Dieses Gutachten ist fertig und seit etwa einem Jahr mehr oder weniger bekannt. Es wird aber nicht veröffentlicht. Es sickert die eine oder andere Information durch, aber der Bund hat es bisher abgelehnt, das Gutachten zu veröffentlichen. Jeder weiß natürlich: Damit würde ihm ein wichtiges Argument aus
der Hand genommen, über diese Mittel politische Schwerpunkte zu setzen, zum Beispiel die Reduzierung der Mittel für die „Soziale Stadt―. All das würde sich nicht mehr aufrechterhalten lassen, wäre dieses Gutachten in der Öffentlichkeit. Wir haben es aber noch einmal gefordert: Der Bund hat es so schnell wie möglich zu veröffentlichen. – Es ist schon sehr merkwürdig, dass er das im Kern nicht tut.
Am Ende der Konferenz hat der Bund uns erklärt, er versuche, die 410 Millionen € für 2012 zu erreichen. Dabei hat Staatssekretär Bomba gesagt: Gesichert ist das nicht. – Das war der Druck, der aus den Ländern kam. Wie gesagt, offiziell steht in den entsprechenden Vorlagen immer noch 266 Millionen €.
Das ist die Situation. Ich denke, meine Damen und Herren, wir sind es den Kommunen, den Städten, den Menschen schuldig. Sie engagieren sich in vielen, vielen Projekten an vielen, vielen Stellen in ihren Städten: als Immobilieneigentümer, Wohnungsunternehmen, Träger von Verbänden. Wir brauchen deren Unterstützung, um die Städte entsprechend zu entwickeln. Dafür brauchen wir auch verlässliche Mittel. Wir sollten hier auch gemeinsam ein Signal an den Bund richten, so wie es die Bauminister getan haben. Ich glaube, dass birgt am ehesten die Chance, hier noch etwas in Berlin zu bewegen. – Vielen Dank.
Auch hier empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung des Antrages Drucksache 15/2213 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig so überwiesen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Fachkräftemangel― ist in aller Munde. Vor allem im Gesundheitswesen machen sich die Folgen der demografischen Entwicklung schon jetzt deutlich bemerkbar. Weitere Einflussfaktoren, gerade im Gesundheitsbereich, sind die Arbeitsbedingungen. Das gilt insbesondere im Krankenhausbereich. Es ist nicht allein der große bürokratische Aufwand im Klinikalltag, sondern es sind natürlich Schicht- und Wochenenddienste sowie die körperliche und vor allem die seelische Belastung.
In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass es in den kommenden Jahren weiterhin zu einer Zunahme von älteren multimorbiden Patienten kommen wird, deren Versorgung fachlich und organisatorisch mit besonderen Anforderungen verbunden ist. Da stellt sich die Frage, auf welche Weise man dazu beitragen kann, damit das Krankenhaus als Arbeitsplatz vor allem für Ärzte und Pflegekräfte in Zukunft attraktiver wird.
Wir sind der Auffassung, dass einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf hierbei eine Schlüsselrolle zukommt. Zum einen geht es um die Frage der Versorgung von Kindern, zum anderen aber auch um die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen. Der Handlungsbedarf ist besonders groß, da im Gesundheitswesen überwiegend Frauen beschäftigt sind und die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen nach wie vor überwiegend von ihnen wahrgenommen wird. Doch auch bei jungen Männern ist ein steigendes Bedürfnis zu beobachten, eine aktivere Rolle in der Familie zu übernehmen.
Es gibt bereits gute Initiativen wie die vom Marburger Bund oder vom Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie―. Es geht dabei um die Möglichkeit zur Kinderbetreuung, um eine flexible Gestaltung der Arbeitszeit, der Arbeitsorganisation sowie weitere Beratungsangebote für die Familie. Ein Beispiel aus dem westfälischen Hamm zeigt, dass es sinnvoll sein kann, wenn Krankenhäuser vor Ort kooperieren, um gemeinsam zu Lösungen zu kommen. Auf Basis einer Bedarfsanalyse wurden Maßnahmen zur Kinderbetreuung bei den familienunterstützenden Dienstleistungen, bei der Unterstützung der Pflegeorganisation und im Bereich der sogenannten Work-Life-Balance entwickelt, zum Beispiel in Form von stressreduzierenden Angeboten.
Die über zwei Jahre dauernde gemeinsame Projektarbeit hat auch die Unternehmenskultur der jeweiligen Häuser positiv beeinflusst. Der Projektname „Krankenhaus Familie― konnte mit Leben gefüllt werden und steht für Wertschätzung, Teamgeist, Entlastung sowie Austausch und für die Öffnung der Grenzen der Fachbereiche, der Berufe und der Krankenhäuser.
Eine Erwähnung verdient auch die Internetplattform, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft im April eingerichtet wurde, um erfolgreiche Modelle pflegerischer Arbeit vorzustellen. Dazu gehören Vorschläge, wie man familiäre und berufliche Pflichten besser unter einen Hut bekommt. Ebenfalls widmet sich ein runder Tisch im Bundesgesundheitsministerium diesem Thema. Auch bei der Teilnahme an Angeboten zur Aus- und Weiterbildung zeigen sich durch die Doppel- und teilweise Dreifachbelastungen Hemmnisse, die es zu beseitigen gilt.
Alle diese Aktivitäten sind vielversprechend und liefern Impulse. Sie müssen aber auch in die Fläche hinein kommuniziert werden. Wir sind der Auffassung, dass die Landesregierung hierbei eine konstruktive Rolle einnehmen kann, um gemeinsam mit den Akteuren ein praxisorientiertes Handlungskonzept für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser zu entwickeln. Dazu gehört auch die Klärung der Frage, auf welche Weise der Ausbau betriebsnaher und betriebseigener Kindertagesbetreuung denkbar ist. Dabei spielt die Passgenauigkeit von Öffnungszeiten eine zentrale Rolle. Insbesondere Menschen, die im Schichtdienst arbeiten, brauchen nicht die normalen Öffnungszeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr. Und bei der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen lohnt es sich, diesen spezifischen Bedarf der Gesundheitsbranche stärker zu berücksichtigen.
Um den Fachkräftemangel abzumildern, reicht es nicht aus, Anreize ausschließlich bei Institutionen zu setzen, um mehr Ausbildungsplätze wie etwa in der Pflege zu schaffen, wie dies das NRW
Gesundheitsministerium aktuell für den Bereich der Altenpflege mit der Einführung des Umlageverfahrens plant. Es müssen sich weitere Interessenten finden, die einen Beruf im Bereich Gesundheit und Pflege übernehmen wollen. Ansonsten bleiben demnächst Ausbildungsplätze unbesetzt. Imagekampagnen allein werden kaum ausreichen. Von erheblicher Bedeutung sind die Rahmenbedingungen, auf denen der berufliche Alltag basiert.
Wir hoffen, dass es sowohl in Nordrhein-Westfalen wie auch im gesamten Bundesgebiet gelingen wird, diese Familienfreundlichkeit in Krankenhäusern zu stärken. Dies ist aus unserer Sicht ein wertvoller Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels und zur Qualitätssicherung der gesundheitlichen Versorgung. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der FDP-Antrag beschreibt das Szenario zutreffend. Wir alle wissen, wie es um das
Gesundheitswesen bestellt ist und was uns erwartet. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es im Wesentlichen uns und nicht unsere Eltern oder Großeltern treffen wird, denn die werden noch ganz gut betreut. Wenn erst einmal die geburtenstarken Jahrgänge kommen, dann wird es sich im gesamten Gesundheitssystem ziemlich zuspitzen. Deshalb ist der Antrag der FDP-Fraktion im Prinzip richtig. Wir müssen uns jetzt darum kümmern, wenn wir alle in Zukunft unter menschenwürdigen Bedingungen alt werden wollen.
Selbstverständlich müssen wir uns die Pflegeberufe vorknüpfen. Es ist klar, dass die Pflegekräfte schlecht bezahlt werden und ihnen keine Wertschätzung entgegengebracht wird. Das muss sich dringend verbessern. Deshalb müssen wir den Pflegekräften, die diese schwierige und körperlich anstrengende Arbeit jeden Tag machen und anderen Menschen Zuwendung geben – manchmal sind es Pflegebedürftige, die nicht bescheiden und dankbar, sondern schwierig zu betreuen sind –, unsere Aufmerksamkeit widmen. Oft genug gibt es in diesem Job keine Hoffnung auf Besserung der zu betreuenden Menschen. Deshalb ist das auch da eine ganz schwierige Arbeit.
