Wir haben in der Anhörung ein beeindruckendes Ergebnis verzeichnen können. In der Tat hat nur ein einziger Sachverständiger deutlich gemacht, dass die Kamerabeobachtung auch einen therapeutischen Nutzen haben könnte. Alle anderen Angehörten haben unisono erklärt, dass dies nicht der Fall ist. Es darf nicht sein, dass trotz dieser Erkenntnis derjenigen, die damit befasst sind, die diese Arbeit tun, behauptet wird, dass es doch einen therapeutischen Nutzen habe.
Wir müssen deutlich machen, dass es in der Tat um Personaleinsparung geht. Wenn man Technik zu Hilfe nimmt, geht es letztendlich immer darum, Personal einzusparen. Es ist ein Instrument, um Personalengpässe zu kompensieren, und dient somit nicht den Menschen, die gesund gemacht werden sollen, sondern nur denen, die in den Krankenhäusern dafür eintreten, immer weniger Personal zu beschäftigen.
Wir begrüßen auch, dass der Gesetzentwurf nach den Diskussionen im Ausschuss noch einmal überarbeitet und auch präzisiert worden ist. Es gibt jetzt in der Tat eine präzisere Version. So begrüßen wir die nunmehr aufgenommene explizite Festlegung, dass eine Beobachtung im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen nur durch Personal erfolgen darf und dass bei Fixierungen kontinuierlich eine Sitzwache die Vitalfunktionen überprüfen muss. Das ist sehr wichtig und ein weiteres Argument dafür, dem so zuzustimmen.
Eines muss ich aber auch ganz deutlich sagen: Es ist ein erster Schritt. Das habe ich schon bei der ersten Beratung im Plenum gesagt und es auch noch einmal im Ausschuss deutlich gemacht. Wenn dem jetzt nicht eine Verbesserung der personellen Situation in den psychiatrischen Kliniken folgt – gerade auf den Stationen, in denen Patienten sind, die eine Sitzwache benötigen –, ist das Ganze sinnlos.
Deshalb fordere ich alle Fraktionen noch einmal auf, dafür zu sorgen, dass nach der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs Bemühungen und Initiativen folgen, die Personalsituation in den psychiatrischen Kliniken so zu gestalten, dass die Sitzwachen dann
auch wirklich effektiv durch qualifiziertes Pflegepersonal erfolgen können. Das ist ein Appell an Sie, das zu tun. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie an der einen oder anderen Stelle schon gesagt worden ist, handelt es sich hier um eine Diskussion, die wir nicht heute und auch nicht in dieser Legislaturperiode begonnen haben, sondern die wir bereits in anderen Konstellationen als damalige Opposition mit der damaligen schwarz-gelben Regierung geführt haben. Seinerzeit hat sich Herr Romberg mit seiner Position gegenüber dem Koalitionspartner und dem damaligen Minister nicht durchsetzen können.
Meines Erachtens ist diese Diskussion auch damals ziemlich konsensual zwischen den heutigen Antragstellern geführt worden. Es geht nämlich darum, dass wir deutlich unterscheiden müssen: Was ist für psychisch kranke Menschen in ihrer Situation und in der Unterbringung wirklich notwendig? Was ist therapeutisch geboten? Was sind die Maßnahmen, die sich in einem Unterbringungsverfahren eingeschliffen haben, die zu Einspar- und Ablaufeffizienz führen sollen? Was also sind Maßnahmen, die von psychiatrischen Kliniken eingesetzt werden, um Kosten zu sparen?
In der Anhörung ist deutlich geworden, wie die Situation in Nordrhein-Westfalen ist: Auf der einen Seite setzen 16 % der psychiatrischen Kliniken in Nordrhein-Westfalen mit Versorgungsauftrag die Videoüberwachung ein; auf der anderen Seite setzen 84 % dieser Kliniken ganz klar keine Videoüberwachung ein, halten sie für eine therapeutische Fehlmaßnahme. Daran sehen wir, wo wir eigentlich stehen und dass der Einsatz der Videoüberwachung im Einzelfall nicht nur nicht hilft, sondern auch zu einer Beeinträchtigung des für eine erfolgreiche Behandlung notwendigen Vertrauensverhältnisses führen kann. In der Anhörung gab es da einen breiten Konsens.
