Protocol of the Session on November 16, 2011

Wir brauchen ein innovatives Gesamtkonzept. Dabei geht es nicht, wie es im Text Ihres Antrags steht, nach den Kriterien des Wettbewerbs mit den anderen Bundesländern. Dabei geht es vielmehr um eine Wirtschaftspolitik, die an den Bedürfnissen und der ökologischen Zukunftsfähigkeit ausgerichtet ist. Das erste ist der Ausbau des Verkehrs auf der Schiene sowohl beim Gütertransport als auch beim Personenverkehr. Der öffentliche Personennahverkehr muss mit einem Sozialticket, das diesen Namen verdient, attraktiver gemacht werden.

(Beifall von der LINKEN)

Die Priorität des motorisierten Individualverkehrs ist ökonomisch, ökologisch und sozial unverantwortlich. Damit muss gebrochen werden. Immer mehr Haushalte sind aus den Städten und Ballungsräumen ins Umland gezogen. Es gibt immer mehr Supermärkte auf der grünen Wiese. Die großen Entfernungen zwischen Arbeit, Wohnen, Einkaufen und Freizeitgestaltung zwingen die Menschen geradezu ins Auto. Darum müssen die Räume in Stadt und Land ganz anders gestaltet und die Wege des Alltags drastisch verkürzt werden. Diese Aufgabe stel

len Sie gar nicht, werte Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Das ist eine Jahrhundertaufgabe, an der viele Menschen mitwirken müssen. Es gibt da einen großen Bedarf an öffentlichen Investitionen. – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Aggelidis. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Voigtsberger.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bund hat in der Tat angekündigt, 1 Milliarde € zusätzlich in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu investieren. Natürlich begrüßen wir diese Ankündigung. Ich muss sagen, dass wir vielleicht auch eine ganze Menge dafür getan haben.

(Lachen von der CDU)

Hören Sie sich das einfach einmal an. – Herr Staatssekretär Becker und ich haben in Berlin Veranstaltungen mit allen Bundestagsabgeordneten Nordrhein-Westfalens durchgeführt. Dabei gab es den Appell, dass Nordrhein-Westfalen besser mit Finanzmitteln ausgestattet werden muss. Es waren auch sehr viele aus Ihrer Partei dabei, Herr Schemmer.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Insofern denke ich, dass man sagen kann, dass auch wir einiges dafür getan haben. Allerdings ist die Ankündigung bisher nur in der Presse bekanntgegeben worden. Offiziell und schriftlich haben wir noch nichts vorliegen. Es ist auch nicht klar, wer genau von der Milliarde profitieren soll, welche Verkehrswege in welcher Höhe bedacht und nach welchen Bedingungen die Mittel verteilt werden sollen. Wir haben jetzt aktuell erfahren, dass die 1 Milliarde € aufgeteilt werden soll. 500 Millionen € sind für 2012 und 500 Millionen € für 2013 vorgesehen. Das sind die ersten weiteren Informationen.

Natürlich haben wir uns sofort dafür eingesetzt, dass Nordrhein-Westfalen berücksichtigt wird. Ich habe wenige Tage später einen Brief an den Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer geschrieben. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass dringende Verkehrsprojekte in Nordrhein-Westfalen von diesen zusätzlichen Mitteln profitieren müssen, und ich hoffe, dass dies auch einen Niederschlag findet.

Wir werden wie in der Vergangenheit, meine Damen und Herren – und dies sage ich hier ausdrücklich –, alle Mittel des Bundes, die wir bekommen können, in Anspruch nehmen. Ganz aktuell kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Wir haben noch für 2011 den Antrag an den Bund gestellt, 73 Millionen € zusätzlich zu bekommen. Ob wir diese Mittel bekom

men, ist natürlich unklar. Das hat mit dieser Milliarde nichts zu tun. Das machen wir jedes Jahr, und die Mittel können wir auch verbauen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Hat das der Herr Möbius auch gehört?)

Meine Damen und Herren, gleichzeitig nutzt die CDU-Fraktion ihren Antrag, um erneut ihr bereits mehrfach vorgetragenes Thema aufzugreifen. Ich kann Ihnen bezüglich der Priorisierungen noch einmal ausführlich erläutern, warum die Priorisierung der Straßenplanungen notwendig war. Ich möchte noch einmal ein paar Stichworte dazu nennen. Es hilft vielleicht, wenn man es wiederholt. In der Pädagogik ist es ja oft so, dass ständiges Wiederholen einen Lerneffekt auslöst. Ich versuche es noch einmal.

Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, hat sich der Straßenzustand insbesondere in NordrheinWestfalen aufgrund der starken Winter, die wir erlebt haben, erheblich verschlechtert, und wir mussten zugunsten des Erhalts dieses Straßennetzes entsprechend umschichten. Das ist übrigens etwas, das der Bund genauso beschlossen hat; es ist also nichts Besonderes und letztendlich auch vernünftig.

Meine Damen und Herren, ich wiederhole es noch einmal: Bei dieser Priorisierung geht es eben um das Sortieren des vordringlichen Bedarfs, um sich auf bestimmte Planungen zu konzentrieren, die eine Chance haben, umgesetzt zu werden. Es kommt also nicht dazu – und das vermuten Sie ja –, dass es länger dauert. Ganz im Gegenteil: Wir erwarten, dass wir bei bestimmten Projekte dann schneller sein können als bisher. Mit den vorrangig zu planenden Maßnahmen können wir dann auch die entsprechenden Baumittel ausschöpfen, und zwar über viele Jahre hinweg, wenn es uns gelingt. Also, wir bräuchten eigentlich noch viel mehr Mittel, um das leisten zu können.

Noch einmal: Es handelt sich nicht um eine Streichliste, wie es von Ihnen immer wieder behauptet wird. Die Planungsaufträge der Bedarfspläne werden beachtet. Durch die Priorisierung können jedoch unnötige Planungskosten deutlich reduziert werden. Ich denke, das ist vernünftig und intelligent.

Wir haben natürlich den Mut, das auch vor Ort zu diskutieren und darzustellen. Ich muss allerdings sagen, Herr Rasche: Vor Ort hat man das längst begriffen. Die Rückmeldungen, die mich erreichen, zeigen mir, dass die Menschen das durchaus verstanden haben, und sie handeln auch danach. Vielleicht kommt diese Erkenntnis irgendwann einmal auch bei Ihnen zum Tragen. Ich hoffe es jedenfalls. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Voigtsberger. – Weitere Wortmeldun

gen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor, sodass ich hiermit die Beratung zu Tagesordnungspunkt 1 schließe.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt. Diese führen wir jetzt auch durch, und zwar über den Inhalt des Antrags Drucksache 15/3267. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Damit ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag abgelehnt, und ich schließe Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe auf:

2 Gesetz zur Abschaffung der Videoüberwa

chung von zwangsweise untergebrachten Patientinnen und Patienten in der Psychiatrie

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/484

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration Drucksache 15/3275

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die Fraktion der CDU Herrn Kollegen Preuß das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Initiative der FDP hat zu einer interessanten Diskussion und einer interessanten Anhörung von Experten geführt. Was aber jetzt mit dem Gesetzentwurf versucht wird, ist doch, eine durchaus strittige Fachfrage per Gesetz zu regeln. Das machen wir nicht mit.

Es ist zunächst klarzustellen, dass es sich nicht um eine Videoüberwachung handelt, wie wir sie aus dem Polizeirecht kennen, bei der von einer Vielzahl von Personen ohne ihr direktes Wissen Aufzeichnungen angefertigt werden. Es geht vielmehr um die konkrete Überwachung eines psychisch kranken und eventuell gefährdeten Menschen mithilfe technischer Mittel.

Wir sehen keinen politischen Handlungsbedarf, den Ärzten oder den Träger der Einrichtungen unter den sowieso engen Voraussetzungen einer Fixierung per Gesetz vorzuschreiben, wie sie sich fachlich zu verhalten haben. Es wäre besser, wenn man es Ärzten und Trägern überlässt, in Wahrnehmung eigener fachlicher Kompetenz und Verantwortung für den Patienten zu entscheiden, ob sie im Einzelfall eine Beobachtung mit technischen Mitteln oder besser die Sitzwache anordnen. Das wäre übrigens

liberale Politik, die die Eigenverantwortung des Fachmanns anerkennt.

Natürlich lautet die Frage, ob es einen Nutzen hat, fixierte, psychisch kranke Patienten mittels Video zu überwachen. Dabei ist die Fixierung als freiheitsbeeinträchtigende Maßnahme ohnehin nur in Ausnahmefällen unter bestimmten engen Voraussetzungen zulässig.

Die Anhörung hat ein nicht eindeutiges Bild ergeben: Überwiegend ist die Auffassung geäußert worden, dass die Videoüberwachung keinen therapeutischen Nutzen habe. Es ist aber auch darauf hingewiesen worden, dass die Alternative, nämlich die Sitzwache, von den Kranken mitunter als bedrohlich, unangenehm oder belästigend empfunden werde. Menschliche Nähe könne Stress auslösen.

