Sigrid Beer

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten das hier mit der notwendigen Ruhe und Gelassenheit miteinander besprechen und dann entscheiden. Ich halte den vorgebrachten Geschäftsordnungsantrag in der Sache für erledigt und auch sonst für nicht zielführend.
Erstens. Herr Kollege Laschet, Sie sind nicht mehr in der Landesregierung, deswegen obliegt Ihnen nicht die Geschäftsverteilung.
Zweitens. Ich darf daran erinnern, dass der frühere Ministerpräsident Rüttgers die Zuständigkeit für Kultur in die Staatskanzlei verlegt hat und dazu hier niemals persönlich Stellung genommen hat, es sei denn im Rahmen von Regierungserklärungen oder Ähnlichem.
Drittens geht es um die Absprachen im Parlament. Wir haben die gute Sitte – darüber hatten wir bisher keinen Zwist –, dass zunächst in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer die Abwesenheit angekündigt wird, dass das der erste Raum ist, darüber zu reden, falls eine Fraktion dazu Bedarf an Beratung mit Vertretern der Landesregierung hat. Darüber hinaus hat
dies aber auch im Ältestenrat vorgelegen und wurde dort bestätigt. Sie wussten also über eine geraume Zeit, wie die Lage heute sein würde.
Hier jetzt diesen Geschäftsordnungsantrag zu stellen ist eine reine Klamaukangelegenheit und nicht zielführend für die Arbeit miteinander.
Ich bitte um konsequente Ablehnung, damit wir zur sachlichen Debatte zurückkehren und das Thema weiter vorantreiben können.
Es geht um kleine Grundschulen. Da will ich einmal das Pult herunterfahren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte damit beginnen, womit der Kollege Link aufgehört hat, und ganz ausdrücklich den Dank an die beteiligten Fraktionen und Fachkolleginnen für die Beratungen und das gute Ergebnis zurückgeben. Vor allen Dingen richte ich meinen Dank auch an das Ministerium für das pfiffige Konzept und für die gute Grundlage.
Wenn ich jetzt im Land unterwegs bin, bestätigt sich das in den Gesprächen mit den Schulträgern, mit den Eltern und mit den Schulen. Natürlich bleiben Fragen zur Umsetzung, die ich gern gleich der Ministerin mitgeben möchte, denn auch das sind die Rückmeldungen. Bevor das Konzept nun in Gesetzesform gegossen wird, haben wir die Chance, genau das aufzunehmen. Das sind wichtige Hinweise.
Herr Kollege Sternberg, ich will mich jetzt nicht mit Ihnen über die Frage unterhalten, ob wir die PHs hätten erhalten sollen.
Denn es geht in der Tat nicht nur um die Frage der Liebe zu den Kindern, die zwar auch zentral ist, sondern um die Frage eines wissenschaftsorientierten Unterrichts. Es hat zum Beispiel der Grundschulausbildung in Baden-Württemberg nicht zu mehr Ansehen verholfen, dass sie noch in den PHs verblieben ist.
Darüber müssen wir miteinander reden.
Aber dass wir alle Dimensionen der Bildung umfassen müssen – den musisch-kreativen Bereich, die Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen, naturwissenschaftliche Grundbildung –, darüber sind wir uns, glaube ich, einig. Wir müssen eine ganzheitliche Bildung in den Grundschulen angehen. Da sind die Grundschulen mit ihrer Bilanz natürlich ein Vorbild – auch international und für die weiterführenden Schulen.
In der Landschaft ist Erleichterung darüber festzustellen, dass sich die Parteien politisch verständigt haben und es jetzt Möglichkeiten gibt, wohnortnah weiterhin ein qualitativ hochwertiges Grundschulangebot vorzuhalten.
Die Ministerin hat es ausgeführt: Die wesentlichen Parameter sind mehr Flexibilität, aber auch eine gesicherte Ressourcenausstattung und größere Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Kommunen. Das war notwendig. Das ist gut und richtig. Hier hat die Politik auf die Realität reagiert und schafft damit Zukunft für die kleinen Schulen und für eine wohnortnahe Beschulung.
Nicht nur die Stellenkontingente, die hinterlegt werden, wurden angefasst. Denn zum Ende der Zeit der Vorgängerregierung haben wir erlebt, dass das Tischtuch völlig ausgereizt war. Alle zusätzlichen Stellenkontingente sind in die Abwicklung der Stundentafel geflossen. Jetzt gibt es die notwendigen zusätzlichen Stundenkontingente. Natürlich ist auch das Thema der Leitungszeit angefasst worden, denn auch das ist notwendig. Wenn man mit mehreren Standorten operiert, muss auch das in diesem Budget einbegriffen sein.
Für die Kommunen ergeben sich jetzt klare Regelungsrichtgrößen. Es ist aus meiner Sicht wichtig, vier Aspekte vor Ort immer wieder miteinander zu diskutieren. Ich plädiere, wenn ich vor Ort bin, bei den Eltern, den Schulträgern und auch den Schulen dafür, genau diesen Prozess ganz offen anzulegen. Es braucht eine „Zukunftswerkstatt Schule/
Grundschule“ auch in der Region und in der Kommune. Dann geht es darum, miteinander die neue kommunale Klassenrichtzahl zu betrachten – das ist ganz wichtig –, aber auch darum, gemeinsam anzustreben, gleich große Lerngruppen an den einzelnen Schulstandorten hinzubekommen. Denn es kann nicht sein, dass ein kleiner Standort mit Lerngruppen in der Größe von 15 Kindern operiert, wäh
rend auf der anderen Seite Klassengrößen von 30 Kindern zustande kommen.
Da ist eine gemeinsame Verantwortung von Kommune und Eltern notwendig.
Die ganz spannende Frage betrifft die pädagogischen Konzepte. Wir haben gemeinsam im Konsens verankert, dass es darum geht, auch pädagogisch innovativ zu sein. Es geht wahrlich nicht, Herr Kollege Sternberg, nach dem Muster eines Schweizer Kräuterbonbons: Wer hat das denn zuerst gedacht? – Ich war sowohl mit Kolleginnen und Kollegen der SPD in Minden-Lübbecke wie auch mit dem Kollegen Kaiser im Hochsauerlandkreis vor Jahren schon zum Thema „kleine Grundschulen“ unterwegs. Wir haben das Thema gemeinsam bearbeitet, weil es uns alle getrieben hat und weil es ein wichtiges Feld ist. Deswegen muss man da jetzt hinschauen.
Wir haben bei unseren Gesprächen erfahren: An vielen Teilstandorten ist dieser innovative Impuls schon lange vorhanden. Wir haben dort altersgemischte Konzepte, mehr jahrgangsübergreifendes Lernen. Wenn es darum geht, das jetzt zusammenzuführen, dann ist meine Rückmeldung, dass es häufiger an den Hauptstandorten schwierig ist, diese Konzepte zusammenzuführen.
Wenn wir nicht auf diese Entwicklung sorgsam achtgeben, die Schulen schon vorgelegt haben, wenn wir sie dazu bringen, zu sagen, sie müssten ein einheitliches pädagogisches Konzept am
Hauptstandort und am Teilstandort haben, dann kann das dazu führen, dass die pädagogische Innovation eher zurückgedrängt wird. Da gibt es eine kulturelle Entwicklung in Sachen Ganztag, in Sachen der Fördervereine und diese pädagogische Kultur, die ganz besonders zu erhalten ist und die vielleicht erst ein oder zwei Jahre später zum Beispiel an dem Hauptstandort umgesetzt werden könnte.
Diese Einheit sollte etwas selbstständiger bleiben, weil dort das altersgemischte Lernen auch notwendig ist und wir sonst die Teilstandorte ausbremsen. Das ist eines der Anliegen, das ich an die Ministerin gerne transportieren möchte. Auch die Rückmeldungen beinhalten diese Besorgnis der Eltern, wenn es eine Uneinheitlichkeit in der Entwicklung an den Standorten gibt.
Mein zweiter Wunsch wäre – auch das entspricht der Rückmeldung der Eltern, der Schulträger und auch der Kolleginnen und Kollegen –: Die Arbeit der Schulen, die das so erfolgreich praktizieren – ich weiß, das machen viele im Land, ich darf stellvertretend zum Beispiel die Lindenhofschule in Halver nennen, die das altersgemischte Lernen sehr überlegt eingeführt hat und seit Jahren erfolgreich arbeitet –, sollte anderen Schulen zugänglich gemacht
werden. Wie geht es eigentlich, diesen Übergang zu finden? Ich kann die Wartburgschule in Münster oder die Südschule in Lemgo nennen. Überall haben wir gute Beispiele. Dieses Voneinander-Lernen ist unbedingt wichtig und notwendig.
