlich zu. Es gibt auch in meinem Beritt Flächen, wo sich die Industrie zurückgezogen hat und wo jetzt definitiv die Sanierung der Altfläche halbherzig angegangen wird und sozusagen das, was sich dort auf Dauer entwickeln wird, hinterher dem Steuerzahler zufällt. Auch das halte ich nicht für akzeptabel. Diejenigen, die Flächen ge
nutzt haben, müssen sie so wieder verlassen, dass sie nutzbar sind. Wir sollten sie heute in Anspruch nehmen und nicht hinterher, wenn Jahre über die Fläche hinweggegangen sind und der Huderalaufwuchs zugenommen hat, den Steuerzahler dafür in Anspruch nehmen. Auch da vertreten wir sicher ein gemeinsames Ansinnen.
Alles in allem gibt es Ansätze, die wir gemeinsam in der Landesplanung auf den Weg bringen können. Dazu gehört aber auch die Ernsthaftigkeit, das dann auch tun zu wollen.
Ich sage noch einmal ausdrücklich: Wer Flächenverbrauch verhindern will, wer insbesondere die Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich verhindern will, der muss den Mut haben, Altflächen wieder nutzbar zu machen. Das heißt, wir müssen zu einer gewissen Versöhnung zwischen Wohnen und Arbeit kommen und dürfen nicht die Ausschlusskriterien zwischen Wohnen und Arbeiten weiter penetrieren. Wir müssen hier prüfen, wo Arbeit und Wohnen nahe beieinander sein können, wo und wie das vertretbar ist. Dort sollten wir die Chance nutzen, um den Außenbereich zu schonen und ihn nicht länger unnötig in Anspruch nehmen.
Hierzu gehört aber auch der Blick auf die Ausgleichsflächen und die Ausgleichsflächenproblematik. Dazu habe ich gerade einige Sätze gesagt. Wir sollten uns in aller Ernsthaftigkeit mit dem befassen, was wir dort vorfinden. Das betrifft auch die faire Bewertung von Begleitgrün, was sich in Gewerbe- und Wohngebieten automatisch entwickelt und was beim ökologischen Ausgleich in die Betrachtung hineinzunehmen ist. Das würde auch Bedarf im Außenbereich verhindern.
Herr Minister, wir haben genügend Hinweise an die Landesregierung gegeben, wo wir gesprächsbereit sind. Jetzt liegt es an Ihnen, daraus einen vernünftigen Weg zu entwickeln.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Es gibt wohl kaum ein Thema, das in den letzten Monaten die Menschen im Land so bewegt hat wie § 61a des Landeswassergesetzes.
Es gibt wohl auch kein Thema, bei dem wir alle gemeinsam die Wirkungen nach außen in dieser Form unterschätzt haben.
Richtig ist, meine Damen und Herren – das gehört zur Historie dazu –: 1995/96 wurde die Dichtheitsprüfung mit ihren Ansprüchen in die damalige Landesbauordnung hineingeschrieben. 2007 wurde sie wegen der fachlichen Zuständigkeit von der Vorgängerregierung in das Landeswassergesetz gegeben. Gemeinsam war beiden Vorgängen, dass die Fristen den Handelnden offensichtlich den Blick auf die praktische Umsetzung dieser Vorschrift etwas vernebelt haben.
Wir haben gemeinsam gedacht und haben es gemeinsam von den Häusern so dargestellt bekommen, dass wegen des Grundwasserschutzes eine zwingende Notwendigkeit für dieses Vorgehen gegeben sei. Die Beschäftigung mit dieser Problematik in den letzten Monaten hat aber deutlich gemacht, dass die Gefährdung des Grundwassers insbesondere bei Privatanschlüssen nicht in der Dimension gegeben ist, wie sie uns dargestellt wurde. Das hat uns veranlasst, das Ganze zu überdenken.
Das wiederum hat im Juni des vergangenen Jahres zu dem Versuch einer Mehrheit hier im Landtag geführt, eine bürgerfreundliche Lösung in die bestehende Regelung einzubauen. Die wurde dann auch per Landtagsbeschluss im Juni auf den Weg gebracht.
Was uns allerdings mit großer Enttäuschung erfüllen musste und auch erfüllt hat, ist, wie das dann im Hause des Umweltministers umgesetzt wurde. Deswegen richtet sich unsere Kritik in diesem Fall auch ausdrücklich an das Umweltministerium und dessen Umsetzung und nicht an die Kolleginnen und Kollegen, die damals an dem Kompromiss mitgewirkt haben. Diese Umsetzung war fehlerhaft, war nicht im Sinne dessen, was wir als Union zu
sammen mit Grünen und SPD im Juni auf den Weg gebracht hatten.
Deswegen ist es logischerweise – weil Exekutive das, was Legislative beabsichtigt hat, nicht umgesetzt hat – zu einem neuen Handeln der Legislative gekommen, nämlich zu einem Gesetzentwurf, den FDP und CDU hier vorgelegt haben. Der trägt dem Rechnung, was wir in den letzten Monaten an Erkenntnissen haben gewinnen können, nämlich dass die Dimension der Gefährdung des Grundwassers bei privaten Anschlüssen nicht wie dargelegt gegeben ist und es deswegen angebracht ist, hier im wahrsten Sinne des Wortes abzurüsten und nur noch bei begründetem Verdacht die Durchführung von Dichtheitsprüfungen und bei festgestellten Schäden die Sanierung zu verlangen.
Das ist im Prinzip die Vita dessen, worüber wir heute reden.
Dass FDP und CDU mit dieser Ansicht nicht falsch liegen, erkennen wir an dem Gesetzentwurf, der von Rot-Grün nachgereicht wurde. Auch an dem Eckpunktepapier für eine Rechtsverordnung wird deutlich, dass man sich dieser Ansicht nähert.
Nichtsdestotrotz bleibt bei Ihrem Gesetzentwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, natürlich die Frage, wie verbindlich das ist, was Sie darin in Aussicht stellen.
Zum einen beabsichtigen Sie die Änderung des § 53 des Landeswassergesetzes mit der Einführung der Pflicht zur Untersuchung von Nebenanschlüssen bzw. privaten Hausanschlüssen. Pflicht heißt nicht, dass es Ausnahmen gibt, sondern Pflicht gilt flächendeckend.
Des Weiteren schreiben Sie in Punkt 7 Ihres Eckpunktepapiers, dass Sie ganzheitliche Untersuchungen öffentlicher und privater Abwasserleitungen anstreben. Das bedeutet für uns: Es geht wiederum auf alle Anschlüsse zu. Und das entspricht nicht unserem Ansinnen.
