Protocol of the Session on March 31, 2011

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf ist insoweit nicht zu kritisieren, als dass nun folgerichtig nach der Pilotphase von EPOS.NRW Befugnisse zum Beispiel über die Stundung von Forderungen aus dem Justizvollzug auf die Landeskasse Düsseldorf übertragen werden.

Ja, Frau Lüders, Die Linke wird sich dazu durchringen zuzustimmen. Wir werden aber auch sehr genau darauf achten, ob sich die Änderung zukünftig bewährt.

Herr Kutschaty, Sie haben bei der Einbringung des Gesetzentwurfs ausgeführt – ich zitiere –:

„Dies bedeutet nicht zwingend, dass die Justiz ihre Kassengeschäfte freiwillig abgeben und damit ihre eigene Kassenorganisation mit mehreren hundert Beschäftigten aufgeben will.“

Wir sind der Meinung, dass nach Auswertung der Pilotphase Sicherheit für die über 400 Beschäftigten bei den Justizkassen herrschen muss. Die Unsicherheit ist nicht zuletzt der schwarz-gelben Vorgängerregierung anzulasten. Im Rahmen der Neuordnung des Kassenwesens in NRW wurden zunächst die bei den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster angesiedelten Kassen aufgelöst und deren Aufgaben auf die Landeskasse Düsseldorf übertragen. Zudem war beabsichtigt, die Aufgaben der Oberjustizkasse in Hamm komplett an die Landeskasse Düsseldorf zu übergeben.

Wie sich die jetzige Landesregierung in dieser Frage verhält, ist für unsere Fraktion leider noch nicht ganz zu erkennen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Landesregierung, Die Linke fordert Sie auf, bereits

während der EPOS-Pilotphase ein klares Bekenntnis zur Beibehaltung der Oberjustizkasse abzugeben. Die 160 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf eine verbindliche Zusicherung ihrer Beschäftigung am Standort Hamm. Die Anzahl der Zahlfälle und die justizspezifischen Umstände rechtfertigen im Übrigen auch in sachlicher Hinsicht die Beibehaltung dieser Oberjustizkasse.

Meine Damen und Herren von der Landesregierung, ein letzter Appell: Regeln Sie diesen Zustand für die Beschäftigten der Oberjustizkasse im Sinne dieser Beschäftigten und sprechen Sie sich für den Standort Hamm aus! – Vielen Dank.

(Beifall von der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Conrads. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist in erster Lesung erörtert worden. Wir haben ihn im Ausschuss beraten. Alle Fraktionen haben ihre Zustimmung signalisiert. Ich darf mich bei allen Fraktionen herzlich für diese Zustimmung bedanken.

Es startet nunmehr ein Referenzobjekt, das wir selbstverständlich beobachten und dann zu gegebener Zeit auch weitergehende Maßnahmen treffen werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir die Debatte erfolgreich schon im ersten Schritt abgeschlossen und können zur Abstimmung kommen.

Das Präsidium möchte Ihnen gerne mitteilen, dass wir diese Debatte in der Rekordzeit von 6 Minuten geführt haben – nur, damit Sie es wissen.

(Allgemeiner Beifall)

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt uns in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1558, den Gesetzentwurf in der Drucksache 15/778 unverändert anzunehmen. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Möchte jemand dagegen stimmen? – Nein. Sich enthalten? – Ebenfalls nicht. Dann ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und damit das Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 7 verlassen.

Ich rufe auf:

8 Gesetz zur Anhebung des Eingangs- und des

Spitzenamtes in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes des Landes NordrheinWestfalen und zur Änderung des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/1268

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 15/1559

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile abermals Herrn Kollegen Giebels das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf greift zwei Aspekte auf: zum einen die Frage, ob die Besoldungsgruppe A3 für das Eingangsamt noch angemessen ist, und zum anderen die Frage, ob in der Besoldung der Leiter unterschiedlich großer Wachtmeistereien ein Unterschied zu machen ist.

Die in der nordrhein-westfälischen Justiz beschäftigten Justizwachtmeister leisten in unseren Gerichten und Behörden wichtige Arbeit. Es ist festzustellen, dass sich die Anforderungen an die hier tätigen Beamtinnen und Beamten sowie deren Verantwortung fortwährend erhöht haben. Mit Blick hierauf befürwortet die CDU-Fraktion die Anhebung der gegenwärtigen Einstufung des Eingangsamtes nach Besoldungsgruppe A4. Die CDU-Fraktion befürwortet ebenfalls die Schaffung eines neuen Spitzenamtes für Leiterinnen und Leiter großer Wachtmeistereien. Der hier jeweils bestehenden besonderen Verantwortung und der größeren Führungsspanne soll hiermit Rechnung getragen werden.

Mit beiden Maßnahmen – der Anhebung des Eingangsamtes und der Schaffung des neuen Spitzenamtes – tragen wir dem gestiegenen Aufgabenzuwachs im Justizmachtmeisterdienst Rechnung und anerkennen zugleich die guten Leistungen der dort eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Der Justizminister hat zugesagt, die sich aus diesem Gesetz ergebenden finanziellen Auswirkungen im Ressort „Haushalt“ aufkommensneutral darzustellen. Wir stimmen daher dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

Uns ist es darüber hinaus auch wichtig, dass das Thema der Besoldung im Justizwachtmeisterdienst im Rahmen der anstehenden Dienstrechtsreform auf den Prüfstand gestellt wird. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Giebels. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Fortmeier das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wir, die SPD-Fraktion, unterstützen den heute hier eingebrachten Gesetzentwurf zur Anhebung des Eingangsamtes und des Spitzenamtes im Justizwachtmeisterdienst.