Wir haben eine Spannbreite in den Erörterungen. Kolleginnen und Kollegen sagen: Das ist kein Problem, wir stellen jetzt auf jahrgangsübergreifendes, altersgemischtes Lernen um, denn die Kinder sind sowieso so unterschiedlich, wenn sie in die Schule kommen. Andere sagen: Da brauchen wir ein Jahr, zwei Jahre oder wenigstens drei Jahre. Da sind Berührungsängste vorhanden. Es gibt ein Defizit an Informationen: Wie macht man es schulorganisatorisch, es hinzubekommen? Es wäre sehr wertvoll, wenn wir auf Bezirksregierungsebene einen Informationspool auflegen und deutlich machen, dass man voneinander lernen kann und dass diese Wege gelingen können. Ich glaube, dann sind die Eltern und auch die Schulen und vor allen Dingen die Schulträger sehr dankbar.
Was wir nicht machen sollten, das sind Konzepte, die jetzt auch in einigen Kommunen angedacht werden, wo es – ich nenne es einmal „neue Kinderlandverschickung“ – darum geht, Kinder jahrgangsweise in den Bus zu setzen, um Teilstandorte zu sichern. Das kann man nicht gegen den Willen der Eltern machen. Das ist der erste Hinweis. Der zweite: Das verursacht immense Kosten in der Kommune. Auch da ist es besser, das Lernen altersgemischt am Standort anzugehen, als zu solchen Konstruktionen zu greifen.
Ich will zu der pädagogischen Innovation noch einen Hinweis geben. Altersgemischtes Lernen ist kein Allheilmittel aus demografischen Gründen, sondern es gehört eine pädagogische Fundierung und Überzeugung dazu. Viele Kolleginnen und Kollegen sind bereit, genau diesen Weg zu gehen. Wir brauchen eine zielgerichtete Unterstützung, damit hier auch das pädagogische Innovationspotenzial eröffnet wird und wir die Qualität am Standort haben.
Das ist der vierte Parameter, den ich noch ansprechen wollte, neben der pädagogischen Innovation: Es geht um die Qualität am einzelnen Standort. Deswegen gehört auch das in den Diskurs um die Zukunft der Grundschulen auf der kommunalen, der regionalen Ebene. Dazu gehört, die Lehrerausstattung so zu garantieren, dass alle Fächer adäquat unterrichtet werden können, dass die Lerngruppen so geschnitten werden und zum Beispiel Englisch in der Grundschule garantiert wird, in welcher Lernorganisation dann auch immer. Aber wir brauchen die Zuweisung der Fachkräfte. Das ist ein Problem, das vor Ort mit bedacht und diskutiert werden muss. Auch den Eltern geht es natürlich um die Qualität der Grundschule vor Ort.
Also noch einmal ein ganz klares Plädoyer! Das sind die Dinge, die vor Ort in diesem offenen Diskurs mit Unterstützung aus Düsseldorf über die Be
zirksregierung gestaltet werden müssen. Einmal mehr merkt man in der Debatte um die kleinen Grundschulen, dass es nicht geht, 6.000 Schulen vom Land aus zu administrieren. Hier ist die Selbstständigkeit der Schulen, die Eigenverantwortlichkeit der Kommunen unter den qualitätsorientierten Parametern, die ich bereits genannt habe, gefragt.
Dass so viele vor Ort darangehen und es zu ihrer Sache gemacht haben, dass ihnen Bildung vor Ort so viel wert ist, das ist auch ein Pfund, mit dem wir hier in Nordrhein-Westfalen wuchern können. Es macht Mut, dass die Schulentwicklung sich jetzt so positiv weiter gestaltet.
Ich möchte die Kolleginnen noch an einen Punkt erinnern. Wir waren gemeinsam auf der Ausschussreise in der Schweiz. Anstatt über einen Flächenindex nachzudenken, sollten wir vielleicht die Ergebnisse, die wir damals beobachten konnten, noch einmal zusammen durchdenken. Dazu gehört zum Beispiel die Idee des Bildungshauses, die auch in Nordrhein-Westfalen an einigen Stellen schon gedacht wird, nämlich Kita und Grundschule unter einem Dach zu haben, sodass man gemeinsam in der Bildungskette etwas entwickeln kann und die Fragen von Ganztag neu gedacht werden können. Das haben wir uns in der Schweiz angeschaut. Es ist an der Zeit, das noch einmal zurückzuholen und über solche Ansätze, die für die ganz kleinen Standorte unterstützend wirken können, miteinander zu diskutieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Präsidentin. Danke schön, Herr Kollege Hafke. – Herr Hafke, es ist doch richtig, dass Sie im Ausschuss die Information durch Herrn Dr. Thesling zur Kenntnis nehmen mussten, dass rechtmäßig nach der Geschäftsordnung gehandelt worden ist? – Deswegen unterlassen Sie doch bitte Ihre Äußerungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Vorgänge! – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lese jetzt nicht alle Protokolle vor, die hierin versammelt sind. Das ist nämlich der 2. Band der Originalprotokolle des Verfassungsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 1950. Ich habe ihn extra mitgebracht, weil ich auch gerne daraus zitieren möchte.
Alle, die den Gesetzentwurf der Linken in diesen Tagen gelesen haben und schon dachten, dass vielleicht diese Woche noch ein Eilantrag dazukommt, Weihnachten gleich mit abzuschaffen,
kann ich beruhigen; denn es kam dann auch der Brief an die Fraktionen, in dem die Vorsitzenden der Linksfraktion uns allen eine besinnliche Weihnachtszeit gewünscht haben.
Aber was ist denn eigentlich mit diesem Antrag gewollt? Eine Provokation kurz vor dem Weihnachtsfest nach Beschlussfassung zum islamischen Unterricht und auch heute zur Chanukkafeier in diesem Haus?
Wenn ich den Gesetzentwurf ernst nehme und hineinschaue, stelle ich fest, dass er eigentlich schon in der Problembeschreibung mit einer falschen Deutung beginnt. Es ist nämlich nicht so, dass der Art. 7 der Landesverfassung eine Einengung auf eine christliche Erziehung bedingt.
Ich habe mir einmal die Protokolle des Verfassungsausschusses angesehen, der um genau diese Formulierung gerungen hat. Die Landesverfassung formuliert keinen Missionsauftrag. Sie trifft auch keine Festlegung auf den Glauben an den Gott im christlichen Sinn. Der Begriff Ehrfurcht drückt dagegen Respekt, Wertschätzung und eine besondere Achtung aus. Ehrfurcht bedeutet eben nicht Unterwerfung und Überwältigung.
Ich möchte den Abgeordneten Brockmann zitieren, der in der Debatte ausgeführt hat:
Es wäre ein völlig müßiges Beginnen, wenn der eine dem anderen seine Gottvorstellung durch diese Formulierung aufoktroyieren wollte. Ich halte es für unmöglich... Das will und kann auch keine Verfassung, in apodiktischer Form etwas vorzuschreiben oder aufoktroyieren zu wollen, zumal auf geistigerzieherischem Gebiet. Das würde eine Vergewaltigung bedeuten. Das will kein Mensch.
Im Weiteren äußern sich auch die damalige Kultusministerin, Frau Teusch, und viele andere Kollegen und Kolleginnen dieser Zeit in gleicher Weise.
Die Debatte um die Landesverfassung von NRW war auch geprägt von der vorherigen Debatte um das Grundgesetz. Auch hier wurde die Frage der Gottesformel eingehend diskutiert.
Ganz allgemein waren die Verfassungsberatungen im Verfassungskonvent und im Parlamentarischen Rat in den Jahren 1948 und 1949 durch die Analyse des Scheiterns der Weimarer Demokratie geprägt, insbesondere durch die Frage, wie es möglich gewesen sein konnte, eine demokratisch legitimierte Verfassung mit Techniken eines formal legalen Machterwerbs auszuhebeln.
Die Menschen, die dort berieten, hatten erlebt, wie in kurzer Zeit willkürliche Machthaber ohne Rückbindung an höhere moralische Werte ein ganzes Staatswesen auf menschenverachtende Weise in den Ruin trieben.
