Protocol of the Session on November 16, 2011

Die Mindeststrafe, die zukünftig anfällt, wird häufig auch nicht so hoch sein, dass daraus tatsächlich eine Verurteilung mit Gefängnis folgt. Wir haben auch den § 47 StBG, wonach in der Regel bei einer geringen Freiheitsstrafe das Ganze in eine Geldstrafe umzuwandeln ist. Ich frage Sie: Was haben wir dann tatsächlich noch übrig von dem, was Sie uns hier vorschlagen?

Meine Damen und Herren, ich bin sehr froh, dass wir im Bund diese Debatte bisher nicht hatten. Ich gehe auch davon aus, dass unsere Bundesjustizministerin eine solche Debatte, das StGB zu ändern, nicht führen lässt. Ich bin der Ansicht, dass wir, was das Strafgesetzbuch anbelangt, richtig aufgestellt sind. Ich bitte Sie, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Wir werden uns jedenfalls in der weiteren Beratung so verhalten, wie es auch meine beiden Vorredner gesagt haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Kollege Aggelidis.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ihr Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, profiliert Sie als Law-and-Order-Partei. Ob das wahltaktisch Blumentöpfe bringt, kann ich nicht beurteilen. Eines ist aber sicher: Das von Ihnen benannte Problem lösen Sie damit nicht. Wenn Vandalismus, Eigentumsdelikte und Metalldiebstähle zunehmen, dann muss das doch ein Symptom gesellschaftlicher Probleme sein, die ebenfalls zunehmen.

Wir erleben zurzeit die Zuspitzung der Krise einer Gesellschaftsordnung, die mit Ihrer tatkräftigen Mithilfe, Herr Kollege Biesenbach, so gestrickt ist, dass die Letzten die Hunde beißen und immer mehr Menschen ohne wirkliche Perspektive dastehen. Wenn Sie dagegen nichts unternehmen und stattdessen das Strafrecht verschärfen, wird es trotzdem immer mehr Eigentumsdelikte und Metalldiebstähle geben.

Die Abschreckungstheorie, derzufolge eine härtere Strafandrohung vom Begehen bestimmter Straftaten abhält, ist durch nichts zu belegen. Sehr viel wirksamer ist eine präventive Politik, eine konsequente Bekämpfung der Erwerbslosigkeit und zum Beispiel eine Grundsicherung, die allen ein menschenwürdiges Leben und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.

(Beifall von der LINKEN)

Was nun speziell den Metalldiebstahl betrifft, der bei Weitem nicht nur auf Friedhöfen stattfindet, so möchten wir Ihr Interesse auf die Profiteure im Hintergrund lenken, auf die Hehlerbanden, die mit dem Diebesgut wirklich Geld verdienen. Wenn Sie Ideen entwickeln, wie man denen das Handwerk legen kann, dann werde ich ein offenes Ohr für Sie haben, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU.

Was ich aber nicht gutheißen kann, ist der Versuch, unter dem Vorwand des Schutzes der Totenruhe durch die Hintertür weiteres theokratisches Gedankengut in unser Strafrecht einzuschmuggeln. Das kann ich als Demokrat und als Anhänger der Trennung von Kirche und Staat und von Religionsfreiheit ohne besondere Privilegierung bestimmter Religionsgemeinschaften nicht gutheißen.

§ 243 Strafgesetzbuch handelt vom besonders schweren Fall des Diebstahls. Der vierte Punkt, der dort im Absatz 1 als Regelbeispiel genannt wird, besagt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidiums –:

„Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter … aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient …“

Ihnen genügt das nicht, meine Damen und Herren von der CDU, weil sich diese Bestimmung auf Gegenstände in geschlossenen Räumen beschränkt. Sie möchten das auf Gegenstände ausgedehnt wissen, die sich unter freiem Himmel befinden, etwa auf einem Friedhof.

Ich sage Ihnen das ganz offen: Mir kommt die zitierte Passage in § 243 ohnehin wie ein Fremdkörper im Strafrecht eines demokratischen Staates vor. Natürlich sind für Menschen bestimmter Glaubensrichtungen bestimmte Gegenstände nicht profan, sondern von besonderer Bedeutung und Weihe. Das

respektiere ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, damit wir uns nicht missverstehen. Ich respektiere das ohne Wenn und Aber, fordere aber auch Respekt für andere Menschen, für die es sich um ganz normale, profane Gegenstände handelt.

