Protocol of the Session on November 16, 2011

Dass dies keine Utopie ist, zeigen die Erfahrungen vieler Kliniken. Sehr verehrter Herr Preuß, bei der Personalbedarfsberechnung wird das schon heute

beachtet. Sitzwachen sind Standard, und sie sind bei der Personalbemessung zu berücksichtigen.

Lassen Sie mich noch einige weitere Argumente anführen:

Für die psychiatrische Krankenhausbehandlung wird es zukünftig eine neue Entgeltregelung geben. Sie wird gerade erarbeitet. Für die antragstellenden Fraktionen ist es wichtig, dass das Personal, der Faktor Mensch, zwingend festgeschrieben wird und dass hier nicht der Einsatz von Kameras und die technischer Überwachung Einzug halten kann, womit man den Menschen in diesen Ausnahmesituationen überhaupt nicht gerecht werden würde.

Wir stehen gerade in dieser Umbruchphase, gemeinsam mit den Kliniken und den Kostenträgern die neue Entgeltregelung – analog der Somatik, also Fallpauschalen – zu entwickeln. Hier ist es wichtig, den Faktor Mensch entsprechend zu platzieren und nicht – in Anführungszeichen – preiswerte Lösungen zu wählen, mit denen man den Menschen nicht gerecht wird.

Zur Frage, ob wir eine gesetzliche Regelung brauchen: Die jetzige Vorgabe in § 20 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten ist sehr schwammig. Dort wird ausgeführt, dass bei Fixierung eine ständige Beobachtung sicherzustellen ist. Was heißt das? Geschieht das durch eine Kamera oder durch die Sitzwache? Darüber hinaus ist ein Erlass jederzeit zu ändern.

Daher beraten wir hier heute einen Gesetzentwurf, um das sicherzustellen: keine technische Überwachung. Ein psychisch kranker Mensch benötigt keine Apparatemedizin, er braucht menschliche Zuwendung. Wir haben den Gesetzentwurf im Dialog auch so geändert, dass die angeordnete Sitzwache den Zustand des Erkrankten, seine somatische und psychische Befindlichkeit, jederzeit überwacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir behandeln heute ein äußerst sensibles Thema. Es eignet sich überhaupt nicht für politische Auseinandersetzungen. Ich danke für die bisher äußerst sachgerechte, fachgerechte und sensible Behandlung im Fachausschuss und bitte die Fraktion der CDU, ihre Zustimmung an den Inhalten zu orientieren und nicht nur an der Frage, ob ein Erlass oder eine gesetzliche Regelung zielführend ist. Bedenken Sie dabei: Wenn wir sagen, die Kamera sei die preiswertere Lösung, wird sich das später auch in der Entgeltvereinbarung niederschlagen. Damit würden wir eine Tür aufmachen, die ich nicht aufgemacht haben will. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und von Dr. Stefan Romberg [FDP])

Vielen Dank, Frau Kollegin Veldhues. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Ünal das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In NRW werden pro Jahr mehr als 20.000 Menschen aufgrund akuter Eigen- und Fremdgefährdung zwangsweise in die geschlossenen Abteilungen der psychiatrischen Kliniken oder der Allgemeinkrankenhäuser eingewiesen. Bei einigen wird die Fixierung als Schutzmaßnahme angewandt.

Derzeit wird in 15 psychiatrischen Fachkrankenhäusern oder Fachabteilungen in Allgemeinkrankenhäusern eine Videoüberwachung bei zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen eingesetzt. Das sind ca. 16 % der psychiatrischen Kliniken mit einer Pflichtversorgung.

Die Videoüberwachung in der Psychiatrie hat keinen therapeutischen Effekt. Aus diesem Grund halten wir sie für völlig ungeeignet und kontraproduktiv. Wir haben deshalb die Initiative der FDP begrüßt, obwohl der FDP-Antrag nur die Videoüberwachung bei Fixierung thematisiert hatte.

Bemerken möchte ich auch in diesem Zusammenhang, dass die Genehmigung der Videoüberwachung mit dem Gesetz und mit dem Erlass aus dem Januar 2009 des ehemaligen Gesundheitsministers Laumann aus der schwarz-gelben Regierungszeit ermöglicht wurde. In dieser Zeit wurde dieser Erlass von den Fachverbänden und von den Psychiatrieerfahrenen sehr stark kritisiert.

Meine Damen und Herren, im Rahmen der öffentlichen Anhörung wurde von fast allen Sachverständigen aufgezeigt, dass diese Videoüberwachung dem therapeutischen Auftrag nicht gerecht wird. So befinden sich die Patientinnen und Patienten oft in einem Zustand erheblicher emotionaler Anspannung, in dem sie vertrauensbildende Maßnahmen wie persönliche Begleitung und menschliche Zuwendung benötigen.