Dazu kommen Nachtschichten, Wochenenddienste; Herr Dr. Romberg hat das gerade schon richtig beschrieben.
Deshalb müssen wir uns auch überhaupt nicht wundern, dass es einen Mangel an Pflegepersonal gibt und dass viele Menschen in einen anderen Job wechseln, weil sie gar nicht die Kraft haben, diesen Beruf über Jahre auszuüben. Das bedingt eine hohe Arbeitsplatzfluktuation. In der Zukunft wird das noch dramatischer.
Auch bei der häuslichen Pflege, die heute noch von Töchtern und Schwiegertöchtern, manche schon selbst hochbetagt, geleistet wird, können wir nicht erwarten, dass das so weitergeht. Die Kinder sind weit weg. Schon jetzt sind 30 % der über 60Jährigen ohne eigene Kinder. Und die Berufstätigkeit der nächsten Generation der Frauen wird auch dafür sorgen, dass immer weniger zu Hause gepflegt wird.
Meine Damen und Herren, eine Expertin der Malteser sagte uns neulich, dass jedes vierte Mädchen zukünftig in der Pflege arbeiten müsste. Dass das nicht passieren wird, wissen wir alle, die wir hier sind. Deshalb ist es auch richtig, was in dem Antrag beschrieben wird. Es ist eigentlich ein Frauenthema. Unter den Ärztinnen, Krankenschwestern und Pflegekräften sind 72 % Frauen. Daher müssen wir uns ganz dringend bemühen, dass die Stellschrauben, die wir im Gesundheitswesen bewegen können, richtig eingestellt werden. Wir werden gemeinsam daran arbeiten.
Die CDU ist bereit, der Überweisung zuzustimmen. Wir sind auch bereit, an diesem Antrag noch weiter zu arbeiten. – Danke schön.
Frau Kollegin Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Ich nehme das hier auf; Anträge zur Geschäftsordnung haben auch innerhalb einer Debatte immer Vorrang. – Frau Kollegin Beer, Sie haben das Wort. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben miteinander vereinbart, dass wir eine Sitzungsunterbrechung machen, wenn ein entsprechendes Arbeitsergebnis vorliegt.
Ich möchte jetzt den Antrag stellen, dass die Sitzung nach der Abhandlung des gerade aktuellen Tagesordnungspunktes unterbrochen wird, und weise darauf hin, dass die Kolleginnen und Kollegen, die noch für ihre Rede anstehen, ihre Reden zu Protokoll geben werden.
Ist das einhellig so im Hohen Hause die Meinung? – Es stimmen alle zu, sehe ich. Keine Gegenstimme, keine Enthaltung. Dann ist dieser Antrag hiermit angenommen.
Ich beende damit die Debatte. Die Reden werden wie vereinbart zu Protokoll gegeben. (Siehe Anla- ge 2)
Pardon, das ist bei mir akustisch nicht ankommen. – Für 18:35 Uhr berufe ich das Plenum wieder ein. Bis dahin ist die Sitzung unterbrochen.
Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende der Unterbrechung, die für 18:35 Uhr vorgesehen war; jetzt haben wir 18:44 Uhr.
Ich muss zunächst korrekterweise formal darum bitten – weil wir den laufenden Tagesordnungspunkt 6 unterbrochen haben, indem wir die verbleibenden Reden zu Protokoll haben geben lassen, aber noch keine Abstimmung durchgeführt haben –, zu TOP 6 über die Überweisungsempfehlung abzustimmen.
Nach der Empfehlung des Ältestenrates soll der Antrag Drucksache 15/1920 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration – federführend – und an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – mitberatend – überwiesen werden. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit folgen wir der Empfehlung, und der Antrag ist überwiesen.
Frau Beer meldet sich mit beiden Händen. Das heißt, es gibt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Bitte schön, Frau Kollegin Beer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gemäß der Vereinbarung der Fraktionen beantrage ich hiermit, einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf die heutige Tagesordnung zu setzen.