Dieser Respekt erfordert, dass die von bestimmten Menschen empfundene, insbesondere religiöse Besetzung bestimmter Gegenstände nicht zu einem allgemeinverbindlichen Gesetz für die gesamte Gesellschaft erklärt werden sollte. Sonst gerät man auf die schiefe Ebene hin zum Fundamentalismus und zur Theokratie. Man kann das nicht in seiner islamischen Form ablehnen und in seiner christlichen Form befürworten, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU.

Aus diesen Gründen können wir Ihnen leider keine Hoffnungen auf ein Ja machen. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Aggelidis. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In ihrem Antrag spricht die CDU von einer Zunahme von Vandalismus und Diebstählen von Metallgegenständen auf Friedhöfen. In der Tat ist nach polizeilichen Erkenntnissen seit einiger Zeit ein Anstieg dieser Straftaten zu verzeichnen. Es handelt sich daher um ein Problem, welches die Landesregierung sehr ernst nimmt.

Scheinbar reflexartig scheint die CDU eine Lösung des Problems gefunden zu haben: Die drohenden Strafen müssten verschärft werden. Sie fordert daher die Landesregierung auf, sich im Bund dafür einzusetzen, erstens die Beschädigung oder Zerstörung von Grabmälern künftig härter zu bestrafen und zweitens den Diebstahl von Grabgegenständen als eigenständiges Regelbeispiel des Diebstahls in einem besonders schweren Fall aufzuführen.

Die Vermeidung von Kriminalität und deren Verfolgung sind wesentliche Voraussetzungen für das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwesens. Es ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung, die Bürgerinnen und Bürger des Landes dabei nicht nur bezüglich ihres Eigentums, sondern auch hinsichtlich ihres Pietätsinteresses gegenüber ihren verstorbenen Angehörigen, Freunden und Bekannten zu schützen. Allerdings helfen die in dem CDU-Antrag vorgeschlagenen Strafverschärfungen nicht weiter. Ich sage auch, die CDU-Fraktion betreibt Augenwischerei, wenn sie den Eindruck vermittelt, auf diese Weise könnten Straftaten auf Friedhöfen verhindert werden.

Herr Biesenbach, Sie müssten wissen, dass die eigentlichen Probleme bei der Verfolgung solch schä

biger Straftaten nicht unzureichende Sanktionsmöglichkeiten sind, sondern die Schwierigkeit gerade darin besteht, die Täter dingfest zu machen und dann einer nachdrücklichen Bestrafung zuzuführen. Die bloße Erhöhung des Strafrahmens führt da nicht weiter.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Gräber ein leicht verwundbares Ziel sind, da solche Täter zumeist im Schutz der Dunkelheit ihren niederträchtigen Handlungen nachgehen. Die hohe Anzahl und die Größe der Friedhöfe in NordrheinWestfalen machen es unmöglich, einen absoluten Schutz vor solchen Straftaten zu gewährleisten.

Aber auch die rechtlichen Erwägungen in dem CDU-Antrag liegen neben der Sache und enthalten zahlreiche Ungereimtheiten. Lassen Sie mich nur die augenfälligsten Schwächen aufzeigen:

Erstens. Würde man dem CDU-Antrag folgen, die Strafandrohung der gemeinschädlichen Sachbeschädigung auf eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erhöhen, könnte die Beschädigung an der Grabstelle künftig härter bestraft werden als die Schändung des dort bestatteten Leichnams. Wie das einleuchten soll, bleibt mir verborgen.

Zweitens. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Einführung eines Regelbeispiels des Grabdiebstahls in § 243 Abs. 1 Satz 2 des Strafgesetzbuches mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geht gleich in doppelter Hinsicht am eigentlichen Problem vorbei.

Zum einen liegt es auf der Hand, dass durch die Schwierigkeit, die in der Regel unbekannten Friedhofstäter zu ermitteln, dieses Problem weder beseitigt noch verringert werden könnte. Es kommt hinzu, dass die Täter, wenn sie überführt werden, schon nach geltendem Recht mit empfindlichen Strafen zu rechnen haben. So wird der Diebstahl schon im Grundtatbestand mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.

Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden dürften bei den hier in Rede stehenden Fällen des Diebstahls auf Friedhöfen darüber hinaus vielfach die Voraussetzungen für die Anwendung eines schon jetzt gültigen Strafrahmens von drei Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall vorliegen: entweder, weil die Täter gewerbsmäßig gehandelt haben, oder die Tat wegen ihrer besonderen Verwerflichkeit als unbenannter Fall des Diebstahls in besonders schwerem Fall zu werten ist.