Von wesentlicher Bedeutung ist die therapeutische Grundhaltung mit jeweils gebotener Einhaltung von angemessener Nähe und Distanz. So hat sich auch die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen für ein Verbot der Videoüberwachung im Zusammenhang mit Fixierung ausgesprochen.

Wir haben unsererseits deutlich gemacht, dass die Fixierung für die Patientinnen und Patienten eine Ausnahmesituation darstellt und nur unter persönlicher Beobachtung mit ständiger Kontrolle von Vitalfunktionen durch eine Sitzwache sicherzustellen ist und auch bei anderen besonderen Sicherungsmaßnahmen die Beobachtung nur durch Einsatz von Personal erfolgen darf.

Diese Gesetzesänderung setzt ein deutliches rechts- und gesundheitspolitisches Signal für die Wahrung der Intims- und Persönlichkeitssphäre der Patientinnen und Patienten und vor allem für eine sachgerechte Begleitung durch fachlich geschultes Personal statt einer Videoüberwachung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir haben uns im Fachausschuss intensiv damit auseinandergesetzt, das mit vielen Fachleuten erörtert und uns auf einen gemeinsamen Änderungsantrag von FDP, CDU und Grünen verständigt, was heute als Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration vorliegt. Ich würde mich freuen, wenn wir diese Empfehlung des Ausschusses mit breiter Mehrheit verabschieden und ein klares Signal setzen könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN, von der SPD und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Ünal. – Für die Fraktion der FDP hat Herr Dr. Romberg hat Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf heute auch meine Eltern auf der Besuchertribüne begrüßen.

Herr Kollege Ünal, Sie haben sich gerade versprochen. Der Änderungsantrag ist natürlich von FDP, Grünen und der SPD, nicht von der CDU. Dazu hatte Herr Preuß ja gerade auch anders argumentiert und versucht, das als liberale Politik darzustellen. Ich glaube, das muss er uns und auch mir als Freien Demokraten nicht weismachen. Was wir heute machen, stärkt Bürgerrechte, schützt diese Menschen in dieser sensiblen Situation.

Wenn die Union bei 1.800 Menschen, die in den letzten 18 Monaten in den Kliniken gegen ihren Willen videoüberwacht wurden, sagt, wenn man diesen Zustand beibehielte, sei das liberal, muss ich feststellen, dass es mir leid tut, was Sie unter dem politischen Begriff Liberalismus verstehen. Auch in der Diskussion zu Sicherheitsgesetzen zeigt sich, dass die Union die Bürgerrechte nicht in dem Maße ernst nimmt wie andere politische Gruppierungen, auch in diesem Parlament.

Ich finde es gut, dass dieses Parlament heute mit großer Mehrheit der Initiative einer kleineren Oppositionspartei die Zustimmung erteilt. Ich glaube, das stärkt die politische Kultur in diesem Haus, dass man sich fachlich einigt und eben nicht nur immer politisch streitet. Deshalb ist das auch eine gute Stunde für diesen nordrhein-westfälischen Landtag.

Wir sind übrigens Vorbild im Bundesgebiet. Erstmals nimmt ein Bundesland diesen Fokus im Bereich der psychiatrischen Kliniken ernst. Auch in an

deren Bundesländern findet Videoüberwachung statt. Wir sagen als erstes Parlament, dass das nicht richtig ist und verboten sein soll.

Dass dies wichtig ist, hat Herr Ünal schon angesprochen. Wir diskutieren seit zweieinhalb Jahren über dieses Thema. Damals hat Karl-Josef

Laumann als Gesundheitsminister einen Erlass herausgegeben, der die Kliniken – auch die Mitarbeiter – in Schrecken versetzt hat, weil Videoüberwachung großflächig erlaubt wurde. Es gab darüber auch in der Koalition harte Auseinandersetzungen. Auf unsere Intervention hin wurde damals dieser Erlass vom Gesundheitsministerium noch einmal verändert.

Es ist aber gut, wenn das Parlament dazu seine Meinung sagt und wenn wir diese Festlegung nicht allein dem Gesundheitsminister überlassen. Wir wissen nicht, wie die nächsten Gesundheitsminister sein werden. Vielleicht gibt es demnächst einen, der diesen Bereich als nicht so sensibel ansieht und sagt, Videoüberwachung sei kein Problem.

Wir haben den Fokus auf die Psychiatrie gelegt, was jahrelang tabu war. Dort wurden Bürgerrechte und Persönlichkeitsrechte nicht ernst genommen. Darüber wurde nicht in Parlamenten diskutiert. Zum Glück wird jetzt mehr über die Erkrankung geredet, wie wir das beim Thema Burn-out auch mitbekommen.

Was wir heute diskutieren, dass ein Mensch zwangsweise videoüberwacht wird, kann jeden von uns treffen. Es ist ja nicht so, dass man geschützt ist vor psychischen Erkrankungen. Es gibt Schicksalsschläge, dass man etwa die Arbeit verliert, dass sich der Lebenspartner verabschiedet und man plötzlich allein und ohne Halt in der Gesellschaft steht und depressiv wird, in eine suizidale Krise gerät.