Im Parlamentarischen Rat wurde später die Frage eines Gottesbezugs formuliert. Verschiedene Entwürfe der CDU, der Deutschen Partei, der Zentrumspartei wurden erörtert und wieder verworfen und schließlich waren auch die Vertreter der FDP und der SPD mit einem knapp formulierten Gottesbezug einverstanden, der nach verschiedenen redaktionellen Änderungen nun lautete: im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen. – Das fand eine breite Mehrheit.
Der Parlamentarische Rat sah in der Aufnahme eines solchen Gottesbezugs in die Präambel, wie Aschoff es formuliert hat, weder eine religiöse oder weltanschauliche Bevormundung, eine Verletzung des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche noch eine Beeinträchtigung der Freiheitsgarantie für Nichtgläubige oder einen Gegensatz zu der in Art. 4 des Grundgesetzes gewährleisteten Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Das Bewusstsein, dass Grundrechte einer metaphysischen Verankerung bedurften, war
nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit bei den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates besonders stark ausgeprägt.
Ist das eine Diskussion, die überholt ist, die sich angesichts einer fortschreitenden Säkularisierung erledigt hat? Offensichtlich nicht, wie zum Beispiel
auch die Diskurse belegen, die Jürgen Habermas geführt hat, einer der weltweit meist rezipierten Philosophen und Soziologen der Gegenwart, der sich selbst als „religiös unmusikalisch“ bezeichnet hat.
Mit großer Aufmerksamkeit ist da auch das Treffen mit Kardinal Ratzinger im Jahr 2004 beobachtet worden. Ich zitiere Habermas:
„Die weltanschauliche Neutralität der Staatsgewalt, die gleiche ethische Freiheiten für jeden Bürger garantiert, ist unvereinbar mit der politischen Verallgemeinerung einer säkularistischen Weltsicht.
Die weltanschauliche Neutralität der Staatsgewalt, die gleiche ethische Freiheiten für jeden Bürger garantiert, ist unvereinbar mit der politischen Verallgemeinerung einer säkuralistischen Weltsicht. Säkularisierte Bürger dürfen, soweit sie in ihrer Rolle als Staatsbürger auftreten, weder religiösen Weltbildern grundsätzlich ein Wahrheitspotential absprechen noch den gläubigen Mitbürgern das Recht bestreiten, in religiöser Sprache Beiträge zu öffentlichen Diskussionen zu machen. Eine liberale politische Kultur kann sogar von den säkularisierten Bürgern erwarten, dass sie sich an Anstrengungen beteiligen, relevante Beiträge aus der religiösen in eine öffentlich zugängliche Sprache zu übersetzen.“
Eine Demokratie, die mehr sein will als ein bloßer Modus Vivendi, sei durchaus auf Motive und Tugenden angewiesen, die aus vorpolitischen Quellen stammen, aus religiösen Lebensentwürfen und substanziellen Überzeugungen. Diese enthielten aber nicht das oft beschworene „einigende Band“; der staatsbürgerliche Zusammenhalt entstehe vielmehr erst im demokratischen Prozess, nämlich wenn „substanzielle Werte“ in den Streit um die Deutung der Verfassung einflössen, beim Streit um Einwanderungspolitik oder Wehrpflicht.
Ich habe nicht den Eindruck, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch nur annähernd darauf angelegt ist, einen solchen Diskurs zu führen wie Habermas und andere ihn denken und wie er immer wieder zu führen ist und worüber wir uns auseinandersetzen müssen.
Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch einen Satz sagen zu der Frage „Heimat“ und der vorgesehenen Streichung. Ich poche auch auf diesen Teil der Landesverfassung. Wenn wir in Petitionsverfahren darum ringen, dass gerade viele junge Menschen, die ihre Heimat gefunden haben, hier bleiben können, sie, die hier geboren sind, zur Schule gehen, die hier leben, arbeiten und studieren wollen, die ihren Beitrag zu unserem Volk leisten, dann sind sie Bestandteil des nordrhein-westfälischen Volkes, die zu einem respektvollen Miteinander
in Toleranz zur Völkergemeinschaft sollen erzogen werden. Darauf will ich nicht verzichten.
Wenn das der Verfassungsauftrag ist, der Erziehungsauftrag nach Verfassung, dann ist das genau der Auftrag auch zur Integration, den die Schulen hervorragend leisten und den die Menschen mitgehen und selbst leisten. Das macht auch überdeutlich, dass diese Kinder und Jugendlichen zu uns gehören und dass sie hier ein Bleiberecht brauchen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zu Beginn sagen, dass ich über die Tonlage, die Frau Böth hier angeschlagen hat, einigermaßen entsetzt bin.
Das war genau die von ihr bekannte präzise Unpräzision, die Dinge darzustellen. Denn die Aussagen führender Staats- und Verfassungsrechtler der Bundesrepublik in der Anhörung waren sehr eindeutig: Rückenwind für das, was das Land sich hier vorgenommen hat.
Aus der Anhörung möchte ich gerne Prof. Oebbecke zitieren:
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf betritt Nordrhein-Westfalen bundesweit Neuland, sowohl religionspolitisch als auch religionsrechtlich.
Wir haben es hier mit einem Feld zu tun, das nicht nur rechtlich schwierig war, weil wir es mit einem neuen Sachverhalt zu tun hatten, sondern es war auch über lange Jahre politisch in einer Weise umstritten, dass man schon von Blockade sprechen kann; das kennen wir auch von anderen Themen. Umso erfreulicher ist es, dass sich das jetzt auflöst.“
„Wenn man etwas Neues macht, wie es hier geschieht, dann kommt ein Einwand von vornherein nicht in Betracht, nämlich dass wir das noch nie gemacht haben.“
Das ist die Ausgangslage. Wir haben einen gemeinsamen belastbaren Dialog miteinander geführt. Ich kann mich nur dem Dank an den KRM und an die Ministerin anschließen, die in ihrer gemeinsamen Erklärung den Grundstein gelegt haben, dass wir diesen Weg gegangen sind. Wir haben ein sehr deutliches Signal gesetzt – ich begrüße die Vertreterinnen des KRM auch in dieser Runde – und gesagt: Dieses Gesetz muss befristet sein. Denn wir wollen auf der Grundlage von Art. 7 des Grundgesetzes diese Brücke ausformen und die Statusfragen klären, damit wir in absehbarer Zeit einen entsprechenden Islamunterricht haben. Das ist jetzt die belastbare Brücke für 320.000 Kinder in NordrheinWestfalen und ihre Eltern; das ist auch dargelegt worden. In dem Bericht über das muslimische Leben in NRW bejaht eine große Zahl – mehr als 80 % – diesen Weg und steht dahinter. Die Eltern wollen, dass ihre Kinder ein solches Angebot bekommen.
Wenn das Wort „schäbig“ hier in dieser Art und Weise verwendet wird, Frau Böth, und Sie die Grauen Wölfe in der Debatte mit dem KRM in Verbindung bringen wollen, dann ist das wirklich unsäglich.
Das ist dieser Debatte absolut nicht würdig. So kann es nicht gehen.
Ich habe auch nicht verstanden, Frau Pieper-von Heiden, wie Sie die Anhörungsprotokolle und vor allen Dingen auch die ausführlichen Stellungnahmen der Staats- und Verfassungsrechtler gelesen haben. Wir haben in unseren Änderungsanträgen nachgearbeitet. Auch die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass dies natürlich kein Übertragungsmodell für den Religionsunterricht in Bezug auf die evangelische oder die katholische Kirche, in Bezug auf den Unterricht im jüdischen Glauben ist. Wir wollen eine allgemeine Grundlage haben. Daran arbeiten wir jetzt und gehen einen Weg für NordrheinWestfalen, der ein bundesweites Signal ist. Hier
wird in der Tat kein Staatsislam verabreicht, genauso wenig wie eine staatskirchliche Angelegenheit daraus gemacht wird. Denn wir wissen, wie die Trennung von Staat und Kirche in diesem Staat angelegt ist.
Die schrillen Töne, die Sie jetzt haben hören lassen, geben aber leider eine Vorahnung auf die Debatte, die wir morgen miteinander zu führen haben, nämlich die über eine Verfassungsänderung.
So kann das keine ernstgemeinte Debatte sein, Frau Böth. Ich finde es sehr traurig, dass Sie den Schlusspunkt heute so gesetzt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Große Brömer hat schon vieles richtig entfaltet. Ich habe den Eindruck, Herr Kollege Witzel, dieser FDP-Antrag strotzt vor Verfolgungs- und Verschwörungstheorien. Ich habe das Gefühl, dass Sie, wenn Sie an integrative Schulformen denken, immer die innere Unruhe befällt und dann solche Dinge dabei herauskommen.