Haben die Täter den Grabdiebstahl als Mitglied einer Bande begangen, kommt sogar eine Strafbarkeit wegen Bandendiebstahls oder sogar schweren Bandendiebstahls in Betracht. Dem Gericht steht dann sogar ein Strafrahmen von sechs Monaten bzw. von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe zur Verfügung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die CDU-Fraktion sollte bei aller berechtigten Empörung über diese verwerflichen Straftaten, die auch ich empfinde, erkennen, dass das geltende Recht bereits jetzt für jeden Fall des Grabdiebstahls eine tat- und schuldangemessene Bestrafung der Täter ermöglicht. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Herr Kollege Biesenbach hat noch einmal um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Reaktion, die Sie gezeigt haben, kommt nicht unerwartet. Sie hätten sich allerdings die Mühe sparen sollen, nach Ausflüchten zu suchen, wenn Sie in der Sache nicht wollen.

Wenn Sie meine Zahlen genommen hätten, hätten Sie gemerkt: Der Vorfall auf dem Jüdischen Friedhof fand im August statt. Im Oktober gab es in Nordrhein-Westfalen sieben Vorfälle. Liebe Frau Hanses, Entschuldigung: Wenn ich im November einen Antrag stelle, hängt das eng mit der Sache zusammen. Dass wir bei den Linken keine Zustimmung finden, überrascht mich nicht. Wer für die Freigabe von Drogen ist, den stört auch die Schändung von Friedhöfen nicht.

(Lachen von der LINKEN)

Von den anderen aber hätte ich schon erwartet, dass sie ein Stück weit über Werte nachdenken. Wenn Sie, Herr Wolf, sagen, das sei Populismus, dann ist das zu billig. Sie fragen: Was will denn die CDU? Wir hören, wenn wir Werte ansprechen, von Ihnen häufig, das sei Populismus. Lassen Sie uns doch diesen Populismus weiter betreiben. In diesem Lande gibt es noch viele Menschen, denen die Totenruhe etwas Wertvolles ist.

Frau Hanses sprach von „geringwertigen Sachen“. Entschuldigung, der Wert dieser Dinge liegt, Frau Hanses, längst über der Grenze; denn sonst würden sie nicht gestohlen und verhökert. Sie suchen doch nur Ausflüchte.

Auch Ihre Überlegungen, Herr Minister, zum Strafrahmen ganz allgemein und Ihre dogmatischen Ausführungen liegen neben der Sache. Warum?

Die Redezeit, Herr Kollege.

Sie können gerne sagen: Wir wollen es nicht wegen der Kirche; das mag ja nicht dem Gottesdienst dienen. Dann geht der Weg aber dahin, dass man Friedhöfe einzäunt und abschließt. Damit haben Sie auch den besonders

schweren Fall, den wir anregen, aber in Form einer anderen Regelung. Wir möchten, dass Sie deutlich machen: Wir missachten die Tat. Jetzt muss abgeschlossen werden. Jetzt sind Friedhöfe nicht mehr zugänglich. Damit hätten Sie nichts anderes erreicht. Das wollten wir verhindern.

Herr Kollege Biesenbach, die Redezeit ist erheblich überschritten.

Ich höre sofort auf.

Das ist der Punkt, über den Sie nachdenken sollten. – Noch einen Satz: Auf der Bundesebene machen wir das natürlich ebenfalls. Da haben wir auch Erfolg. Die Änderung des § 113 geschah auf unsere Initiative hin auf Bundesebene. Ein gleicher Antrag kommt durch eine andere Landesregierung. Nur hier trauen Sie sich nicht, und das finde ich schade.

(Beifall von der CDU – Zuruf von der LINKEN: Das war aber mager!)

Weitere Wortmeldungen? – Herr Dr. Orth, auch Sie haben noch eine Minute und 50 Sekunden.

Frau Präsidentin! Lieber Peter, dein letzter Wortbeitrag veranlasst mich, noch etwas zu sagen. Ich möchte nämlich klarstellen, dass es nicht moralisch oder unmoralisch ist, eurem Antrag zu folgen. Genauso ist es auch nicht moralisch verwerflich oder weniger verwerflich, wenn zum Beispiel aus Kindergärten die Rutschen geklaut werden oder wenn Uferbrüstungen weggenommen werden, sodass jemand herunterfallen kann. Es gibt sehr viele Diebstähle von Metall. Ich möchte mich dagegen verwahren, dass es als moralisch nicht hochwertig eingestuft wird, wenn man gegen euren Antrag ist. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Weitere Wortmeldungen gibt es jetzt aber nicht mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, sodass ich die Beratung schließe.