Plötzlich ist dieser Mensch dann in einem System. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Menschen schützen. Ein Patientenzimmer ist ein Schutzraum in dieser persönlichen Krise. Das muss er sein. Er darf eben nicht ein offener Raum sein mit Videokameras, wodurch sich in vielen Fällen die Krankheitsbilder der Patienten verschlimmern. Aus diesem Grunde ist es gut und richtig, wenn dieses Parlament heute dazu Nein sagt.

(Beifall von der FDP, von den GRÜNEN und von der LINKEN)

Richtig ist auch – das wurde ja schon angesprochen –: Man kann mit Technik keine psychisch erkrankten Menschen gesund machen. Das ist ein Irrglaube – auch wenn man es nur als Überwachungsmaßnahme verkauft.

Wir brauchen in den Kliniken Fachpersonal und gerade bei besonders schwer erkrankten Menschen in diesen intensiven Krisen genügend Fachpersonal. Daher setzen wir heute auch eine gesetzliche

Speerspitze gegen weiteren Personalabbau in psychiatrischen Kliniken. Dort brauchen wir als Qualitätsmerkmal Fachpersonal. Ich glaube, dass der nordrhein-westfälische Landtag dazu heute eine gute und wichtige Aussage trifft.

(Beifall von der FDP)

Ich bin immer noch in einer psychiatrischen Klinik als Arzt tätig. Am Montagmorgen habe ich den neuen Gesetzestext in der Frühkonferenz den Kollegen – Ärzten, Pflegepersonal, Therapeuten – vorgestellt. Es gab sehr viel Lob von allen Menschen, die in der Klinik für die Patienten tätig sind. Dieses Lob, dass wir das tun, und diese eindeutige Expertenmeinung bei der Anhörung waren schon beeindruckend. Ich habe selten eine so eindrucksvolle Unterstützung für einen Gesetzentwurf von sämtlichen Experten – bis auf eine einzige Ausnahme – gesehen. Das zeigt schon, dass wir heute ein gutes Gesetz verabschieden.

Ich bedanke mich auch noch einmal für die guten Beratungen mit den Kollegen der Grünen und der SPD und den gemeinsamen Änderungsantrag, der diesen Gesetzentwurf gerade beim Punkt „Sitzwache“ noch konkretisiert hat. Unser Gesetzentwurf wurde ja auch deshalb missverstanden, weil er den Experten zum Teil nur auf die Fixierung begrenzt erschien. Das wurde im Gesetzestext übrigens gar nicht gesagt. Natürlich ging es uns als Freien Demokraten darum, Kameras ganz aus den Kliniken zu verbannen.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

„Big Brother in der Psychiatrie“ war jahrelang Standard. Wir setzen dem heute ein Ende. Das ist ein guter Tag für Menschen mit psychischen Erkrankungen, eine Stärkung der Menschenrechte und auch eine Stärkung für das Parlament durch einen solchen gemeinsamen Antrag. – Danke schön.

(Beifall von der FDP und von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Romberg. – Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt Herr Kollege Zimmermann.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist jetzt mehrfach darauf hingewiesen worden, dass parteitaktische Überlegungen bei einem so wichtigen Thema keine Rolle spielen dürfen. Ich möchte nur der Ordnung halber erwähnen, dass unsere Fraktion von Anfang an deutlich gemacht hat, dass diese Initiative der FDP-Fraktion sehr richtig ist. Wenn parteitaktische Überlegungen wirklich keine Rolle spielen, wäre es sehr gut gewesen, wenn unsere Fraktion in den Prozess um diese Gesetzesinitiative einbezogen worden wäre.

(Beifall von der LINKEN)

Ich sage aber ganz deutlich – da unterscheiden wir uns auch von allen anderen –, dass wir uns jetzt nicht beleidigt zurücklehnen und unsere Zustimmung verweigern. Schließlich geht es um die Sache. Es geht um das Interesse der Patientinnen und Patienten in den psychiatrischen Kliniken. Deshalb sagen wir deutlich: Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil er diesen Menschen nützt.

(Beifall von der LINKEN und von den GRÜNEN)

Es ist in der Tat ein gutes Signal für dieses Haus und für NRW, dass wir diesen Schritt gehen. Er ist längst überfällig. Eigentlich ist es traurig, dass das erst in den letzten Wochen in Gang gesetzt wurde.

Wir haben in der Anhörung ein beeindruckendes Ergebnis verzeichnen können. In der Tat hat nur ein einziger Sachverständiger deutlich gemacht, dass die Kamerabeobachtung auch einen therapeutischen Nutzen haben könnte. Alle anderen Angehörten haben unisono erklärt, dass dies nicht der Fall ist. Es darf nicht sein, dass trotz dieser Erkenntnis derjenigen, die damit befasst sind, die diese Arbeit tun, behauptet wird, dass es doch einen therapeutischen Nutzen habe.