Noch einmal, meine Damen und Herren: Wir mussten und wir müssen alle zur Kenntnis nehmen, dass Rechtsnormen, die wir hier im Hause setzen, nach Möglichkeit auf Rechtsakzeptanz stoßen bei denen, die davon betroffen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn es denen, die davon betroffen sind, gelingt, uns mit Argumenten dazu zu bringen, unser Handeln zu überdenken.
Sicherlich ist die Kritik derer berechtigt, die zum Beispiel technische Anlagen angeschafft haben, um das, was bisher gesetzliches Regelwerk war, durchzuführen. Im Umkehrschluss wäre es sicherlich auch ein Fehler im politischen Handeln, wenn man erkennt, dass man bei Maßnahmen, die man einfordert, überzieht und diese Überziehungen bestehen lässt, anstatt sie zu revidieren und auf ein sachgerechtes und umsetzfähiges Verfahren zurückzukommen.
Diesen Weg sind wir zusammen mit der FDP gegangen. Ihrem Entwurf, meine Damen und Herren von SPD und Grünen, ist zu entnehmen, dass Sie offensichtlich erkannt haben, dass das der richtige Weg ist.
Ich glaube, wir werden im Ausschuss spannende Beratungen erleben. FDP und CDU haben den Weg mit ihrem Gesetzentwurf vorgezeichnet. Sie von Rot-Grün sind herzlich eingeladen, auf unseren Gesetzentwurf gänzlich einzusteigen. Denn die Nebenbestimmungen und Ähnliches, was Sie in Ihren Eckpunkten angedeutet haben, führen zu weiterer Verunsicherung, auf keinen Fall aber zu Rechtsklarheit. Lassen Sie uns am Ende des Verfahrens auf eine Regelung gehen, die nachvollziehbar, verständlich und umsetzbar ist. Und das ist der Gesetzentwurf von CDU und FDP.
Herr Minister,...
Dann nehme ich das Mikrofon von Herrn Löttgen, wenn es geht.
Ein Lämpchen leuchtet auf, aber vielleicht geht es auch so.
Herr Minister, die Frage von Herrn Ellerbrock ging schon in die Richtung …
Das scheint zu gehen. Das ist offensichtlich ein deutlich besseres Mikro. – Herzlichen Dank, Herr Präsident.
Herr Minister, die Frage von Herrn Ellerbrock ging schon in die Richtung, wie es sich mit der Rechtskostenerstattung der Stadt Dortmund an die SPDFraktion verhält. Es gibt offensichtlich eine Anfrage des Herrn Oberbürgermeisters an den Regierungspräsidenten, die vom Regierungsvizepräsidenten beantwortet wurde, der eine Rechtmäßigkeit der Prozesskostenerstattung bzw. eine Rechtskostenerstattung klar verneint. Noch einmal ganz explizit die Frage an den Innenminister: Teilen Sie die Rechtsauffassung des Regierungspräsidenten
Arnsberg?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, Sie haben auf die Rede von Herrn Brockes abgehoben und Unterstellungen, die Sie dort erkannt haben wollen, zurückgewiesen.
Ich habe allerdings genauso wie Herr Brockes sofort ein ungutes Gefühl gehabt, als ich die InterviewPassagen von Herrn Römer las, eben weil wir sozialdemokratisches Handeln aus den vergangenen Jahrzehnten im Lande Nordrhein-Westfalen kennen.
Insofern muss Vorsicht angebracht sein bei dem, was man dort lesen konnte.
Dass sie angebracht ist, habe ich dem Wortbeitrag von Herrn Priggen entnehmen können. Herr Priggen hat nämlich sehr vorsichtig und sehr zu Recht die Satzung genau zitiert, um wohl auch seinem Koalitionspartner noch mal deutlich zu machen, dass letztendlich die Vermögensteile der Stiftung erhalten bleiben müssen und eben nicht anderen Zwecken zugeführt werden dürfen, um nach Auslaufen des Bergbaus im Jahre 2018, wie es Ziel der Stiftung war, den Geschädigten – sowohl den privaten als auch der öffentlichen Hand – zu helfen.
Das ist die eigentliche Aufgabe. Dieser fühlen wir uns als Union verpflichtet. Deswegen dieser Antrag: weil wir sicherstellen wollen, dass das, was die Stiftung beabsichtigt, definitiv auch über 2018 hinaus möglich sein muss. Es war sicherlich dringend notwendig, das hier noch mal in aller Deutlichkeit zu erörtern.
Ich kann für mich immer noch nicht sagen, dass der Argwohn, den ich aus dem Interview heraus entwickeln musste, gänzlich beseitigt worden ist. Was
nämlich Herr Eiskirch hier ausgeführt hat, lässt immer noch den Schluss zu, dass Sie mit der Stiftung andere Dinge vorhaben als das, was Sie hier offen erst mal unter dem Deckmäntelchen einer Satzung darstellen. Sie wollen aktive Industriepolitik, Sie wollen diese Stiftung definitiv in Ihrem Interesse lenken.
Erstens weise ich darauf hin, dass das Stiftungsvermögen auch dem Saarland mit dem Stiftungszweck zugutekommen soll, den die Stiftung beschreibt.
Zweitens weise ich auch noch mal ausdrücklich darauf hin, dass wir, die wir im Unterausschuss Bergbausicherheit permanent mit Schadensbildern und Schwierigkeiten bei Schadensregulierungen auseinandersetzen – und dies in großer Einmütigkeit –, den Betroffenen ganz klar sagen werden – ich glaube, darüber sind auch die Menschen froh, die betroffen sind –: Wir haben ein Augenmerk darauf, dass die Mittel der Stiftung satzungskonform eingesetzt werden und dass es am Tage des Eintretens von Schäden nach Auslaufen des aktiven Bergbaus eine Stelle gibt, die berechtigte Ansprüche bedienen kann.
Meine Damen und Herren, ich darf noch mal aus den Finanzierungsdarstellungen der RAG-Stiftung selbst zitieren. Darin steht eindeutig, dass die KPMG als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt hat, dass die Stiftung ab 2019 ein Vermögen von 8,4 Milliarden € benötigt, um aus deren Verzinsungen die Ewigkeitslasten zu befriedigen.
Frau Ministerpräsidentin, deswegen werden Sie die Union weiterhin als strengen Betrachter des Handelns der Stiftung erleben. Wir glauben, der Antrag ist richtig und wichtig, weil wir den Menschen nach dem Auslaufen des Bergbaus die Sicherheit geben wollen, dass die auftretenden Schäden reguliert werden können.
Sie sind in der Regierung über Schäden, die dort auftreten können, informiert. Eine Studie des Umweltministeriums – Herr Remmel gibt sonst immer gern schnell Botschaften ins Land – belegt ganz klar, dass alleine im Bereich der Abwassersituation 800 Millionen € zu Sanierungszwecken eingesetzt werden müssen. Das macht deutlich, dass wir die Summen, die die KPMG analysiert hat, auch wirklich erreichen und erhalten müssen, damit diese Ansprüche bedient werden können.
