Vielen Dank, Herr Kollege Sagel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Kutschaty in Vertretung von Herrn Minister Dr. Walter-Borjans. Bitte schön, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Ihrem Eilantrag „Volksabstimmung in Hessen zeigt – 70 Prozent der Bürger wollen eine Schuldenbremse“ begehrt die Fraktion der CDU im Wesentlichen ja nur zwei Feststellungen.
Erstens. Der Landtag begrüßt die Bereitschaft der Landesregierung zur Aufnahme einer Schuldenbremse in der Landesverfassung.
Zweitens. Der Landtag erwartet, dass die bereits begonnenen Gespräche zwischen den Fraktionen mit dem Ziel einer zügigen Beschlussfassung fortgesetzt werden.
Die Fraktion der CDU nimmt mit ihrem Eilantrag Bezug auf ihre eigene Gesetzesinitiative „Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land NordrheinWestfalen“ vom 17. Januar 2011 sowie auf aktuelle Pressemitteilungen zu angeblichen Äußerungen der Ministerpräsidentin.
Der von der Fraktion der CDU eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung vom 17. Januar 2011 ist bereits Gegenstand der parlamentarischen Beratung. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Darauf haben alle Vorredner bereits hingewiesen. Somit bedarf es des nunmehr zusätzlich gestellten Eilantrages wahrlich nicht.
Bereits in der Plenarsitzung am 20. Januar 2011 hat der Finanzminister zu dem genannten Gesetzentwurf Stellung genommen und Gesprächsbereitschaft der Landesregierung betont. An dieser Haltung hat sich auch bis heute nichts geändert. Auch gilt weiter, dass bereits im Jahre 2009 bei dem Ziel der Einführung einer Schuldenbremse Übereinstimmung bestanden hat, aber Diskussionsbedarf im Einzelnen gesehen werde.
Meine Damen und Herren, eigentlich bräuchte ich an dieser Stelle gar nicht mehr zu dem Antrag der CDU sagen. Aber wo ich schon einmal hier stehe, und Sie alle da sind, lassen Sie mich doch die Gelegenheit nutzen, auf Folgendes noch kurz hinzuweisen:
Um im Jahre 2020 die Schuldenbremse einzuhalten, muss die Nettoneuverschuldung Jahr für Jahr deutlich abgesenkt werden. Das bedeutet:
Zweitens. Es muss klug gespart werden im Sinne einer qualitativen Zielvorgabe. Hier gilt es, ein neues Gleichgewicht zu finden zwischen vorsorgender Finanzpolitik, die zukünftige Ausgaben gar nicht erst entstehen lässt und damit zukünftigen Einsparungen den Weg bereitet, und einer Sparpolitik, die die laufenden Ausgaben dort reduziert, wo es effizient möglich ist. Dieser qualitative Aspekt der Konsolidierung ist in den vergangenen Jahren aus Sicht der Landesregierung deutlich zu kurz gekommen.
Drittens. Der Bund muss auch zur Stärkung der Einnahmeseite der Länder beitragen und darf nicht nur die Stärkung der eigenen Einnahmen womöglich zulasten von Ländern und Kommunen im Auge haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam am Ziel der nachhaltigen Haushaltspolitik arbeiten. Dafür bedarf es jedoch solcher Eilanträge nicht, sondern einer konstruktiven Zusammenarbeit. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Kutschaty. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Beratungen zum Tagesordnungspunkt 6 schließen kann. Wir kommen zur Abstimmung.
Sie wissen, dass laut unserer Geschäftsordnung über Eilanträge direkt abzustimmen ist. Wir haben gleich zwei Abstimmungen durchzuführen, nämlich eine Abstimmung über den Eilantrag selbst und die zweite Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke.
Wir kommen zur ersten Abstimmung über den Eilantrag, gestellt von der Fraktion der CDU, Drucksache 15/1637. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Eilantrag mit dem festgestellten Stimmergebnis abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke Drucksache 15/1651. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch der Entschließungsantrag mit dem festgestellten Stimmergebnis abgelehnt und wir können den Tagesordnungspunkt 6 endgültig verlassen.
Ich erteile dem Kollegen Giebels für die CDUFraktion gerne das Wort und glaube, dass Sie sich, bis Sie hier vorne am Rednerpult angelangt sind, ausreichend Gehör verschaffen können.
entwurf betrifft die Modernisierung der Landesverwaltung im Rahmen des Programms EPOS.NRW, das von der vorherigen Landesregierung erfolgreich gestartet wurde und von der jetzigen Landesregierung weitergeführt wird.
Kernpunkt ist eine Übertragung der Zuständigkeiten für Kassengeschäfte des Justizressorts in das Finanzressort. Die vorgesehenen Regelungen betreffen unmittelbares Verwaltungshandeln und eignen sich daher auch gar nicht für eine politische Debatte.
Der Landtag als Gesetzgeber muss aufgrund seiner Zuständigkeit über die Regelungen befinden. In angemessener Kürze erklären wir daher: Wir sind mit diesem Gesetzentwurf einverstanden und hoffen, dass das Kostenrecht durch die neuen Regelungen zukünftig noch effizienter gehandhabt werden
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Es ist alles gesagt. Die Übertragung ist die logische Konsequenz aus dem Sachzusammenhang. Die Angelegenheit gehört nicht mehr ins Justizressort, sondern ins Finanzressort aufgrund der Erprobungen des Programms EPOS.
Vielleicht etwas zum Inhaltlichen, sodass die Linke von ihrer Enthaltung im Rechtsausschuss zu einer Zustimmung kommen kann. Wir nehmen jetzt auch noch die Niederschlagung gesetzlich mit auf. Damit konkretisieren wir das Verwaltungshandeln im Gesetz. Von daher meine Einladung: Stimmen Sie dem zu! Alles andere entspräche nicht dem Gesetz der Logik.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können es gerne so kurz machen. Wir sind auch dafür und stimmen dem zu. Das im März 2010 verabschiedete Justizgesetz enthält Regelungen zur Gerichtsgebührenbefreiung, die aufgrund von Veränderungen im Rechnungswesen der Landesverwaltung zu erfolgen haben.
Ich habe mir noch ein paar Notizen gemacht, um den theoretischen und staubigen Inhalt näher zu erläutern. Wir können das aber gerne verkürzen. Ich
möchte noch erwähnen, dass wir es sehr begrüßen, dass die Rechtschreibfehler im Entwurf korrigiert wurden. Die grüne Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorgelegte Gesetzentwurf ist insoweit nicht zu kritisieren, als dass nun folgerichtig nach der Pilotphase von EPOS.NRW Befugnisse zum Beispiel über die Stundung von Forderungen aus dem Justizvollzug auf die Landeskasse Düsseldorf übertragen werden.