Herr Preuß, ich verstehe Ihre Argumentation, Ihre Einlassung hier gar nicht. Wir alle haben ein und dieselbe Anhörung wahrgenommen. Es ist schon nach der heutigen Gesetzeslage so, dass die Häuser gerade in der bedrohlichen Situation der Fixierung die Menschen mit Personaleinsatz begleiten müssen. Es ist also nicht so, dass Mehrkosten auf die Häuser zukommen, die schon heute die Patienten und Patientinnen nach Recht und Gesetz adäquat versorgen. Das heißt aber auch: Häuser, die heute auf die notwendige Sitzwache verzichten, werden das in Zukunft nicht mehr machen können,
Frau Ministerin, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Zum einen ist es hier relativ laut. Zum anderen würde Herr Kollege Kleff Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Danke schön, Frau Ministerin. – Frau Ministerin, könnten Sie sich vorstellen, dass es auch Patienten gibt, die statt der Videoüberwachung eine Sitzwache haben wollen oder umgekehrt und dass wir denen die Wahl zwischen diesen Überwachungsmöglichkeiten lassen müssen?
Nein. Herr Kleff, ich kann mir nicht vorstellen, dass es Patienten gibt, die sagen: Wenn ich fixiert unter Medikamenten oder unter einer hohen psychischen Belastung in einem Raum liege, möchte ich nicht, dass ein Mensch kontinuierlich da ist, den ich darum bitten kann, dass er mir etwas zu trinken gibt, dass er mir, wenn ich Einschränkungen habe, hilft. – Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Patient sagt: Ich bin froh, wenn ich videoüberwacht bin, hilflos bin und keine Möglichkeit habe, direkt um Hilfe zu rufen.
Sie wissen nie – das haben wir in den letzten Jahren auch von zahlreichen Menschen mit Psychiatrieerfahrung berichtet bekommen –, wenn Sie fixiert in einem Raum liegen, ob irgendwo am anderen Ende an einem Bildschirm wirklich jemand sitzt, der zu Hilfe kommt, ob jemand Sie hören würde, wenn Sie sich über das Video nicht anders körperlich bemerkbar machen können. Es gibt immer wieder Menschen mit Psychiatrieerfahrung, die berichten, wie ausgeliefert sie sich in ihrer Fixierungssituation gefühlt haben. Deswegen glaube ich nicht, dass es diese Menschen, nach denen Sie, Herr Kleff, gefragt haben, gibt.
Wie ich eben schon gesagt habe, setzen 84 % der Kliniken derzeit keine Videoüberwachung ein. Mir kann niemand erzählen, dass es diesen Patienten und Patientinnen, die die notwendige Fürsorge und Aufmerksamkeit haben, schlechter geht als jenen, die videoüberwacht werden. Ich glaube, es ist wichtig, so mit psychisch kranken Menschen umzugehen, dass sie in einer Situation höchst emotionaler Anspannung die Möglichkeit der persönlichen Zuwendung haben. Eine Sitzwache bei Fixierung heißt aber nicht, dass jemand Händchen hält und körperlichen Kontakt hat. Auch da ist Distanz durchaus
Das, was im Maßregelvollzug in vielen Einrichtungen praktiziert wird, ist sicher ratsam, nämlich dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, bevor sie das erste Mal eine Fixierung vornehmen, sich selber mal fixieren lassen, einfach um am eigenen Leib zu erfahren, was das mit einem macht. Vielleicht nehmen Sie einmal den Ratschlag an und probieren das aus. Ich glaube nicht, dass Sie dann noch sagen würden, dass eine Videoüberwachung an der Stelle wirklich das richtige und das sinnvolle Instrument sein kann.
Ich meine, es ist ein ganz wichtiger Schritt, gerade in Fällen von Fixierung dieses Zeichen zu setzen und zu sagen, dass wir Abstand von der Videoüberwachung nehmen. Es muss in den Kliniken möglich sein, dieses Verbot mit anderen Planungen und einem anderen Herangehen umzusetzen.
Klar ist, dass eine Fixierung immer mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für Patienten und Patientinnen verbunden ist. Auch diese Risiken werden mit dem Verbot der Videoüberwachung reduziert.