Herr Aggelidis, was die Pläne der grünen Seite der RAG angeht: Ich glaube nicht, dass die Stiftung das Instrument ist, mit dem man diese Pläne finanzieren kann. Die Stiftung ist nicht diejenige, die Forschung – nichts anderes wäre es in diesem Bereich – mitfinanziert. Sie muss ihren Kapitalertrag sichern. Es ist nicht Aufgabe der Stiftung, diese grüne Entwicklung der RAG finanziell zu begleiten. Die jetzige RAG muss sich andere Partner suchen, wenn sie dieses Ziel, bei dem ich sie unterstützen würde, verfolgen will. Wir wissen nicht, ob sich die
se Möglichkeiten, die man dort meint zu erkennen, fiskalisch als Beitrag zur Finanzierung des Grundstocks der Stiftung darstellen lassen.
Lassen Sie mich an der Stelle noch mal davor warnen, an falscher Stelle zu agieren und Risiken einzugehen. Risiken dürfen wir, die wir im Jahr 2007 auch mit der Gründung der Stiftung einen Weg beschritten haben, nicht akzeptieren. Wir müssen die Mündelsicherheit der Stiftungseinlagen – um es mal so zu formulieren – definitiv festschreiben, um für das gewappnet zu sein, was nach 2018 kommt. Das werden sowieso noch sehr schwierige Dinge werden. Hierfür werden wir Kapital benötigen. Dieses Kapital muss abgesichert werden. Diesem Ansatz dient der Antrag der Union. Deswegen kann man ihm zustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Jäger ist gerade im intensiven Gespräch mit den neuen Freunden. Herr Minister Jäger, wenn wir über die Gerechtigkeit und Fortentwicklung des NKF reden, dann erinnere ich Sie an 2008, als ich auch schon einmal an dieser Stelle gestanden und beschrieben habe, was verschiedene Situationen auch in meinem Heimatkreis, von dem Herr Hübner auch gerade vorgetragen hat, bedeuten.
Ich habe damals auch zum Beispiel die Systematik von Rückkoppelungseffekten beschrieben. Es ist zu Recht so, wenn wir einen neuen Sozialansatz finden im GFG, dass zum Beispiel eine Gemeinde wie meine Heimatgemeinde Haltern am See, die eine bessere Sozialstruktur hat, weniger Zuweisungen bekommt.
Aber Realität ist, dass sie ja gar nicht Träger der Sozialhilfe ist, sondern der Kreis. Das heißt, sie bekommt einen Abzug dafür, dass Strukturen bei ihr besser sind, ist aber über die Kreisumlage an der Gesamtfinanzierung der Sozialproblematik im Kreis Recklinghausen beteiligt und zahlt somit den Sachverhalt zweimal.
Wenn das bei Ihnen Gerechtigkeit ist, dann müssen Sie mir erklären, was daran gerecht ist.
Im Übrigen haben Sie damals, 2008, nachweislich des Plenarprotokolls erklärt, dass Sie diese Analyse für messerscharf und treffend halten.
Insofern: Was hat sich eigentlich bei Ihnen in der Wahrnehmung geändert, dass das plötzlich alles nicht mehr gilt? Da bin ich wirklich an dieser Stelle ein Stück weit erschüttert, dass man nicht bereit ist,
solche Dinge auch mit wahrzunehmen und sie einer Änderung anheim zu führen.
Es kommt ja übrigens noch schöner: Das, was die Kommunen des Kreises Recklinghausen in Brennpunktbereichen über den Sozialschlüssel mehr erhalten, erhält der Kreis weniger. Dieses Geld holt er sich bei den Kommunen wieder, die gerade gestärkt werden sollten.
Also: Wenn Sie diese Effekte nicht abstellen, werden Sie nichts erreichen mit dem, was Sie hier groß und voluminös ankündigen. Sie werden nicht weiterkommen, die Rückkoppelungseffekte im kreisangehörigen Raum zu beseitigen.
Im Übrigen noch etwas: Die Entlastung des Bundes über die Grundsicherung landet im kreisangehörigen Raum zuerst einmal beim Kreis. Wenn dieser Kreis, wie zum Beispiel der Kreis Recklinghausen, in der bilanziellen Überschuldung steckt und die GPA sagt, er lebt immer noch nicht auskömmlich, obwohl er schon die höchste Kreisumlage im Lande hat – die Kreisumlagenhöhe stimmt also noch nicht –, dann kann ich Ihnen schon sagen, wo die Mittel der Grundsicherung verbleiben werden: beim Kreis Recklinghausen. Nicht eine Kommune des Kreises Recklinghausen wird davon einen Cent sehen.
Deswegen: Wenn Sie als Landesregierung nicht in der Lage sind, diese Unschärfen abzustellen, wird es keine Verbesserung der kommunalen Finanzsituation im kreisangehörigen Raum geben. Wenn Sie sich diesem Problem nicht stellen und weiter verweigern in der Art und Weise, wie Sie das hier tun, dann wird es auch keine Lösung der Problematik geben, und Sie werden dann derjenige sein, der das zu verantworten hat. Ich gebe Ihnen gerne noch einmal die Rede von 2008 mit an die Hand. Sie dürfen sie sich noch einmal zu Gemüte führen. Es wäre schön, wenn Ihr Gedächtnis so gut wäre, dass Sie das, was Sie 2008 für richtig erklärt haben, auch heute noch für richtig halten würden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Skandal um die Firma TelDaFax, das Prellen von Kunden, die glaubten, im Internet die Möglichkeit zu haben, sich auf Stromportale zu verlassen und richtige Hinweise zu bekommen, macht zunächst deutlich, welche Probleme mit den Möglichkeiten des Internets verbunden sind, was die Belastbarkeit von Angeboten und die Überprüfbarkeit angeht.
Von dieser Stelle aus ist den Stromkunden auch zu empfehlen: Setzen Sie sich mit den Verbraucherzentralen in Verbindung, wenn Unsicherheit
herrscht. Dort bekommen Sie die aus meiner Sicht effektivste und beste Beratung, die man sich im Land Nordrhein-Westfalen vorstellen kann.
Ein wenig irritiert bin ich davon, dass wir gleich zu diesem Thema den Finanzminister hören. Ich hätte mir gewünscht, auch den Verbraucherschutzminister in dieser Debatte zu hören, weil es hierbei gerade um den Schutz von Verbrauchern geht.
Insofern wäre es schön gewesen, wenn wir an dieser Stelle auch den Verbraucherschutzminister gehört hätten.
