Unter dem Buchstaben J stolpern sie manchmal über den Beruf des Justizwachtmeisters/der Justizwachtmeisterin. Ich möchte einmal zitieren, was dort zu diesem Beruf vorgestellt wird.
„Justizwachtmeister/-innen begleiten Gefangene zu Terminen und Gerichtsverhandlungen und bewachen sie. Bei der Justizverwaltung arbeiten sie im Pförtner-, Anmelde- und Fernsprechvermittlungsdienst. Sie nehmen die eingehende Post entgegen, verteilen sie und sorgen dafür, dass die Dienstpost abgesendet wird. … Im Außendienst stellen sie Schriftstücke zu, übermitteln dienstliche Mitteilungen und befördern Wertsachen, Poststücke und Geld.“
Die nächste Überschrift heißt dann: „Wo arbeitet man?“ Dort steht: Bei Staatsanwaltschaften, Gerichten und Justizvollzugsanstalten.
„Verantwortungsbewusstsein und Umsicht sind vor allem zum Gewährleisten von Sicherheit und Ordnung … wichtig. Wechselnde Arbeitsbedingungen im Verwaltungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst erfordern Flexibilität. Um auf problematisches Verhalten von Personen angemessen reagieren zu können, sind Konfliktfähigkeit und Beherrschtheit nötig. Für Auskünfte und Anweisungen sollte sprachliches Ausdrucksvermögen vorhanden sein. Das Erstellen von Berichten erfordert gute Deutschkenntnisse und Rechtschreibsicherheit.“
Die nächste Überschrift ist dann der Schock: „Was verdient man während des Vorbereitungsdienstes?“ – „Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des einfachen Dienstes 804 €.“
Diese Berufsbeschreibung macht deutlich, dass diese verantwortungsvolle Aufgabe unsere Wertschätzung verdient hat. Leider spiegelt sich dies nicht in der Besoldung für Beamtinnen und Beamte wider. Herr Kollege Fortmeier hat es bereits gesagt. Wir können es alle in der Entgelttabelle nachsehen. Das gruselt sogar eine Erzieherin. Dieser Schritt war also überfällig. Im Rechtsausschuss gab es keine Gegenrede dazu. Selbstverständlich stimmen wir dem zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle sind sich hier im Hause einig, dass eine Anhebung sinnvoll ist und dass das auch ein guter Gedanke ist.
Wir haben uns gleichwohl im Rechtsausschuss als einzige Fraktion vonseiten der FDP der Stimme enthalten, weil wir in Zeiten, in denen wir darüber sprechen, ob wir einen verfassungskonformen Haushalt hinbekommen oder nicht, schon erwarten, dass derjenige, der hier eine Initiative einbringt, auch sagt, wie er sie finanzieren will.
Da fehlt uns ein Vorschlag, wo die 130.000 € herkommen sollen, die jetzt Jahr für Jahr den Landeshaushalt belasten werden. Das ist ja nicht nur eine einmalige Ausgabe, sondern sie fällt wirklich Jahr für Jahr an. Das lässt sich ausrechnen. Nach zehn Jahren sind es 1,3 Millionen €. Und so weiter. Da ist die Inflation noch nicht mitgerechnet.
Gutes tun wollen wir immer alle. Mir fallen auch noch ganz viele gute Dinge ein, die man machen könnte. Es gibt viele Menschen, die viel zu wenig bekommen oder die bedürftig sind. Und, und, und. Das ist unstreitig.
Aber dann erwarte ich, wenn Sie hier real etwas Gutes tun wollen, von Ihnen auch, dass Sie sagen, wie Sie das finanzieren. Das hat uns gefehlt. Deswegen haben wir uns der Stimme enthalten. Gleichwohl unterstützen wir natürlich die Intention, hier eine Anhebung zu erreichen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem nun vorliegenden Gesetz widmet sich die Landesregierung einer Berufsgruppe in der Justiz, die über einen langen Zeitraum hinweg geradezu sträflich vernachlässigt worden ist. Das sind die Justizwachtmeister und Justizwachtmeisterinnen. Das Berufsbild dieser Berufsgruppe hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten deutlich verändert. Immer mehr Aufgaben sind hinzugekommen. Auch der Dienstleistungsgedanke rückt bei den Justizwachtmeistern stärker in den Vordergrund.
Die nun beabsichtigte Anhebung des Spitzenamtes von A6 nach A7 stellt für den Beamten in der höchstmöglichen Stufe eine Verbesserung der Bezüge um monatlich 128 € brutto dar. Die Linke begrüßt diese Verbesserung ausdrücklich.