Was mir absolut fehlt, ist der Blick auf die Eltern, die seit Jahren in Nordrhein-Westfalen erleben, dass mindestens 11.000 Kinder keinen Platz an Gesamtschulen erhalten. Das sind Überhänge, und die Eltern haben dann folgende Situation: Sie gehen zu der Gesamtschule, melden an und bekommen gegebenenfalls eine Ablehnung, sodass es für sie weitergeht. Sie gehen zu anderen Schulen, wo sie erklären müssen – das haben wir oft genug erlebt –: Mein Kind hat dort keinen Platz bekommen. Jetzt komme ich hinterher, und ich möchte bei Ihnen noch unterkommen.
Von daher ist ein solches Instrument, dass Schulträger ein vorgezogenes Anmeldeverfahren beantragen können – beantragen können, Herr Witzel –, vor allen Dingen für die Eltern eine Erleichterung. Es kann nicht zu Doppelanmeldungen kommen, weil die Zeugnisse im Verfahren bei der Schule sind. Aber es ermöglicht Eltern, die ihren ersten Schulwunsch für ihre Kinder aufgrund der Kapazitäten nicht eingelöst bekommen, zu der nächsten Schule zu gehen. Ängste und Befürchtungen, so angeschaut zu werden – das ist auch passiert –: „Eigentlich wollten Sie woanders hin, und jetzt kommen sie zu uns?“, brauchen sie nicht zu haben. So können Eltern wirklich unbelastet den besten Weg für ihre Kinder suchen.
Diese Situation wird durch den Erlass aufgelöst. Damit können Schulträger verantwortlich umgehen.
Zweitens. Es bezieht sich gar nicht nur auf integrierte Schulformen, sondern auf alle Schulformen, die in Nordrhein-Westfalen vorkommen. Dass es ein großes Interesse von Eltern an integrierten Schulformen gibt, passt Ihnen nicht. Nur: Das werden wir nicht auf dem Erlasswege aus der Welt schaffen. Das kann ich Ihnen versprechen.
Von daher frage ich mich auch, welches kommunale Verständnis Sie eigentlich haben. Denn Sie über
tragen dieses Verhältnis zur integrierten Schulform, das Sie umtreibt und diese großen Brüche aufweist, auf Entscheidungen von kommunalen Schulträgern, wie die mit Entscheidungen umgehen. Ihr Verständnis für Entscheidungen im kommunalen Raum finde ich bemerkenswert, als ob dort im Closed Shop entschieden wird: Jetzt werden wir die Fährte legen, damit wir bestimmte Schulstrukturentscheidungen genauso durchziehen, ohne auf die Schullandschaft in unserem Verantwortungsbereich
Rücksicht zu nehmen und sie genau im Blick zu haben.
Im Übrigen ist die FDP in Essen, wo Sie Vorsitzender der FDP sind, diesem Verfahren gefolgt und hat vorgezogene Anmeldeverfahren befürwortet – im Interesse der Kinder, der Schulen und natürlich des Schulträgers, der dann geordnet mit den Schulleitungen reden kann. Auch das passiert, falls Sie es nicht wissen sollten, Herr Witzel, dass sich Schulleitungen miteinander unterhalten und sagen: „Wie kann man Eltern sinnvoll beraten?“, zum Beispiel an einem Gymnasium, das nur eine bestimmte Zahl von Zügen aufnimmt. Es kann mit anderen Gymnasialkolleginnen und -kollegen darüber sprechen, um das zu vermitteln, damit das Verfahren ohne Brüche und Verluste für Eltern und Kinder vonstattengeht.
Das ist die Realität, nicht die Verschwörung, nicht die Verfolgung, die Sie offensichtlich überall im Kopf haben. Machen Sie sich davon frei, und bekommen Sie endlich einen realistischen Blick auf die Schulentwicklung in Nordrhein-Westfalen, auch im Interesse der Eltern und der Schulträger! Dann würden uns wohl solche unerquicklichen Debatten erspart bleiben. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte es gleich zu Beginn klar sagen: Ja, wir haben volles Verständnis für die kritischen Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu der geplanten Anhebung der Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk. Und ich habe auch großes Verständnis für all diejenigen Abgeordneten, die das Empfinden von Bundestagspräsident Norbert Lammert teilen, dass eine Kommission über die Höhe oder Anpassung von Abgeordnetenbezügen oder die Versorgung entscheiden sollte.
Aber das Bundesverfassungsgericht hat uns die Vorgabe gemacht, dass die Abgeordneten über ihre Bezüge selbst beschließen müssen. Wir müssen deshalb – und das ist richtig und gut so – darlegen und begründen, welche Bezüge für die Tätigkeit eines Abgeordneten bzw. einer Abgeordneten im Landtag von Nordrhein-Westfalen angemessen sind, und das gilt natürlich auch für die Altersversorgung. Es geht nämlich gerade nicht um eine Gehaltserhöhung für Abgeordnete. Im Gegenteil – das ist schon gesagt worden –: Wir werden alle weniger im Portemonnaie haben.
Abgeordnet sein ist ein Beruf auf Zeit. Das zeigt auch die Tatsache, dass im Schnitt zwei Legislaturen im Landtag von Nordrhein-Westfalen absolviert werden.
Ämter auf Zeit und Abruf sind auch Bürgermeister, Landräte und Beigeordnete in unseren Städten und Gemeinden. In zehn Jahren erwerben sie Versor
gungsansprüche in der Höhe von 35 % ihrer Bezüge. Bürgermeisterinnen erhalten ab einer Gemeindegröße von 10.000 Einwohnerinnen eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B3. Für die Versorgung bedeutet das deutlich mehr als 2.300 € sofort nach dem Ausscheiden der Beigeordneten. In einer Kommune ab 30.000 Einwohnern erhält der Ausgeschiedene 2.274 €.
Die Landtagsabgeordneten, die nach neuem Recht ihre Versorgung beziehen, liegen weit darunter.
Ich halte diesen Vergleich mit kommunalen Wahlbeamten, mit Bürgermeisterinnen für angemessen.
Der Landtag ist bewusst verkleinert worden. Die Abgeordneten nehmen ihr Mandat wahr in einem Bundesland mit 18 Millionen Einwohnerinnen – mit den entsprechenden Aufgaben und der entsprechenden Verantwortung.
Das sage ich bewusst in ausdrücklicher Wertschätzung all derjenigen, die andere Berufe ausüben und durch ihre Tätigkeiten wertvolle Beiträge in dieser Gesellschaft im Kleinen und im Großen leisten.
Auch gerade deshalb verlassen wir die Grundsätze der Diätenreform von 2005 nicht: keine steuerfreien Pauschalen, voll zu versteuerndes Einkommen und eine Altersversorgung, für die die Abgeordneten selbst aufkommen und einzahlen. Wir behalten auch mit der geplanten Anhebung der Pflichtbeiträge für das Versorgungswerk diese Grundsätze bei. Wir sorgen für seine Zukunftsfähigkeit.
Die Abgeordneten nach altem Recht leisten dabei ihren Solidaritätsbeitrag. Sie zahlen mit ein, bekommen ihre Bezüge nicht weiter erhöht, müssen allerdings wie alle anderen auch die Bezüge insgesamt versteuern, was unter dem Strich – das ist schon gesagt worden – bis zu 200 € netto weniger ausmacht.
Diese Solidarität wollen die Abgeordneten nach altem Recht leisten. Es ist wichtig, ein gemeinsames Versorgungswerk zu haben, weil die Abgeordneten diese Aufgabe auch gemeinsam stemmen müssen.
Es geht auch nicht um eine überbordende Versorgung. Ich finde es fahrlässig, was die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag formuliert hat, nämlich den Begriff „Selbstbedienung“. Das ist in diesem Zusammenhang wirklich vollkommen unpassend.
Ich will das ganz deutlich sagen: Abgeordnete/Abgeordneter wird man nicht wegen des Geldes, aber eine angemessene Altersversorgung soll sein und ist gerechtfertigt. Sie soll laut Verfassungsgebot sicherstellen, dass die Abgeordneten frei und unabhängig ihr Mandat ausüben können. Genau das ist Sinn und Zweck der Gesetzesänderung.
Nun hat Herr Dr. Papke erklärt, das Ganze sei eine Nacht-und-Nebel-Aktion, er habe es nicht gewusst.