Nichtsdestotrotz ist der Strommarkt in Bewegung. Diese Bewegung braucht Kontrolle. Hierbei ist die Frage in den Raum zu stellen: Was hat die Landesregierung unternommen? Gab es Erkenntnisse der Landesregierung bzw. der Landesregierungen, wie es um TelDaFax bestellt ist? Wenn es diese gab: Warum hat man sie nicht öffentlich gemacht und zur Kenntnis gegeben, sodass Verbraucher hätten geschützt werden können?
Noch einmal von dieser Stelle aus – wir brauchen die Debatten nicht in die Länge zu ziehen –: Das ist ein sehr unerquicklicher Vorgang. Unsäglich ist, wie ein Unternehmen Stromkunden abgezockt hat. Von denen, die in der Lage dazu gewesen wären, hat niemand Laut gegeben. Wenn es wirklich Kenntnis
se von Behörden über den Zustand bei TelDaFax gegeben hat, ist seitens der Verantwortlichen und seitens der Regierung zu erklären, warum es keine Hinweise gegeben hat.
Wir sind gespannt auf die Äußerungen der Landesregierung. Wie gesagt: Bedauerlich ist, dass wir den Verbraucherschutzminister an dieser Stelle nicht hören. Denn ich glaube: Dies ist eine klassische Verbraucherschutzfrage, der wir alle uns gemeinsam verpflichtet fühlen.
Ich richte noch einmal den Appell an alle, die auf der Suche nach günstigen Tarifen sind: Setzen Sie sich mit der Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung. Dort erhalten Sie die beste und objektivste aller möglichen Beratungen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Innenminister, was Sie mit dem die Städte schwächenden Stärkungspakt unternehmen, ist letztendlich der Versuch, ein kaputtes Fass mit Wasser zu füllen. Und irgendwann stellen Sie verwundert fest, dass es nicht voll wird. Das ist das, was da passiert.
Im Übrigen kommt noch hinzu: Sie verlangen von den Kommunen Beiträge, wobei diese erklären, dass sie sie nicht bringen können. Wenn man die Dimensionen dessen sieht, was Kollege Löttgen Ihnen vorhin vorgerechnet hat, dann müssten auch
Sie erkennen, dass das so ist. Es sind SPDBürgermeister, die erklären, sie werden das, was Sie von ihnen einfordern werden, allenfalls mit betriebsbedingten Kündigungen erreichen können. Und das bei einer sozialdemokratisch geführten Landesregierung! Das ist beeindruckend.
Ich erinnere mich noch gern an die Diskussion, die wir 2008 hier im Hause hatten, in der wir über den Finanzkollaps der Kommunen im Ruhrgebiet geredet haben. Ich habe dies in meiner Rede sehr deutlich beschrieben, worauf Sie in einem Zwischenruf sagten: Genauso ist es. Warum, wenn Sie um die Sachverhalte wissen, regeln Sie es jetzt so, wie Sie es machen?
Sie überfordern die Kommunen, Sie bringen die Kommunen in eine Notlage, und Sie helfen damit der gesamten kommunalen Familie nicht, sondern Sie verschlimmern die Gesamtsituation. Am Ende werden Sie mit leeren Händen dastehen und unendlich Geld „verbrannt“ haben, ohne Hilfe geleistet zu haben. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Aggelidis, wichtig wäre bei solch einer Diskussion, zur Kenntnis zu nehmen, dass in diesem Land jedem Bürger und jedem Unternehmen das Recht zusteht, das Recht anzuwenden und es für sich in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie hier wissentlich einen Schwarzbau unterstellen, dann nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es ein Genehmigungsverfahren gegeben hat, dessen Entscheidung hinterher durch ein Gericht einkassiert wurde. Einen wissentlichen Schwarzbau hat hier niemand errichtet. Das ist eine böswillige Unterstellung.
Das muss man an dieser Stelle betonen.
Ich kann Ihnen auch noch eines sagen: Ich bin nicht beauftragt, Frau von der Beck in Schutz zu nehmen. Aber eine derartige Konstruktion herbeizuführen und ihr diese Abhängigkeiten zu unterstellen, verabscheue ich genauso, wie ich damals verabscheut habe, als man Bürgermeister Werner in Datteln unterstellt hat, er sei von E.ON abhängig, weil eine angeheiratete Cousine in München bei E.ON beschäftigt sei. – Das ist abstrus, was hier teilweise konstruiert wird.
Richtig ist: Ein Zielabweichungsverfahren ist noch keine Genehmigung, Herr Aggelidis. Ein Zielabweichungsverfahren ermöglicht einen Vorgang, bei dem letztendlich geprüft werden soll, ob man von dem, was gesetzlich gefordert ist, in einem solchen
Fall unter gewissen Umständen abweichen kann. – Das ist beschlossen worden, nicht mehr.
Insofern sind selbst diejenigen, die das Kraftwerk befürworten, noch lange nicht sicher, ob es denn wirklich kommt. Das wird an anderer Stelle entschieden werden.
Und in Ihrer Analyse ist nicht richtig, dass dieses Kraftwerk den Umstieg und die Energiewende behindern würde. Vielmehr kann dieses Kraftwerk die Energiewende begleiten. Das wäre ein Vorteil, weil nämlich neue Kraftwerke anstatt alter Kraftwerke einer Energielücke, der wir eventuell sehr nahe sind, ein Stück weit die Spitze nehmen können, sodass uns Zeit bleibt, bis 2050 noch offene Fragen zu beantworten, um letztlich eine wirklich sichere Energieversorgung aus regenerativen Energien dauerhaft zu gewährleisten. Um diesen Zeitraum abzudecken, können neue Kohlekraftwerke einen sinnvollen Beitrag leisten.
Alles in allem glaube ich: Was Sie den Grünen heute vorwerfen, ist aus Ihrer Sicht natürlich politisch legitim und von den Grünen vielleicht auch selbst verursacht, weil die Grünen auch in ihrer Anhängerschaft zu hohe Erwartungen geweckt und die rechtliche Realität ein Stück weit ausgeblendet haben, sodass man jetzt diese hohen Erwartungen – im Bundestagswahlkampf war Jürgen Trittin dort und hat gesagt: Das kommt jetzt weg – einsammeln und sich dem Recht stellen muss. Die rechtliche Betrachtung müssen wir abwarten.
Herr Aggelidis, das legitimiert aber noch lange nicht, dass man Entscheidungsträgern vor Ort wie Bürgermeister Werner oder einer Entscheidungsträgerin der Grünen eine Abhängigkeit unterstellt, die definitiv so nicht gegeben ist. Ich nehme die Grünen ausdrücklich in Schutz: So geht man miteinander nicht um. Das ist eine böswillige Unterstellung gewesen. Das sollten auch Sie nicht tun, Herr Aggelidis.