Nun soll diese Frage durch ein Gesetz entschieden werden. Dabei wird noch verschwiegen, dass mit dem ausdrücklichen Verbot der Kamerabeobachtung erhebliche Mehrkosten, nämlich zwangsläufige Personalkosten, entstehen, und diese sind bisher in keiner Weise beziffert. Es soll also ein Gesetz beschlossen werden, dessen Auswirkungen dem Parlament gar nicht bekannt sind.

Es geht eben nicht, wie es der Begriff Videoüberwachung impliziert, um den Eingriff in Persönlichkeits- oder Freiheitsrechte des Patienten, sondern um eine in seinem Interesse liegende Beobachtung mittels Kamera. Es geht nicht um die Betreuung, sondern um die Beobachtung zum Schutz des Patienten als eine ergänzende Maßnahme.

Wenn Sie so allgemein formulieren, dass Bildaufzeichnungen oder deren Speicherung unzulässig sein sollen, verkennen Sie, dass diese Aufzeichnungen auch der Dokumentation der Vorgänge in den Einrichtungen dienen. Das stärkt übrigens die Patientenrechte. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Für die Fraktion der SPD hat Frau Kollegin Veldhues das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne! Der Gesetzentwurf bzw. die Änderung, die wir Ihnen heute vorlegen, betrifft Menschen, die nicht freiwillig, also gegen ihren Willen, stationär in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus behandelt werden müssen. Voraussetzung dafür ist immer eine konkrete, manifeste Erkrankung und eine richterliche Anordnung.

Wenn diese Patientinnen oder Patienten sich selbst oder andere massiv gefährden, ist eine Fixierung manchmal die letzte Möglichkeit, diese Patienten zu

schützen. Es handelt sich also um schwer erkrankte Menschen in einer absoluten und akuten Krisensituation.

In der Anhörung im Fachausschuss haben wir erfahren, dass einige wenige Kliniken diese fixierten Patienten per Videokamera überwachen. Die antragstellenden Fraktionen sind einvernehmlich der Auffassung: Diese Patientinnen und Patienten müssen betreut und nicht überwacht werden. Eine Fixierung ist kein therapeutisches Mittel – hierin sind wir uns einig, Herr Preuß –, sondern eine temporäre Ausnahmesituation, und zwar für alle Beteiligten, und manchmal auch eine temporäre Kapitulation des behandelnden Personals. Für uns alle hier im Saal ist sehr gut nachvollziehbar, dass eine derartige Maßnahme von den betroffenen Patientinnen und Patienten subjektiv als traumatisches Erlebnis erfahren wird.

Auch den Pflegekräften möchten wir heute unseren Respekt und unsere Anerkennung für die Bewältigung ihres schwierigen Berufsalltages aussprechen. Wir wissen, dass es auch für sie sehr belastend ist, den erkrankten Menschen in einer derartigen Grenzsituation gegen seinen Willen und gegen seine heftige körperliche Gegenwehr fixieren zu müssen.

Daher fordern wir – und das ist dann in den Kliniken zu regeln, Herr Preuß –, dass die Behandelnden, also die Ärzte, die im Krisenfall die Fixierung anordnen, und das Pflegepersonal, nach Abklingen der akuten Krankheitsphase die Notwendigkeit, die Situation und das ganz persönliche Erleben dieser Grenzsituation mit den Patienten gemeinsam besprechen und kritisch reflektieren. Das muss heute in psychiatrischen Kliniken in NRW Standard sein. So dokumentiert das Krankenhaus, dass es die Patientinnen und Patienten ernst nimmt. Viele Kliniken praktizieren dies bereits.

Eine gute Lösung – auch das haben wir in der Anhörung erfahren – sind Behandlungsvereinbarungen. Menschen, die damit rechnen müssen, aufgrund ihrer chronischen Erkrankung wiederholt aufgenommen zu werden, treffen mit dem Behandelnden eine schriftliche Rahmenvereinbarung. Das nimmt Ängste und schafft Vertrauen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, dass verbindlich geregelt wird, was in einer solchen Krisensituation passieren kann. Wir wollen, dass Patientinnen und Patienten in einer Ausnahmesituation Unterstützung und Zuwendung durch das Personal und nicht durch technische Überwachung erhalten. Deshalb wollen wir so hohe Hürden festlegen und dadurch mithelfen, dass derartige Zwangsmaßnahmen auf ein Minimum beschränkt werden.

Dass dies keine Utopie ist, zeigen die Erfahrungen vieler Kliniken. Sehr verehrter Herr Preuß, bei der Personalbedarfsberechnung wird das schon heute