Ich stelle mir Fragen. Ich kann mir das nicht erklären. Im Versorgungswerk findet die Diskussion seit geraumer Zeit zentral statt. Herr Dr. Romberg sitzt im Vorstand. Gab es keine Info in Ihrer Fraktion? Im Präsidium wird das Thema seit Langem bewegt, in Einigkeit über alle Fraktionen hinweg. Gab es keine Information von der amtierenden Vizepräsidentin in Ihrer Fraktion? In der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen wird der Punkt diskutiert. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten. Auch hier keine Kommunikation mit dem Vorsitzenden der FDP-Fraktion? Herr Witzel, informieren Sie Ihren Vorsitzenden nicht?
Natürlich in der Ergänzung. Sie weisen darauf hin, Frau Demirel – herzlichen Dank! –, dass Sie haben prüfen lassen wollen, wie es mit der gesetzlichen Rentenversicherung aussieht. Das ist unbestritten. Das war jetzt nicht mein Punkt. Das will ich gerne ergänzen. Aber Sie weisen auf das Protokoll hin, das diese Einvernehmlichkeit im Vorgehen auch noch mal deutlich beschreibt.
Wir haben da nämlich auch den Vorschlag von Herrn Witzel diskutiert, ob diese Erhöhung von 500 € gegebenenfalls direkt an Abgeordnete ausgezahlt werden sollte. Wir haben gesagt: Nein, das machen wir nicht, weil das Versorgungswerk eben nicht auseinanderfallen darf, weil diese Solidarität der Abgeordneten untereinander entsprechend gehalten wird.
Also: Nacht und Nebel scheint dann eher das Problem der FDP-Fraktion zu sein.
Ich sage es ausdrücklich. Zu anderen Positionierungen in der Sache zu kommen, das ist okay. Aber nichts gewusst zu haben, das lässt sich nicht nachvollziehen.
Wenn Sie von einer Nacht-und-Nebel-Aktion sprechen, dann beschädigen Sie dieses Haus. Es geht eher um die Interna der FDP-Fraktion.
In diesem Sinne hoffe ich jetzt auf eine sachorientiertere Diskussion im Ausschuss. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss schon sagen, dass dieser Antrag ein bisschen was von einer Zumutung hat. Dies vor allen Dingen deswegen, weil die Ministerin in der letzten Schulausschusssitzung sehr klar gesagt hat, wie jetzt die Regelung umgesetzt wird und dass das Land Nordrhein-Westfalen Mittel in die Hand nimmt, um den Murks, den Sie uns hinterlassen haben, auszubügeln und die Ungerechtigkeiten gegen Schülerinnen und Schüler zu beseitigen.
Dem Ganzen die Krone aufgesetzt hat die Äußerung Ihres Kollegen Witzel in der Schulausschusssitzung. Es ist ja nicht so gewesen, wie der Kollege Kaiser jetzt eingeräumt hat: Das ist ein Versäumnis gewesen, das geregelt werden musste, und wir sind froh, dass das passiert ist. Herzlichen Dank dafür.
Nein, das hat der Kollege Witzel ganz anders dargestellt. Er hat gesagt: Wir haben die Schulzeitverkürzung eingeführt. Wir wussten, was wir mit dieser Schülerfahrtkostenverordnung anstellen. Wir warten erst einmal ab, ob sich Proteste regen und ob wir dann was machen müssen. Das ist ein zynisches Umgehen.
Das waren sinngemäß Ihre Äußerungen. Die habe ich in der Schulausschusssitzung kommentiert. Das ist Ihre Herangehensweise gewesen. Jetzt kommen Sie mit einem solchen Antrag um die Ecke.
Das ist, finde ich, wirklich eine Unverschämtheit, die Sie damals den Schülerinnen und Schülern zugemutet haben.
Zu dem Änderungsantrag der Linken und zu dem Murks, der vorgetragen worden ist, muss ich sehr deutlich sagen: Sie müssten eigentlich wissen, wie Bewilligungszeiträume in Schuljahren sind. Sie müssten eigentlich wissen, dass natürlich, wenn die Schülerfahrtkostenverordnung verändert wird, für das, was das Land auf dieser Ebene regeln kann, ein Beteiligungsverfahren zu erfolgen hat.
Im Gegensatz zu Schwarz-Gelb werden hier auch Konnexitätsfolgen deutlich anerkannt. Dafür wird Vorsorge auch im Haushalt getroffen. Dabei ist auch die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände selbstverständlich. Das ist ein ganz anderes Vorgehen, als Sie das bisher gemacht haben.
Ich kann nur noch einmal der Ministerin für den Einsatz danken, dass wir das jetzt in dieser Weise realisieren können. Alle anderen Fragen werden wir auch noch lösen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich heute die Gelegenheit nutzen, nur noch einen Punkt herauszugreifen und damit etwas aufzunehmen, was Herr Kollege Kaiser schon in seinen zehn Punkten aufgeführt hat.
Wir haben gemeinsam mehrfach betont, dass dieser Schulkonsens eine Chance für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ist. Ich will aber noch einmal unterstreichen: Er ist auch eine Chance für die Lehrerinnen und Lehrer in NordrheinWestfalen. Mir ist ganz besonders wichtig, das auszuführen. Denn alle diejenigen, die an der neuen Schule arbeiten wollen, sollen auch dort ihren Arbeitsplatz finden. Wir wollen, dass eine neue Schulgemeinde entsteht, die auch die mitnimmt, die jetzt vielleicht in einer Schule sind, die auf Dauer nicht Bestand haben wird.
Ich habe das selbst in meiner Eigenschaft als Elternvertreterin und Schulpflegschaftsvorsitzende
zehn Jahre an einer Schule im Aufbau begleitet. Natürlich ist es möglich, eine neue Schulgemeinde mit einer kollegialen Schulleitung zu schaffen, in der auch mit Abordnung miteinander gearbeitet wird, sodass es zwar eine neue Schule unter dem Dach ist, aber die Konferenzen und die Gremien zusammen tagen können, Schülerinnen und Schüler gemeinsame Angebote nutzen können und so eine Gemeinsamkeit entsteht.
Unser Wusch ist, dies zu begleiten. Denn etwas soll zusammenwachsen und nicht auseinanderdividiert werden. Deswegen bin ich sehr daran interessiert, dass wir genau das als Botschaft in das Land bringen, dass man so gestalten kann. Ich bin sicher, dass das von den entsprechenden Ebenen der Schulverwaltung in dieser Art und Weise begleitet wird und begleitet werden muss.
Wir haben darauf Wert gelegt, dass wir in einem zügigen Verfahren für die Kommunen Sicherheit schaffen. Das heißt: Sie wissen, dass sie beantragen können – vor allem diejenigen, die sich schon auf den Weg zur Gemeinschaftsschule gemacht und Vorbereitungen getroffen haben. Aber jetzt ist auch Rechtssicherheit vorhanden. Deswegen muss keine Hektik ausbrechen.
Die fundierten pädagogischen Konzepte, die die Menschen vor Ort, Kollegien sowie – das ist mir sehr wichtig – Eltern und Schülerinnen einbinden, sind die Grundlage der neuen Schule. Auch das ist die Botschaft: Diese Schule hat keine Begrenzungen – auch nicht durch Schulversuchsparameter. Daher kann der sorgsame Prozess jetzt beginnen.
Unsere Aufgabe ist, das zu begleiten. Wir enden nicht mit unserer Arbeit, wenn wir heute miteinander
sowohl die Verfassungsänderung als auch das 6. Schulrechtsänderungsgesetz beschließen.
Ich will zum Schluss einen zentralen Satz sagen, den ich uns als Politik und allen Verbandsvertretern sowie Interessengruppen, die jetzt in Schule an irgendeiner Stelle angebunden sind, sehr grundlegend ans Herz lege: Die Schule ist für Schülerinnen und Schüler da – nicht für die Politik.
Sie ist nicht für die Verbände da. Sie bietet Arbeitsplätze und Lebensraum. Aber uns allen geht es darum, die beste Bildung für alle Kinder in NordrheinWestfalen zu gestalten und zu garantieren. Das ist unser Anliegen. Deswegen müssen andere Fragen dort zurückstehen. Es geht jetzt darum, gemeinsam – das hat die Bildungskonferenz in eindrucksvoller Weise gezeigt – vor Ort Schule und Zukunft für die Schulen und für die Schülerinnen und Schüler zu gestalten.
Mein Appell ist, diesen Weg vor Ort in der Arbeit und in der Detailarbeit so miteinander zu gehen. Es wäre ein echter Gewinn für Nordrhein-Westfalen, wenn uns das gelingt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gleich an das anschließen, was Herr Kollege Link und Herr Kollege Kaiser ausgeführt haben. Das ist der Dank an alle Beteiligten, dass wir heute hier stehen können, gemeinsam den Gesetzentwurf beraten und die Verfassungsänderung vornehmen.
Das hat viel mit der guten Zusammenarbeit zu tun, die an vielen Punkten angefangen hat. Einer ist auch schon erwähnt worden: gemeinsame Reisen und Vor-Ort-Besichtigungen, auch was die kleinen Grundschulen angeht. Das sind alles Fäden, die hier zusammengelaufen sind. Auf der anderen Seite erfolgt auch der Dank an das Haus für die Zuarbeit und die Kooperation. Es war wirklich bemerkenswert, in welcher Art und Weise das zusammengeführt worden ist.
Wenn wir an diesen beiden Tagen jetzt hier gemeinsam beraten und beschließen, dann wird auch das eingelöst, was die Bildungskonferenz uns vorgelegt und von uns erwartet hat. Wir schaffen einen verlässlichen Rahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit, mehr Leistungsfähigkeit und individuelle Förderung und natürlich auch für die Sicherung eines wohnortnahen Schulangebots.
Wir setzen die Rahmenbedingungen, damit Schulen sich der notwendigen inneren und äußeren Schulentwicklung stellen können. Wir unterstützen einen pädagogischen Aufbruch, der die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. In den Diskussionen vor Ort sind dieser pädagogische Aufbruch und die Motivation deutlich zu verspüren, sich an die Entwicklung zu begeben. Vor allen Dingen schaffen wir die Voraussetzung, damit Schulen befreit von parteipolitischen Scharmützeln diese Arbeit machen können. Und das wird wirklich mit einem Aufatmen vor Ort kommentiert.
Was allerdings nicht überzeugt, sind die Änderungsanträge, die uns die FDP gestern vorgelegt hat.
Es hat nun lange gedauert, bis Sie überhaupt etwas vorgelegt haben. Aber das Ergebnis bestätigt nur die allgemeine Einschätzung der schulpolitischen Positionierung. FDP kann man auch so abkürzen: falsche Dauerpeilung. Wir ändern die Verfassung und nehmen die Hauptschulgarantie heraus, weil die Verfassungswirklichkeit endlich der Schulwirklichkeit entsprechen muss, die Sie offensichtlich noch nicht zur Kenntnis genommen haben. Denn Sie wollen den Kommunen ja das Vorhalten des gegliederten Schulwesens zwangsauferlegen, egal, ob es die notwendigen Kinderzahlen gibt oder nicht.
Das ist ganz putzig. Die Kollegen haben schon darauf hingewiesen: Kommunale Selbstverwaltung kümmert Sie offensichtlich auch heute noch nicht die Bohne. Aber diesen Umgang mit den Kommunen sind wir ja gewohnt.
Wir dagegen erweitern jetzt die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten, gerade angesichts des demografischen Wandels, um ein leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Schulangebot zu entwickeln.
Das örtliche Angebot richtet sich danach, ob auf dem Gebiet des Schulträgers ein Bedürfnis besteht und die gesetzlich festgelegte Schulgröße erreicht wird, was auch für den Fall gilt, wie wir ihn verabredet haben, dass eine integrierte Schulform mit Oberstufe gewünscht und die notwendige Bedarfsermittlung erfolgt ist. Dann ist – wie verabredet – eine mindestens vierzügige Gesamtschule einzurichten.
Bedarfsgerecht – genau das gewährleistet die neue Verfassung, die wir nach der Auswertung der Anhörung gemeinsam so formuliert haben. Sie begründet allerdings – das will ich noch einmal sagen – kein subjektiv-öffentliches Recht auf Errichtung einer bestimmten Schulform. Wir stellen auch klar, dass nicht jede Schulform in jeder Gemeinde eingerichtet
werden muss und es einen geordneten Schulbetrieb insgesamt, auch in der Gewährleistung, geben muss.
Die FDP scheint immer noch im Potemkinschen Dorf zu leben. Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis: Es gibt ein verändertes Schulwahlverhalten der Eltern. Die Hauptschule kann ihrem Namen gar nicht mehr gerecht werden, weil die Mehrzahl der Schülerinnen längst zu anderen Schulen geht. Eltern wollen dezidiert die Schullaufbahn länger offenhalten. Derweil sitzt die FDP weiterhin im ideologischen Schützengraben und tut sich damit hervor, Nebelkerzen zu werfen und sehr kritische Formulierungen zu verwenden.
Ich darf noch einmal an den Beitrag von Herrn Witzel erinnern, zitiert im „Solinger Tageblatt“ vom 1. September 2011. So geht die Pädagogik der FDP laut Herrn Witzel: Unter ihresgleichen können Schüler eine andere Motivation entwickeln. –
Das ist Zweiklassenbildung, das ist genau das Auseinanderdividieren in der Gesellschaft, das ist der pädagogische Ansatz.
Gestern musste ich mir wieder einmal die Tibetanische Gebetsmühle von der Privilegierung anhören und lesen. Wir haben nie von Privilegierung der Hauptschulen bezüglich des 30%igen Ganztagszuschlags gesprochen. Wir haben nie von Privilegierung bei der Unterrichtsverpflichtung von Gymnasiallehrkräften gesprochen.
Bitte unterlassen Sie diese unangemessenen Äußerungen. Das stimmt hinten und vorne nicht.
Wir statten die Schulen so aus, dass sie gut arbeiten können.
Lassen Sie mich bitte noch etwas zur Verfassungsänderung ausführen. Ich halte es für wichtig, dass wir sowohl das Reichskonkordat wie auch die Privatschulautonomie in keinster Weise berühren. Wir garantieren jetzt ebenso – das beziehen wir da ein – die Schulgeldfreiheit für alle Schulformen, um das auch verfassungsmäßig anzubinden. Wir gewährleisten ein öffentliches Schulwesen mit gegliedertem Schulsystem, integrierten Schulformen sowie anderen Schulformen.
Zum Schluss will ich zu dem Thema „Kurze Beine, kurze Wege“ den gemeinsamen Entschließungsantrag aufgreifen und darauf verweisen, dass wir auch noch einen Entschließungsantrag zu beschließen haben, der den Schulkonsens insgesamt beschreibt
und mit dem wir schon vor der Sommerpause ins Plenum gegangen sind. Auch dieser liegt morgen zur Beratung vor.
Wir haben im Schulkonsens vereinbart, die Eckpunkte für den Erhalt kleiner Grundschulstandorte vorzulegen. Dem tragen wir damit Rechnung, gerade für den ländlichen Raum das Schulangebot zu sichern. Die Landesregierung ist damit aufgefordert, ein neues Steuerungsmodell vorzulegen und gemäß der Parameter zusätzlich mit den notwendigen Ressourcen auszustatten.
Wir wollen, dass die Schulen, die unter den neuen Bedingungen erhalten werden können, in der Übergangszeit, bis die Regelungen in Kraft treten, erhalten bleiben und es an diesen Standorten keine Schließung gibt.
Das ist im Übrigen auch der Unterschied zu den Äußerungen von Frau Pieper-von Heiden, die sie in Briefen verschickt,
indem sie herausstellt, dass in der vorletzten Schulausschusssitzung die Grünen kritisiert haben, Sie hätten sich vorher um den Erhalt der kleinen Grundschulen bemüht. Bleiben wir bei der Wahrheit: Sie haben vor den Landtagswahlen politisch verhindern wollen, dass vor Ort kritische Diskussionen aufkommen, weil der Erhalt überhaupt nicht gesichert war, es aber keine Ressource zum Erhalt der kleinen Grundschulen gab. Der Vertretungspool ist aufgebraucht, die Integrationsstellen waren aufgebraucht, um die Stundentafel abzusichern.
Das machen wir jetzt in der Kooperation anders. Das unterlegen wir, das haben wir gemeinsam verabredet, und das gilt dann auch. Das ist die Verlässlichkeit, auf die die Eltern, die Schulen und die Schulträger jetzt neu bauen können. Noch einmal ganz herzlichen Dank, dass das in dieser großen Einigkeit gelungen ist.