Man schneidet jemandem im politischen Raum nicht die persönliche Ehre ab, wenn man sich bei Entscheidungen wirklich schwertut, wenn man einen richtigen Weg für Entscheidungen finden will. Wir ringen um Entscheidungen, aber wir schneiden uns um Gottes willen nicht gegenseitig die Ehre ab. Das ist heute ein sehr schäbiger Auftritt gewesen, was diesen Teil betrifft. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Aggelidis, ich hoffe, Sie haben der Ministerin zugehört. Sie hat zumindest einen Sachverhalt korrekt beschrieben, nämlich wie es zu dem Gutachten gekommen ist. Das ist kein von E.ON beauftragtes Gutachten, sondern der RVR hat ein Gutachten über die Möglichkeit der Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens in Auftrag gegeben und die Kostenträgerschaft dem Unternehmen E.ON – sagen wir einmal – an die Hand gegeben, um es so zu formulieren.
Anempfohlen. Das ist noch schöner formuliert. Herr Minister, das war eine salbungsvolle Hinweisgebung.
Dann zum Kollegen Eiskirch: Sie haben gesagt, die Union und die FDP hätten im RVR dagegen gestimmt, diesen Vorgang auf den Weg zu bringen. Sie hätten aber auch erklären sollen, warum. Denn es war folgender Vorgang:
Dafür bin ich jetzt da, Frau Altenkamp. Ich werde das auch mit Vergnügen tun.
Es ging um die Auswahl der Gutachter. Es ging um das Verfahren. Im Laufe der Sitzung wurde deutlich, dass die grüne und die SPD-Fraktion von der Verwaltung bei der Auswahl der Gutachter beteiligt wurden, dass sie also die Möglichkeit hatten, Vorschläge einzubringen. Dieses Vorschlagsrecht wurde den anderen Fraktionen nicht eingeräumt. Aufgrund dieses sehr undemokratischen Vorgehens haben wir nicht eingesehen, dass wir ihnen bei diesem Vorgang die Hand reichen. So war der Sachverhalt, meine Damen und Herren. Das gehört zur Wahrheit auch dazu.
Da er das schon angekündigt hat und ich natürlich immer Herrn Eiskirch und seinen Wortmeldungen gegenüber sehr positiv eingestellt bin, gerne.
Herr Eiskirch, ein fröhliches Sowohl-als-auch von meiner Seite. Denn das eine ist richtig und das andere auch. Ja, wir haben das so gemacht, wie Sie es beschrieben haben. Wir haben es aber aus dem Grunde gemacht, weil uns letztendlich die Mitwirkung in dieser Form verwehrt worden ist und weil wir ein Zielabweichungsverfahren für überflüssig hielten. Im Übrigen hat das Gutachten – das werden Sie ja auch zur Kenntnis genommen haben – das fröhliche Sowohl-als-auch ja auch bestätigt. Ja, ein Zielabweichungsverfahren kann zusätzliche Sicherheit bringen. Es wäre aber nicht nötig gewesen.
Insofern ist auch das wiederum ein Hinweis darauf, dass das, was Frau von der Beck heute in der „WAZ“ bzw. in der „Dattelner Morgenpost“ seitens der Grünen als Zitat in einem Leserbrief gebracht hat – wir haben alles versucht, um dieses Vorhaben zu verhindern –, vielleicht die Dinge besser umschreibt als das, was bisher hier an Nebelkerzen auf den Weg gebracht worden ist.
Ich darf aber auch einiges noch einmal in Erinnerung rufen. Die Kollegin Brems hat ja schon darauf hingewiesen. Wir haben Vieles hier schon wiederholt. Aber das Richtige kann man gar nicht oft genug wiederholen.
Also: Der Standort ist keine Erfindung einer schwarz-gelben Landesregierung, sondern der
Standort war Ergebnis eines Gebietsentwicklungsplanes, der letztendlich in Verantwortung von RotGrün auf den Weg gebracht worden ist.
Lieber Kollege Eiskirch, da gibt es Unterschriften drunter. Sozusagen die Geburtshelfer haben unterschrieben. Da stehen die Unterschriften von Frau Höhn, von Herrn Horstmann und von Herrn Vesper drunter.
Insofern kommen Sie da Ihrer Verantwortung nach. Sie tragen für den Standort genauso gut Verantwortung.
Ich bin Herrn Römer dankbar, der in der „Recklinghäuser Zeitung“ vor einigen Tagen zitiert wurde – ich darf das mit Erlaubnis der Präsidentin hier zur Kenntnis geben –, dass er glaubt, dass Datteln 4 einen Beitrag zur Klimawende leisten kann. Auch da bin ich mit ihm einer Meinung. Ich glaube, das ist möglich.
Deswegen, meine Damen und Herren, ist auch der Antrag der FDP-Fraktion richtig, zu sagen: Lasst uns daran gehen, aber natürlich unter – ich glaube auch, das meinen die Kollegen der FDP so – Zurkenntnisnahme der Hinweise, die uns das Urteil gibt.
Niemand sagt, dass wir uns dem entziehen sollen, was das Urteil an Hinweisen gegeben hat. Es geht darum, zu versuchen, diesen Hinweisen Rechnung zu tragen und unter der Rechnungstragung und der Umsetzung dessen, was wir dort an Möglichkeiten haben, Datteln 4 auf den Weg zu bringen.
Wir wollen eine Energiewende. Diese werden wir aber nur mit einer Energiesicherheit erreichen können, wenn wir die Versorgungssicherheit in der Bundesrepublik nicht gefährden. Dafür brauchen wir Kraftwerkskapazität bei gleichzeitiger Steigerung regenerativer Kapazitäten und gleichzeitigem Intensivieren von Forschungsanstrengungen, was die Speicherfähigkeit von regenerativem Strom beinhaltet.
Also: Ich glaube, so weit ist man da auch wieder nicht auseinander.
Zu den ganzen Nebelkerzen, die immer geworfen werden: Ja, in Datteln sind Fehler gemacht worden. Das bestreitet keiner. Aber Fehler sind auch dazu da, dass man sie revidiert, dass man sein Verhalten ändert, dass man Strukturen ändert im Vorgehen und dass man Dinge möglich macht, auf die sich auch ein Investor verlassen können muss.
Hier ist auch an E.ON zu denken, die letztendlich ebenfalls ein Risiko eingegangen sind und die sich natürlich auch auf Rechtsgrundlagen verlassen haben, die bis zum Urteil durchaus allgemeinverbindliche Gültigkeit hatten.