Wenn dieses Gesetz jetzt so verabschiedet wird, entsprechen wir als Landesparlament damit auch der Forderung des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Dieser Ausschuss hat das schon lange gefordert. Daher vollziehen wir nur etwas, was uns schon längst ins Stammbuch geschrieben worden war. Das gesetzliche Verbot, wie es jetzt formuliert ist, schafft Klarheit und Rechtssicherheit in diesem Bereich. Das ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Signal.
würde ich deutlich an Sie, Herr Romberg, und die FDP-Fraktion appellieren wollen. Sie haben im Bund einen Gesundheitsminister mit Ihrem Parteibuch, der auch NRW-Landesvorsitzender der FDP ist. Die Ausstattung in der Psychiatrie, die Finanzierung in der Psychiatrie ist defizitär. Ich würde mir wünschen, dass Sie ein deutliches Signal an den Bund senden und sagen: Schwarz-Gelb im Bund muss nicht nur mit veränderten Rahmenbedingungen, sondern auch finanziell in diesem Bereich aktiv werden.
Vielleicht kann auch der Kollege Bahr im Bund den Schritt in die richtige Richtung machen, sodass Menschlichkeit in Krankenhäusern mit der personellen Ausstattung, die wir dafür brauchen, erreichbar ist. Ich würde mir wünschen, dass die FDP-Fraktion auch da vorangeht, mit uns gemeinsam diesen Weg geht und uns an der Stelle nicht alleine laufen lässt. – Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Das bleibt auch so. Damit schließe ich die Beratung zum Tagesordnungspunkt 2.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/3275, den Gesetzentwurf Drucksache 15/484 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der CDU. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Empfehlung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Ich eröffne die Beratung, erwarte, dass die Kolleginnen und Kollegen etwas ruhiger den Raum verlassen, und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Sagel das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für den Hinweis; es ist hier in der Tat im Moment etwas laut.
Die Linke fordert hier und heute – und hat heute den Antrag gestellt –: „Politik darf nicht käuflich sein – Ausuferndes Sponsoring nach Empfehlung des Bundesrechnungshofs beenden.“ Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir in der letzten Legislaturperiode hier eine sehr heftige Auseinandersetzung um die Käuflichkeit des Ministerpräsidenten hatten. Dass es einen Regierungswechsel gegeben hat, hat wohl auch damit etwas zu tun, dass die damalige Regierungsmehrheit und der Ministerpräsident in den Ruch der Käuflichkeit gekommen sind.
Ja, Herr Laschet, vielleicht melden Sie sich einfach zu Wort oder stellen das als Zwischenfrage. Ich bin immer gerne bereit, darauf einzugehen, wie Sie wissen.
Wir haben ein ganz klares Ziel vor Augen, nämlich den möglichen Einfluss von finanzstarken Lobbys auf politische Entscheidungen auszuschließen. Das ist der Sinn und Zweck unseres Antrages. Der Ruch
Transparenz und die demokratische Legitimität von politischem Handeln muss vollständig gewährleistet sein. Wir haben in der letzten Zeit hier eine Entwicklung, die mehr als fragwürdig ist.
Vielleicht noch einmal zur Verdeutlichung: Obgleich konkrete Angaben zum Sponsoring in der NRWLandespolitik erst seit 2007 vorliegen, lässt sich feststellen, dass der Anteil von Sponsorengeldern an der Finanzierung von Veranstaltungen beständig erhöht worden ist. Innerhalb von nur drei Jahren stieg zum Beispiel der Sponsorenanteil beim Sommerfest auf 97 % der Gesamtkosten, 2011 mittlerweile auf 100 % – eine inakzeptable Entwicklung, wie ich meine. Denn Staat und Politik dürfen nicht als Handlanger von Lobbys agieren. Darum geht es.
Ich sehe hier auch grundsätzlich einen falschen Weg, denn es muss, wenn solche Veranstaltungen als sinnvoll und notwendig erachtet werden, durch den Landeshaushalt, durch die öffentliche Hand sichergestellt werden, dass diese öffentlich und nicht durch Sponsoren finanziert werden. – Das ist der Ansatzpunkt.
Wenn die öffentlichen Haushalte eben nicht ausreichend finanziert sind, zum Beispiel durch höhere Unternehmenssteuern, dann muss man natürlich solche Wege gehen, die sehr fragwürdig sind und diesen Ruch der Käuflichkeit beinhalten. – Das ist genau die Problematik.
Mit einem Blick darauf, wer in den letzten Jahren gesponsert hat, müssen wir feststellen, dass zum Beispiel die WestLB 120.000 € als Sponsoring eingesetzt hat, RWE über 100.000 €, 108.000 € Vodafone.
Ja, Herr Laschet, Sie schreien jetzt laut. Sie werden es demnächst wieder tun. – … die dann wiederum über einen Umweg Maßnahmen der Landesregierung, solche Feste usw. sponsert. – Das kann es nicht sein; das ist grundsätzlich falsch und wird von uns auch kritisiert.