Ich war enttäuscht – ich sage das an dieser Stelle auch noch einmal – über die Änderungsanträge der Linken. Ich sage einmal: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Denn nach den Äußerungen zu dem Fundamentalen insgesamt, die wir beim letzten Mal hier gehört haben, wie Schulgesetzänderung doch gehen soll, hätte ich von Ihnen einen Entwicklungsplan erwartet, wie Schulentwicklung in NordrheinWestfalen mit allen Beteiligten gelingen kann, wie das passiert, ohne zentral anzuordnen, wie man so etwas eigentlich macht. Die Antwort sind Sie schuldig geblieben.
Ich kann Sie nur einladen, da Sie keine anderen und besseren Konzepte haben, dem Schulrechts
änderungsgesetz und der Verfassungsänderung zuzustimmen.
(Beifall von den GRÜNEN und von der SPD Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Beer. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Frau Pieper-von Heiden. Ingrid Pieper-von Heiden (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich appelliere an die antragstellenden Fraktionen: Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Schulkonsens mit allen demokratischen Fraktionen. Die FDP ist dazu bereit. Wir zeigen, dass wir es ernst meinen mit unserem Angebot, indem wir nicht Kritik im Klein-Klein üben, sondern dem Landtag heute nur die inhaltlich und qualitativ notwendigen Änderungsanträge vorlegen.
Wir wollen auch in der neuen Sekundarschule die Qualität differenzierter und individueller Förderung gewährleisten, wie wir sie von der Haupt- und Realschule kennen. Wenn diese beiden Schulformen mancherorts aufgrund rückläufiger Schülerzahlen künftig zu einer Sekundarschule zusammenschmelzen, muss für Eltern, Schüler und Lehrer klar sein, dass es keine Abstriche an der Bildungsqualität geben wird. Deshalb ist die Beibehaltung differenzierter Bildungsgänge eine unverzichtbare Voraussetzung.
Es muss aber auch klar sein, dass die Sekundarschule keine Art Ersatzgymnasium ist, was SPD, CDU und Grüne mit dem zwingenden Angebot gymnasialer Standards suggerieren. Damit streuen Sie einerseits den Eltern Sand in die Augen, und Sie überfordern andererseits die Mehrzahl der Haupt- und Realschüler, die sich an der neuen Sekundarschule wiederfinden werden.
Selbstverständlich soll es Zusatzangebote für leistungsstarke Schüler geben, um die Durchlässigkeit weiter zu erhöhen. Es muss außer Frage stehen – das hat die CDU ja nicht in die Verfassung hineinbekommen –, dass das Gymnasium als eigenständige Bildungssäule in Nordrhein-Westfalen garantiert bleibt, für die große Anzahl besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler, die wie alle anderen auch einen Anspruch auf beste Förderung haben, und damit selbstverständlich auch für unseren Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort, der auf Exzellenz nicht verzichten kann und darf.
Unverzichtbar für einen umfassenden Schulkonsens ist für uns auch, dass es keine Besserstellung integrierter Schulformen gegenüber Schulen
des gegliederten Systems gibt. Das betrifft die Klassengrößen, den automatischen Ganztag, der im Übrigen vielen Elternwünschen widerspricht, weil El
tern mehr Flexibilität wollen, und es betrifft die Entscheidung über das pädagogische Konzept einer Sekundarschule, die in erster Linie von der Schulgemeinde pädagogisch im besten Sinne zu treffen ist und nicht etwa von politischen Räten, wie von Rot, Grün und Schwarz im Gesetzentwurf vorgesehen.
Reduzierte Schulerrichtungsgrößen und Klassenfrequenzrichtwerte müssen für alle Schulformen gelten, ebenso wie die Voraussetzungen für horizontale und vertikale Teilstandortbildungen.
Auch wollen wir bei der Genehmigung von Sekundarschulen und den kleineren Gesamtschulen Konflikte in den Kommunen untereinander verhindern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jede Schulform hat ihre besonderen Herausforderungen. Deshalb darf es bei der Höhe der Unterrichtsverpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer keine so eklatante Ungerechtigkeit geben.
Die Angleichung der Unterrichtsverpflichtungen an allen Schulformen gehört in eine große Dienstrechtsreform und darf nicht als Anreiz missbraucht werden, Lehrkräfte von funktionierenden Haupt- und Realschulen an die neue Sekundarschule abzuziehen.
Meine Damen und Herren, nun zum Schulversuch von Klasse 1 bis 10: Für einen Versuch mit einer geringen Anzahl von Schulen brauchen Sie keine zusätzliche gesetzliche Regelung. Hier reicht völlig der § 25 des bestehenden Schulgesetzes. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn Sie dennoch eine Gesetzesänderung vorsehen.
Die FDP will keinen Einstieg in eine bis zur 10. Klasse verlängerte Grundschule – Frau Ministerin, weil Sie so lachen –, die dann tatsächlich als Einheitsschule zu bezeichnen wäre.
Ich rufe Sie dazu auf, liebe Kolleginnen und Kollegen: Gehen Sie mit sich selbst in Beratungen! Geben Sie sich einen Ruck und nehmen Sie die Änderungsanträge der FDP an! Dann haben wir morgen einen umfassenden Schulkonsens im Land, der die Bildungsqualität hochhält und Frieden vor Ort bewahrt. – Danke schön.
Danke schön, Herr Präsident. – Danke schön, Frau Kollegin. Sie haben jetzt das, wo ich eben schon einmal einhaken wollte, zum zweiten Mal gesagt. Ich frage Sie, ob Ihnen bekannt ist – das ist in der Anhörung ausgeführt worden, und im Schulausschuss haben Sie zu meinen Ausführungen genickt –, dass das Gliederungsgebot schon in Art. 10 der Landesverfassung verankert ist und außerdem gestützt durch den Art. 8, was die Frage der Elternentscheidung angeht. Also ist nicht die Gliederung neu eingeführt worden, sondern es gibt ein Gliederungsgebot in der derzeitigen Verfassung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt drei gute Gründe, warum wir uns heute Morgen hier versammelt haben.
Erstens sind das die vereinbarten Ziele in der Bildungskonferenz Nordrhein-Westfalen. Das Schulwesen soll sich entwickeln. Es soll gerechter und leistungsfähiger werden sowie das Schulangebot vor Ort sichern. Initiiert von Sylvia Löhrmann, einberufen von der Ministerpräsidentin und der Schulministerin gemeinsam, hat die Bildungskonferenz eindrücklich vorgemacht, wie Konsensbildung in lange strittigen Fragen in Nordrhein-Westfalen gelingen kann. Allen, die in der Bildungskonferenz dazu beigetragen haben, sage ich hier ausdrücklich noch einmal ein herzliches Dankeschön.
Zweitens. Der Schulversuch „Gemeinschaftsschule“ hat Blockaden in der Schullandschaft von Nordrhein-Westfalen aufgelöst. Bei der Zahl von zwölf Gemeinschaftsschulen, die jetzt an den Start gegangen sind, ist immer die große Zahl der Schulträger mitzudenken, die deutlich gemacht haben, dass sie mehr Gestaltungsmöglichkeiten brauchen, damit Schule vor Ort Bestand haben kann – immerhin ein Viertel der Schulträger in Nordrhein-Westfalen. Das braucht eine grundlegende gesetzliche Änderung. Natürlich ist dabei auch an das OVG-Urteil zu denken.
Wer gestern den ersten Schultag an den Gemeinschaftsschulen aufmerksam beobachtet hat, der weiß: Es geht an diesen Schulen nicht um Quantitäten und das Köpfezählen. Es geht vor allem um eine neue Schulqualität. Es geht darum, ernst zu machen mit der individuellen Förderung, das Kind in den Mittelpunkt zu stellen, der Vielfalt der Kinder gerecht zu werden und sie wertzuschätzen, Lernbarrieren zu vermeiden und Potenziale zu entwickeln.
Und, Herr Papke, das gilt selbstverständlich auch für die neuen Sekundarschulen im Land NordrheinWestfalen. Es sollte für jede Schule in NordrheinWestfalen gelten, dass so gearbeitet wird.
Mein besonderer Dank gilt deshalb auch den engagierten Kolleginnen und schulischen Wegbereitern für diesen pädagogischen Aufbruch.
Und es tut gut, wenn für eine solche Entwicklung auch Lob kommt. Besonders freut es mich, wenn das von außen geschieht und so renommierte Persönlichkeiten wie Rita Süssmuth das aussprechen, die am Mittwoch beim ersten Schultag der Gemeinschaftsschule in Ascheberg sagte: Es ist gut, dass es Sie gibt. – Wir wussten das schon immer, was wir an Sylvia Löhrmann haben. Aber es ist schön, dass das auch in dieser Weise noch einmal zum Ausdruck gekommen ist. Rita Süssmuth ist eine Verfechterin des längeren gemeinsamen Lernens, die wir auch schon auf einem Parteitag zu Gast hatten. Sie hat in Ascheberg auch ihrer Freude Ausdruck verliehen, dass ihre Partei den Schulkonsens mit möglich gemacht hat.
Da sind wir beim dritten Punkt: Der Schulkonsens und die vorgelegten Gesetzentwürfe sind der Grundüberzeugung der drei beteiligten Fraktionen geschuldet, dass gute Schule vor Ort gemacht wird, dass Schulen entsprechende Entwicklungsbedingungen sowie schulorganisatorische und pädagogische Freiheit brauchen. Wir wollen für Eltern, für Kollegien und Schulträger Verlässlichkeit schaffen und mit unerquicklichen, ideologiebefrachteten Diskussionen ein Ende machen, damit die Energien wirklich dahin gehen können, wo sie gebraucht werden, nämlich in die individuelle Förderung der Kinder.
Weil es in der Schule um die Förderung der Kinder geht und nicht um die Förderung von Parteien, Lehrerverbänden oder Schulformen, ist dieser Schulkonsens gut für Nordrhein-Westfalen. Meine Kollegen haben dem schon Ausdruck verliehen: Gewinner sind die Kinder in Nordrhein-Westfalen.
Auch ich bin den Kollegen für die vertrauensvolle, sachliche und zielorientierte Zusammenarbeit sehr dankbar, wie ich auch dem Haus dankbar bin, wo wir immer unsere Fragen loswerden konnten.
Ich will auch dies nicht verschweigen: Es ist sicherlich ein Fakt, dass dieser Schulkonsens gerade aus der Situation einer Minderheitsregierung möglich werden konnte, weil die alten Regierungs- und Oppositionsreflexe nur noch bedingt taugen. Diese andere Dialogkultur ist sicherlich auch dadurch gestiftet worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Verfassung wird die institutionelle Garantie der Hauptschule gestrichen. Damit wird endlich die Verfassungswirklichkeit der Schulwirklichkeit angepasst. Wir ermög
lichen eine Weiterentwicklung der Schulstruktur in der Sekundarstufe I. Den Realitäten musste endlich Rechnung getragen werden. Vom allgemein drastischen Schülerrückgang sind die Hauptschulen überproportional betroffen. Eltern wollen, dass die Schullaufbahnentscheidungen länger offengehalten werden. Ungünstige Lernausgangslagen der Schülerinnen konzentrieren sich immer mehr, und das wirkt sich auf Lernmilieus aus, wie es die Wissenschaft seit Langem beschreibt.
Gegen diese empirisch belegten Faktoren können auch die engagiertesten Hauptschulkolleginnen und -kollegen nicht anarbeiten. Über 50 % der Hauptschulen in NRW haben nur noch eine Eingangsklasse.
In Anbetracht dieser Faktenlage betrachte ich es allerdings als Frechheit, dass der FDP-Kollege Witzel jüngst in Solingen verkündete, die Hauptschule als Schulform habe eine Chance, wenn sie gut geführt sei. – Was sollen denn da Hauptschulleitungen denken, die von den beschriebenen Entwicklungen besonders betroffen sind? Das heißt doch: Jungs, Mädchen, ihr habt euren Job nicht vernünftig gemacht! – Das ist keine Anerkennung für die engagierte Arbeit von Kollegien in Nordrhein-Westfalen.
Aber das ist noch nicht der Gipfel der Äußerungen des Kollegen. Dass gemeinsames Lernen für die FDP sowieso nur schwer vollstellbar ist, wissen wir. Aber wirklich entlarvend ist ein anderer Satz – ich zitiere –: Unter ihresgleichen können Schüler eine andere Motivation entwickeln. – Wer sind denn „ihresgleichen“ auf der anderen Seite? Kinder aus gut situierten Elternhäusern können am besten unter ihresgleichen lernen – lass‘ die anderen nicht in meine Schule! Das ist doch „Spiel-nicht-mit-den Schmuddelkindern“-Rhetorik, Herr Witzel, ganz eindeutig!
Wenn wir jetzt die Schulformkorsettstangen für die Schulentwicklung vor Ort lockern, vertrauen wir in die Schulentwicklung vor Ort. Gleichzeitig bleiben wir bei dem Grundsatz, dass von Landesseite aus keine Schulform abgeschafft wird. Es ist doch das Gemeinsame der Ablehnungsfront von FDP und Linken, wie sie sich hier formiert, dass sie den kommunalbasierten Weg nicht mitgehen wollen.
Die einen wollen ihn nicht mitgehen, weil sie Angst vor der Entwicklung haben, dass Eltern, Schulen und Schulträger unideologisch Schule für ihre Kinder gestalten und sie keinen Ankerpunkt mehr für eine Politik haben, die nur noch verbohrt, aber längst nicht mehr liberal und freiheitlich ist. – So liefert man nicht, so ist man geliefert, meine lieben Kollegen und Kolleginnen von der FDP.
Das hat Herr Pinkwart offensichtlich rechtzeitig erkannt. Er ist nicht mehr Mitglied dieser Fraktion und hat die Freiheit, den Schulkonsens zu begrüßen.
Auf der anderen Außenposition des Parlaments herrschen Misstrauen und Nichtzutrauen der kommunalen Ebene gegenüber sowie das immer noch zentralistisch geprägte Verordnungsdenken vor. Wenn man den Hebel einmal umlegt, dann ist die linke Welt in Ordnung, dann ist die Schulwelt gedreht.
Wir setzen mit dem Schulkonsens auf die Ermöglichung, und ich bin schon lange davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist. Mit der Streichung der Hauptschulgarantie nehmen wir auch den Volksschulbegriff aus der Verfassung; auch das ist längst überfällig.
Wir erläutern das in der Verfassung bereits bestehende Gliederungsgebot – es war bislang nicht allen hier im Hause präsent –, dass die Gliederung des Schulwesens insgesamt durch die Mannigfaltigkeit der Lebens- und Berufsaufgaben bestimmt wird, durch einen neuen Satz. In dem Erläuterungssatz steht, dass nun auch integrative Schulformen aufgenommen sind. Das gegliederte Schulwesen wird noch einmal erläuternd genannt.
Ich wüsste im Übrigen kein Bundesland mit Regierungsbeteiligung der Linken – wenn ich jetzt die Geräuschentwicklung auf dieser Seite hier richtig deute –, das das gegliederte Schulsystem abgeschafft hätte. Das ist doch sehr interessant und sollte vielleicht auch bei der Frage mitreflektiert werden, wie man sich hier positioniert.
Mit der Änderung des Schulgesetzes etablieren wir eine neue Schulform. Das ist ein gutes Signal für das neue Denken in Nordrhein-Westfalen. Die Sekundarschule wird gesetzlich verankert – so, wie wir es von Anfang an auch für die Gemeinschaftsschulen formuliert haben. Und so, wie sie es jetzt praktizieren, gilt der Grundsatz: Die Stärken aller Schulformen sollen in der neuen Schule wirken!
Kollege Link hat schon zu den Bedingungen der Sekundarschule etwas ausgeführt. Das will ich nicht wiederholen. Aber wichtig ist: Sie gewährleistet natürlich in allen Organisationsformen gymnasiale Standards. Eine verbindlich ausgestaltete Kooperation mit gymnasialen Oberstufen ist verpflichtend, und in den Klassen 5 und 6 wird länger gemeinsam gelernt.
Wir gehen davon aus, dass wir mehr Freiheit und Vertrauen in die pädagogische Souveränität und Gestaltung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort zulassen. Wir geben ihnen Gestaltungsmöglichkei
ten, die sich auch in den neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen wiederfinden werden.
Der Städte- und Gemeindebund hat eine hervorragende Vorlage für den Prozess der regionalen Verständigung in der Schulentwicklungsplanung vorgelegt, den wir gerne mit aufgenommen haben, weil uns natürlich auch der regionale Konsens wichtig ist.
Wir schaffen neue Rahmenbedingungen für die Schulentwicklungsarbeit, und wir öffnen natürlich auch die Option für eine Sekundarstufe II. Wenn sie in einer integrierten Schulform gewollt ist, dann ist die Gesamtschule das Modell, auf das die Schulträger zugehen können.
Über Grundschulen hat der Kollege Kaiser schon gesprochen. Wir wissen, wie hoch bei den kleinen Standorten der Druck ist. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Eckpunkte entsprechend zu verabschieden.