Deswegen fordere ich Sie noch einmal auf: Treten Sie diesem Antrag bei! Sorgen Sie dafür, dass wir unter Gewichtung und unter Kenntnisnahme der Hinweise des Urteils Datteln 4 möglich machen, damit Datteln 4 einen Beitrag leisten kann – im Rahmen einer zukünftigen gemeinsamen Energiepolitik hin zu einer Versorgung der Bundesrepublik Deutschland und damit auch Nordrhein-Westfalens mit regenerativen Energien im Bereich 2050. Das wäre ein Zielansatz, den wir gemeinsam vertreten können. Lassen Sie uns doch mit Optimismus darangehen! – Herzlichen Dank.
Danke schön. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Minister Voigtsberger, das, was ist und was war, ist beschrieben worden. Wir sollten uns stärker mit
dem auseinandersetzen, was und wie es kommen kann.
Im Zuge der Diskussionen auch über den heute zu beratenden Antrag habe ich aber den Eindruck, als ob Angst vor einem möglichen Konsens vorherrscht und dass man immer wieder Versuche unternimmt, Dissonanzen und Unterschiede herauszuarbeiten. Stattdessen sollten wir gemeinsam die Chance ergreifen, eine Energiepolitik zu formulieren, mit der wir einen wirklichen gesellschaftlichen Konsens über alle Parteien hinweg organisieren und Planungssicherheit für unseren Industriestandort erreichen können. Dabei werden noch viele offene Fragen zu klären sein.
Es wird zu klären sein: Welche alten Kraftwerksblöcke, die mit Kohle Strom produzieren, können wir vom Netz nehmen? Wie viele neue Blöcke stehen zur Verfügung, die effektiver und umweltfreundlicher Strom erzeugen? Können wir die Frage „Datteln“ lösen? Wie bringen wir regenerative Anteile verstärkt in das gesamte Tableau, wie machen wir sie – Kollege Lienenkämper sprach es schon an – grundlastfähig?
Was müssen wir den Menschen sagen, wenn regenerative Energien am Ende eines Zeitfensters bis 2050 den größten Teil der Energieversorgung unseres Landes übernehmen sollen? Was bedeutet das für die Menschen im Land? Was bedeutet das für die Landschaft? Was bedeutet das an Veränderung der Positionierung zur Energieerzeugung?
Zurzeit wird Energie in Ballungsraumnähe, in Abnehmernähe erzeugt. Regenerative Energie, Windkraft, wird in Ballungsraumnähe, in der Nähe von Wohnbebauung weniger stark vertreten sein können. Sie wird in den ländlichen Raum wandern. Welche Dimensionen nimmt das an? Was bedeutet es, zwei 2 % der Landesfläche für regenerative Energien, für Windkraft, zur Verfügung zu stellen, wenn schon ein Drittel der Landesfläche aufgrund von Bebauung und Infrastruktur gar nicht für die Ausweisung von Windvorrangflächen zur Verfügung steht? Welche Dimensionen nehmen die Anlagen an? Was bedeutet das für die Menschen, die in der Nähe dieser Anlagen wohnen werden? Die heute marktreifen 3-MW-Anlagen werden eine Höhe von 180 bis 200 m haben. Sie werden einen Rotordurchmesser von 100 m haben. Damit werden sie im Landschaftsbild natürlich dominieren. Dort, wo man heute Kilometer entfernt Kühltürme sieht, wird man auch Windräder sehen können. Auch das bedeutet eine Veränderung dessen, was wir im Landschaftsbild gewohnt sind. Nichtsdestotrotz wollen wir uns dem zuwenden. Wir müssen dann aber auch dafür sorgen, dass die Menschen in diesem Prozess mitgenommen werden.
Das hat die Anhörung der Landesregierung zum Winderlass im Übrigen deutlich gezeigt. Es werden rechtliche Fragen zu klären sein. Der jetzt vorliegende Entwurf eines Windkrafterlasses – so haben die kommunalen Spitzenverbände es dargestellt –
birgt ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit und damit Klagerisiken für die Städte. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände müssen sicherlich noch einmal in einen Dialog eintreten, um zu klären, wie man das konsequenter und rechtssicherer machen kann.
Wir werden mit den Menschen vor Ort diskutieren müssen. Unter welchen Bedingungen kann man es ihnen leichter machen, diese Eingriffe in ihr Umfeld zu akzeptieren? Wie kann man sie an Investitionen in Windkraftanlagen beteiligen? Wie können wir Bürgerwindparks organisieren? Manche beteiligen sich zurzeit professionell an der Hebung von Standorten im Lande. Die gepachteten Flächen stehen hinterher aber nicht mehr für Bürgerwindparks zur Verfügung, sondern dienen privaten Investoren zur möglichen Ertragsoptimierung. Wie kann man Wege schaffen, um die Bürger mitzunehmen, damit diese die Möglichkeit erhalten, sich zumindest an dem zu beteiligen, was ihr gewohntes Landschaftsbild beeinträchtigt?
Das sind alles Fragen, die wir klären müssen. Deswegen glaube ich, dass wir jetzt langsam alle aus den Schützengräben rauskommen, uns an einen Tisch setzen und uns dafür einsetzen sollten, nicht mehr das Trennende zu formulieren, sondern über das Verbindende zu reden.
Ich glaube, es gibt genügend Ansätze, die diesen Weg möglich machen könnten. Wir müssen dann auch den Mut haben, uns abseits des politischen Vorteils, der vielleicht an der einen oder anderen Stelle doch noch reizt, zusammenzusetzen und diese Wege auszuloten.
Wir werden wichtige Fragen zu klären haben. Denn wenn wir ernsthaft aussteigen wollen – die Union möchte dies, sie ist dazu bereit –, dann nehmen wir auch solche Äußerungen wie zum Beispiel die von Frau Löhrmann zur Kenntnis, die in der „WDRArena“ gesagt hat: Jeder von uns weiß, dass nicht von heute auf morgen alle Meiler abgestellt werden können, dass wir hierfür Übergänge brauchen. – Das wissen wir, das wissen sicherlich auch die Grünen. Dann lassen Sie uns über die Wege reden und natürlich auch darüber, wie wir die Endlagerung sicherstellen.
Auch das wird uns eine große gemeinsame Verantwortung abverlangen: den Menschen zu erklären, dass wir, wenn wir aussteigen wollen, auch endlagern müssen und dass dieses Endlager identifiziert und gebaut werden muss. Man kann den Menschen, die das in ihrer Region dann hinnehmen müssen, nicht unbedingt Begeisterungsstürme abverlangen. Das wird Betroffenheit vor Ort auslösen. Es wird unsere gemeinsame Verantwortung sein, diesen Weg trotzdem zu gehen; denn der Ausstieg ist nur über Endlagerung endgültig möglich.