Etwas größere Schwierigkeiten haben wir mit der Anhebung des Eingangsamtes. In der ersten Stufe beträgt die monatliche Erhöhung des Bruttogehalts leider nur 27 € – besser als nichts, aber es ist immer noch viel zu wenig. Denn, meine Damen und Herren, mit rund 1.700 € Bruttogehalt im Monat nach der Ausbildung kann keine Justizwachtmeisterin und kein Justizwachtmeister eine Familie ernähren. Das durchaus positiv gemeinte Ansinnen des Justizministers offenbart ein Defizit, das zwar sein Haus nicht zu verantworten hat, das aber unbedingt angegangen werden muss. Das Dienstrecht und auch das Besoldungsrecht müssen verändert werden.
Dabei müssen aus Sicht der Fraktion Die Linke der einfache und der mittlere Dienst auf den Prüfstand, weil es dort am meisten hapert und dort die meisten Probleme auftreten. Der Unterschied der Eingangsgehälter im öffentlichen Dienst und auf dem freien Arbeitsmarkt ist mittlerweile teilweise so gravierend, dass der öffentliche Dienst für viele junge Menschen – Frau Hanses hat es gerade schon angesprochen – unattraktiv wird, auch bei der Berufswahl, weil sie davon ihre Familien oder geplanten Familien nicht ernähren können.
Zu einem leistungsstarken und guten öffentlichen Dienst gehört auch ein Besoldungssystem, das nicht bei den Besoldungsgrundsätzen des allgemeinen preußischen Landrechts stehengeblieben ist, sondern seinen Staatsdienerinnen und -dienern ein angemessenes Auskommen sichert. Zu einem guten öffentlichen Dienst gehört eine gute Bezahlung.
Sehr geehrte Landesregierung, der Justizminister hat Ihnen hier im Kleinen vorgemacht, wie man anfangen kann. Jetzt sind Sie am Zuge, die Strukturen zu verändern.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst im vergangenen Monat habe ich Ihnen den Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem das Eingangsamt im Justizwachtmeisterdienst von Besoldungsgruppe A3 nach Besoldungsgruppe A4 angehoben werden soll. Für die Leiterinnen und Leiter größerer Wachtmeistereien wird die Grundlage für die Anhebung des Spitzenamtes von der Be
Mittlerweile haben sowohl der Haushalts- und Finanzausschuss als auch der Rechtsausschuss den Entwurf eingehend beraten und, wie ich mit Freude feststellen kann, keine Änderungen vorgeschlagen. Durch die Unterstützung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen ist noch einmal deutlich geworden, dass die Besoldung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister nicht mehr amtsangemessen ist.
Ich habe Ihnen bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs die Aufgaben und die im Laufe der Jahre gestiegenen Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten dieser Laufbahngruppe im Einzelnen beschrieben. Das wurde auch heute teilweise getan, sodass ich auf eine Wiederholung verzichten möchte.
Nicht verzichten möchte ich jedoch auf den Hinweis, dass der Justizwachtmeisterdienst eine wichtige Berufsgruppe in der Justiz verkörpert. Die Angehörigen dieser Laufbahn stehen für Sicherheit und Ordnung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften unseres Landes. Sie sind häufig die ersten Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger, wenn sie ein Justizgebäude aufsuchen. Man kann mit Fug und Recht sagen, die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister sind die Visitenkarte der Justiz des Landes NordrheinWestfalen.
Daher müssen wir dafür sorgen, dass diese Tätigkeit auch entsprechend besoldet wird. Dies muss uns allen ein Anliegen sein.
Meine Damen und Herren, mit der Verabschiedung dieses Gesetzes werden die seit langem erforderlichen Besoldungsverbesserungen im einfachen Dienst in einem ersten Schritt verwirklicht. Im Rahmen der Dienstrechtsreform werden wir die Besoldung dieser Laufbahn weiter auf den Prüfstand stellen.
Den Mitgliedern der beteiligten Ausschüsse möchte ich ausdrücklich für die rasche und kompetente Behandlung der Angelegenheit danken. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute ist ein guter Tag für die Justizwachtmeister in NordrheinWestfalen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt uns in der Beschlussempfehlung Drucksache 15/1559, den Gesetzentwurf Drucksache
15/1268 unverändert anzunehmen. Wer diesem Votum folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion der FDP ist die Beschlussempfehlung so angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 15/1303
Ich eröffne die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt und erteile für die Landesregierung Frau Ministerin Dr. Schwall-Düren das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Über den Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird politisch schon seit längerer Zeit gesprochen. Hier im Parlament haben wir uns bereits im letzten September mit diesem Thema befasst. Heute erfolgt endlich die formelle Einbringung. Kernpunkt dieses Rundfunkänderungsstaatsver
trags ist der Umstieg von der bisherigen geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag.