Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Weitere Wortmeldungen gibt es jetzt aber nicht mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, sodass ich die Beratung schließe.
15/3265 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie mitberatend an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte sich jemand dagegen aussprechen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Dann haben wir so überwiesen.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen! Wir sprechen hier heute über eine Große Anfrage, welche Die Linke deswegen an die Landesregierung gerichtet hat, weil beim Thema „Frauen im Strafvollzug“ in vielerlei Hinsicht Informationsdefizite herrschen. Vorab stelle ich fest, dass sich zahlreiche Vertreter von Organisationen und Verbänden – sei es aus dem Bereich Straffälligenhilfe, sei es aus dem Spektrum des bürgerrechtlichen bzw. des feministischen Engagements – gefreut haben, dass sie nun über mehr oder weniger aktuelle Zahlen verfügen und auch einige Antworten für ihre Arbeit bekommen haben.
Erst einmal sage ich vielen Dank, dass es mit der Beantwortung dieser Fragen geklappt hat. Ich denke aber, dass diese Anfrage auch nötig, vielleicht sogar überfällig war. Ich möchte gerne auch ein paar „geschlechtsblinde Flecken“ ansprechen, die sich gezeigt haben und wozu die Landesregierung, denke ich, nicht so umfangreich geantwortet hat, wie sie es vielleicht hätte tun können. Auf jeden Fall hat sie darauf nicht befriedigend geantwortet.
Zunächst ist es so: Zwischen männlichen und weiblichen Gefangenen bestehen riesige Unterschiede. Das bestätigt auch die Landesregierung in ihrer Antwort. Die Zahl der Männer ist nicht nur viel höher, sondern auch die Deliktarten bzw. die Umstände, unter denen Männer und Frauen inhaftiert werden, unterscheiden sich deutlich voneinander. Daraus müssen aus unserer Sicht Konsequenzen für den Strafvollzug und auch für die Rechtspolitik gezogen werden.
Man findet bei den Frauen anteilig deutlich mehr Diebstahls- und Eigentumsdelikte als bei den Männern. Gleichzeitig ist der Anteil der drogenabhängigen Frauen viel höher. Das, was bei sozialen Initiativen schon lange bekannt ist, wird offenbar von der Landesregierung durch Zahlen bestätigt: Inhaftierte Frauen sind zu einem großen Teil drogenabhängig. Ihre Delikte sind in hohem Maße in den Bereichen der Beschaffungskriminalität und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu finden.
Diese Frauen sind aus unserer Sicht Opfer einer falschen Drogenpolitik, Herr Biesenbach. Sie werden als Konsumentinnen kriminalisiert und müssen sich häufig prostituieren, was weitere Gewalterfahrungen mit sich bringt. Zur Beschaffung müssen sie häufig zu Diebstahl, Hehlerei und anderem greifen. Ihre gesundheitliche Situation ist häufig katastrophal. HIV, Hepatitis und Geschlechtskrankheiten sind keine Seltenheit. Diese Frauen befinden sich ganz oft in einer Not- und Elendsspirale, die vor allem auch auf eine repressive und falsche Drogenpolitik zurückzuführen ist. Sie brauchen vor allem Hilfe und nicht Strafe.
Herr Kutschaty, Sie haben doch in Ihrer Regierungserklärung vollmundig angekündigt, dass Sie in ganz vielen Bereichen eine Haftvermeidung anstreben. Ich finde, dass das sehr sinnvoll ist. Vor allen Dingen im Bereich der Ersatzfreiheitsstrafen, aber auch der Kleinkriminalität – also bei Frauen mit dieser Deliktstruktur – böte sich das an. Dort könnten entsprechende Projekte vorangebracht werden. Ich denke, gerade auch für Frauen, die zum Beispiel Kinder haben, ist es sehr wichtig, nicht länger aus dem Familienzusammenhang – so es denn überhaupt noch einen gibt – herausgerissen zu werden. Es wäre sehr schön, wenn Sie dazu gleich noch etwas sagen würden, ob Sie in dieser Hinsicht nicht Projekte anschieben könnten.
Ein weiterer Punkt, den ich beispielhaft aus unserer Sicht als unbefriedigend herauspicken möchte, betrifft die Situation mit der Abschiebungshaft in Neuss. Das gilt jetzt auch für Büren. Dabei handelt es sich um Frauen, die in skandalöser Weise, obwohl sie keine Straftäterinnen sind, inhaftiert sind. Sie sind häufig unter anderem durch schlimmste Gewalterfahrungen, durch Menschenhandel und Zwangsprostitution schwer traumatisiert. Es wird kein Geld für Dolmetscher ausgegeben, obwohl viele dieser Frauen kein Deutsch sprechen. Lediglich der Sozialdienst katholischer Frauen leistete dort eine wichtige Arbeit, aber eben auch viel zu wenig. Sport und Ausgang gab es in Neuss nicht. Vielleicht wird sich das in Büren jetzt ändern.
Generell müssen wir aber schon noch einmal kritisieren – das haben wir im Rechtsausschuss auch getan –, dass die Frauen mehr oder weniger in einer Hauruck-Aktion von Neuss nach Büren verlegt worden sind. Wir wissen überhaupt nicht, ob das Personal dort ausreichend auf die Frauen vorbereitet ist. Wir müssen uns die Situation dort vor Ort unbedingt genauer anschauen. Ich finde, auch wegen der strikten Trennung zu den Strafgefangenen müssen wir Parlamentarier uns diese Anstalt angucken, um zu sehen, wie diese Frauen dort untergebracht sind.
Ich kann hier noch einmal betonen, dass diese menschenverachtende Abschiebungshaft wirklich abgeschafft gehört. Ein entsprechender Antrag liegt ja im Ausschuss, und ich hoffe, wir können uns gemeinsam zu einer Bundesratsinitiative durchringen.
Noch ein Punkt zum Schluss: Sie sagen in Ihrer Antwort, dass der Frauenvollzug sehr gut auf die Bedürfnisse der Frauen angepasst sei. Leider bleiben Sie in der Beantwortung schuldig, wie denn konkret. Es erfolgen später beispielhafte Aufzählungen für Freizeitangebote in einigen Anstalten, aber offenbar gibt es gar keine umfassende Analyse der besonderen Situation von Frauen im Strafvollzug und ihrer möglichen Bedürfnisse. Eine Ausgangsanalyse und eine Evaluation, durch die man sich einmal genau anschaut, was die Bedürfnisse von Frauen im Strafvollzug sind und wie man darauf reagieren kann, fehlen.
Es entsteht hier im Moment vielmehr der Eindruck, dass man vom Normalvollzug, dem Männervollzug, bei dem es aus unserer Sicht ja auch eine Menge Verbesserungsbedarf gibt, ausgeht und den Frauenvollzug hinsichtlich einiger Freiheiten liberaler gestaltet. Positiv sind natürlich Wohngruppenkonzepte – das nehmen wir zur Kenntnis –, Lockerungen und ein großzügiger Umschluss. Dies wird im Frauenvollzug versucht, und das finden wir sehr positiv. Insgesamt müssen wir aber bestätigen, dass der Vollzug offenbar noch nicht mit einer geschlechtersensitiven Brille betrachtet worden ist und es hier viel Nachholbedarf gibt.