Wir sind der Auffassung, dass damit ein kleines Stückchen mehr Gerechtigkeit geschaffen wird. Und es ist nicht nur ein kleines Stück mehr Gerechtigkeit, sondern, wie wir finden, auch ein wichtiges Stück mehr Gerechtigkeit; das haben auch die vergangenen Diskussionen über einen längeren Zeitraum immer wieder gezeigt.

Mich freut dabei besonders, dass im federführenden Rechtsausschuss mit Ausnahme der sich enthaltenden FDP alle dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. Ich hoffe, dass wir heute hier im Landtag eine große Mehrheit für diesen Gesetzentwurf und diese Neuregelung bekommen werden.

Lassen Sie mich an dieser Stelle – weil das ein Stück weit wichtig ist –für die Historie sagen, worum es denn bei diesem kleinen Stückchen mehr Gerechtigkeit geht. Der Kollege Giebels hat in seiner Begründung schon darauf hingewiesen: In der Begründung des Gesetzentwurfes steht die Aussage, dass das derzeit gültige Gesetz zur Eingruppierung der jeweiligen Laufbahnämter kaum mehr mit der Lebenswirklichkeit vereinbar sei und angesichts der verantwortungsvollen hoheitlichen Aufgaben die Zuordnung des Eingangsamtes mit der Besoldungsgruppe A3 und die des Spitzenamtes mit der Besoldungsgruppe A6 auch kaum vereinbar sei.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, für mich ist das nicht kaum vereinbar, sondern überhaupt nicht mehr vereinbar. Diese Besoldungsgruppe und diese Eingruppierung sind nach den heutigen Verhältnissen für mich unangemessen.

Auch vor dem Hintergrund des Wissens, dass im Rahmen einer umfassenden Dienstrechtsreform hier noch mal grundsätzlich geprüft und geregelt werden muss und soll, ist die heutige Neueingruppierung der Laufbahnämter zwingend jetzt erforderlich.

Man muss sich mal vergegenwärtigen, über was wir hier eigentlich reden: Betroffen von dieser Veränderung sind aktuell 80 Stellen, die von A3 nach A4 gehoben werden sollen, und 25 Stellen, die von der Besoldungsgruppe A6 nach A7 gehoben werden sollen. Das Eingangsamt für Justizwachtmeisterinnen und Wachtmeister in der Besoldungsgruppe A3 liegt in der ersten Stufe bei 1.688,44 € brutto. Dazu kommen dann je nach persönlicher Situation geringe Amtszulagen und Familienzulagen.

Ein anderes Beispiel: Ein 27-jähriger Wachtmeister oder eine gleichaltrige Wachtmeisterin bekommen in Stufe 4 bei A3 1.850 € brutto. Rechnet man diesen Betrag für das Jahr hoch, zuzüglich 60 % Weihnachtsgeld, dann hat dieser Beamte oder diese Beamtin einen Bruttojahresbetrag von 23.321,90 €.

Schauen wir uns dieses Spitzenamt – jetzt bei A6 – an: Danach hat ein 41 Jahre alter Beamter einschließlich Amtszulagen in der Endstufe einen Betrag von 2.210,69 €. Auf das Jahr gerechnet mit Weihnachtsgeld erreicht er in der höchsten erreichbaren Eingruppierung einen Jahresbetrag von 27.854,69 €.

Das ist nun wirklich nicht üppig und verleitet nicht zu großen Sprüngen. Es gibt sogar Diskussionen und Berichte, dass einzelne Personen in diesen Eingruppierungen mit ihren niedrigen Einkünften nicht mehr zurechtkommen und aufstockende Sozialhilfe benötigen. Das, finde ich, ist nicht anständig, wo doch der Staat Arbeitgeber dieser Personen ist.

Im Übrigen: Die Inflations- und Preissteigerungsrate trifft gerade diesen einfachen Dienst prozentual sehr viel härter als andere.

Deshalb müssen wir – dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt – die Justizstrukturen stärken, aber auch angemessen ausstatten. Das heißt auch, dass die Besoldungsmaßstäbe zeitgemäß zu gestalten sind.

Wenn man sich dann noch mal kurz ansieht – das hat auch der Kollege Giebels schon gesagt –, mit welchen Aufgaben die Kolleginnen und Kollegen aus den Wachtmeisterdiensten befasst sind, kommt man ganz schnell zu dem Ergebnis, dass dies Vorhaben einfach notwendig ist. Sie müssen heute nicht nur körperlich fit, sondern auch psychischen Belastungsanforderungen gewachsen sein. Dem muss man einfach Rechnung tragen.

Der Kollege Giebels hat schon gesagt, dass der Minister in seiner Einbringungsrede darauf hingewiesen hat, dass der Mehrbetrag von 133.000 € im Hause ausgeglichen werden kann. Wir können deshalb diesem Gesetz heute auch zustimmen. Ich hoffe, dass das hier im Hause gleich geschieht.

Ich appelliere an die Kollegen von der FDP, nicht immer nur Gutes zu tun für die Hoteliers, sondern hier auch einmal an die einfachen Leute des einfachen Dienstes zu denken.

Im Übrigen kann das hohe Haus durch seine Zustimmung diesen Menschen auch seine Wertschätzung zeigen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Fortmeier. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Hanses.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn sich Jugendliche mit ihrer Berufswahl beschäftigen, blättern sie häufig in dem dicken Wälzer „BERUF AKTUELL“, oder sie surfen in „BERUFENET“, beides Informationsangebote der Bundesagentur für Arbeit.

Unter dem Buchstaben J stolpern sie manchmal über den Beruf des Justizwachtmeisters/der Justizwachtmeisterin. Ich möchte einmal zitieren, was dort zu diesem Beruf vorgestellt wird.