Zur Wahrheit gehört natürlich auch, dass dies keine deutsche, keine nordrhein-westfälische Frage sein wird, sondern dass es eine europäische, eine globale Frage sein wird. Denn Atomkraft spielt auf der ganzen Welt, auch in Europa, weiter eine Rolle, und in unseren Nachbarstaaten wird Atomstrom produziert.
Wir sollten nicht der Versuchung verfallen, bis wir eine Lösung gefunden haben, unseren Strombedarf aus Atomstrom der Nachbarstaaten zu sichern, sondern wir sollten dafür sorgen, dass wir in unserem Lande den Strom produzieren können, den wir hier brauchen. Das, was wir selbst nicht mehr möchten, sollten wir auch anderen nicht zumuten.
Deswegen sollten wir uns jetzt alle gemeinsam der Verantwortung stellen. Jetzt haben wir die Chance dazu. Ich glaube, es ist wirklich eine historische Chance.
So schlimm das Ereignis in Fukushima ist: Es gibt uns die Möglichkeit, uns ernsthaft zusammenzusetzen, Energiepolitik neu zu definieren und nach einem gemeinsam verantworteten Weg zu suchen – und ihn nach Möglichkeit auch zu finden –, der über Jahrzehnte die Energiepolitik unseres Landes in tragfähiger Richtung vorgibt und damit Sicherheit für die Menschen in unserem Land bringt, aber gleichzeitig auch für diejenigen, die mit Strom wirtschaften.
Also: eine gemeinsame Aufgabe. Die Union ist bereit, sich dieser Aufgabe zu stellen. Ich bin gespannt, ob Sie diese Hand, die wir zur Einladung ausstrecken, ergreifen werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und lieben Kollegen! Der Einzelplan 02, Teilbereich Landesplanung, steht auf der Tagesordnung. Frau Ministerpräsidentin – leider ist sie im Moment nicht da –, in diesem Bereich ha
ben Sie aus Ihrer Sicht sofort gehandelt. Sie haben den Energieteil des Landesentwicklungsprogramms zurückgezogen und die Absicht bekundet, die Zusammenführung von LEP und LEPro voranzutreiben. Seitdem war leider nichts mehr zu hören.
Wie ernst die Landesplanung von der Landesregierung genommen wird, wird erschreckenderweise daran deutlich, dass der ehemals Zuständige, nämlich der Minister für Wirtschaft, nicht mehr auf seiner Internetseite vermerkt, was in Sachen Landesplanung unterwegs ist,
und die Staatskanzlei das leider immer noch nicht tut. Das ist zumindest das, was wir recherchiert haben, Herr Sagel.
Das Einzige, was jetzt im Zuständigkeitsbereich der Staatskanzlei einen Hinweis gibt, ist der Verweis auf die Bezirksregierungen. Eine eigene Aussage seitens der Staatskanzlei zur Landesplanung ist nicht auffindbar.
Das macht wiederum deutlich, dass wir in der Landesregierung offensichtlich noch nicht so weit sind, dass wir nicht genau wissen, wohin Sie eigentlich mit der Landesplanung wollen. Da bleiben nun einmal Fragen offen.
Da bleibt auch die Frage offen: Wer betreibt denn zurzeit Landesplanung? Oder ist es wie in vielen Bereichen so, dass wir zum Schluss Herrn Remmel als denjenigen sehen, der zukünftig die Rahmenbedingungen für Landesplanung formulieren wird? Da bleibt die Frage im Raum: „Was wird aus Datteln 4?“, wenn zum Beispiel die SPD in Berlin schon selbst die Frage stellt, was zukünftig mit Deutschland als Industriestandort und den Menschen mit normalem und niedrigem Einkommen wird, um Energie bezahlen zu können, und deswegen seien neue Kohlekraftwerke als Brückentechnologie nötig, so Ihr Bundesvorsitzender Gabriel.
Wenn Herr Gabriel dies schon sieht, Herr Römer, wie müsste es dann erst um die Sozialdemokratie in Nordrhein-Westfalen bestellt sein, um zu erkennen, dass eben auch moderne Kohlenkraftwerke ihren Beitrag leisten können. Im Übrigen werden Sie seitens des Deutschen Gewerkschaftsbundes, seitens der IG Metall, seitens der IG BCE aufgefordert, Datteln ans Netz gehen zu lassen und hierbei auch politisch zu handeln. Das verweigern Sie bisher im Hause immer; Sie entziehen sich der Landesplanung und werden Ihrer Aufgabe nicht gerecht.
Sie haben das Landesentwicklungsprogramm vollzogen, den Energieteil zurückgenommen und dann die Situation in Datteln, wie sie sich darbietet, in die Regionalplanung gegeben. Der RVR darf sich mit dieser Fragestellung auseinandersetzen. Der RVR hat beschlossen, ein Zielabweichungsverfahren in Gang zu setzen. Nein, er hat es eigentlich nicht beschlossen. Denn da gibt es ebenfalls eine rot-grüne Koalition. Und weil man dort der Koalitionsräson entsprechen muss, muss man erst einmal ein Gutachten fertigen, ob es überhaupt zu einem Zielabweichungsverfahren kommen kann. Erst dann werden wir uns überhaupt über ein Zielabweichungsverfahren unterhalten können.
Daran wird deutlich, dass es zurzeit in NordrheinWestfalen nicht wirklich eine Landesplanung gibt. Das gilt insbesondere, wenn man weiß, dass das Zielabweichungsverfahren für Datteln 4 nur deshalb notwendig wird – das haben Sie wiederum durch die Rücknahme des Energieteils im Landesentwicklungsprogramm herbeigeführt –, weil die Wiedereinführung der Anforderung an die Kraftwerksbetreiber, überwiegend heimische Energieträger – hier wäre es die heimische Steinkohle – einzusetzen, erreicht werden soll. Diese Zielsetzung ist spätestens seit 2001 nicht mehr erreichbar, weil wir seit diesem Zeitpunkt in unsere Republik mehr Steinkohle einführen, als wir selbst fördern.
Sie wissen, ein Ziel, das Sie formulieren, ist nicht erreichbar. Daher haben Sie gleich die Zielsetzung, eine Ausnahme von der Forderung, die Sie selbst wieder aufstellen, herbeizuführen, um überhaupt eine Chance zu haben, über das Kohlekraftwerk in Datteln reden zu können. Widersinniger, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, geht es nicht. Es ist kein ausgesprochener Beleg dafür, dass hier mit Nachhaltigkeit Landesplanung betrieben wird, sondern es ist eine Verabschiedung aus der Landesplanung.
Wenn wir dann noch wissen, dass das neue Klimagesetz, das vorgesehen ist, dem Umweltminister sozusagen eine letztinstanzliche Funktion in diesem Land einräumen wird, müssen wir uns zum Schluss schon fast die Frage stellen: Ist die Richtlinienkompetenz eigentlich noch bei der Ministerpräsidentin verankert, oder geht sie schleichend zum Umweltminister über? Wir glauben, dass der wirkliche, machtvolle Gestalter in diesem Land zurzeit der Umweltminister ist.