So gibt es zum Beispiel keine spezifischen Ansprechpartnerinnen für Frauen in den JVAen. Es gibt aber gerade bei den Frauen einige, die spezifische Gewalterfahrungen gemacht haben. Diese brauchen sensibilisierte und geschulte Ansprechpartnerinnen. Die Landesregierung sieht jedoch keine Notwendigkeit für eine geschlechtersensitive Ausbildung. Auf Seite 79 steht – ich zitiere einmal aus der Antwort –:
„Vom Personal aller Fachrichtungen des Justizvollzuges werden unabhängig vom Einsatz im Frauen- und Männervollzug dieselben jeweils erforderlichen Berufsqualifikationen verlangt. Eine herausgehobene Qualifikation für den Umgang mit weiblichen Gefangenen wird nicht erwartet.“
Für den Maßregelvollzug wird auch keine Fortbildung in diesem Bereich angeboten. Ich zitiere noch kurz – dann komme ich zum Schluss – zwei Sätze von Seite 128:
„Die Notwendigkeit, Stellen außerhalb der Landesverwaltung mit der Umsetzung eines Gender-Mainstreaming-Ansatzes bei der Behandlung von Frauen im Strafvollzug zu beauftragen, hat sich bisher nicht gestellt, da die Bedürfnisse der weiblichen Gefangenen durch Vollzugsbedienstete in vielfältiger Weise berücksichtigt
werden. Der Justizhaushalt sieht daher für diese Zweckbestimmung keine besonderen Fördermittel vor.“
Ich denke, hierüber müssen wir gemeinsam mit den Verbänden und sozialen Initiativen noch einmal fraktionsübergreifend diskutieren.
Ich fasse zusammen: Diese Anfrage hat dazu geführt, dass wir viele Zahlen erfahren haben, aber es bleiben noch viele offene Fragen und geschlechtsblinde Punkte, die wir weiter gemeinsam diskutieren müssen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Mit ihrer Großen Anfrage zum Strafvollzug von Mädchen und Frauen in Nordrhein-Westfalen hat Die Linke den Beamtinnen und Beamten im Justizministerium viel, und zwar unnötig viel, Arbeit gemacht. Ein einziger Blick in die Broschüre „Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen“, die vom Justizministerium regelmäßig herausgegeben wird, hätte viele Ihrer Fragen beantwortet uns diese Debatte möglicherweise erspart.
Frauen und Männer sind unterschiedlich. Das weiß hier im Saal jeder. Zu dieser weisen Einsicht kommen nun auch die Linken. Diese Einsicht darf als Allgemeingut aufgefasst werden, und sie hat bereits vor ewigen Jahren Eingang unter anderem in den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen gefunden.
Es ist unstrittig, dass die Belastungen des Strafvollzugs für Frauen im Allgemeinen höher sind als für Männer. Viele der weiblichen Strafgefangenen sind zudem Mütter mit oft auch kleineren Kindern. Hierauf wird besonders geachtet, und dies wird auch berücksichtigt. Auf der anderen Seite sind weibliche Gefangene zumeist umgänglicher, sodass sich Sicherheit und Ordnung in den Haftanstalten für weibliche Straftäter einfacher umsetzen lassen, als dies bei männlichen Gefangenen der Fall ist.
Den besonderen Bedürfnissen und anderen Umständen und Anforderungen des Justizvollzugs bei Frauen wird in allen nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten, in denen Mädchen und Frauen untergebracht sind, in hohem Maße Rechnung getragen.
Mit der 2009 eröffneten Justizvollzugsanstalt Willich II steht eine reine Frauenhaftanstalt zur Verfügung, bei deren Planung, Organisation und Organisationsabläufen auf die besonderen Bedürfnisse weiblicher Gefangener eingegangen wurde und wird. So ermöglicht die Anstalt den Gefangenen beispielsweise schulische und berufliche Aus- und Weiterbil
Bei den beruflichen Bildungsangeboten wird den Interessen der Frauen ausdrücklich Rechnung getragen. Das Gleiche gilt für weibliche Jugendstraffällige, die ausschließlich in den Abteilungen der Justizvollzugsanstalten Köln, Iserlohn und in Wetter betreut werden. Diese Abteilungen sind im besonderen Maße geeignet, auf die Bedürfnisse und Anforderungen junger Frauen einzugehen. Im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg gibt es zudem eine Mutter-Kind-Einrichtung, die es Müttern ermöglicht, trotz Verbüßung einer Freiheitsstrafe für ihre Kinder da zu sein. Dies ist auch richtig so.
Das sind herausragende Beispiele dafür, wie der nordrhein-westfälische Justizvollzug den besonderen Anforderungen weiblicher Gefangener gerecht wird.
Im Allgemeinen haben Frauen mehr Freiheiten und größere Spielräume als die männlichen Gefangenen. So dürfen weibliche Gefangene in NordrheinWestfalen grundsätzlich private Kleidung tragen, bei der Ausstattung der Hafträume werden ihnen großzügigere Spielräume gewährt, und es wird ihnen mehr gemeinschaftliche Zeit eingeräumt. Zudem erhalten Frauen oft Ausgang, um ihnen ein längeres und ungestörtes Zusammensein insbesondere mit ihren Kindern und Familien zu ermöglichen.
Das, was ich Ihnen soeben erläutert habe, ist die Quintessenz der Antwort der Landesregierung auf Ihre Große Anfrage. Sie hätten den Großteil dieser Informationen auch problemlos in den genannten Broschüren und im Internet nachlesen können. Stattdessen stellen Sie eine Große Anfrage und suggerieren hiermit, dass es ein Problem gibt, das es tatsächlich nur im kleinen Ausmaße gibt und im Großen gelöst ist – was nicht heißt, dass man sich nicht weiter bemühen muss.
Die von Ihnen soeben erläuterten speziellen Einrichtungen und Maßnahmen für den Justizvollzug an Mädchen und Frauen sind richtig, sinnvoll und notwendig und gehören weiter ausgebaut. Dennoch sollten wir in der Debatte nicht vergessen, dass Mädchen und Frauen nur einen sehr kleinen Teil unserer Sträflinge ausmachen. Von insgesamt 15.190 Strafgefangenen am 31. März 2010 waren lediglich 847 weiblich. Das sind nicht einmal 6 %. Dies zeigt, dass Frauen überlegter und intelligenter handeln als Männer. Frauen sind einfach klüger.
Diese 6 % spiegeln sich auch im Justizvollzug wider. Gestern wurde das Abschiebehafthaus in Neuss, in dem ausschließlich weibliche Abschiebehäftlinge einsaßen, geschlossen. Das Haus hatte zuletzt eine Auslastung von 20 %. Der personelle und finanzielle Aufwand war nicht mehr zu rechtfertigen und die Schließung des Hauses somit absolut richtig, im Übrigen von der Ausstattung her auch überfällig.
Meine Damen und Herren von den Linken, in Nordrhein-Westfalen ist beim Justizvollzug an Mädchen und Frauen gut gedacht, und das Problem, das Ihre Große Anfrage suggeriert, ist eigentlich nur in geringem Maße vorhanden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche der Diskussion noch einen schönen Verlauf.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke haben mit ihrer Großen Anfrage – das sehe ich ein bisschen differenzierter als der Kollege Lehne – ein durchaus sensibles Thema aufgegriffen. Ich fand es auch nicht verkehrt, dass hierzu noch einmal detailliert die Daten zusammengetragen worden sind.
Die akribische Beantwortung der umfangreichen Fragen und die zum Teil – das konnte man aus der Antwort entnehmen – vorgenommene händische Auswertung von Statistiken sind mit Sicherheit ein Anlass, zunächst einmal den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich dafür zu danken.
Seit Beginn der Wahlperiode – so habe ich das zumindest bisher erlebt – sind wir im Rechtsausschuss zu einer sachlicheren Debatte über die Rahmenbedingungen des Vollzugs in NordrheinWestfalen zurückgekehrt. Das begrüße ich ausdrücklich. Ich hoffe, dass das auch im Sinne der Fraktion Die Linke war und dass das auch der Kern Ihrer Anfrage war und es hier nicht um populistische Überlegungen ging wie bei dem Tagesordnungspunkt davor.
Hierzu gehört, meine ich, auch eine genauere und geschlechtsspezifische Betrachtung des Strafvollzugs. Die Daten zeigen einige Aspekte, die wir bereits kennen, wie etwa den sehr hohen Anteil suchtmittelabhängiger psychischer Erkrankungen bei Straftäterinnen und oft fehlende abgeschlossene schulische oder gar berufliche Ausbildungen und weitere Aspekte, die wir diskutieren sollten.