Das mag ihn ehren; aber die Dinge werden in Nordrhein-Westfalen auf den Kopf gestellt.
Man sieht das im Übrigen auch beim Windkrafterlass.
Es gibt eine Anhörung. Die Anhörung ist noch nicht einmal ausgewertet, und schon gibt es eine Stellungnahme des Wirtschaftsministers und des Umweltministers, die die Rahmendaten verkünden, ohne dass man parlamentarisch überhaupt die Chance gehabt hat, über das, was in der Anhörung deutlich wurde, noch mal zu reden. Dazu gehört besonders, die Unsicherheit der kommunalen Spitzenverbände, was die Rechtssicherheit der Aussagen im Windkrafterlass angeht, zu werten und zu gewichten. All das findet nicht statt.
Insofern kommt Landesplanung im Land NordrheinWestfalen zu kurz. Deswegen fragt man sich schon fast, warum es dafür überhaupt einen Haushaltsansatz gibt. Haushaltsansätze sind dazu da, dass sie Leben bringen sollen. Die Landesplanung ist bei der Ministerpräsidentin ein Waisenkind. Offensichtlich ist die Landesplanung schon stillschweigend an Herrn Remmel übergegangen. Solche Vorgehensweisen können wir als Opposition, als CDU-Fraktion nicht akzeptieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Römer, Ihre Rede heute Morgen ist zumindest ein Beleg dafür, weshalb man sich einen Reim darauf machen kann, warum Sie bei den Wahlen so abgeschnitten haben, wie Sie abgeschnitten haben.
Ja, es ist wahr: Die CDU/FDP-Koalition in Berlin hat der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke zugestimmt. Es ist genauso wahr, dass alle unseren Staat tragenden Parteien in ihrer Programmatik den Ausstieg aus der Kernenergie als Zielsetzung hatten und haben.
Aus Sicht der CDU war das Restrisiko beim Betrieb von Atomkraftwerken vertretbar – bis zum 11. März dieses Jahres.
Die schrecklichen Umstände um das Erdbeben und die Tsunami-Katastrophe in Japan lösten einen Unfallprozess in der Atomanlage Fukushima aus, der bis heute nicht beendet ist. Täglich erreichen uns Bilder, die unsere Sorgen um die Umstände und das Geschehen in Japan und die Auswirkungen auf die Menschen eher zunehmen lassen, als dass sie sie reduzieren würden.
Insofern ist es richtig, dass wir in Kenntnis dieser Geschehnisse innehalten und überprüfen, inwieweit der von uns beschrittene Weg der richtige ist. Die Ereignisse um die Reaktoren in Fukushima sind der Auslöser für diesen Denkprozess.
Jetzt kann man sicherlich der Auffassung sein: Wir haben es immer gewusst, und wir haben es euch auch immer gesagt. – Diesen Hinweisen müssen wir uns stellen. Aber eins bleibt richtig: In der Politik ist es notwendig, dass Ereignisse, die man wahrnimmt, auch zur Überprüfung der eigenen Handlungsweise führen sollten – nein, müssen. In diesem Prozess befindet sich die Union. Sie wird sich ihm intensiv stellen.
Für mich persönlich ist klar – für viele in der Union ist das so –, dass es ein Weiter-so nicht geben kann, sondern dass wir darüber nachdenken müs
sen, wie wir unsere Energieversorgung sicher, sauber und bezahlbar machen und halten können – und dies nach Möglichkeit in einem Prozess, der Laufzeiten von Atomkraftwerken verkürzt und die damit verbundenen Fragen des Ausstiegs verantwortlich löst.
Ferner ist ein europäischer Dialog notwendig, da das Restrisiko nicht nur für deutsche Reaktoren, sondern für alle Reaktoren in Europa gilt.
Zu dieser Verantwortung gehört auch die Klärung der Frage, wie wir endlagern. Auch dies ist hier im Hause schon des Öfteren angesprochen worden. Wer aussteigen will, muss endlagern. Wer endlagern will, muss einen Standort identifizieren und politisch verantworten. Dieser Prozess verlangt von uns allen eine große Verantwortung; denn egal, wo wir – vielleicht sogar gemeinsam – einen Endlagerstandort finden werden, wird es dort vor Ort Widerstände geben.
Trotzdem müssen wir handeln. Dies bedingt auch, dass man akzeptieren muss, dass Atommülltransporte hin zu einem Endlager erfolgen – es sei denn, man ist bereit, den Menschen an den jeweiligen Standorten von Atomanlagen oder Zwischenlagern deutlich zu machen, dass sie auf Jahrzehnte oder länger die Lagerung oder Zwischenlagerung der Abfälle hinnehmen müssen, womit das Problem natürlich keiner Lösung zugeführt ist, sondern die Problembewältigung unseren Kindern überlassen bliebe.
Ferner bedarf es gemeinsamer Anstrengungen – diese Chance ist aus meiner Sicht gegeben –, möglichst emotionsfrei den Übergang von der Atomtechnologie hin zu regenerativen Energien schneller zu gestalten. Diesen Übergang gilt es aber mit einer verlässlichen Energieversorgung durch eine eigene Stromproduktion im eigenen Land abzusichern. Hierbei können modernste Kraftwerke eher einen Beitrag leisten als veraltete Kraftwerke. Jedes im Bau befindliche neue Kraftwerk mit einem höheren Wirkungsgrad kann und wird auch unter Klimagesichtspunkten einen Beitrag leisten können.
Für uns als Christdemokraten sind nicht Wahltermine ausschlaggebend. Vielmehr führt Erkenntnisgewinn zu einem Überdenken der eigenen Standpunkte. Bisher war das sogenannte Restrisiko eine theoretische Größe. Mit den täglichen Bildern vom Unglücksreaktor in Fukushima wird das Restrisiko real, wird die Gefahr für die Menschen und die Umwelt überdeutlich. Für mich persönlich ist klar: Das Restrisiko ist nicht zu verantworten.
Wir haben jetzt die Chance, gemeinsam zu handeln. Abseits der politischen Kampflinien haben wir die Möglichkeit, endlich eine gemeinsame Verantwortung für eine zukünftige Energiepolitik für unser Land und für die Bundesrepublik Deutschland festzulegen. Im Schatten der Ereignisse in Japan sollten wir diese Chance nutzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Schneider, Sie sollten mal dringend mit Ihrem Redenschreiber sprechen. Denn offensichtlich ist das, was Sie hier vortragen, bei den Bürgern in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg so nicht angekommen.